Protokoll der Sitzung vom 22.10.2015

Das ist nicht die Praxis.

… dass, wenn das Land – und ich kann jetzt nur für das Land sprechen, Herr Abgeordneter Müller –, wenn das Land eine Entscheidung trifft, dass die Liegenschaft XY oder Z intensiver als nur erst mal begutachtet für eine solche Einrichtung infrage kommt, zunächst die Gespräche mit dem Bürgermeister und der Stadtvertretung gemacht werden.

Na, er behauptet was anderes, der Jesse.

Dies kann ja nur von den gewählten Vertretern gemacht werden. Und wenn es dann eine Entscheidung gibt, dass eine Einrichtung geschaffen werden soll, dann gibt es auch immer eine Informationsveranstaltung mit der Kommune und dem Land. Ich kann aber hier nur Aussagen machen für die Einrichtungen, die wir als Land durchführen.

(Der Abgeordnete Tino Müller spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Herr Abgeordneter, ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie hier nicht das Recht haben, die Antworten des jeweiligen Ministers zu kommentieren und das durch einen Wortbeitrag hier zu unterlegen.

Der Minister hat die Frage beantwortet. Wir sind damit am Ende der Fragen des Geschäftsbereiches. Vielen Dank, Herr Minister.

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 24 und 25 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

24. Liegen mittlerweile neue Maßstäbe für die vorgesehenen Kürzungen der Extensivierungsrichtlinie auf Flächen, die innerhalb von Natura2000-Gebieten oder Trinkwasserschutzgebieten liegen (siehe meine Kleine Anfrage auf Druck- sache 6/4228) vor, die den Ökobauern einen Ausgleich der Kürzungen ermöglichen würden?

Ja, die Maßstäbe liegen vor, sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Karlowski. Es handelt sich ja hier um die Frage der Trinkwasserschutzgebiete, das haben Sie richtig angesprochen. Und es ist so, dass wir das in zwei Kategorien zu betrachten haben. Man muss differenzieren zwischen den Trinkwasserschutzgebieten, die zu DDR-Zeiten festgesetzt worden sind, und denen, die dann nach der Wende neu festgesetzt worden sind. In den zu DDR-Zeiten festgelegten Wasserschutzgebieten sind die Einschränkungen in den landwirtschaftlichen Bewirtschaftungen nicht in dem gleichen Umfang vorhanden wie in denjenigen Gebieten, die nach der Wende festgesetzt worden sind. Das heißt, hier kommt es zu einem differenzierten Vorgehen.

Wenn Sie die Zahlen genau wissen möchten, dann liegt die Schwankungsbreite zwischen 40 Euro – also die abgezogen werden aus der zweiten Säule, das, denke ich, ist noch mal ein entscheidender Hinweis, aus der zweiten Säule, es geht immer um die Frage der Agrar- umweltmaßnahmen, das heißt, hier werden bis zu 40 Euro abgezogen –, die Schwankungsbreite liegt zwischen 4 und 40 Euro.

Eine Nachfrage: Die 4 Euro, die Sie gerade nannten, die wären dann also der Betrag, der in den Trinkwasserschutzgebieten abgezogen würde, die zu DDR-Zeiten schon ausgewiesen wurden beziehungsweise in einem Teil dieser Trinkwasserschutzgebiete, wenn ich Sie richtig verstehe?

Ja, diese Geschichte ist schon etwas verwirrend. Aber Sie müssen dabei bedenken, dass wir durch die Europäische Kommission – das ist ja keine Erfindung von uns – aufgefordert sind, dass Gebiete, die unter Schutz stehen, dann nicht den vollen Betrag aus den sogenannten Agrarumweltmaßnahmen erhalten. Und ich bitte Sie noch mal zu berücksichtigen, wir differenzieren und haben zu differenzieren, wenn wir uns über den Zahlungsanspruch, der bleibt ja zu 100 Prozent bestehen, und die Agrarumweltmaßnahmen, die Förderungen, die aus den Agrarumweltmaßnahmen vorgenommen werden, unterhalten, die werden, wenn man es so will, differenziert und dort gibt es Abzüge. Und dann ist auch wichtig, wenn ich Ihnen das sagen darf, diese kön

nen natürlich wiederum von den Wasserversorgungsunternehmen ausgeglichen werden.

Dazu eine Nachfrage: Der Ausgleich durch die Wasserversorgungsunternehmen könnte also den Ökobauern zugutekommen?

Das ist so. Wasser ist Leben, und Wasser ist das wichtigste Lebensmittel.

Dann die Frage 25:

25. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung un

ternommen, um die schweren Vorwürfe, die durch die Sendung „nano“ am 30.09.2015 auf 3sat gegen die Straathof Holding bei Alt Tellin erhoben wurden, zu untersuchen und gegebenenfalls abzustellen?

Nachdem diese Ausstrahlung stattgefunden hat, hat es natürlich sofort eine Überprüfung gegeben. Und konkrete Hinweise, dass Verletzungen, nachdem diese Sendung ausgestrahlt war, oder/und dass tote Tiere bewusst in Kauf genommen wurden, sowie konkrete Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht sind dem Bildmaterial nicht zu entnehmen. Auch im Beitrag dazu wird ja zitiert, wenn ich das darf, Frau Präsidentin, in Anführungsstrichen, also Zitat: „Die Bilder zeigen laut Animal Rights Watch keine Verstöße gegen geltende Gesetze.“

Und ich darf an dieser Stelle auch feststellen, dass im Fernsehbeitrag dargelegt wurde, dass es sich um Bildmaterial aus dem Frühjahr des Jahres 2015 handeln soll. Ob das dann so stimmt, das ist immer das Problem. Ich glaube, da sollten wir uns auch einig sein, dass, wenn solche Verstöße, die angeblich stattgefunden haben, wenn die uns, den Behörden, nicht sofort gemeldet werden, sondern man es irgendwann nutzt, dann entspricht das nicht meinem Rechtsverständnis, sondern wenn hier Verstöße vorgefunden werden, sind die den Behörden sofort zu melden, um sofort handeln zu können und dieses der Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

Im Übrigen, auch das ist mir wichtig, wir haben ja hier eingegriffen, insbesondere auch in diesem Betrieb. Und ich nehme zur Kenntnis, mit den Tierschutzverantwortlichen und den derzeitigen Geschäftsführern werden laufend – laufend! – Überwachungsergebnisse ausgewertet, die durch den Landkreis vorgenommen werden, und die notwendigen Maßnahmen durchgesetzt.

Eine Nachfrage: Die sofort eingeleiteten Überprüfungen, die Sie erwähnten, die erfolgten wann und in welchem Umfang, wann, an welchem Tag genau?

Also das ist ja Sache der Kontrollbehörden. Das hat der Landkreis sofort vorgenommen, auch in Abstimmung mit unserem Haus. Es hat dann im Übrigen gegen die LFD Holding Alt Tellin keine Sachverhalte gegeben, die eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erforderlich gemacht haben. Das heißt, die halten sich an die Anweisungen und es scheint mittlerweile klar zu sein in den drei Betrieben in MecklenburgVorpommern, dass das Einsetzen des Tierschutzbeauftragten und die scharfen Kontrollen Früchte tragen.

Kann ich Ihre Antwort richtig dahin gehend verstehen, dass Sie nicht wissen, an welchem Tag diese sofortigen Überprüfungen durchgeführt wurden?

Selbstverständlich weiß ich das. Hier wird permanent überprüft.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Wahl eines Mitglieds des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes, hierzu den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 6/4597 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4596.

Wahl eines Mitglieds des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landes- forstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG)

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 6/4597 –

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4596 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes werden als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern entsandt. Da die Amtszeit eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern endet, ist eine Neuwahl erforderlich.

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen.

Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitglieds des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. Herr Foerster!

(allgemeine Heiterkeit – Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Wie ich sehe, haben die Schriftführer und deren Vertreter ihre vereinbarten Positionen schon eingenommen. Ich bitte jetzt die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bitte, Frau Borchardt.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 10.11 Uhr

__________

Wiederbeginn: 10.15 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes bekannt.

Es wurden 63 Stimmen abgegeben, davon waren 53 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten Jörg Heydorn, Fraktion der SPD, stimmten 36 Mitglieder des Landtages, für die Ab- geordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, stimmten 17 Mitglieder des Landtages.

Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Heydorn von der Fraktion der SPD die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Somit wird der Abgeordnete Heydorn vom Landtag als Mitglied des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt benannt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Rechtsextremistisch und fremdenfeind- lich motivierte Gewalttaten stoppen – Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern, die Drucksache 6/4621.