Lieber Kollege Ritter, es ist traurig, aber wahr. Wenn ich sonst in einem Flugzeug bei 80 Abzuschiebenden 20 mit- bekommen habe und jetzt 70 mitbekommen habe, ist das auch ein Ergebnis der neuen Verfügung. Das muss man zur Realität dazusagen.
Die Behörden sind zu diesen Vorgängen gezwungen. Wir können es nicht dulden, dass unserem Rechtsstaat so auf der Nase herumgetanzt wird. Es liegt allein in den Händen der Ausreisepflichtigen. Das kommt mir hier viel zu kurz, dass es allein in den Händen der Ausreisepflichtigen liegt, einen anderen Weg zu beschreiten.
Im Übrigen müssen Nachtabschiebungen oftmals schon deshalb durchgeführt werden, weil ein strammer Terminplan eingehalten werden muss.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Och nö! – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Glauben Sie das wirklich?)
dass die Aufnahmeländer die Aufnahme der Rückkehrer am Nachmittag oder am Abend ablehnen. Folglich starten die Flugzeuge, mit denen die Flüchtlinge in ihr Heimatland gebracht werden, in aller Regel vormittags. Mindestens zwei Stunden vor Abflug sind die Abzuschiebenden der Bundespolizei zu übergeben. Vorher müssen natürlich noch die Sachen gepackt werden und sie erst mal zur Übergabe gebracht werden. Bei diesen Abläufen ist der Beginn der Abschiebemaßnahme in den frühen Morgenstunden oder in der Nacht gar nicht zu verhindern. Ich halte in diesem Zusammenhang auch nichts von der Forderung, dass die Abzuschiebenden, die kein Deutsch sprechen,
Das wäre ein immenser Aufwand und würde unter Umständen ein neues Nadelöhr schaffen. Vermutlich ist das vielleicht auch Ihr Ziel, das weiß ich nicht. Tatsächlich gibt es keine einzige inhaltliche Begründung in Ihrem Vorschlag.
Mit dem ablehnenden Bescheid des Bundesamtes wurde den Betroffenen zum ersten Mal mitgeteilt, dass eine Verpflichtung zur Ausreise besteht. Wurde kein Bevollmächtigter für das Verfahren bestellt, ist eine Übersetzung der Entscheidungsformel und der Rechtshilfebelehrung in ein- er Sprache beizufügen, deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt wird, sodass kein vereidigter Dolmetscher dafür notwendig ist. Im weiteren Verlauf ist es ein gängiger Grundsatz, dass nach einem ablehnenden Asylbescheid des Bundesamtes das Gespräch mit den Betroffenen zu den Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise geführt wird. Wenn die Betroffenen erklären, unter keinen Umständen freiwillig ausreisen zu wollen, steht die Abschiebemaßnahme als Zwangsmaßnahme ganz normal und ganz natürlich im Raum.
Wird im Anschluss die Abschiebung vollzogen, ist es für die Betroffenen sicherlich nicht überraschend, wenn auf einmal die Polizei mit den Verwaltungsbeamten vor der Tür steht und sagt, heute ist Ihre Rückführung. Null Überraschung, im Gegenteil, mit Ansage, sie wissen, was mit ihnen passiert. In den Chartermaschinen werden die Abzuschiebenden schließlich von Dolmetschern begleitet. Es ist schon viel Fantasie oder Empörung notwendig,
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt wird in dem Antrag die Forderung gestellt – aber das haben Sie ja schon relativiert –, dass die Anzahl freiwilliger Ausreisenden durch eine Beteiligung am REAG/GARP-Programm erhöht werden soll. Das ist eine schöne Forderung, aber genauso überflüssig wie der Rest des Antrages. Das Programm wird von Ländern und Bund gemeinsam finanziert und dementsprechend gemeinsam genutzt. Tatsächlich wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Ausreise freiwillig primär über dieses Programm finanziell unterstützt. 211 Ausreisen erfolgten im letzten Jahr auf diese Weise. Nichts anderes hat mein Staatssekretär im Innenausschuss gesagt.
Das Programm wird grundsätzlich angewandt, kommt aber eben nicht jedem zugute, zum Beispiel bei Wiederholungsanträgen, die ja jetzt schon fast bei 30 Prozent lie- gen. Insgesamt haben wir im vergangenen Jahr 1.050 Abschiebungen gehabt, ein großer Teil davon war freiwillig. Das Verhältnis ist also keineswegs nur einseitig, wie die GRÜNEN das suggerieren. Damit tragen wir nicht zuletzt dem Grundsatz Rechnung, dass eine freiwillige Ausreise der Abschiebung vorzuziehen ist, denn dieser Grundsatz, liebe Kollegen von den GRÜNEN, gilt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, der gilt letztendlich auch bei uns im Land. Ich kann nur meine Empfehlung erneuern, dass Sie sich mehr mit unserem Land Mecklenburg-Vor- pommern und weniger mit anderen Ländern außerhalb von Deutschland befassen sollten.
Abschließend möchte ich nicht nur die offenkundig faktische, sondern auch die logische Bedeutung der Abschiebung für die Asylpolitik in Deutschland verdeutlichen. Würden wir nämlich weitestgehend auf Abschiebungen verzichten, sänke der Anreiz für eine freiwillige Ausreise natürlich erheblich.
Wenn jeder davon ausgehen kann, dass er das sowieso nur freiwillig entscheidet, dann müssen auch diese Maßnahmen greifen. Warum sollte auch jemand das gelobte Land verlassen, wenn der Verbleib keine Konsequenzen hätte? Dieses Dilemma ließe sich nur mit dem Geldhahn lösen, indem man beispielsweise finanzielle Anreize für die Ausreise setzt. Aber das kriegt man zum einen nicht vermittelt, zum anderen würde man womöglich einen Prüffaktor schaffen, der weitere Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nach Deutschland anzieht.
(Udo Pastörs, NPD: Haben die in Nordrhein-Westfalen schon versucht in den 80er-Jahren, da sind immer mehr gekommen.)
Haben Sie bitte Verständnis dafür, liebe Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und liebe Frau Gajek, dass ich unter einer verantwortungsvollen Asylpolitik etwas anderes verstehe. Ich habe das schon beim letzten Mal gesagt und ich sage es wieder: Ich habe die Rechtsstaatlichkeit umzusetzen.
Und wer gegen geltendes Recht verstößt, egal, ob er Deutscher oder Ausländer ist, hat auch mit Rückführungen zu rechnen, egal, ob das die Trennung von Familien betrifft, egal, ob es Schwangere sind oder andere.
All dies ist gesetzlich genau geregelt und dem werde ich mich nicht verschließen. Dies werde ich mit meinen Mitarbeitern auch in Zukunft weiter tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Danke, Herr Minister! Machen Sie sich die Einschätzung von Frau Sahra Wagenknecht zu eigen,
Der Minister hat die angemeldete Redezeit um sechs Minuten überschritten. Nach Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung steht diese Zeit den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der Debatte über Frühsexualisierung habe ich festgestellt, wie schwach die Braunen in der deutschen Sprache sind. Dann habe ich ihm ein Angebot gemacht, dem Herrn Köster, dass ich ihm die deutsche Sprache beibringen kann.
Dann hat er erwidert, man würde mich hier nicht verstehen, und darüber habe ich mich gefreut. Das ist gut so, dass Sie mich nicht verstehen.
Mir ist es wichtig, dass meine Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen mich verstehen.
(Stefan Köster, NPD: Dafür, dass Sie so lange in Deutschland wohnen, haben Sie ein schlechtes Deutsch. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oooh, Herr Köster! – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)