Ich hatte bereits ausgeführt, dass uns noch keine Zahlen vorliegen. Die kommen von der Bundesagentur für Arbeit. Insofern kann ich auch keine konkrete Aussage dazu geben.
(Manfred Dachner, SPD: Weniger als massenhaft. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben die Antwort nicht zu kommentieren.)
Herr Ritter hat mir das Wort vorweggenommen. Allerdings muss ich es jetzt noch mal wiederholen, denn wenn Herr Ritter es sagt, hat es nicht die Wirkung, die es hat, wenn ich es sage.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber Gewicht! Aber Gewicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Stefanie Drese, SPD, und Udo Pastörs, NPD – Beifall Udo Pastörs, NPD)
Jetzt rufe ich auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE, die Frage 15 zu stellen.
finanzierung der 18 beantragten Projekte im Rahmen des Bundesförderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ eingeplant, wenn diese im ersten Call den Zuschlag erhalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender! Der Landtag hat der Landesregierung zur Kofinanzierung des Breitbandausbaus im Lande 62,7 Millionen Euro im Haushalt im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember bereitgestellt. Auf dieser Grundlage arbeitet die Landesregierung. Wie viele Projekte mit welchen Förderbeträgen in acht bis zehn Wochen seitens des Bundesverkehrsministeriums, also des BMVI, zur Förderung ausgewählt werden, ist jetzt nur begrenzt prognostizierbar, da erst am Ende des Auswahlverfahrens in diesem dortigen Förderverfahren der endgültige Zuschussbedarf feststeht. Das gilt umso mehr, weil die Antragsfrist für den ersten Call beim BMVI erst am Sonntagabend, am 31.01., abläuft und bis dahin die Zahl der sich bewerbenden Projekte offen ist.
Eine Zusatzfrage: Sie erwähnten eben die im Doppelhaushalt 2016/2017 vorgesehenen Mittel in der Größenordnung von 62 und et-
was Millionen. In der „Ostsee-Zeitung“ vom 19. Januar war zu lesen, dass bis 2018 64 Millionen Landesmittel als Kofinanzierung vorgesehen sind. Können Sie mir erklären, wie das zustande kommt?
Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 16 und 17 zu stellen.
des Bahnhofes Bad Kleinen in Höhe von 30 Millionen Euro das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude abgerissen werden soll und sich auf dem sanierten Bahnhofsgelände künftig wie auch aktuell keine Toiletten befinden werden und auch kein Verkaufskiosk mehr geplant ist?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die uns bisher vorgelegten Unterlagen der Vorhabenträger, das sind die DB Netz AG und die DB Station und Service, der Konzern hat ja viele Untergruppen, für die derzeit laufende Planfeststellung sehen die ihrerseits dargestellten Veränderungen als Planung der Vorhabenträger so vor. Die Bahn begründet dies damit, dass sie sich in einer Selbstverpflichtung der DB Service und Stationen nur für Bahnhöfe der Kategorie 1, das ist Kategorie Hamburg, und für Bahnhöfe der Kategorie 2, das sind Bahnhöfe in der Größenordnung von Rostock, verpflichtet hat, Toiletten vorzuhalten.
Bad Kleinen zählt aus Sicht der Bahn zur Kategorie 3. Diese Verpflichtung ist die Bahn gegenüber der sie regulierenden Bundesnetzagentur eingegangen. Dieser war eine solche Festlegung wiederum wichtig, um Gleichheit für die Mindestausstattung an deutschen Bahnhöfen als Regulierungsbehörde überprüfen zu können. Die Bundesnetzagentur reguliert und überprüft die Arbeiten der Bahn.
Ich erinnere mich hierzu im Übrigen auch an berechtigt heiße Diskussionen im Eisenbahninfrastrukturbeirat, wo genau diese Fragen von verschiedenen Ländervertretern angesprochen worden sind und hinsichtlich der WCs durchaus berechtigte Vorwürfe zu dieser absurden Planung enthielten. Das Land ist aber zur Frage einer Toilet
te im Bahnhof Bad Kleinen im Gespräch mit der DB Station und Service, ob und wie die bereitgestellt werden kann. Die Bahn weist für diese Kategorie unterhalb der Kategorie 2, also für unseren Bahnhof in Bad Kleinen, nämlich Kategorie 3, darauf hin, dass dann, wie die Bahn es formuliert, individuelle Lösungen mit individuellen Fi- nanzierungsmodellen für die Investition und insbesondere, das trifft die Bahn wohl härter, für die Unterhaltungskosten vereinbart werden müssten. Dabei stellt die DB im Augenblick eine Landes- und kommunale Finanzierung in den Vordergrund.
Da der Umbau des Bahnhofsgeländes in nicht unerheblichem Maße auch vom Land mitfinanziert wird, wenn auch nur pauschaliert, sehen wir bahnseitig nach unserer Überzeugung eine Bringeschuld, die wir noch nicht für ausreichend erfüllt halten.
Darüber hinaus haben wir als Energieministerium im Rahmen der Planfeststellung, die wir nicht selber führen, auch kritisch genau diese Fragen und Pläne der Bahn, vor allen Dingen den Verzicht auf den Warteraum, geltend gemacht. Diese Bedenken wurden auch noch mal im Rahmen der kürzlich erfolgten Anhörung – das ist eine mündliche Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – wieder vorgebracht. Über die Würdigung dieser Bedenken durch das EisenbahnBundesamt entscheidet die Planfeststellungsbehörde irgendwann in den kommenden Monaten. Das Ergebnis ist offen.
Da der Landeshaushalt ein in sich geschlossener Topf ist, bedeutet das zusätzliche Erbringen von Landesmitteln an der einen Stelle, dass an einer anderen Stelle – und da sind noch eine Menge anderer Bahnhofsmaßnahmen, die ebenfalls Wünsche haben und berechtigte Wünsche haben – weniger geschähe. Ich bin überzeugt, bei einem 30-Millionen-Euro-Projekt, wo wir einen nicht unerheblichen Beitrag leisten – pauschal geleistet, nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter –, erwarte ich von der Bahn, dass sie solche Dinge mit berücksichtigen kann. Das sind aber Erwartungshaltungen. Noch mal: Wir sind da in durchaus engagierten Gesprächen.
Ein Ergebnis werden wir vermutlich erst erwarten können, wenn die Planfeststellung ein Stück vorangeschritten ist. Fürs Eisenbahn-Bundesamt, da bitte ich um Nachsicht, eine Bundesbehörde, kann ich überhaupt keine Aussagen treffen. Wir wissen, dass gerade erst die mündliche Anhörung war, und haben deshalb Sorgen, dass der zeitliche Verzug eher größer als kleiner sein wird, was zum Teil auch das weitere Projekt, was Sie gleich ansprechen, betreffen wird. Also wir sehen überhaupt nicht, wie der Zeitverlauf in den bisherigen Planungen der Bahn verlaufen wird.
die von ihr angekündigte Sperrung zwischen Berlin und Bad Kleinen im Jahr 2017 aufgrund der Streckensanierung für die Bahnreisenden und welche längeren Reisezeiten erwartet die Landesregierung aufgrund ihrer angekündigten Verzögerungen auf der Verbindung Schwerin– Hamburg durch Gleisbauarbeiten zwischen Dezember 2016 und Dezember 2017 in Hamburg für Reisende auf dieser Strecke?
Zunächst erlauben Sie mir zwei Sätze zum Grund, weshalb wir überhaupt Bauarbeiten an der Stelle anstehen haben. Die Strecke, die Sie ansprechen, liegt zum Teil auf einem moorigen Streckenteil, und zwar auf einem Damm. Dieser Damm versinkt dadurch, dass er auf dem Moor steht. Die Bahn darf dort schon heute nur noch mit deutlich geringerer Geschwindigkeit als Folge der zunehmenden Schäden an diesem Bahndamm fahren. Mit den deutlich aufgestockten Bundesmitteln für solche bahneigenen Unterhaltungs- und Ersatzarbeiten der LuFV sind jetzt auch solche Projekte finanzierbar und damit möglich geworden, wie sie hier bei uns im Lande liegen. Allerdings müssen dafür das Gleis und der Damm zunächst in Gänze abgetragen werden. Dann werden deutlich mehr als 20 Meter tiefe Betonpfähle zur künftig verlässlichen Gründung dieser Bahnstrecke an der Moorstelle Kronshof in den Boden zur Tiefgründung eingebracht. Danach wird die Strecke im Übrigen mit 160 Stundenkilometern befahrbar sein und zusätzlich durch ein elektronisches Stellwerk künftig ergänzt und gesteuert werden.
Es handelt sich in der Sache um echten Qualitätsgewinn. Von daher sehen wir das durchaus mit einem positiven Zugewinn fürs Land. Allerdings wird während der Bauzeit tatsächlich mit Einschränkungen zu rechnen sein. Anders ist das Bauen leider nicht möglich. Diese Einschränkung hat allerdings entgegen Ihrer Frage nicht die Landesregierung angekündigt, sondern der Vorhabenträger, die Bahn. Wir können zur Beeinträchtigung nichts sagen, weil wir nicht bauen, auch nicht planen.
Sie fragen nach den Kompensationen der Auswirkungen und damit nach deren Umfang. Im Februar wird die DB Netz zu Gesprächen bei unserer Landesgesellschaft VMV sein. Dort werden dann belastbare Planungsprämissen, so hoffen wir, für den nächsten Jahresfahrplan durch die Bahn benannt werden. Auf dieser Grundlage können im zweiten Quartal die Trassenanmeldungen vorgenommen werden. Lösungen im Sinne der Reisenden werden begleitend zum Anmeldeverfahren entwickelt werden müssen, zusammen mit der Bahn.
Im Fall von Bad Kleinen steht derzeit, das habe ich eben schon erwähnt, beispielsweise sogar noch die Planfeststellung für den Bahnhof und damit auch für einen Teil der Gleisarbeiten aus. Damit fehlt es zum Teil noch an hinreichend verlässlichen und vor allem abschließenden Informationen, welche Arbeiten überhaupt erfolgen müssen und wann sie erfolgen können. Inwieweit ursprünglich vorgesehene Sperrungen und Sperrpausen tatsächlich eintreten, ist daher noch sehr vage. Dass eine eintritt, ist völlig klar. Die Dauer wird ebenfalls erst am Ende feststehen, wenn auch die Bahn klare Vorgaben der Planfeststellungsbehörde hat, in welchen Schritten mit welchen Zeitdauern sie an welchen Stellen arbeiten darf oder muss.
Ich bitte nun den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 18 zu stellen.
Anbindung der Häfen in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung kürzlich beschlossenen nationalen Hafenkonzeptes?
Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender, vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich verfügen die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung der Landesregierung überwiegend über sehr gut ausgebaute und leistungsfähige Anbindungen. Dies gilt für die seewärtigen Zufahrten genauso wie für die Hinterlandanbindungen. Mit dem am 20. Januar 2016 beschlossenen fortgeschriebenen – das gab es ja vorher schon – nationalen Hafenkonzept der Bundesregierung verfolgt diese unter anderem das Ziel, hafenbezogene Infrastrukturen weiter bedarfsgerecht auszubauen. Sie will hierzu den Ausbau der seewärtigen Zufahrten und der Hinterlandanbindungen forcieren. Als ein wesentliches Instrument zur Umsetzung dieses Ziels, so die Bundesregierung – ich kann ja nur für Fremde sprechen an der Stelle –, soll bis März 2016 der unter der Federführung des BMVI erarbeitete Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan dienen, der hoffentlich zu Ostern als Entwurf vorliegt.
Die Landesregierung hat als Projekte mit Bezug zur Anbindung der Häfen dieses Landes, also auf Ihre Frage bezogen, die Vertiefung der seewärtigen Zufahrten nach Rostock auf dann künftig 16,5 Meter und nach Wismar auf dann zukünftig 11,5 Meter sowie für den Hafenhinterlandanbindungsbereich den Ausbau der Bahnstrecke Kavelstorf–Seehafen Rostock – das wäre dann die konsequente Fortsetzung des bereits erfolgten Ausbaus bis in den Hafen hinein – und der Verbindungskurve Bad Kleinen angemeldet. Auch die derzeit schon in der Umsetzung befindlichen Straßenbauvorhaben, die B 96n auf Rügen und die A 14, ordnen sich in die Strategie der Bundesregierung ein, bei der Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur Hafenhinterlandanbindungen besonders hohe Priorität einzuräumen. So sind im Übrigen auch die vorfristigen Baufreigaben im vergangenen Jahr zum Teil begründet worden.
Die genannten Vorhaben werden nach unserer Einschätzung nach ihrer Umsetzung spürbar positive Auswirkungen auf die Anbindung der Häfen in Mecklenburg-Vorpommern im Hafenhinterlandverkehr haben, aber insbesondere die Vertiefungen werden die Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessern.