Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den ganzen Nachmittag über hat mich ein Gefühl beschlichen, dass ein neuer Geist Einzug gehalten hat im Hohen Haus, nämlich dass die demokratischen Fraktionen wichtige Themen gemeinsam in die Ausschüsse überweisen und einen gemeinsamen Nenner finden, um zu einem Beratungsergebnis zu kommen. Jetzt hat es einen kleinen Abbruch gegeben bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, aber ich hoffe, dass wir uns bei dem Tagesordnungspunkt jetzt wieder zusammenfinden, denn es geht um ein wichtiges Thema, es geht um eine Härtefallkommission auf Bundesebene.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Am 10. Dezember des letzten Jahres hat der Innenminister den Innausschuss zu den in Mecklenburg-Vorpom- mern bislang erfolgten Abschiebungen unterrichtet. Im Ergebnis dieser Sitzung hat meine Fraktion beantragt, dass sich der Innenausschuss mit Mitgliedern der Härtefallkommission unseres Bundeslandes trifft und zu den im Land erfolgenden Abschiebungen eine Debatte führt. Diese fand am 25. Februar dieses Jahres in Form einer nicht öffentlichen Anhörung statt.

Meine Damen und Herren, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung können sicherlich bestätigen, dass dies eine sachliche und informative Veranstaltung gewesen ist. Eines gab es aber nach meiner Auffassung nicht: Es gab keine Informationen, deren Bekanntwerden gesetzliche Vorschriften oder Staatsgeheimnisse oder Interessen des Datenschutzes verletzt oder die Funktionsfähigkeit der Landesregierung infrage gestellt hätten. Das soll heißen, die Nichtöffentlichkeit der Beratung mit der Härtefallkommission geht in Ordnung, im Ergebnis aber war sie nicht notwendig, denn auch der Innenausschuss hat die Aufgabe erhalten, initiativ zu werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meiner Einschätzung konnte der Innenausschuss dreierlei feststellen:

Erstens erfüllt die Härtefallkommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern die ihr übertragenen Aufgaben innerhalb der rechtlich gegebenen Möglichkeiten. Positiv hervorgehoben wurde in der Debatte die Rolle der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, deren Leiter zugleich vom Innenministerium bestelltes Mitglied der Kommission ist. Die Geschäftsstelle bereitet die Einzelfälle inhaltlich und organisatorisch für die Entscheidungen der Kommission vor.

Sehr geehrter Herr Innenminister, richten Sie bitte den Kommissionsmitgliedern und der Geschäftsstelle den Dank meiner Fraktion – eventuell ja aller demokratischen Fraktionen – für die bislang geleistete Arbeit aus.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zweitens konnte festgestellt werden, dass der landesrechtliche Handlungsrahmen unserer Härtefallkommission, insbesondere die Härtefallkommissionslandesverordnung, auch gegenwärtig den praktischen Erfahrungen oder den praktischen Anforderungen gerecht wird. Es handelt sich, das will ich nebenbei bemerken, um eine Verordnung aus dem Jahre 2005, also gewissermaßen eine rot-rote Verordnung, denn Mecklenburg-Vorpommern war unter RotRot eines der ersten Länder, das eine solche Härtefallkommission eingeführt hat, als es bundesgesetzlich so noch nicht vorgesehen war. Wenn es sich aber mit den Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer so verhält wie mit den Abiturregelungen in der föderalen Bundesrepublik, dann sollten wir auch zu gegebener Zeit einmal unsere Landesverordnung anschauen und überprüfen, ob sie den aktuellen Herausforderungen noch gewachsen ist. Dabei denke ich an unsere Auslegungen zur Befangenheit einzelner Kommissionsmitglieder, die in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen anders geregelt sind.

Und drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der eigentliche Hintergrund unseres Antrages, schließlich mussten wir konstatieren, dass in Fällen der

Dublin-III-Verordnung weder eine Landeszuständigkeit noch die Möglichkeit einer Härtefallprüfung durch die Härtefallkommission des Landes gegeben ist. Am Beispiel der ukrainischen Familie jüdischer Herkunft, die aus Tutow abgeschoben worden ist, und zwar nach Ungarn, wurde uns das besonders deutlich.

(allgemeine Unruhe)

Also ich habe ausreichend Redezeit.

(Michael Andrejewski, NPD: Kein Interesse.)

Na, okay. Dann beklagen Sie sich nicht, wenn es etwas länger dauert, Herr Abgeordneter.

Auf der für Dublin-III-Fälle zuständigen Bundesebene gibt es aber keine Härtefallkommission.

Und wenn Sie das Thema lächerlich finden, dann ist es auch so, Herr Glawe.

Auf Bundesebene gibt es für solche Fälle keine zuständige Härtefallkommission. In dem Zusammenhang wurde von den Mitgliedern unserer Landeshärtefallkommission von einer bestehenden Schutzlücke gesprochen. Für entsprechende Entscheidungsprozesse auf Bundesebene fehlt bisher eine Institution zur Prüfung humanitärer Härtefälle, obwohl gerade bei der Bearbeitung sogenannter Dublin-III-Fälle humanitäre Härten keineswegs auszuschließen sind, wie wir bei der benannten ukrainischen Familie, die in Tutow Zuflucht gefunden hatte und nach Ungarn abgeschoben wurde, alle feststellen mussten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch vor dem Hintergrund einer zu erwartenden veränderten beziehungsweise verschärften Abschiebepraxis sollte die Landesregierung auf Bundesebene aktiv werden. Im Rahmen der Fachministerkonferenzen und/oder über den Bundesrat sollte sich die Regierung für die Einrichtung einer Härtefallkommission auf Bundesebene einsetzen. So könnte gegebenenfalls über humanitäre Härten entschieden werden, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene ergeben. Unser Land wäre dann nicht allein Primus bei Abschiebungen, sondern auch Vorreiter bei humanitären Fragen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, sich für eine Härtefallkommission auf Bundesebene einzusetzen. Im Land – Kollege Ritter ist darauf eingegangen – haben wir bereits eine Härtefallkommission. Ich denke, deren Arbeit hat sich bewährt. Das haben hier auch die Ausführungen gezeigt. Ich als Innenminister kann jedenfalls mit der Arbeit der Härtefallkommission im Land gut leben, auch wenn ich nicht immer mit jeder

Entscheidung eins zu eins einverstanden bin, aber dafür gibt es eine und die Mehrheit entscheidet da, und das ist auch gut so.

Es ist natürlich nachvollziehbar, dass die Fraktion DIE LINKE sich ein vergleichbares Instrument auf Bundesebene wünscht, denn je mehr Einflussmöglichkeiten es auf rechtsstaatliche Asylverfahren gibt, desto besser findet sie dies. Auf den ersten Blick, aber eben nur auf den ersten, scheint die Idee auch gar nicht so abwegig zu sein. Warum sollte auf Bundesebene nicht möglich sein, was auf Landesebene gang und gäbe ist? Doch bei genauem Hinsehen offenbaren sich wesentlich mehr Nachteile als Vorteile.

Zunächst ist festzuhalten, das wurde kurz erwähnt, es geht ausschließlich und nur um Dublin-Fälle, denn diese liegen ausschließlich in der Hand des Bundes und nicht der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt, es ist, und jetzt zitiere ich, „Aufgabe allein des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu prüfen, ob ,feststeht‘, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann“, Zitatende. Das Land ist außen vor, und wo das Land nichts zu melden hat, kann auch eine Härtefallkommission des Landes logischerweise nichts bewirken.

Es gibt jedoch gute Gründe, warum eine Bundeshärtefallkommission für Dublin-Fälle nicht eingerichtet wurde. Ausländer, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen – und über die reden wir –, werden, das wissen Sie, nicht in die Herkunftsländer, sondern in die zuständigen Mitgliedsstaaten zurückgeführt. Dadurch stellen wir sicher, dass der Asylantrag nur einmal, nämlich in dem Land der Erstantragstellung, bearbeitet wird. Ansonsten könnte schließlich ein Flüchtling in über 30 Staaten Europas einen Antrag auf Asyl stellen.

Es ist in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich, dass Asylanträge in Deutschland besser geprüft werden als in anderen Mitgliedsstaaten. Ein Flüchtling wird in jedem Mitgliedsstaat durch das Dublin-Abkommen versorgt und er wird auch untergebracht. Er erhält eine medizinische Versorgung und genießt Schutz vor Folter und Verfolgung. Nirgendwo droht ihm die Todesstrafe. Gründe für einen Härtefall im Dublin-Verfahren sind kaum ersichtlich. Stattdessen würde mit der Einrichtung einer Härtefallkommission auf Bundesebene ein aufwendiges Verwaltungsverfahren etabliert werden, in das alle Dublin-Fälle bei den Ländern münden würden. Diese würden zu einer Verzögerung der Asylverfahren auf der einen Seite führen und zudem natürlich auch weitere Vollzugshindernisse im Rahmen der Abschiebung schaffen. Ich weiß, dass das möglicherweise auch Ziel solcher Maßnahmen ist, aber das ist nicht das, wie die Innenminister der Länder sich das vorstellen.

Dabei dürfen Sie nicht vergessen, die Härtefallkommission tritt in den Ländern erst in Erscheinung, wenn alle anderen Möglichkeiten, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, ausgeschöpft sind. Sie ist dann quasi die letzte Rettung. Bei einem Dublin-Fall ist das aber nicht der Fall. Über Asylstatus und Aufenthaltsrecht wurde in Deutschland gar nicht befunden bei den Dublin-Fällen, weil sie rückgeführt werden in das Land der Erstantragstellung. Wenn hier eine Härtefallkommission eingreifen darf, würde sie de facto das gesamte Asylverfahren übernehmen, über das noch gar nicht entschieden ist, denn der oder die Betreffenden werden in die Länder ihrer Erstantragstellung zurückgeführt, und die Übernahme in Asylverfahren

in Härtefallkommissionen, das ist nicht Sinn und Zweck der Institution.

Nebenbei bemerkt würde die gesamte Frage der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern durcheinandergewirbelt. Der Bund hat keine Kompetenzen, mit denen er Flüchtlingen einen Aufenthalt nach dem Aufenthaltsrecht gewähren kann. Was also gewährt dann eine Härtefallkommission des Bundes? Den Reiseaufenthalt, oder was? Das muss dann auch definiert werden.

Die Härtefallkommission des Bundes kann nicht in Länderkompetenzen, was Aufenthaltsrecht und Sonstiges betrifft, eingreifen. Das wäre in gewisser Hinsicht eine Kompetenz- erringung durch die Hintertür. Ich habe keine Ahnung, wie das in der Praxis funktionieren sollte. Ich weiß auch, dass der Bund und die anderen Länder dies gar nicht möchten. Im Übrigen würde eine Bundeshärtefallkommission auch nicht das Problem der steigenden Fallzahl beim Kirchenasyl lösen. Und ganz wichtig: Der Bund hat bereits die Möglichkeit, Härtefälle zu berücksichtigen. Er muss dabei nur vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen, welches ihm das Dublin-Abkommen einräumt. Der Bund hat in dem einen oder anderen Fall diese Möglichkeit in den zurückliegenden Monaten und Jahren auch genutzt.

Meine Damen und Herren, Deutschland wurde insbesondere in den letzten Monaten vorgeworfen, seine Flüchtlingspolitik mit erhobenem moralischem Zeigefinger durchzuführen. Orbán sprach gar vom „moralischen Imperialismus“. Das ist natürlich Quatsch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gestern bei Kohl, oder was?)

Wer die innenpolitische Debatte in Deutschland verfolgt hat, der weiß, dass diese vielschichtig und kontrovers geführt wurde. Dennoch stelle ich fest: Im Ausland gibt es ein Unbehagen gegenüber der deutschen Flüchtlingspolitik. Das sollten wir auch in solchen Fragen zur Kenntnis nehmen. Bei allen verbalen Auseinandersetzungen sollten wir daher auf keinen Fall den Fehler begehen und uns in die rechtsstaatlichen Asylverfahren der anderen Mitgliedsstaaten einmischen, denn Dublin-Flüchtlinge haben nun einmal den Erstantrag in anderen Ländern Europas gestellt.

Mit der Härtefallkommission auf Bundesebene könnte aber genau der Eindruck entstehen, dass wir uns in die innerstaatlichen Angelegenheiten anderer Länder einmischen. Am runden Tisch könnte man sich nämlich über die Asylverfahren in anderen Ländern hinwegsetzen, diese quasi aushebeln. Es würde womöglich so aussehen, als ob sich Deutschland als oberste moralische Instanz profilieren möchte. Auf diese Weise, meine Damen und Herren Abgeordnete, wird sicher kein Misstrauen abgebaut. Deswegen ist der Antrag auch in der Form nicht zielführend. Außerdem würden wir für Flüchtlinge nur neue Anreize schaffen, nach Deutschland weiterzuziehen. Das würde allen derzeitigen Bestrebungen, den Zustrom zu begrenzen, zuwiderlaufen. Letztlich würde eine Bundeshärtefallkommission angesichts der eher wenigen Fälle die Asylsystematik in Deutschland nicht ernsthaft gefährden,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dennoch würden sich mit ihr viele rechtliche, praktische und systematische Probleme ergeben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was für ein Eiertanz!)

Wie gesagt, aus meiner Sicht überwiegen die Nachteile gegenüber den Vorteilen. Deshalb empfehle ich den Fraktionen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Ich denke, es gibt viele gute Gründe, dass wir nicht in Bundeskompetenzen, in Bundesgesetzgebungen, in Bundesverfahren eingreifen.

(Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Gajek, erklären Sie doch den Bürgerinnen und Bürgern, warum wir eine Härtefallkommission einrichten, wenn wir gerade beispielsweise diese Woche schwierige Rückführungen oder Überführungen von Flüchtlingen hatten im Rahmen von Dublin III, die in die Schweiz überführt werden sollten. Mir ist nicht bekannt, dass es in der Schweiz die Todesstrafe gibt, mir ist nicht bekannt, dass es in der Schweiz keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, und insofern wäre auch eine Härtefallkommission vollkommen überflüssig. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Andrejewski, NPD: Die im Lande aber auch.)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Kaselitz von der Fraktion der SPD.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, erhalten ein menschliches und faires Verfahren, dem internationales, europäisches und nationales Recht zugrunde liegen. Flüchtlinge im Asylverfahren und die Menschen in unserem Land vertrauen darauf, dass Schutzsuchende Aufnahme finden und bei denjenigen, bei denen dieser Schutz nicht gewährt werden kann, die Aufnahme nicht erfolgt. Dieses Handeln ist eine Voraussetzung dafür, dass wir eine menschenwürdige Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration für alle sicherstellen können, die in unserem Land bleiben.

Das Grundrecht auf Asyl ist wesentlicher Bestandteil unserer Rechts- und Werteordnung. Es gilt, für die Entscheidung über einen Asylantrag ist das Einzelschicksal maßgebend. Sind Betroffene mit ablehnenden Entscheidungen zu ihrem Asylantrag nicht einverstanden, besteht immer die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Sind diese ausgeschöpft, kann ein Härtefallersuchen, also ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, gestellt werden. Härtefallersuchen werden ausschließlich an die Mitglieder oder die Geschäftsstelle der Härtefallkommission gestellt.

Die Härtefallkommission ist eine von der Landesregierung eingerichtete, behördenunabhängige und aus acht Personen bestehende Einrichtung, der Bereiche der Kirche, der Flüchtlingsorganisation, der Wohlfahrtsverbände, der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Landesregierung angehören. Hier wird geprüft und bewertet, ob dringend humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die eine weitere Anwesenheit im Land rechtfertigen, obwohl der Aufenthalt abgelehnt wurde. Hier werden keine Entscheidungen getroffen, sondern Empfehlungen gegeben.

Zuletzt beschäftigten sich die Abgeordneten unseres Hauses im Innenausschuss im Februar dieses Jahres mit der Arbeit der Härtefallkommission im Land. In einer Anhörung, an der auch ich teilnehmen konnte, stellten sich die Mitglieder vor und erläuterten ihre Arbeit. In Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits 1999 die erste Härtefallkommission gegründet. Seit 2005 ist durch den gesetzlichen Rahmen im Aufenthaltsrecht die Härtefallkommission bundesweit verfasst worden.

In der Anhörung wurde deutlich, und das ist auch in der Begründung zum Antrag der Linksfraktion zu lesen, „dass die Härtefallkommission die ihr übertragenen Aufgaben innerhalb der“ rechtlichen „Möglichkeiten erfüllt“. Gleichfalls wird „der landesrechtliche Handlungsrahmen, ins- besondere die Härtefallkommissionslandesverordnung“ Mecklenburg-Vorpommern „den praktischen Anforderungen gerecht“, wie Herr Ritter erläutert hat.