Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, weil es superteuer ist.)

Da möchte ich ganz klar sagen: Ich persönlich finde, das ist der richtige Weg. Ich wäre dankbar, wenn der Landtag heute mit einer breiten Mehrheit diesen Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützen könnte. Ich hege die Hoffnung deshalb, weil, wenn ich mich recht entsinne, wir auch die Diplomregel gemeinsam in das Landeshochschulgesetz gebracht haben, und um die Verteidigung dieses Beschlusses geht es eigentlich.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Parlament diesen Antrag auf den Weg gebracht hat und ihn hoffentlich auch verabschiedet, denn ich weiß nicht, ob es so sein wird, dass alle in der Kultusministerkonferenz sagen,

jawohl, das, was das Verfassungsgericht uns da ins Stammbuch geschrieben hat, das akzeptieren wir, auch wenn es ein Urteil ist, das sich zunächst nur auf Nordrhein-Westfalen bezieht, aber natürlich Auswirkungen hat auf alle Länder. Ich plädiere ganz ausdrücklich dafür und möchte dafür werben, dass gute Politik in einer bestimmten Situation auch einfach bedeuten kann, dass man einsieht, in die falsche Richtung gegangen zu sein, um dann anschließend in die richtige Richtung zu gehen, und dass gute Politik nicht darin bestehen kann, dass man höchstrichterlich festgestellt bekommt, dass man in die falsche Richtung gegangen ist, um als Antwort darauf noch weiter in die falsche Richtung zu gehen, weil man zu eitel ist, zuzugeben, dass man sich da einfach nicht adäquat in die richtige Richtung begeben hat.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Sehr geehrter Kollege Glawe, ich wollte natürlich nichts gegen den älteren Teil der Bevölkerung gesagt haben, insbesondere nichts gegen den Wirtschaftsminister.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, ja!)

Insofern würde ich sagen, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Beschlussfassung, werde das mit großer Spannung nachverfolgen und bedanke mich sowohl für die Unterstützung als auch für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Das Wesentlichkeitsgebot ist auch durch die entsprechende Regelung im Landeshochschulgesetz verletzt. In den Regelungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist festgeschrieben, dass ein System zur Sicherung der Qualität an den Hochschulen entbehrlich ist, wenn dieses im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens geprüft wurde. Die Ziele und Anforderungen an dieses Verfahren sind aber nicht geregelt. Auch die Regelungen zur Anerkennung und zum Anerkennungsverfahren enthalten diese Ziele und Anforderungen nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist folgerichtig, dass die Landesregierung überprüft, ob das Landeshochschulgesetz geändert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die verfassungswidrigen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen im Gesetz über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen spätestens bis zum 31. Dezember 2017 fortgelten. Diese Frist bindet zwar nur das Land NordrheinWestfalen, aber sie sollte auch in unserem Land als Zielmarke dienen, um gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Aber das hat die Landesregierung offenbar schon geplant und ihren Koalitionsparteien geraten, diesen Schaufensterantrag zu stellen.

Ich bin der Meinung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Landeshochschulgesetz insgesamt novelliert werden muss. Es müssen zum Beispiel die Zivilklauseln im Landeshochschulgesetz rechtssicher verankert werden. Einen entsprechenden Antrag werden wir im Juni einbringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion war schon immer eine Verfechterin von mehr Hochschulautonomie. Wir sind uns aber nicht sicher, ob der Bildungsminister auch diese Meinung hat. Soweit aber gefordert wird, die Akkreditierung wieder stärker in den Bereich der Hochschulautonomie zu verlagern, ist das falsch, meine Damen und Herren. Die Hochschulen können viel, dürfen viel, aber ihre eigenen Studiengänge zu akkreditieren, ergibt wirklich keinen Sinn.

Die Akkreditierung wird auch in Zukunft ein hoheitlicher Akt einer gemeinsamen Stelle mit Regeln sein, auf die sich die Kultusministerkonferenz geeinigt hat. Hoheitliche Aufgaben gehören aber in die Hand von staatlichen Stellen. Meine Fraktion fordert die Abschaffung von privaten Institutionen zur Akkreditierung im Hochschulbereich.

Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und SPD-Fraktion, die Ziffer 4 des heutigen Antrages haben Sie im Wesentlichen schon am 18. Juni 2014 mit der Drucksache 6/3070 in den Landtag eingebracht. Die Überschrift lautete damals: „Anerkennung des Diploms sicherstellen“. Meine Fraktion hat diesem Antrag zugestimmt. Aber zwei Jahre haben Sie gebraucht, um nichts zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Akkreditierung der Diplomstudiengänge hat die Landesregierung immer noch nicht durchgesetzt.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine wirklich sehr schwache Leistung und eine schlechte Regierung im Sinne des Wortes. Der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2014 muss von der Landesregierung endlich umgesetzt werden. Eines neuen Beschlusses bedarf es nicht.

Meine Fraktion ist aber für die Akkreditierung der Diplomstudiengänge und für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Akkreditierungsverfahren. Die Landesregierung kennt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sie muss dementsprechend handeln. Der vorliegende Antrag ist nicht nur überflüssig, sondern auch mangelhaft, deshalb wird meine Fraktion sich der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Wippermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Liskow und Minister Brodkorb haben schon viel gesagt, aber ich möchte trotzdem in meinen Begründungen hier noch einmal ausführen, warum ich unseren Antrag nicht für überflüssig beziehungsweise mangelhaft halte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft kein Verfahren in M-V, das möchte ich hiermit noch einmal ausdrücklich klarstellen, sondern es wurde über das Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Dabei

hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die entsprechenden Normen des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen mit den Anforderungen des Grundgesetzes unvereinbar sind. Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichtes sind erstens die Auslagerung der Akkreditierungsverfahren an eine Agentur und zweitens die fehlenden gesetzlichen Regelungen der wesentlichen Teile einer Akkreditierung.

Die Akkreditierung ist laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit verbunden. Konkrete Regelungen für diesen Vorgang formuliert der Gesetzgeber nicht, sondern überlässt Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen tatsächlich anderen Akteuren.

Im vorliegenden Fall erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass die Agenturen Vorgaben zur prozentualen Zusammensetzung von Lehrplänen für die Prüfungs- und Studienordnungen machen und Empfehlungen zur Benennung von Studienschwerpunkten und Modulen aussprechen. Damit erfasst die Akkreditierung unmittelbar Form und Inhalt wissenschaftlicher Lehre. Im Ergebnis stellte das Bundesverfassungsgericht am 17.02.2016 unter anderem fest, dass sich dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen lässt, und hat das Akkreditierungsverfahren in NordrheinWestfalen insgesamt für verfassungswidrig erklärt und dem Land bis zum 31.12.2017 den Auftrag erteilt, das Verfahren neu zu regeln und das Landeshochschulgesetz Nordrhein-Westfalen dementsprechend zu ändern.

Im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns gibt es ähnliche, wenn auch nicht gleichlautende gesetzliche Regelungen. Vor diesem Hintergrund haben wir, die Koalition, mit diesem Antrag die Landesregierung aufgefordert, die Notwendigkeit einer Anpassung des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingehend zu prüfen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Beschluss fassen kann.

Der Landtag möchte sich noch einmal dafür aussprechen, die Akkreditierung wieder stärker in den Bereich der Autonomie der Hochschulen zu verlagern, und fordert die Landesregierung auf, diese Position im Rahmen der Kultusministerkonferenz entsprechend zu vertreten. Dabei sind bundeseinheitliche vernünftige Lösungen anzustreben, damit die Abschlüsse auch weiterhin bundesweit anerkannt werden.

Weiterhin möchte die Regierungskoalition in diesem Zusammenhang mit diesem Antrag die Gelegenheit nutzen, die Initiative zur Anerkennung der akademischen Abschlussbezeichnung „Diplom“ zu stärken. Der Kollege Liskow hat es weit gefächert vorgetragen. Der Akkreditierungsrat und somit die Akkreditierungsagenturen legten in der Vergangenheit fest, dass Studiengänge in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern, die optional das Diplom als Abschluss vorsehen, nicht akkreditierbar seien. Wir sind uns einig, dass das Diplom weiterhin in der Wirtschaft und in der Wissenschaft hoch angesehen und als Abschluss unter den Studierenden dementsprechend begehrt ist.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem steht doch nichts im Wege.)

Durch das Urteil wurden die Kompetenzen des Akkreditierungsrates und der Agenturen erheblich beschnitten, sodass sich jetzt aus unserer Sicht neue Argumente für die Anerkennung des Diploms ergeben könnten. Lassen Sie uns diese Möglichkeit nutzen! Bitte stimmen Sie für unseren Antrag!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Egbert Liskow, CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Al-Sabty, ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie die Rede verfasst haben,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fragen wir uns bei einigen Abgeordneten auch regelmäßig.)

weil ich glaube, da gibt es zwei grobe Schwierigkeiten. Das eine ist, ich glaube, Sie verkennen die Bedeutung dessen, was gerade in der Bundesrepublik Deutschland durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vor sich geht. Das Argument, wenn ich Sie richtig verstanden habe, war, zum Diplom haben wir schon oft beschlossen, brauchen wir nicht. Wenn man mal mit der Brille von oben draufguckt, für die gesamte Republik, dann ist unser Diplomproblem, so wichtig es uns ist, sogar eher marginal im Verhältnis zu dem anderen, weil wir stehen vor der Frage, wie das gesamte Akkreditierungswesen in Deutschland gegebenenfalls neu aufgebaut werden muss und ob es insgesamt verfassungswidrig ist, denn die Agenturen arbeiten auf Basis des Akkreditierungsrates und der Stiftung, und diese Stiftung arbeitet auf Grundlage eines Gesetzes aus NordrheinWestfalen. Wir haben hier aber niemals beschlossen, dass wir das nordrhein-westfälische Recht anerkennen. Wir haben hier also eine Riesenbaustelle. Ich glaube, diese Riesendimension haben Sie aus meiner Sicht nicht angemessen gewürdigt. Das ist wirklich ein sehr substanzieller Antrag, der weit über das Diplom hinausgeht.

Womit ich ein bisschen – dafür werden Sie Verständnis haben – Schwierigkeiten habe, ist Ihre Einschätzung, dass quasi die Regierung seit zwei Jahren untätig gewesen wäre und stattdessen das Parlament Schaufensteranträge stellt. Ich darf die Fakten noch mal in Erinnerung rufen: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir alles dafür tun werden, um das Diplom zu erhalten. Ich habe hier im Parlament mehrfach berichtet, was wir getan haben, in der Kultusministerkonferenz, im Akkreditierungsrat und sonst wo, und diese Initiativen sind alle gescheitert. Das kann in einer Demokratie passieren.

Ich habe Sie im Jahr 2014 mit diesem Antrag und im Rahmen der Antragsdiskussion darüber informiert, dass alle verwaltungsseitigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – alle – und es nur noch den Weg der Klage gibt. Diese Klage hat nach Beschluss dieses Landtages – weil es die Finanzzusicherung gab an die Fachhochschule Stralsund, wenn ich mich recht entsinne – die Fachhochschule Stralsund im Mai 2014 eingereicht und seitdem ist ein Gerichtsverfahren anhängig.

Sie hoffen, glaube ich, wenn man auf das Grundgesetz und die Verfassung geschworen hat – habe ich –, ich habe Schwierigkeiten, mir vorwerfen zu lassen, dass ich in ein unabhängiges Gerichtsverfahren nicht eingegriffen habe in den letzten zwei Jahren, weil das wäre die einzige Möglichkeit gewesen. Wir haben nur noch diesen Rechtsweg, nur noch das Gerichtsverfahren, und da gebietet es die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat, dass die Regierung nicht versucht, auf die Richter Einfluss zu nehmen.

Insofern würde ich Ihnen sagen: Jetzt, mit dem Beschluss des Verfassungsgerichtes eröffnet sich für uns wieder ein politisches Fenster, weil die Kultusministerkonferenz darüber wird nachdenken müssen, ob sie ihre Haltung, jedenfalls in der Mehrheit der Mitglieder, aufrechterhalten kann angesichts dieses Beschlusses. Deswegen glaube ich, dass dieser zügige Antrag, der jetzt vorgelegt wurde, genau zum richtigen Zeitpunkt kommt und nicht den Dingen entspricht in der politischen Einschätzung – aber da kann man ja sicher unterschiedlicher Meinung sein –, nicht dieser Bedeutung entspricht, wie Sie das vorgetragen haben, jedenfalls aus meiner Sicht. Das wollte ich noch mal klarstellen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Egbert Liskow, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition aus SPD und CDU sucht sich ein Problem, glaubt, es nun im Diplom gefunden zu haben, und schwingt sich infolgedessen großartig, auch medial perfekt inszeniert, als Retter des Diploms auf. Es gibt bloß ein Problem: Das Diplom ist gar nicht in Gefahr. Noch heute können Hochschulen Diplomstudiengänge und Diplomabschlüsse anbieten. Zum Beispiel wird an der Universität Greifswald und an der Fachhochschule in Wismar der Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre angeboten, ganz regulär. Man macht den Studiengang und bekommt den Abschluss Diplom, alles kein Problem.

Was SPD und CDU gegen alle anderen Bundesländer durchzudrücken versuchen, sind Masterstudiengänge, für die der Absolvent optional statt eines Masterabschlusses zum Schluss auf Antrag einen Diplomabschluss bekommt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Etikettenschwindel, und dagegen wehren sich alle anderen Bundesländer. Das ist eigentlich das Problem. Das Diplom in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht in Gefahr und war nie in Gefahr. Das Problem ist eher, dass die Hochschulen es nicht mehr anbieten wollen, weil die Nachfrage relativ gering ist.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht zu recherchieren, wie viele Diplomstudiengänge noch angeboten werden, also Diplomstudiengänge, für die man einen Diplomabschluss bekommt.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dresden, Maschinenbau.)

Universität Rostock: Von 115 Studienfächern 0 Diplomstudiengänge. Warum? Weil die Nachfrage nicht mehr da ist. Das ist ein Kampf des vergangenen Jahrzehnts. Wir

sind jetzt hier einfach zu spät. Die Studierenden wollen teilweise kein Diplom mehr, weil sie über die BachelorMaster-Studiengänge einen besseren Anschluss an die europäischen Hochschulen erlangen.

Die Universität Greifswald hat noch in Kirchenmusik und in der Betriebswirtschaftslehre einen Diplomstudiengang, ansonsten sind alle anderen 77 Studienfächer keine Diplomstudiengänge. An der FH Neubrandenburg: 0 von 31 Studiengängen sind Diplomstudiengänge. Und so geht es weiter. An der Hochschule Wismar haben wir noch 5 von 64 Studiengängen, die Diplomabschlüsse anbieten, und an der FH Stralsund gibt es diesen einen Ergänzungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften, der mit dem Diplom abschließen soll, von 27 Studiengängen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worüber reden wir eigentlich? Es geht tatsächlich um einen Etikettenschwindel, der hier durchgesetzt werden muss. Ich finde es auch nicht fair gegenüber den zukünftigen Arbeitgebern und den anderen Hochschulen, die das akzeptieren sollen, denn hinter diesem optionalen Diplomzertifikat steht ein Masterstudiengang.