Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister!

5. Auf welche konkreten Maßnahmen hat sich die Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin verständigt, insbesondere in Bezug auf eine Milchmengenreduzierung, um die wirtschaftliche Situation für die Milchbauern im Land verbessern zu können?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also die Agrarministerkonferenz hat insgesamt 54 Tagesordnungspunkte bearbeitet und ich glaube schon, dass sie durch das, was wir dort entschieden haben, eine der richtungsweisendsten Agrarministerkonferenzen gewesen ist, die wir in den letzten Jahren hatten. Das bestimmende Thema ist die Marktsituation gewesen.

Es ist beschlossen worden, erstens, dass festgestellt wird, es gibt ein Marktungleichgewicht, das heißt, die Marktpartner sind jetzt aufgefordert, bis zur nächsten Agrarministerkonferenz das Marktgleichgewicht möglichst wieder herzustellen, das heißt, die Milchmenge auf freiwilliger Basis zu reduzieren. Es wird auch geprüft, ob zusätzliches Geld aus Brüssel eingesetzt wird, um Anreize zu schaffen, die Milchmenge insgesamt zu reduzieren. Sollte das bis zur nächsten Agrarministerkonferenz nicht geschehen sein und sollten damit die freiwilligen Maßnahmen zur Mengenreduzierung nicht gegriffen haben, dann ist der Bund aufgefordert, innerhalb Europas jetzt schon die Vorbereitungen zu treffen, dass es gegebenenfalls zu einer zeitweiligen obligatorischen Mengenbegrenzung in Europa kommen soll. Also dann würde per Gesetz, per Verordnung durch Europa insgesamt die Milchmenge reduziert werden müssen.

Dazu habe ich eine Zusatzfrage: Halten Sie es denn für sehr wahrscheinlich, dass sich kleinbäuerliche Betriebe und Familienbetriebe mit Großproduzenten auf eine Mengenreduzierung einigen können?

Also ich habe zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Interessenvertretungen, sowohl der Bauernverband als auch der BDM, sehr lautstark geäußert haben, dass sie bereit und willens sind, einer Mengenreduzierung zuzustimmen. Ich erwarte jetzt, dass die Landwirtschaft mit der Molkereiwirtschaft zu einer Entscheidung kommt. Sollte das nicht geschehen, das sage ich hier auch, gehe ich davon aus, dass es gegebenenfalls weitere staatliche Eingriffe geben wird.

Dann eine weitere Zusatzfrage: Wie bewerten Sie denn, dass andere Mitglieder der Europäischen Union dieses Gesetz, das Sie vorhin erwähnt haben, verhindern werden?

Das bedarf jetzt wirklich der weiteren Diskussion. Ich persönlich glaube, und das ist auch von der Agrarministerkonferenz geteilt worden, dass insbesondere Deutschland, Frankreich, die Niederlande – das sind ja wichtige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – in den nächsten Wochen und Monaten zusätzliche, erhebliche Probleme bekommen werden, das heißt, dass gegebenenfalls Milchviehbetriebe aufgeben müssen und wir tatsächlich ein Marktungleichgewicht haben. Insofern ist es auch an der Kommission, der EU-Kommission als auch an den Mitgliedsstaaten, in Kooperation mit der Kommission hier nach Lösungen zu suchen, wie wir die Überschussmengen vom Markt bekommen und auf der anderen Seite zu einer Preisstabilität für die Milcherzeuger kommen. Ansonsten wird es diese qualitativ hoch entwickelte Milchwirtschaft in Deutschland und vielleicht in Teilen Europas nicht mehr geben.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Die Justizministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Frage lautet:

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus, dass das Schienenverkehrsprojekt „Wiederaufbau Karniner Brücke“ nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden ist?

Herr Abgeordneter! Seit 16. März 2016 liegt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2015 vor. Derzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Ende am 2. Mai 2016 vorgesehen ist. Es handelt sich also nicht bereits um den abschließenden Bundesverkehrswegeplan, sondern um einen ersten Entwurf. Im Entwurf ist das Projekt „Wiederaufbau Karniner Brücke“ nicht enthalten. Als Begründung führt der Bund an, dass die betreffende Strecke nicht relevant durch den Schienenpersonenfernverkehr oder überregionalen Schienengüterverkehr genutzt würde. Dieser Argumentation folgt das Verkehrsministerium nicht. Dementsprechend wird das Verkehrsministerium zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Stellung nehmen.

Ich habe eine Nachfrage, sie lautet: Auf welche Argumente wird sich denn das Ministerium bei der Stellungnahme stützen? Mir ist klar, dass das weitergegeben werden muss.

(Heiterkeit bei Minister Harry Glawe)

Herr Abgeordneter, ich bitte, dass der Minister das schriftlich beantworten kann.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den aktuellen Planungsstand eines Windparks in der „Friedländer Großen Wiese“?

Herr Abgeordneter! Für einen Windpark auf einer Teilfläche im Osten der „Friedländer Großen Wiese“ liegt ein Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens vor. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern das Ziel, von dem abgewichen werden soll, für unwirksam erklärt. Dadurch erledigt sich auch das Zielabweichungsverfahren. Für den Windpark kann beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt ein Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt werden. Außerdem führt die Gemeinde Lübs ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch. Der Stand dieses Verfahrens ist der Landesregierung nicht bekannt.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Kultur, Wissenschaft und Bildung, also andersherum, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Suhr, die Frage 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage lautet:

6. Wie beurteilt die Landesregierung das Promotionsverfahren der Universität Greifswald, in dessen Rahmen ein Jurist mit mutmaßlich rechtsextremer Gesinnung den Doktortitel erlangt hat?

Von mir einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Suhr! Über die Zulassung zu einer Promotion entscheidet nicht die Landesregierung, sondern die Universität nach der jeweils geltenden Promotionsordnung. Die Landesregierung kann nur im Rahmen der Rechtsaufsicht bei rechtswidrigem Handeln der Universität eingreifen. Dafür gibt es aus unserer Sicht derzeit keinerlei Anhaltspunkte.

Die Universität Greifswald hat sich selbst, was die rechtliche Würdigung des Falles angeht, wie folgt geäußert, ich darf zitieren: „Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbstständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Selbst wenn der Fakultätsleitung die berichtete Verurteilung bekannt gewesen wäre, hätten es weder das Hochschulrecht des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern noch die Satzung der Universität gestattet, dem Promovenden den Zugang zur Promotion zu verwehren. Zudem ist es auf Basis des geltenden Rechts nicht möglich, den verliehenen Titel wieder zu entziehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es anerkannt, dass eine Universität für die Zulassung eines Promotionsbewerbers einem strafbaren Verhalten nur insoweit Relevanz beimessen darf, als wissenschaftsbezogene Straftaten in Rede stehen. Auch kommt ein nachträglicher Entzug des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit nur in

Betracht bei wissenschaftsbezogenen Verfehlungen, in denen eine funktionelle Verknüpfung mit dem Wesen und der Bedeutung des Doktorgrades gegeben ist.“ Zitatende.

Die Landesregierung schließt sich der Rechtsauffassung der Universität Greifswald vollumfänglich an und muss in diesem Fall einfach Folgendes feststellen: Derartige Fälle hat ein demokratischer Rechtsstaat aus- zuhalten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Ich bitte hierzu den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 9 zu stellen.

Frau Ministerin!

9. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die Sicherstellung der flächendeckenden Notarztversorgung in Mecklenburg-Vorpommern, die vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landessozialgerichts, wonach die Tätigkeit als Honorarnotarzt eine Scheinselbstständigkeit darstellen soll, gefährdet ist?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Das Urteil des Landessozialgerichts MecklenburgVorpommern ist noch nicht rechtskräftig und als schwebendes Verfahren einzustufen. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht mit dem Ziel der Zulassung der Revision erhoben. Über diese Beschwerde ist noch nicht entschieden. Auch der Termin für eine Entscheidung ist noch nicht bekannt. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund abzuwarten, dass das LSG Niedersachsen-Bremen in einem dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern zugrunde liegenden vergleichbaren Sachverhalt entschieden hat, dass die Tätigkeit einer Honorarärztin nicht der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterliegt.

Zweitens: Die Landesregierung ist landes- und bundesweit zu der Thematik im Gespräch, so im Landesausschuss Rettungswesen im Arbeitskreis 5 der Innenministerkonferenz und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden. Der Länderausschuss Rettungswesen ist auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu der Problematik in Kontakt. Zudem wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Karen Stramm und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, auf Drucksache 6/5175 verwiesen sowie auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE, auf der Drucksache 6/5174.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Guten Morgen!

10. Wie viele Verwaltungsverfahren gegen Asylbe

werber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung, Personen mit einem anderen Aufenthaltstitel oder illegal eingereiste Ausländer wurden seit dem 01.01.2015 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt wegen der Erschleichung von Sozialleistungen in Mecklenburg-Vorpommern geführt und wie viele davon wurden jeweils wie abgeschlossen beziehungsweise sind noch offen?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Voranzustellen ist, dass der Landesregierung aus eigener Zuständigkeit heraus die erfragten Zahlen für die Sozialleistungen des Arbeitslosengeld I, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Rentenversicherung nicht zugänglich sind. Die diesbezüglich gewünschten Auskünfte müssten bei den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträgern erfragt werden.

Für die Bereiche des SGB XII, also Sozialhilfe, und des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt dem Land zwar die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte, auch ist es an der Rechtsaufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen und die kommunalen Träger bei der Ausführung des SGB II beteiligt, Aufgabenträger ist es aber nicht, sodass auch insoweit kein direkter Zugriff auf die erfragten Daten besteht. Dies vorausgeschickt bitte ich um Verständnis, dass ich die Fragen 10 und 11 dann gerne zusammen beantworten möchte, und zwar wie folgt:

Die Personenkreise der Asylbewerber und ehemaligen Asylbewerber mit Duldung unterfallen in Bezug auf Sozialleistungen dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Es ist deshalb durch mein Haus um Beantwortung der Fragen im Rahmen seiner Zuständigkeit gebeten worden und hat sich wie folgt geäußert: Hierzu liegen dem Ministerium für Inneres und Sport keine Daten vor.

Hinsichtlich der Personenkreise der Personen mit anderen Aufenthaltstiteln und illegal eingereisten Ausländer liegen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für den Bereich der Sozialhilfe keine zur Beantwortung der Fragen ausreichend detaillierten Zahlen vor. Die Leistungsverfahren der Sozialhilfe werden auch für diesen Personenkreis bei den Sozialhilfeträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Dort werden zwar allgemeine Rückforderungen erfasst, eine statistische Differenzierung nach dem Personenkreis und nach den Gründen der Rückforderung – beispielsweise schlichte Überzahlung durch Behördenveranlassung bis hin zum Leistungsbetrug – erfolgt aber nicht. Entsprechend können diesbezüglich auch keine Betragsangaben gemacht werden. Die erfragten Daten könnten bei den Sozialhilfeträgern nur durch händische Durchsicht aller Rückforderungsfälle erhoben werden.

In Bezug auf die Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II liegen der Landesregierung die erfragten Zahlen ebenfalls nicht vor. Statistische Erhebungen zum SGB II liegen in der Zuständigkeit der Bundes- agentur für Arbeit und konnten für den erfragten Zeitraum in der Kürze der Zeit von dort nicht erlangt werden. Bekannt ist, dass die dort erhobenen Daten zwar Rückforderungsfälle gegenüber Ausländern erfassen, es wird aber nicht weiter nach dem Aufenthaltstitel oder nach den

Gründen der Rückforderung – wieder beispielsweise schlichte Überzahlung bis hin zum Leistungsbetrug – differenziert. Entsprechend können diesbezüglich auch keine Betragsangaben gemacht werden. Ich bitte also um Verständnis, dass ich Ihnen die gewünschten Zahlen nicht liefern kann.