Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

Dann habe ich eine Nachfrage: Wie viele Anträge sind denn derzeit bei Ihnen im Ministerium offen?

Wie viele Anträge offen sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir haben jetzt die Liste abgestimmt und das Verfahren, das ich erwähnt habe, geht damit sozusagen in die Umsetzung. Es sind auch alle Mittel, die zur Verfügung stehen, ausgeschöpft worden und werden ausgegeben. Offen im Sinne von Antragstellungen sind keine, aber es werden nicht alle Anträge positiv bewertet werden können, weil die Mittel nicht dementsprechend ausreichen.

Wenn keine Anträge offen sind, bedeutet das, dass zurzeit jeder An

tragsteller eine Antwort vom Ministerium für Inneres und Sport zu seinem Antrag hat?

Es bedeutet auf jeden Fall, dass jeder über seinen Antrag informiert wird. Das ist korrekt.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

11. Aus welchen Gründen haben die Behörden im

Land mehr als zehn Millionen Datensätze, von der Ordnungswidrigkeit bis zum Kapitalverbrechen, in verschiedenen Systemen gespeichert?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die durch die Landespolizei in landeseigenen und bundesweiten Dateien gespeicherten Daten dienen der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr in Mecklenburg-Vorpommern, in der Bundesrepublik Deutschland oder möglicherweise auch im Ausland. Aus diesen Gründen sind diese Datensätze in den unterschiedlichen Systemen erfasst.

Dann habe ich eine Zusatzfrage: Mit welchen Möglichkeiten können die Bürger in Erfahrung bringen, welche Speicherungen über ihre Person erfasst worden sind?

Dafür gibt es das IFG und die entsprechenden möglichen Antragstellungen, die ja auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

Dann eine weitere Zusatzfrage: Aus welchen Gründen informiert die Landesregierung die Bürger …

(Minister Lorenz Caffier wendet sich an das Präsidium.)

Ich habe zwei Zusatzfragen, Herr Minister.

Würden Sie die Frage noch mal wiederholen, bitte?

Eine weitere Zusatzfrage: Aus welchen Gründen informieren die Behörden nicht direkt die Bürger darüber, welche Datensätze über sie gespeichert sind?

Weil wir geltendes Recht umsetzen, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau.)

Ich bitte nun den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Herr Minister!

12. Warum wurden über die strafrechtlichen Vorfälle

von Asylbewerbern in Strasburg im April und im Mai von der Polizei keine Pressemitteilungen veröffentlicht?

Herr Kollege Abgeordneter Müller! Die Polizei hat umfänglich über den Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und die PI Anklam den Medien gegenüber, hier der Lokalredaktion des „Nordkuriers Pasewalker Zeitung“ über mehrere polizeirelevante Sachverhalte unter Beteiligung von Asylbewerbern informiert. Dabei geht es offensichtlich auch um die Vorfälle, die Sie meinen. Der Informationspflicht wurde durch die Landespolizei in vollem Umfang nachgekommen.

Eine Zusatzfrage: Eine öffentliche Pressemitteilung zu diesen Vorfällen hat es aber seitens der Polizei nicht gegeben?

Es ist nicht zwingend notwendig, eine öffentliche Pressemitteilung zu machen, wenn es das Gespräch zwischen der Lokalredaktion und der Polizeibehörde genau zu diesen Sachverhalten gegeben hat,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

in dem Fall eine mündliche Besprechung mit den jeweiligen Redaktionen. Das gehört zur Öffentlichkeitsarbeit dazu und insofern ist es auch ordnungsgemäß erfolgt.

(Michael Andrejewski, NPD: Mauschel, mauschel, mauschel! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine zweite Frage:

13. Wie gestaltet sich der reguläre Ablauf nach Be

endung eines Polizeieinsatzes bis zur Erstellung beziehungsweise Nichterstellung einer dazugehörigen Pressemitteilung der Polizei, welche Personen sind daran beteiligt und welche rechtlichen Grundlagen gibt es diesbezüglich?

Herr Kollege Abgeordneter! Pressemitteilungen werden in den Sachbereichen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizeipräsidien beziehungsweise Polizeiinspektionen gefertigt. Außerhalb der regulären Bürozeiten obliegt diese Aufgabe dem Polizeiführer vom Dienst der jeweiligen Einsatzleitstelle im Land. Nach Beendigung eines Polizeieinsatzes erfolgt nicht immer zwingend eine Pressemitteilung. So wird beispielsweise zum Schutz beteiligter Minderjähriger oder bei Sachverhalten im Bereich der Gefahrenabwehr ohne entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit davon abgesehen.

Die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften, die Sie hier ansprachen, sind das Landespressegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Rundfunkgesetz für das Land sowie die Richtlinie für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates der Bundesrepublik Deutschland.

Ich darf nun den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 14 zu stellen.

Guten Morgen!

Morgen!

14. Mit welcher Begründung soll die Handyüberwa

chung per Richtlinie des Landeskriminalamtes ausgeweitet werden und ist nach der Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten und anderen beabsichtigt, die geplante Ausweitung der Funkzellenüberwachung zu unterlassen oder abzumildern?

Herr Abgeordneter Petereit! Da die Frage einen Sachverhalt unterstellt, der so nicht der Fall ist, weil wir keine Ausweitung vornehmen, könnte ich theoretisch sagen, die Frage ist damit beantwortet: Es wird keine Ausweitung vorgenommen. Das ist auch richtig, dass keine Ausweitung vorgenommen wird. Die Funkzellenabfrage erfolgt nun mal grundsätzlich auf der Grundlage der Strafprozessordnung, auch in Mecklenburg-Vorpommern, also eines Bundesgesetzes. Sie dient der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung unter Beachtung enger Voraussetzungen. Die Polizei wird nur auf Anordnung eines Gerichtes oder bei Gefahr im Verzug auf Anordnung der Staatsanwaltschaft tätig. Die Polizei kann also nicht von sich aus solche Maßnahmen veranlassen.

Mit einer Richtlinie des Landeskriminalamtes können demzufolge weder Eingriffsbefugnisse noch Maßnahmen ausgeweitet werden. Deswegen ist auch die Fragestellung falsch. Mit der in Bearbeitung befindlichen Richtlinie soll vielmehr den Beamten der Landespolizei eine Handlungsanweisung zur rechtssicheren und landesweit einheitlichen Anwendung der bundesgesetzlichen Regelungen der Funkzellenabfrage gegeben werden. Im Übrigen, auch das ist wichtig und Inhalt Ihrer Frage, ist der Richtlinienentwurf auf Anregung und in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft erstellt worden und ist insofern keine Ausweitung, sondern soll die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland festlegen.

Ich habe eine Nachfrage: Werden Sie diese Richtlinie veröffentlichen oder geheim halten?

Die Richtlinie ist ein Arbeitsmaterial der Polizei und wird den entsprechenden Dienststellen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Nachfrage: Wann ist die denn fertig?

Das hängt davon ab, wann die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Generalstaatsanwalt erfolgt. Auch die Nachfragen, die es gibt, müssen dementsprechend mit abgearbeitet, eingearbeitet werden, und dann wird sie auch in Kraft gesetzt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Ein Jahr Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern – eine Bilanz“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Ein Jahr Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern – eine Bilanz