Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

Die Wichtigkeit dieses Themas haben wir im Jahre 2012 durch eine Antragsinitiative „Baukultur in MecklenburgVorpommern“ unterstrichen. Ziel des im Jahre 2014 initiierten Antrages „,Kunst am Bau‘ als Ausdrucks

merkmal der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“ war es zudem, bei der Förderung von Baumaßnahmen die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von „Kunst am Bau“ im Rahmen der vorhandenen Fördermittel fortzusetzen.

Bereits im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 haben sich die Koalitionäre zur Baukultur bekannt. Wir haben uns explizit dafür ausgesprochen, den Aufbau des Netzwerkes „Baukultur“ weiter zu begleiten. Ich denke, der Minister wird darauf gleich eingehen. Alle Aktivitäten, die auf Grundlage eines breiten Dialoges eine schrittweise Verbesserung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern erreichen, sind zu begrüßen.

Insbesondere Initiativen wie „Neues Wohnen in der Innenstadt“ und Veranstaltungsreihen wie „Planerwerkstatt“ werden unter Mitwirkung des Landes durchgeführt. Hierbei ist der Dialog mit den Gremien der Kommunen und den Bürgern der Region ein zentraler Punkt.

(Regine Lück, DIE LINKE: Luft nach oben ist allemal. In der Gesellschaft findet es so aber nicht statt.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die 21 Thesen zur Entwicklung der Baukultur haben in ihrer Aktualität überhaupt nicht nachgelassen. Deshalb wird es selbstverständlich eine Aktualisierung und Fortschreibung geben, da sich dieser Prozess immer in der Realität widerspiegeln muss. Aber dafür bedarf es keines neuen Antrages, meine Damen und Herren der Linksfraktion. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Regine Lück, DIE LINKE: Aber seit einem Jahr schläft die Internetseite.)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat sich in dieser Wahlperiode ja schon mehrfach mit dem Thema Baukultur beschäftigt. Viele Abgeordnete haben sich dabei in der Debatte für die Baukultur im Land ausgesprochen und diese auch gewürdigt. Zuletzt waren es zwei Anträge der Koalition. Im Grunde ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auch nur möglich, weil man ja den Eindruck bekommen muss, dass die Koalition es mit ihren Anträgen am Ende sonst nicht ernst meint.

(Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na, na!)

Zuerst werden mit großen Worten Initiativen der Landesregierung gefordert, aber ob und vor allem wie diese umgesetzt werden, scheint SPD und CDU dann doch nicht mehr so zu interessieren.

(Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na, na! Ganz dünnes Eis!)

Frau Lück hat schon so ein bisschen darauf hingewiesen,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

im Dezember 2012 hat die Koalition einen Antrag zur Baukultur vorgelegt. Der einzige Satz des Antragstextes lautete sinngemäß, die Landesregierung möge eine Unterrichtung über die eingeleiteten Aktivitäten zur Initiative „Baukultur“ vorlegen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Sehr mager.)

Dies sollte übrigens auch schon die Fortentwicklung zur Baukultur beinhalten, genau das, was ja Antrag der Fraktion DIE LINKE heute hier ist. Das jedenfalls haben Sie damals versprochen, Herr Albrecht.

(Rainer Albrecht, SPD: Ja, dazu stehe ich auch.)

Als die Unterrichtung der Landesregierung dann aber tatsächlich vorlag, war Ihr Interesse offenbar schon wieder erlahmt, denn Sie brachten diese Unterrichtung weder in den zuständigen Fachausschuss noch hierher in den Landtag, und die Weiterentwicklung war entgegen Ihrem ursprünglichen Antrag in dieser Unterrichtung gar nicht erst enthalten.

(Regine Lück, DIE LINKE: So groß war die Liebe dann doch nicht zur Baukultur.)

Zwei Jahre später verlangte die Koalition erneut eine Unterrichtung zur Baukultur, dieses Mal konkret für die Koalition angeblich zum wichtigen Thema „Kunst am Bau“. Aber wieder gab es dann vonseiten der Regierungsfraktionen keine Ambition, die Unterrichtung, als sie endlich vorlag, im Plenum oder im Ausschuss zu beraten. Dieses Mal war es meine Fraktion, die dafür gesorgt hat, dass die Unterrichtung dann doch noch in den Landtag gezogen wurde. Und als wir Ihnen anhand einer Kleinen Anfrage vorrechneten, dass nur 0,035 Prozent der Landesbauinvestitionen für „Kunst am Bau“ eingesetzt werden und das Land damit seine eigene Richtlinie nicht befolgt, da war Ihnen „Kunst am Bau“ dann doch nicht mehr so wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, manchmal kann man in diesem Landtag den Eindruck bekommen, dass wir Ihre Anträge ernster nehmen als Sie selbst.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diesmal hilft DIE LINKE der Koalition auf die Sprünge.

(Egbert Liskow, CDU: Danke, danke!)

Wir finden das grundsätzlich richtig, denn gerade die Fragen der Barrierefreiheit und der Energiewende spielen in der Tat eine immer größere Rolle.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Wir hatten ja zum Beispiel auch schon bei Landesbauten in Schwerin die Diskussion, auf welchen Dächern Solaranlagen installiert werden dürfen und wo nicht. Und ich möchte daran erinnern, dass wir in den nächsten Jahren unter anderem vor der Aufgabe stehen, viele Schulen – das sind zum Teil denkmalgeschützte Gebäude – barrierefrei zu machen. Leider hat die Landesregierung bis heute immer noch nicht ermittelt, wie viele Schulen im Land überhaupt barrierefrei sind und wie viele nicht.

Zur Frage der Barrierefreiheit sieht die Landesordnung Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude vor. Doch nach welchen Kriterien Ausnahmen gewährt oder auch verweigert werden, sagt die Landesbauordnung nicht. Dafür könnte ein Leitbild Orientierung geben. Darüber hinaus sind eine Aktualisierung und ein Diskurs nach 13 Jahren auch grundsätzlich sinnvoll, damit mehr Leute überhaupt von der Existenz dieser Thesen erfahren und die hier formulierten Leitlinien mit der Realität abgleichen.

Zu einer Aktualisierung gehört aber natürlich auch die Frage: Welche Wirkung haben denn diese 21 Thesen zur Baukultur in der Vergangenheit entfalten können? Die Unterrichtung der Landesregierung hat seinerzeit Beispiele für entsprechende Initiativen genannt. Aber natürlich muss auch kritisch hinterfragt werden, warum und wo einzelne Thesen nicht umgesetzt wurden.

Ich will als Beispiel nur drei Thesen anführen, von denen ich meine, dass diese noch ein bisschen Potenzial nach oben haben. Gemeint sind zum Beispiel These 9: „Siedlungserweiterungen sollen sich durch eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität auszeichnen“, These 15: „Eine konsequente Einbeziehung der Öffentlichkeit soll dem sozialen und demokratischen Anspruch von Bau- und Planungsmaßnahmen gerecht werden“, oder These 17: „An den Allgemeinbildenden- und den Berufsschulen des Landes wird auf eine fundierte Wissensvermittlung in den die Baukultur betreffenden Bereichen Wert gelegt.“

Ich denke, viele von Ihnen kennen städtebaulich nicht so gelungene Siedlungserweiterungen und Aufbaumaßnahmen, bei denen die Beteiligung der Öffentlichkeit eher suboptimal verlief, und eine tiefe Vermittlung der Baukulturen durch die beruflichen Schulen ist sicherlich auch ein Wunschdenken. Darum muss eine Weiterentwicklung auch die Analyse beinhalten: Wo liegen diese Thesen eigentlich vor? Sind sie zum Beispiel in den Kommunalvertretungen bekannt oder wurden sie irgendwann nur in einem Hefter abgeheftet und als freundliche Empfehlung wahrgenommen?

Eine solche Evaluation sollte die Basis für neue und überarbeitete Thesen sein. Das würden wir uns von dem heute angestrebten Diskurs wünschen und stimmen dem Antrag mit dieser Empfehlung zu. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Eifler für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Regine, es ist nicht ganz richtig, was du gesagt hast. Ich habe versucht, mit den Fraktionen zu sprechen. Wir haben miteinander gesprochen, wir haben aber gesagt, wir machen nicht mit.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist umso bedauerlicher. Ich hab schon geglaubt, das ist nicht überall angekommen bei euch.)

Also es ist nicht nur beim Versuch geblieben. Gut, aber ich kann ja auch erklären, warum. Zur Geschichte dieses Antrages haben wir schon einiges gehört. Gestatten Sie mir, hierzu noch einige Aspekte hinzuzufügen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, da bin ich gespannt auf die Gründe, warum ihr nicht mitmacht.)

Auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE sollte der Antrag interfraktionell kommen. Wir haben signalisiert, dass wir dem nicht entsprechen werden. Warum nicht? Maßgeblich ist die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Diesen Antrag am Ende einer Legislaturperiode vorzutragen und im Antragstext als Stichdatum zur Befassung mit den dann aktualisierten Thesen auch noch explizit das Jahresende 2018 zu nennen, ist problematisch.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nein, es geht um eine Auftragsstellung.)

Sie wollen mit diesem Antrag letztendlich nichts anderes als einen Arbeitsauftrag für die dann 7. Legislaturperiode geben, für ein Parlament, das noch gar nicht gewählt ist.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, dann können wir uns die letzte Landtagssitzung ja auch sparen, wenn wir keine Anträge überweisen.)

In Ihrer Antragsbegründung heißt es sogar ganz explizit, ich darf zitieren: „Die Mitglieder des Landtages der 6. Legislaturperiode formulieren mit diesem Antrag einen Handlungsauftrag für die Mitglieder des Landtages der 7. Legislaturperiode.“ Zitatende. Hierfür sind die Abgeordneten dieser Legislaturperiode aber doch noch gar nicht gewählt. Was soll dieser Arbeitsauftrag?

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

In Artikel 27 der Landesverfassung heißt es, ich darf wieder zitieren: „Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages.“ Zitatende. Vorsichtig formuliert deckt sich das von der LINKEN initiierte Vorgehen also nicht mit der Landesverfassung.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Wir können natürlich auch einen Blick in die Geschäftsordnung des Landtages werfen. In Paragraf 113 ist das dort nämlich noch konkreter geregelt, nämlich die „nicht erledigten Gesetzentwürfe“,