Vereinbarungsgemäß sollen diese Stellen zusätzlich aus den dem Land MecklenburgVorpommern 2015/16 bereitgestellten und anteilig an die Kommunen weitergeleiteten Bundesmitteln finanziert werden. Zu einer über das Jahr 2016 hinausgehenden Finanzierung ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Ich verweise dazu auf das heutige Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und auf den kommenden Dienstag, wo die nächste Runde mit der kommunalen Ebene stattfinden wird.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport, und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.
9. In welchem Ausmaß stellt sich in MecklenburgVorpommern das Problem dar, dass vollziehbar ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber wegen ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit nicht abgeschoben werden können?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Vollzugshindernisse aufgrund nicht bestehender Reisefähigkeiten werden in den Ausländerbehörden dieses Landes, also in den zuständigen Behörden des Landes nicht gesondert erfasst oder statistisch aufbereitet.
Eine mir vorliegende Zahl bezieht sich auf Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31.05.2016. Die neuere Zahl liegt mir noch nicht vor. Danach waren 1.951 aufhältige Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern im Besitz einer Duldung nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen. Unter „Sonstige Gründe“ fallen ärztliche Atteste, fällt aber auch der Verlust von Passdokumenten, er wird aber nicht besonders erfasst. Also all dieses wird unter „Sonstige“ eingeordnet. Deswegen sind es nicht ausschließlich der Verlust von Pässen und auch nicht ausschließlich die Krankschreibung. Aber diese beiden Richtwerte sind eine große Zahl, aus denen diese Zahl entsteht.
Ja, eine Nachfrage: Halten Sie es für sinnvoll, dass Amtsärzte in verstärktem Maße in die Untersuchungen eingeschaltet werden und diese noch mal vornehmen?
Ich halte es für sinnvoll, es geht ja hier weniger um die Krankschreibung, sondern es geht immer um die Frage der Reisefähigkeit, dass das im Zweifelsfall durch die Amtsärzte attestiert wird beziehungsweise noch mal festgestellt werden kann. Dazu gibt es Gespräche mit den Landkreisen, dass es in der Form in Zukunft auch stattfinden soll.
Eine weitere Zusatzfrage: Gibt es Hinweise, wie es im Saarland laut der Aussagen des Innenministers dort sein soll, dass Ärzte auch unter Druck gesetzt werden?
des Bezirksvorsitzenden der Gewerkschaft der Bundespolizei für Mecklenburg-Vorpommern ein, wonach es Reviere gebe, die nachts wegen des fehlenden Personals nicht besetzt seien?
Herr Abgeordneter, ich kann die Aussagen zur Bundespolizei nicht tätigen. Ich kann Ihnen nur sagen, von den 37 Revieren, die wir im Land haben, führen alle komplette Tag- sowie Nachtschichten durch. Ob das für alle Reviere der Bundespolizei gilt, war in der Zeit nicht möglich zu erfragen.
Herr Abgeordneter, Sie haben gehört, dass der Minister dazu nichts sagen kann, dann kann es auch keine Nachfrage geben. Bitte nehmen Sie Platz.
(Stefan Köster, NPD: Nur noch ein Tag Sitzungsleitung, dann ist es vorbei. – Zurufe von Tino Müller, NPD, und David Petereit, NPD)
(David Petereit, NPD: Dann sind wir ja weg, in Luft aufgelöst. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
fahren gegen zwei Asylanten, die in Wittenburg, Am Wölzower Weg, am 28.06.2016 einen schweren Raub in ihrer Gemeinschaftsunterkunft begangen haben sollen?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Das Amtsgericht Ludwigslust hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am 30. Juni 2016 gegen zwei 18 beziehungsweise 16 Jahre alte Beschuldigte Haftbefehl wegen des Vorwurfs der versuchten gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung erlassen. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigten am 28. Juni 2016 in einer Asylbewerberunterkunft in Wittenburg von dem dort wohnenden Geschädigten die Herausgabe von 1.000 Euro gefordert haben und ihn hierbei mit einem Messer bedrohten. Da der Geschädigte das Geld nicht hatte, sollen die Beschuldigten von ihm als Druckmittel die Herausgabe eines Mobiltelefons verlangt haben, das der Geschädigte erst zurückbekommen sollte, wenn er das Geld besorgt und den Beschuldigten übergeben hätte.
Nachdem der Geschädigte auch die Herausgabe seines Handys verweigert habe, sollen die Beschuldigten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben und sich dann unter Mitnahme des Telefons vom Tatort entfernt haben. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen liegen in den Händen der Staatsanwaltschaft, sodass ich keine weiteren Auskünfte zum derzeitigen Stand geben kann.
Die Polizeiarbeit vor Ort sah in dem Fall so aus, dass die dementsprechenden Ermittlungen auch aufgenommen worden sind.
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