Die Kapazitäten dafür sind landesweit vorhanden und, was auch überzeugen sollte, die Kosten werden dadurch gesenkt. Es fallen Personal- und Bewirtschaftungskosten etwa zur Hälfte weg. Dies hat die Stadt Köln wie folgt berechnet, ich zähle auf: In Wohnheimen mit Gemeinschaftseinrichtungen kostet die Unterbringung pro Quadratmeter und Person 25 Euro, in Wohnungen auf dem Kölner Wohnungsmarkt 11 Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das alles inklusive der Heizkosten. Bremen, Leverkusen, Cottbus, Berlin, Leipzig, Frankfurt am Main und viele andere machen es Köln nach. Selbst Bayern hat die dezentrale Unterbringung vor Kurzem beschlossen.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann wird es hier auch Zeit. – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Asylverfahrensgesetz ist die Unterbringung in Unterkünften als Sollbestimmung geregelt. Das heißt, es ist keine Pflicht, Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Aber es gibt die Verpflichtung, die Belange der Ausländer zu berücksichtigen, und dabei spart man noch Kosten. Die Landesregierung hat den rechtlichen Gestaltungsspielraum, die dezentrale Unterbringung in Wohnungen einzuführen, indem das Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert wird, und zwar aus humanitären und Kostengründen. – Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Dr. Al-Sabty, erlauben Sie mir, zunächst zu sagen, dass ich den Vergleich mit Rostock-Lichtenhagen zwischen 1992 und heute für sehr unpassend halte, weil in der Tat die Ausgangsverhältnisse 1992 auch im Zusammenhang mit Asylbewerbern und mit den Belastungen für die neuen Länder mitnichten zu vergleichen sind mit dem, was sich in den letzten 20 Jahren in dem Bereich getan hat. Deswegen halte ich gerade im Rahmen der
Wiederkehr des 20. Jahrestages Rostock-Lichtenhagen, womit die Rostocker bis zum heutigen Tage auch mit ihrem Image zu tun haben, das für sehr unpassend. Wir werden uns aber in diesem Jahr der Frage 20. Jahrestag natürlich auch alle gemeinsam widmen, sowohl die Rostocker als auch das Land.
Meine Damen und Herren, die Fraktion – und Sie haben schon darauf hingewiesen – fordert zum wiederholten Mal die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass Flüchtlinge dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Sowohl im November vergangenen Jahres als auch im Februar dieses Jahres hat sich der Landtag mit dem Thema „Dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern“ befasst. Ich erspare es mir deshalb, zum dritten Mal auf die rechtlichen Aspekte einzugehen, die gegen die Umsetzung dieser Forderung sprechen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, auf andere, wie ich meine, auch sehr wesentliche Aspekte in diesem Zusammenhang einzugehen.
Die verantwortlichen Mitarbeiter meiner für Flüchtlingsangelegenheiten zuständigen Fachabteilung haben in den zurückliegenden Monaten die zehn kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Dabei haben sie natürlich selbstverständlich auch das Thema „Dezentrale Unterbringung“ sowohl mit den zuständigen Betreibern der Einrichtungen als auch mit den zuständigen Mitarbeitern der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort erörtert.
Im Ergebnis dieser Gespräche, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, steht fest, dass es neben den rechtlichen natürlich auch zahlreiche tatsächliche Gründe gibt, die Ihrem Antrag hier entgegenstehen. Gestatten Sie mir an der Stelle, auf einige Gründe einzugehen.
Die überwiegende Anzahl der zu uns kommenden Asylbewerber ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Auch die christlich geprägte europäische Kultur ist vielen Asylbewerbern fremd. Sie gingen schon darauf ein. Durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die damit einhergehende Betreuung werden die Kompetenzen erworben, die für den späteren Aufenthalt in Deutschland von erheblicher Bedeutung sind. Zwölf Monate reichen dafür definitiv nicht aus. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß auch andere Gründe, die gegen eine frühzeitige Beendung der zentralen Unterbringung sprechen, wenn zum Beispiel aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes die eigene Versorgung nicht gewährleistet ist oder angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Und das ist in einigen Regionen des Landes, insbesondere in den Universitätsstädten, derzeit wahrhaftig ein Problem.
Die Betreiber der Unterkünfte haben auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Flüchtling die dezentrale Unterbringung wünscht,
weil er sich gerade in der Gemeinschaftsunterkunft sicher und gut umsorgt fühlt. Ja, es wurden meinen Mitarbeitern sogar Fälle berichtet, bei dem bereits dezentral unterge
brachte Flüchtlinge genau aus diesen Gründen darum gebeten haben, wieder in die Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen zu werden. Und deshalb, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, frage ich Sie: Wollen Sie diese Flüchtlinge tatsächlich nach spätestens zwölf Monaten in die dezentrale Unterbringung zwingen? Ich meine, das wäre grundfalsch. Die Fürsorge gegenüber diesen, wie Sie ja selbst nicht müde werden zu wiederholen, zum Teil schwer traumatisierten Menschen steht doch ganz klar im Vordergrund.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Begründung des Antrages ist zu lesen, dass einige Bundesländer dazu übergegangen wären, Flüchtlinge vorwiegend dezentral unterzubringen. Verschwiegen wird allerdings in diesem Teil, dass in den genannten Bundesländern zum Teil sehr unterschiedliche Sichtweisen darüber existieren, was unter dezentraler Unterbringung zu verstehen ist. So werden zum Beispiel in Berlin in der Kategorie „dezentrale Unterbringung“ zum einen Personen, die in Wohnungen leben, und zum anderen aber auch Personen in nicht vertragsgebundenen Einrichtungen erfasst. Also, wir könnten weit gesehen Neubrandenburg als dezentrale Unterbringung betrachten. Ganz ähnlich ist es in Schleswig-Holstein. Neben der Gemeinschaftsunterkunft des Landes werden bei unserem Nachbarn noch acht weitere Gemeinschaftsunterkünfte in Trägerschaften der Kreise und kreisfreien Städte betrieben. Alle übrigen Unterkünfte, also auch Sammelunterkünfte in Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinden und der Ämter, gelten als dezentrale Unterbringung. Auch in Hamburg wird das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften zum Teil als dezentrale Unterbringung erfasst.
Im Gegensatz hierzu wird in unserem Bundesland als dezentrale Unterbringung ausschließlich das Wohnen in einer separaten Einzelwohnung bezeichnet. Die Betonung liegt hier vor allem auf dem Wort „separat“. Die Stadt Neubrandenburg hat zum Beispiel zwei komplette Häuseraufgänge gemietet, Sie erwähnten es bereits. Das ist eine Gemeinschaftsunterkunft, obwohl die Wohnungen baulich voneinander getrennt sind. Auch in einigen anderen Kommunen dieses Landes gibt es derzeit Überlegungen vor dem Hintergrund der steigenden Asylbewerberzugangszahlen, einzelne Aufgänge für die Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Auch hier werden wir nach unserem Verständnis nach wie vor als Bundesland nicht von dezentraler Unterbringung ausgehen, sondern von einer zentralen. Aber ich möchte noch mal darauf verweisen, dass es in anderen Bundesländern in der Statistik auch anders aufgeführt wird. Insoweit kommt es eben auch immer auf die Frage an, was in den einzelnen Bundesländern unter dezentraler Unterbringung zu verstehen ist.
Und letztlich verweisen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, auf eine in Bayern im März 2012 beschlossene Neuregelung zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen. Die bayerische Regelung ermöglicht Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft, wenn deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und wenn durch den Ausländer selbst eine anderweitige Wohnung nachgewiesen wird, deren Aufwendungen den angemessenen Umfang nicht übersteigen. Gleiches gilt für andere Flüchtlinge nach Ablauf von vier Jahren nach Abschluss
des behördlichen Erstverfahrens. Ausgenommen hiervon bleiben jedoch Straftäter oder Personen, die über ihre Identität getäuscht haben oder nicht hinreichend an der Klärung mitgewirkt haben. In diesen Fällen soll eine Einzelfallprüfung stattfinden. Festzuhalten ist also, auch in anderen Bundesländern werden Ausländer nicht voraussetzungslos dezentral untergebracht. Das, meine Damen und Herren, lieber Dr. Al-Sabty, erwähnen Sie in Ihrem Antrag jedenfalls nicht oder ich habs überlesen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, auch in meinem Haus wurde und wird im Zusammenwirken mit den Kommunen ein Entwurf zur Neuregelung der dezentralen Unterbringung erarbeitet. Er befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess mit den kommunalen Landesverbänden. Ziel der Neuregelung ist es, überlange Aufenthaltszeiten in Gemeinschaftsunterkünften zu vermeiden. So sieht der Entwurf zum Beispiel vor, Familien oder Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren den Umzug in eine separate Wohnung nach zwei Jahren in der Gemeinschaftsunterkunft zu ermöglichen. Allen anderen Ausländern soll der Umzug nach drei Jahren gestattet werden. Sie sehen, auch hier ein kürzerer Aufenthalt als das, was in Bayern beispielsweise im Gesetz vorgesehen ist, was Sie ja hier anführten.
Allerdings – und das sage ich mit aller Entschiedenheit – sieht die Neufassung auch Ausschlussregelungen für diejenigen Personen vor, bei denen gewichtige Gründe gegen eine dezentrale Unterbringung sprechen. Das sind zum Beispiel Fälle, in denen der Ausländer keine oder falsche Angaben zur Person oder Staatsangehörigkeit macht, also bewusst bei der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt. Solche Ausschlusssanktionen sind nach meiner festen Überzeugung auch dringend notwendig und richtig. Der Antrag der Fraktion macht aber an dieser entscheidenden Stelle keine Unterschiede. An dieser Tatsache wird doch wieder mal klar, dass man nur das aus Ihrer Sicht Wünschenswerte fordert, dabei auch das Rechtliche und tatsächlich Machbare völlig außer Acht lässt.
Aus Sicht der Landesregierung ist aus den genannten Gründen der vorliegende Antrag abzulehnen. Und, wie ich darauf bereits verwies, wir sind in der Abstimmung mit den zuständigen Behörden und mit den kommunalen Landesverbänden, was die neue Richtlinie betrifft. Und da wird es auch genau in die Richtung gehen, die Sie hier schon angesprochen haben. Nichtsdestotrotz wird auch der Landkreis Vorpommern-Rügen, um den noch mal zu erwähnen, auch in Zukunft Asylbewerber aufnehmen.
Wir haben eine höhere Asylbewerberzuweisung, als wir das noch vor Jahren hatten. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir mit den Städten und Kreisen zu lösen haben, und dementsprechend erwarte ich auch von allen Kommunen – das tun die auch mit der notwendigen Sensibilität, die damit verbunden ist –, dass wir Asylbewerber zunächst menschenwürdig unterbringen und dann dementsprechend auch darauf vorbereiten, sie in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist der Weg, der jetzt seit vielen Jahren im Land erfolgreich gegangen wird, und ich glaube, das ist auch der richtige Weg, und dementsprechend werden die Ausführungen auch in Zukunft in diese Richtung gehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich mich bei unserem Innenminister für seine Ausführungen bedanken. Haben Sie doch einen Teil, wenn ich mir die vorherigen Debatten angucke, zur Versachlichung beigetragen und auch davon überzeugt, dass das Innenministerium die ganzen Anwürfe, die wir in den Debatten hier auch verbuchen mussten, nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern sich auch tatsächlich auf den Weg gemacht hat, vor Ort nachzuprüfen, sind diese Anwürfe berechtigt, sind wir landesseitlich in der Pflicht, hier zu handeln.
Und nicht nur das Innenministerium, auch Herr Al-Sabty, auch ich haben uns die Gemeinschaftsunterkünfte angeguckt. Ich habe sie mir alle angeguckt. Ob das bei Ihnen auch so ist, Herr Al-Sabty, weiß ich nicht. Ich jedenfalls für meinen Teil kann berichten, dass ich auch sehr wohl mit den Menschen ins Gespräch gekommen bin, manchmal von mir aus, manchmal bin ich auch dazu gebeten worden. Und deswegen hat mich dieser Antrag der LINKEN, der uns hier heute vorliegt, eigentlich ein bisschen enttäuscht, muss ich sagen. Weil, ich gehe davon aus, Herr Al-Sabty, dass nicht nur ich Gespräche geführt habe, sondern auch Sie Gespräche geführt haben. Und deswegen kann ich den Antrag, ich komme nachher noch mal darauf zurück, nicht wirklich nachvollziehen.
Und der Innenminister hat am Ende seiner Ausführungen die Sachverhalte auch noch mal beleuchtet, warum die Landesregierung so eine Generalklausel nicht unterstützen wird, nicht unterstützt hat bislang und es auch nicht tun wird.
Alle Abgeordneten werden wahrscheinlich auch die Kleine Anfrage gelesen haben, Herr Al-Sabty, die Sie gestellt haben an die Landesregierung, was die Unterbringung der Asylbewerber angeht, in der auch noch mal eine Stellungnahme dazu erfolgt ist, wie die Handhabung hier in Mecklenburg-Vorpommern ist und welche die Gründe sind, warum die zentrale Unterbringung gewährt wird oder auch nicht. Und wir haben von Ihnen ja auch unterschwellig den Vorwurf – nicht nur unterschwellig, ganz offen –, den Vorwurf gehört, dass diese Ermessensregelungen manchmal in eine falsche Richtung gehen oder nicht zufriedenstellend ausgeübt werden. In Ihrer Begründung haben Sie auf einen Fall hingewiesen, der ganz Mecklenburg-Vorpommern natürlich auch bewegt hat an der Stelle. Aber generell zu sagen, die Mitarbeiter der Behörden würden zuungunsten der Antragsteller handeln, das würde ich erst mal tatsächlich zurückweisen. Ich habe in meinen Gesprächen vor Ort sehr viel Wohlwollen festgestellt, sehr viel Wohlwollen bei den zuständigen Behörden, aber auch bei den Leitungen der Gemeinschaftsunterkünfte, aber natürlich auch Kritik an einzelnen und an der Handhabung einzelner Regelungen. Das hat auch zu unschönen Erlebnissen vor Ort geführt. Aber auf der anderen Seite bin ich aus vielen Einrichtungen eigentlich mit einem ganz guten Gefühl weggegangen und manchmal war ich auch sehr erstaunt.
Sehr erstaunt war ich zum Beispiel, als ich doch noch Jürgenstorf besucht habe, obwohl das nicht mehr auf
meinem Plan stand, nachdem hier im Landtag schon verkündet worden war, dass Jürgenstorf, nachdem in der Öffentlichkeit da sehr viel Druck gemacht wurde, geschlossen wird – das Innenministerium berichtete uns, aufgrund baulicher Mängel und dass die Behebung dieser Mängel halt so fürchterlich teuer wäre –, da hatte ich Jürgenstorf eigentlich erst nicht auf meinem Plan. Ich bin aber trotzdem hingefahren, wenn auch nur, um mein Bild abzurunden. Und was muss ich vor Ort feststellen? Zunächst einmal rein augenscheinlich sah diese Einrichtung gar nicht mal schlechter aus als einige andere. Es gibt welche, die schlechter sind von meinem Empfinden her. Insgesamt habe ich den Eindruck mitgenommen, dass man viele Verbesserungen vornehmen könnte und sollte, was die Unterbringung von Asylbewerbern angeht. Aber in Jürgenstorf habe ich auf der anderen Seite festgestellt, dass dort etwas sehr gut geglückt ist, was längst nicht überall glückt, nämlich die Integration der Kinder in die Schule vor Ort, und dass es dort offensichtlich auch von der Gesellschaft her eine ganz hohe Akzeptanz gibt und auch ein Wille dahintersteht, vielleicht nicht immer aus ganz uneigennützigen Gründen, weil somit auch der Schulstandort gesichert wird, natürlich. Aber man merkte, dass man sich dort besondere Mühe gegeben hat. Und ich glaube, für diese Kinder in dieser Einrichtung läuft es besser als in vielen anderen Unterbringungen.
Und eine Erfahrung musste ich zusätzlich in Jürgenstorf machen, deswegen erzähle ich das jetzt hier so ausführlich. Und, Herr Al-Sabty, da ich es Ihnen im Vorfeld schon erzählt hatte, wundert mich dieser Antrag umso mehr und hat mich deswegen auch ein bisschen enttäuscht. In dieser Einrichtung wurde ich gebeten, an einer Gesprächsrunde teilzunehmen. Da saß mir dann eine iranische Großfamilie – es waren zehn erwachsene Personen und es gehörten auch viele Kinder dazu – gegenüber, die mich inständig darum bat, doch zu versuchen, Einfluss darauf auszuüben, dass diese Einrichtung so bald nicht geschlossen würde, weil sie gerne dort verbleiben möchten, egal, wie lange es noch dauert, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, und sie auf keinen Fall auseinander und dezentral untergebracht werden möchten.
Das mögen Sie als Einzelfall sehen, aber auch diese Personengruppe war von der Größe her nicht unerheblich. Und diese Personengruppe sagte mir auch, warum hat man uns nicht gefragt. Es ist längst nicht die Mehrheit, die hier so entscheiden würde. Die Entscheidung war gefallen – aus anderen Gründen –, aber es gab mir doch zu denken. Und das hat eigentlich für mich auch die Argumentation des Innenministers hier am Schluss seiner Ausführungen so ein bisschen unterstützt, zu sagen, nicht jeder will wirklich auch dezentral untergebracht werden.
Viele legen – aus welchen Gründen auch immer – Wert darauf, in dieser Gemeinschaft bleiben zu können.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja auch daran zu messen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Und wenn Sie hier einen Antrag stellen, der grundsätzlich davon ausgeht, dass ich im Gesetz eine Regelung schaffe, dass maximal nach zwölf Monaten Schluss ist – und genauso steht das hier drin –, dann kann man das nicht so unterschreiben. Also ich persönlich könnte wahrscheinlich da mitgehen, wenn es eine Kannregelung ist, dass man das ab zwölf Monaten so machen kann.
Das wäre ein Angebot, was ich machen könnte. Das sage ich für meine Person. Wie unser Koalitionspartner das sieht, hat der Innenminister gerade ausgeführt.
Ich muss auch noch mal zu bedenken geben und ich würde generell das Angebot auch gar nicht machen aus einem ganz anderen Grund. Sie haben in Ihrer Anfrage ja auch einige Fragen beantwortet bekommen. Zum Beispiel: Welche Hinderungsgründe gibt es, wenn ein Antrag auf dezentrale Unterbringung gestellt wurde, warum die Behörde das nicht gestattet hat? Und da taucht hier nur an einer Stelle auf: fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, Verschleierung der Identität. Das sagte der Innenminister auch. Aber mir gegenüber hat man dieses Argument eigentlich in jeder Gemeinschaftsunterkunft gebracht, dass da auch noch einige Menschen untergebracht sind, die halt nicht bereit sind, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Aus menschlichem Ermessen sagt man, ist ja ganz klar. Wenn sie ihre Identität offenlegen, müssen sie damit rechnen, abgeschoben zu werden, wahrscheinlich. Und deswegen tun sie das nicht. Menschlich nachvollziehbar. Aber unsere Behörden legen hier nun mal bei der Ausführung ihres Ermessens die Maßstäbe nach Recht und Gesetz an. Und wenn diese Mitwirkungspflicht besteht und nicht mitgewirkt wird, kann man denen das nicht wirklich vorwerfen, dass sie das als Grund für eine Ablehnung nehmen.