Meine Frage bezog sich darauf – also wenn Sie mir das unterstellen, dann weise ich das zurück, ich habe keine Panik gemacht –: Aber stimmen Sie mir zu, dass die Formulierungen, die in der Presse standen, im Wesentlichen Formulierungen der Presse waren, also der Medien, nicht von mir zum Beispiel?
Sehr geehrte Frau Dr. Schwenke, ich habe nicht Ihnen das unterstellt. Ich habe nur kritisiert, dass Sie versuchen – das war mein Eindruck –, das schönzureden, was andere, ganz klar hier der BUND, der wird ja zitiert, angerichtet haben, was dann bezüglich der Presse transportiert wurde. Da ich – das war der zweite Teil Ihrer Frage, glaube ich, ich sollte das bewerten hier – nicht Verfasser dieses Artikels bin, sondern Herr Reißenweber, müssten wir die Frage an ihn, glaube ich, weiterleiten.
Bleiben wir mal bei der Tatsache. Wenn man mir noch ein paar Fragen stellt, dann ist es auch besonders schwierig, beim Faden zu bleiben und immer wieder das aufzubauen, Herr Ritter. Das kennen Sie ja, ne?
Aber nichtsdestotrotz habe ich zum Schluss jetzt dargestellt, dass die Position des BUND zu dieser Panikmache führt. Das geht nämlich weiter und gipfelt dann, das will ich Ihnen nicht vorenthalten, in Formulierungen, die die Öffentlichkeit präsentiert bekommt, wie die Tatsache, so wird es dargestellt, dass alle Greifswalder und alle Vorpommern als die nuklearen Versuchskaninchen der Nation dastehen. Und da will ich Ihnen nur sagen, da sollten wir alle wieder die Sachlichkeit einführen und ähnlich, wie die Ministerin es gefordert hat, hier uns mit dem rechtsstaatlichen Verfahren auseinandersetzen und die Situation nicht ausnutzen, um hier – so, wie es versucht wird durch die Opposition, hauptsächlich von den GRÜNEN – die Technologie zu diskutieren. Weil auch Sie müssen sich eines Tages – Sie haben es vielleicht schon für sich beantwortet, wir sind in dem Bereich, dass wir sagen, ja, wir müssen uns, um die Energieversorgung auf dieser Welt zu sichern, damit befassen – mit solchen Technologien auseinandersetzen. Und deswegen stehen wir auch zu diesem Bereich der Forschung und werden ihn unterstützen. Das kann eines Tages möglicherweise eine Lösung, ein Beitrag sein, um die Energieversorgung in der Welt zu sichern. Und da haben wir inhaltlich wahrscheinlich dann eine andere Auffassung.
Insofern möchte ich sagen, wir unterstützen die Transparenz, die hier durchs Ministerium an den Tag gelegt wird. Was für mich persönlich auch nur schwierig nachzuvollziehen ist, ist die Tatsache, aber dazu bin ich dann eventuell auch nicht genug Fachmann, wie es sein kann, dass von 1997 bis 2012, also über einen doch mehr als langen Zeitraum, hier die Auflagen immer noch nicht abgearbeitet worden sind. Das kreide ich nicht der jetzigen Ministerin an, aber ich frage mich sehr wohl: Von 1997 bis 2012, was haben dann auch andere, die vielleicht in der Verantwortung waren, möglicherweise an Maßnahmen getroffen, um bei der Erfüllung der Auflagen etwas schneller voranzukommen?
Insofern lassen Sie uns unaufgeregt weiter dieses Genehmigungsverfahren verfolgen. Es geht immer noch um die Errichtungsgenehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Und sollten wir dann eines Tages zu dem Punkt des Antrages kommen, zur Betriebserlaubnis, dann gehe ich auch davon aus, dass in diesem Lande
Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Jaeger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese Ihnen noch zwei Stellen vor aus dem Schreiben des LAGuS vom 06.06.2012 aus der Stellungnahme: „Einen Antrag auf Betriebsgenehmigung kann das LAGuS M-V erst bearbeiten, wenn der Bescheid zur Errichtung der Anlage geheilt worden ist.“ Das entspricht Ihnen, Herr Renz, was Sie gesagt haben. Verwaltungsrechtlich und politisch wäre jedoch der bloße Widerruf der in Rede stehenden Auflage äußerst problematisch. Das ist das, was ich vorhin vorgetragen habe, zu fragen: Müssen wir wirklich so viel Bor im Beton haben? Reicht da nicht auch weniger?
„Es könnte der Eindruck entstehen, dass im Nachhinein durch die behördliche Billigung der Nichteinhaltung dieser Auflage Sicherheitsstandards des bundesgesetzlich geregelten Strahlenschutzes quasi heruntergeschraubt würden.“ Das sagt das LAGuS, nicht DIE GRÜNEN.
Jetzt kommen wir zum nächsten, das Votum. Und das ist, Frau Ministerin, auch die Frage, die ich an Sie noch mal konkret habe. Was Sie hier vorgestellt haben, war ja ein Hochfahren des Experimentes, wo Sie sagen, am Anfang habe ich noch keine Neutronenstrahlung, dann kommt Deuterium dazu und irgendwann entwickelt sich auch Neutronenstrahlung. Ich gehe davon aus, dass Betriebsgenehmigung heißt, das muss vorher erteilt werden, bevor Sie mit den Experimenten beginnen, die Sie eben hier gerade beschrieben haben.
Nein, das ist nicht logisch. Und ich lese jetzt den nächsten Punkt vor. Da sagt das LAGuS: „Um den Strahlenschutz außerhalb der Torushalle zu gewährleisten, könnte dem Vorschlag des IPP gefolgt werden, nach dem der Nachweis einer ausreichend abschirmenden Wirkung des Betons an allen Begrenzungsflächen der Torushalle durch Dosisleistungsmessungen“ – und jetzt kommts – „in der Betriebsphase des Experimentes zu erbringen ist …“
Und das ist der Gedanke, der dahinter ist, dass man sagt, es kommt da Neutronenstrahlung raus, die irgendwann nicht mehr abgeschirmt wird von dem Beton, wenn sie zu stark wird. Wenn ich aber mit dem Experiment erst mal beginnen kann, und das setzt die Betriebsgenehmigung voraus, langsam hochfahre und von außen messe, kann ich ja rechtzeitig abbrechen,
damit da nichts rauskommt aus diesem Experiment. Und das ist genau der Punkt, den ich gern heute geklärt hätte. Betriebsgenehmigung muss heißen, die Auflagen im Genehmigungsverfahren, in der Errichtungsgenehmigung müssen erfüllt werden. Es gibt durchaus, und das sagt das IPP auch, die Idee, das Ganze zu umgehen. Das möchte ich deutlich hier sagen.
Und deswegen ist es mir wichtig, wir wollen hier im Landtag feststellen, wir wollen eine Betriebsgenehmigung erst dann erteilen, wenn alle Auflagen des Errichtungsgenehmigungsverfahrens erfüllt sind. Mehr wollen wir gar nicht. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Da können Sie doch nicht so was unterstellen!)
Ums Wort gebeten hat noch einmal die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Anliegen meines Berichtes war es eben, sachlich den Verfahrensstand vorzubringen. Und ich darf mich bedanken, denn ich finde, dass das insgesamt eine sehr sachliche Debatte war.
Und, Herr Abgeordneter Jaeger, wenn Sie das wissen wollen, dem kann ich zustimmen. Das habe ich aber auch schon mehrfach gesagt. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht richtig die Frage. Oder wenn Sie sagen, Sie wollen hier hören, dass, bevor man überhaupt eine Betriebsgenehmigung macht, die Auflagen aus der Errichtungsgenehmigung erfüllt sein müssen, dann kann ich Ihnen sagen, das habe ich schon mehrfach gesagt. Ich hatte auch den Eindruck, dass ich das in meinem Bericht klargemacht habe. Wenn ich das nicht klargemacht habe, dann will ich noch mal ganz kurz sagen, wie ich mir das weitere Verfahren vorstelle und wie wir es auch gegenüber IPP sozusagen gesagt haben.
Sie haben recht, es gab, oder vom Ergebnis her habe ich ganz klar gesagt, es geht zunächst darum, mit dem Gutachten, dem unabhängigen Gutachten eine Bilanz zu ziehen, sind die Auflagen, insbesondere bezüglich der Betonqualität, die ja schon seit sehr Langem strittig sind, sind sie erfüllt oder sind sie nicht erfüllt, weil darüber gibt es unterschiedliche Meinungen, und dass das Gutachten sozusagen uns das jetzt sagen soll, ob ja und, wenn nicht, welche Möglichkeiten es zur Erfüllung gibt, kann man das nachbessern, und, wenn ja, wie.
Also ich rede vorher weder über einen Probebetrieb noch über einen Antrag der Betriebsgenehmigung, geschweige denn über eine Betriebsgenehmigung. Für mich ist zunächst klar, dass wir den unabhängigen Gutachter beauftragen, der uns das klar darlegt, und dass wir dann im Ergebnis dieses Gutachtens, was ja auch öffentlich
diskutiert werden soll, über den nächsten Verfahrensschritt entscheiden. Insofern, sage ich mal, bin ich – es ist zwar angekündigt, dass IPP diesen Zeitplan hat –, aber bin ich gedanklich noch gar nicht beim Antrag zur Betriebsgenehmigung und auch nicht bei einer Betriebsgenehmigung.
Und ja, das Gesetz sieht es vor, dass es die Möglichkeiten gibt, bestimmte Dinge über einen Probebetrieb zu testen. Aber genau das hat das LAGuS in seinem Votum, in der Leitungsvorlage klargemacht, dass das eine Möglichkeit wäre, dass es auch eine Möglichkeit wäre, diese Dinge herunterzuschrauben. Er hat aber, so, wie Sie es eben zitiert haben – ich meine, Verwaltungssprache kann man unterschiedlich verstehen –, aber er hat doch in seinem Vermerk ziemlich deutlich gemacht, dass das Runterschrauben der Standards gar nicht geht.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das werden wir dann sehen. Ich hoffe, dass das so ist.)
Das war das, was sozusagen die Übersetzung ist. Das ist so, denn in Konsequenz dieser Leitungsvorlage haben wir doch dieses Gespräch auch am 01.08. geführt und klar gesagt, dass hier nichts ist mit Antrag auf Betriebsgenehmigung oder Probebetrieb, bevor jetzt nicht erst mal ein unabhängiger Begutachter sagt, wo stehen wir eigentlich mit der Betonqualität, und wenn es noch offene Fragen gibt, wie können die geklärt werden. Und dann müssen wir uns über diese Lösungsansätze unterhalten. Das kann ich hier klar zusagen.
Und Sie haben es eben vermischt, diesen Vermerk mit meinem Beitrag hier. Ich habe mir eigentlich wirklich Mühe gegeben, das zu unterscheiden. Eingangs in meinem Beitrag habe ich heute gesagt, was dieses Projekt will und wie dieses Projekt sich den Betrieb vorstellt. Ob man den Betrieb nachher überhaupt macht und ob man ihn so macht mit den ganzen Messungen, bei dieser Entscheidung sind wir nicht. Und ich sehe mich auch überhaupt gar nicht in der Lage, diese Entscheidung zu treffen. Ich treffe sie auch nicht persönlich als Ministerin, sondern wir müssen es dann nach den Gesetzen tun. Diese Entscheidung kann man doch erst treffen, wenn ganz klar ist für uns alle: Welche Auflagen gab es? Das ist ja eigentlich klar. Wie sind die Auflagen bisher erfüllt? Muss man das vielleicht auch noch mal unter der heutigen Sicht anders sehen als vor 15 Jahren? Ich finde, auch das muss ein Thema sein.
Ja, also nach unten sowieso nicht, sondern es geht doch darum, es gibt eine Errichtungsgenehmigung mit Auflagen. Und die ist erst mal, davon gehen wir aus, so rechtsstaatlich erteilt. Und jetzt muss nachgewiesen werden, dass diese ganzen Auflagen erfüllt sind. Es gab bei dem Thema Beton schon seit Langem eine Diskussion: Ist es ausreichend oder nicht? Der Nachweis weder in die eine oder in die andere Richtung ist bisher erbracht.
Und ich sage, dass ein unabhängiger Gutachter vor allem im Fokus auf diese Problematik uns jetzt zunächst sagen muss, wo stehen wir und wie sind die Lösungsansätze. Also das werde ich nicht machen, dass ich im Nachgang irgendwelche Auflagen runterschraube. Die Frage, die ich hätte noch zusätzlich an den Gutachter, ist: Gibt es durch die Entwicklung der Technik, der Forschung – ich meine, es sind jetzt viele Jahre vergangen – neue Erkenntnisse, dass man vielleicht höhere Standards setzen muss, ja?
Also nach unten geht es sowieso nicht, wenn, dann nur nach oben. Aber auch das kann man heute nicht sagen.
Ich will nur ausdrücklich sagen, weil Sie haben es so ein bisschen zitiert, meine Eingangsworte, als ob ich jetzt schon über den Betrieb rede. Ich habe eingangs extra gesagt, ich will kurz skizzieren, wie sich dieses Projekt zum Betrieb verhält, was sie da eigentlich machen wollen. Und ich habe dann gesagt, jetzt sage ich, wo wir stehen. Und wir stehen nur bei der Errichtungsgenehmigung mit den Auflagen. Wir stehen bei keinem Probebetrieb, wir stehen bei keiner Betriebsgenehmigung und auch nicht bei dem Antrag. Also das kann ich hier klar zusagen, das habe ich auch mehrfach so gesagt. Wenn mir das heute durch meinen Vortrag nicht gelungen ist, dann habe ich das jetzt noch mal richtig nachgebessert. Also mir ist es einfach wichtig, dass es nicht vermischt wird.