Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

(Heinz Müller, SPD: Die Rede lasse ich mir

ausdrucken, die werden wir verbreiten. –

Das ist ja unglaublich! –

So ein Blödsinn! –

So ein dummes

Zeug hab ich ja lange nicht mehr gehört. –

das geschrieben haben, haben Sie

nichts geraucht, Herr Saalfeld, oder?

Haben Sie irgendwas geraucht?)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag erscheint insofern sinnvoll, als dass er sich gegen das wiederkehrende Problem wendet, der Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes könnte künftig keine Anwendung mehr finden. Dieses Problem wiederum ist nicht neu. Die Gültigkeit des Paragrafen wurde in der Vergangenheit ja schon mehrmals verlängert.

Auf Bundesebene haben GRÜNE, LINKE und SPD bereits erklärt, den 52a gänzlich entfristen zu wollen. Die Arbeitsgruppe „Bildung und Forschung“ der CDU/CSUBundestagsfraktion sprach sich vor fast einem Jahr dafür aus, noch mal um ein Jahr in die Verlängerung zu gehen, da die Reform des Urheberrechtsgesetzes ganz offensichtlich noch auf sich warten lässt, und soll inzwischen ebenfalls für eine Entfristung des 52a sein.

So, wie es sich mir derzeit darstellt, ist das Thema, das Sie hier im Landtag aufmachen, längst erkannt und auf Bundesebene in der Lösung. Was bleibt, ist ein Schaufensterantrag,

(Torsten Renz, CDU: Ja, Sie sitzen am Schaufenster. Ja, das stimmt.)

mit dem Sie hier den Bürgern vormachen, Sie würden sich kümmern. Und ganz klar – außerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches, auch wenn die Argumente in der Sache richtig sind.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist ja peinlich, dass er da zustimmt.)

Dass der vorliegende Antrag tatsächlich nur für das Schaufenster bestimmt ist, zeigt neben Ihrem dummen Gelaber die ganze Zeit

(Heinz Müller, SPD: Ah, Herr Petereit! – Dr. Margret Seemann, SPD: Weichen Sie lieber nicht vom Manuskript ab, das wird peinlich!)

zwischen den Rednern, anders kann man es ja nicht ausdrücken, zeigt sich auch darin, dass Sie fordern, die Landesregierung solle in allen Gremien auf Bundesebene für die Entfristung des 52a eintreten. Alle Gremien schließen ja dann auch die Verkehrsministerkonferenz

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ach, Sie Spaßvogel!)

oder die Bundesratsausschüsse für Wohnungsbau, Umwelt, Gesundheit und so weiter mit ein.

Mit den entsprechend deplatzierten Tagesordnungspunkten werden Sie der Entfristung nicht näherkommen, aber sicher Lacher auf Ihrer Seite beziehungsweise auf Kosten der Landesregierung oder des Landes MecklenburgVorpommern kassieren.

Da wir davon ausgehen, dass Sie sich nicht den Fakten ergeben werden und einsehen, dass der Antrag hier völlig überflüssig ist, haben wir den korrigierenden Änderungsantrag eingebracht, um die Peinlichkeit begrenzen zu können.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie Spaßvogel!)

Den Antrag in Gänze lehnen wir aus den bereits geschilderten Gründen ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Petereit, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie bitte Ihre Wortwahl hier im Parlament mäßigen möchten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Butzki von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete!

Also, Herr Saalfeld, als ich gerade Ihre Rede gehört habe, ist mir ein Spruch von Muhammad Ali eingefallen,

(Marc Reinhardt, CDU: Oha!)

der sagte: „Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe.“

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich will Ihnen das mal sagen, Herr Saalfeld, Sie reden über Futur I und Futur II und können keine Begründung lesen. Sie sagen, die CDU ist der Behinderer.

Ich lese Ihnen das mal bitte vor: „Auch wenn der grundsätzlich offene Zugang …“, das lasse ich alles mal weg, „zumindest einen vernünftigen Minimalkonsens zwischen den Interessen der Schulen und Hochschulen und den Urheberinteressen der Wissenschaftsverlage, des Börsenvereins des deutschen Buchhandels sowie der Zeitungsverlage“. Da ist nichts mit Minimalkonsens zwischen SPD und CDU.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir brauchen ein neues Urheberrecht. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Aber Sie haben doch was ganz anderes gesagt. Sie haben von Futur I und Futur II geredet, aber können das nicht richtig lesen. Aber jetzt …

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und IV habe ich auch noch gehört.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Aber ich will das jetzt wieder ein bisschen runterfahren.

(Zuruf aus dem Plenum: Schade, schade!)

Ich wusste gar nicht, dass die Debatte noch so emotional heute hier geführt wird.

Meine Fraktionskollegin Frau Dr. Seemann hat diesen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Erhalt der Qualität in Unterricht, Forschung und Lehre – Abschaffung der beschränkten Gültigkeitsdauer für den § 52a Urheberrechtsgesetz“ eingebracht und ausführlich begründet.

An einem Beispiel hat Frau Dr. Seemann die Wichtigkeit eindrucksvoll dargestellt. Dieser Paragraf 52a ermöglicht es den Schulen und Hochschulen, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfanges sowie einzelne Berichte aus Zeitungen und Zeitschriften öffentlich wiederzugeben, um somit den Unterricht an unseren Schulen anschaulicher zu gestalten. Sollte dieser Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes auslaufen, müsste jede Hochschule beziehungsweise Schule mit dem jeweiligen Rechteinhaber eine Nutzung für das jeweilige Werk vereinbaren. Das wäre unzumutbar und die Bürokratie würde immens zunehmen. Der Lehrerberuf würde mit Sicherheit nicht attraktiver und jede einzelne Lehrkraft würde sich in einem nicht gesetzeskonformen Raum bewegen.

Wer in den Medien verfolgt hat, wie Rechteinhaber versuchen, ihre Ansprüche über Rechtsanwaltskanzleien durchzusetzen, der weiß, dass hier über sehr viel Geld gesprochen wird. Deshalb darf diese Regelung, die sich seit 2003 bewährt hat, nicht ersatzlos wegfallen.

Jeder, der mit Schule zu tun hat, weiß, wie wichtig Kopiervorlagen für unsere Lehrerinnen und Lehrer sind. Die meisten Schulbuchverlage legen in den seltensten Fällen ein spezifisches Lehrbuch für Mecklenburg-Vorpommern für das jeweilige Unterrichtsfach auf. Dafür sind die Schülerzahlen einfach zu gering und damit die Erlöse für die Verlage nicht groß genug, dass sich für diese Verlage der Aufwand lohnt. So sind die Fachkonferenzen an den einzelnen Schulen in der Pflicht, ein Lehrbuch auszusuchen, das möglichst viele Rahmenplankapitel beinhaltet. Gleichzeitig hat man aber auch die Vorgaben des Schulträgers immer im Hinterkopf zu haben.

Aus meinen eigenen langjährigen Erfahrungen weiß ich, wie schwierig diese Situation für unsere Lehrerinnen und Lehrer ist. Ich unterrichte die Fächer Mathematik und Geografie. Und am Beispiel vom Geografieunterricht möchte ich es einmal verdeutlichen: