Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

In offiziellen Verlautbarungen hingegen wird die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen über den grünen Klee gelobt. Am derzeitigen System kann also etwas nicht stimmen. Einmal mehr zeigt sich, wie richtig wir mit unserer Forderung nach mehr Schulsport liegen.

Das meint auch die Landesvorsitzende des Kinderärzteverbandes. Sie erklärte im April des Vorjahres, dass fast jedes dritte Kind bei uns zu dick sei. Dabei hätten wir noch nie so viele Angebote gehabt, Sport zu treiben, noch nie so tolle Sportstätten im Land. Die Ärztin sieht dabei in erster Linie die Schulen als geeignet an, Kinder an regelmäßiges Sporttreiben heranzuführen und Jugendliche bei der Stange zu halten.

(Udo Pastörs, NPD: Das war in der DDR besser geregelt.)

Die Rückkehr zu drei Stunden Schulsport pro Woche für alle Jahrgangsstufen sei längst überfällig. Vor allem mangelt es an Stundenkontingenten. Lehrer sind da, sie würden mehr Angebote unterbreiten, aber die Stunden dafür werden ihnen nicht gewährt. Es fragt sich, wie lange wir uns noch auf dem Rücken des Nachwuchses und seiner Gesundheit im Kreis drehen wollen. – Vielen Dank, und wir erwarten dann den Antrag in geänderter Form durch Sie neu hier im Landtag.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1038. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1038 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Enthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Qualitätssicherung in der außerklinischen Intensivpflege, die Drucksache 6/1046. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1081 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Qualitätssicherung in der außerklinischen Intensivpflege – Drucksache 6/1046 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1081 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir Ihre Aufmerksamkeit auf den Bereich der Intensivpflege lenken. Im Zeitraum der vergangenen zehn Jahre haben wir einen erheblichen Anstieg der Anzahl von Patienten in der ambulanten Intensivpflege gehabt. Der Bereich der beatmungspflichtigen Empfänger häuslicher Krankenpflege ist um ein Vielfaches gestiegen. Auch die AOK Nordost und der Landesverband der Ersatzkrankenkassen haben einen kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen festgestellt.

Eine Ursache ist der fortschreitende demografische Wandel und der damit einhergehende Anstieg von multimorbiden Krankheitsbildern. Es ist davon auszugehen, dass der demografische Wandel die Situation in Zukunft weiter verstärken wird. Aber, meine Damen und Herren, um es hier noch einmal deutlich zu machen, wir stehen zum pflegepolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“. Wir sagen aber auch in aller Deutlichkeit, dieser Grundsatz darf nicht zulasten der Qualität der ambulanten Patientenversorgung gehen. Wir erkennen, dass die Qualitätsanforderungen in der außerklinischen Intensivpflege sehr hoch sind, zum Teil höher als etwa in der allgemeinen Haus-, Kranken- und Altenpflege.

Durch die Novellierung der Heimgesetzgebung wurde die ambulante Betreuungsform allerdings vom Heimrecht

ausgenommen. Eine Gleichstellung der pflegerischen Vorschriften der ambulanten und stationären Intensivpflege zugunsten eines Plus der Qualität ist daher unabdingbar erforderlich.

Ein Bericht über die Entwicklung in der ambulanten Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Grund zwingend notwendig. Wir wollen prüfen, ob rechtliche Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Intensivpflege ausreichend ausgestaltet sind. Dies soll Grundlage für weitere parlamentarische Beratungen werden. Unser Ziel ist es, die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft zu sichern. Wir wollen dabei prüfen, ob angesichts des zu erwartenden Zuwachses der Pflegebedürftigen die vorhandenen landesgesetzlichen Regelungen ausreichen, um die erforderlichen Standards zu sichern.

Meine Damen und Herren, die Anzahl der Menschen, die in unserem Land mit hohem intensivpflegerischem Behandlungsaufwand ambulant in der eigenen Häuslichkeit, in der Wohngemeinschaft oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden, wird steigen. Bis vor wenigen Jahren konnten die betroffenen Menschen nur in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die Medizintechnik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Auch neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen es, schwerstkranke Menschen stärker als bisher in ihrer Häuslichkeit zu pflegen.

Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es daher sein, für die außerklinische Intensivpflege eine Gleichstellung der pflegerechtlichen Vorschriften zu erreichen. Dies gilt für die Anforderungen, die bei der ambulanten und stationären Intensivpflege angeglichen werden müssen. Dies gilt für das Fachpersonal und die Pflegestandards der ambulanten Pflege. Und dies muss auch dann bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Leistungsträgern und -erbringern gelten. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und das Wort hat die Abgeordnete Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt heute ein Antrag vor, den wir vom Inhalt her weitgehend teilen – deshalb unser Änderungsantrag. Wir müssen uns mit der Intensivpflege beschäftigen. Hier vollziehen sich teilweise Entwicklungen, die wir nicht wollen. Das wissen wir nicht erst seit der Sendung von REPORT MAINZ, wo gezeigt wurde, wie einzelne Betriebe Pflegebedürftige wie eine Ware handeln. Es handelt sich um einzelne schwarze Schafe, aber wir müssen den Anfängen wehren.

Unsere Pflegetour hat uns gezeigt, dass die allermeisten Pflegekräfte verantwortungsbewusst und mit hoher Qualität arbeiten. Sie leisten für die Gesellschaft Unersetzli

ches. Wir sollten ihre Arbeit befördern und unterstützen. Das erwarten die Pflegekräfte und auch die Gepflegten hier im Land, und hierzu haben wir, die gewählten Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, auch die Möglichkeit.

Und damit komme ich zu unserem Änderungsantrag. Im Antrag unter der Drucksachennummer 6/1046 sollen wir die Landesregierung um einen Bericht zur Entwicklung der ambulanten Intensivpflege bitten. Ich finde, die Haltung eines Bittstellers kommt uns als frei gewählten Abgeordneten und dem Landtag als dem Parlament in MecklenburgVorpommern nicht zu. Uns haben die Bürger dieses Landes gewählt, ihre Interessen wahrzunehmen. Wir sind keine Bittsteller, wir beauftragen die Landesregierung. Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag zunächst vor, dass wir von der Landesregierung einen Bericht zur Entwicklung der ambulanten Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern fordern.

In dem vorgelegten Antrag wollen die Fraktionen der CDU und SPD, dass die Regierung prüft, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend ausgestaltet sind. Damit setzen die Koalitionspartner das Ziel für die Prüfung nach unserer Meinung zu kurz. Wie ist es mit der Anwendung dieses Rechts, seiner Kontrolle und viel mehr? Um alle Einflüsse zu erfassen, schlagen wir vor, dass die Landesregierung sich bei der Prüfung der Rahmenbedingungen nicht auf die rechtlichen beschränkt.

Und wir fordern in unserem Änderungsantrag, dass die Landesregierung uns Handlungsempfehlungen vorlegt, wie eine qualitativ hochwertige ambulante Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden soll. Handlungsempfehlungen nach einer exakten Analyse, das ist die Quintessenz unseres Änderungsantrages. Handlungsempfehlungen ohne eine exakte Zustandsprüfung, das wäre Aktionismus. Und nur eine Prüfung, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, das fordern, das hat keine praktischen Konsequenzen. Das ist, mit Verlaub, wie zielen ohne abzuschießen.

Wir brauchen aber Veränderungen in der ambulanten Intensivpflege. Das wurde während unserer Pflegetour immer wieder an uns herangetragen. Die Verantwortlichen in der ambulanten Intensivpflege sagten: Wir haben hohe Standards bei den stationären Einrichtungen, auch durch das Einrichtungenqualitätsgesetz. Diese sind aber nicht eins zu eins übertragbar für den ambulanten Bereich. Ich denke insbesondere an die baulichen, fachlichen und personellen Anforderungen.

Gerade der Betreuungsschlüssel ist ein sensibler Punkt. Anbieter von intensivmedizinischen Leistungen berichten uns, dass ein Betreuungsschlüssel von eins zu eins optimal ist. Ein Betreuungsschlüssel von eins zu zwei, also eine Pflegefachkraft auf zwei intensivmedizinische Pflegebedürftige, ist fachlich noch zu vertreten. Dies wird im Pflegeheim gewährleistet, in der ambulanten Betreuung gibt es eine solche gesetzliche Untergrenze nicht.

Wir wollen, dass die Landesregierung hier korrigierend tätig wird, im Interesse der Pflegebedürftigen und auch der Pflegekräfte in der Intensivpflege. Ich glaube, wir haben hier eine große inhaltliche Übereinstimmung. Das entnehme ich zumindest der Pressemitteilung des Abgeordneten Schubert und auf dem ersten Intensivpflegetag

in Waren äußerte sich der Abgeordnete Barlen auch in der von mir aufgezeigten Weise.

Um die Qualität in der ambulanten Intensivpflege zu sichern und sie langfristig zu verbessern, sollten wir Kleingeist überwinden. Deshalb bitte ich Sie:

(Torsten Renz, CDU: Unserem Antrag zuzustimmen.)

Geben Sie Ihre Zustimmung zu unserer Änderung! Geben wir der Landesregierung einen erweiterten Auftrag!

Um mögliche Einwände vorwegzunehmen, noch ein Satz zum Termin: Da wichtige Aussagen bereits vorhanden sind, wie aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage am 8. November 2011 hervorgeht, müssten der Bericht und die Handlungsempfehlungen eigentlich ohne große Umstände erstellt werden können. Deshalb schlagen wir vor, den Termin für die Landesregierung vorzuziehen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete von der SPD-Fraktion, der Herr Barlen.

Danke schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir im Rahmen dieser Plenarwoche auch über einen weiteren wichtigen Bereich der häuslichen Krankenpflege, nämlich die ambulante Intensivpflege sprechen. Und zunächst einmal die Tatsache, dass der medizinisch technische Fortschritt Leben verlängert und dass bei der Pflege der von uns allen befürwortete Grundsatz „ambulant vor stationär“ Anwendung findet, das ist ein Grund zur Freude.

Längerfristige Beatmung in der Häuslichkeit ist inzwischen gut möglich, unabhängig davon, ob es sich dabei um das angestammte Wohnumfeld, ein betreutes Wohnen oder die sogenannten Wohngemeinschaften handelt. Vergessen werden darf dabei jedoch nicht, dass es sich auch bei den ambulant versorgten Menschen um schwerstkranke Patienten handelt, die besonders intensive Pflege – das geht aus dem Namen bereits hervor – und besonders gewissenhaften Schutz benötigen.

Und leider geben die Meldungen und Informationen, die man dieser Tage über die außerklinische Intensivpflege zur Kenntnis nehmen muss, zuweilen Anlass zur Sorge, in jedem Fall aber Anlass dazu, genauer hinzuschauen, unter anderem beispielsweise der Hinweis in dem von Frau Stramm angesprochenen Fernsehbeitrag, dass es unter den Diensten einen regen Handel, will ich es mal nennen, mit beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten gibt, in Einzelfällen mit Ablösesummen für die Versorgungsverträge zwischen 20.000 und 60.000 Euro – als Prämie, nur für die Übernahme der Patienten.

Man bekommt den Eindruck, dass es sich eigentlich nicht mehr um Patienten handelt, die schwerstkrank sind und die medizinische und menschliche Zuwendung benötigen, sondern dass es sich zuerst um Investitionsobjekte handelt, und diese Investitionen, die getätigt werden, müssen sich natürlich auszahlen und müssen eine hohe Renditeerwartung mit sich bringen, sprich: lange ambulant intensivmedizinisch versorgt werden.

Und auch wenn es in dem besagten TV-Beitrag zahlreiche Details gibt, die sicher auch zu hinterfragen sind – die dort in Rede stehenden Dienste haben das in einer Pressemitteilung alles strikt von sich gewiesen –, er offenbart den Blick auf ein grundsätzliches Problem der Hochleistungsmedizin und ihrer Vergütung. Es gibt de facto, auch darum müssen wir uns kümmern, wenig bis keine Anreize, die Patientinnen und Patienten so schnell wie nur möglich, wenn möglich, von einer Beatmung wieder zu entwöhnen. Je länger eine ambulante intensivmedizinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden kann, desto lohnenswerter ist sie und desto begehrter ist der Versorgungsvertrag.

Und wenn wir diesen letztlich inhumanen Zustand nicht im Handstreich auflösen können, sind wir es den rund um die Uhr pflegebedürftigen Menschen schuldig, jetzt in einem Schritt zumindest erst mal genau hinzusehen und aufmerksam im Blick zu behalten, dass in der Intensivpflege, insbesondere bei den sogenannten BeatmungsWGs und im betreuten Wohnen beatmungspflichtiger Patienten, die gleichen baulichen, fachlichen, personellen Qualitätsmaßstäbe Geltung haben wie bei den sonstigen Einrichtungen. Und hierbei muss es uns neben einer adäquaten Betreuungsrelation und bindenden Standards für die berufliche Qualifikation des eingesetzten und vor allen Dingen auch des anwesenden Personals zum Beispiel auch darum gehen, dass die genutzten Räumlichkeiten samt Ausstattung einer qualitativ hochwertigen Pflege dienlich sind.

Sollte im Zuge der Prüfung – und diese Prüfung muss natürlich zunächst mal in Ruhe und ganz sachlich stattfinden –, sollte im Zuge dieser Prüfung erkennbar sein, dass durch den Betrieb von quasi stationären Einrichtungen die vom Gesetzgeber intendierten landesrechtlichen Vorgaben unterlaufen werden, müssten entsprechende Anpassungen erfolgen, und hierzu bekennen wir uns ausdrücklich, meine Damen und Herren.

Bedenkenswert in diesem Zusammenhang wäre beispielsweise die Handhabung im Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz, das grundsätzlich die eigene Anwendung, also die des Gesetzes, auf solche Wohngemeinschaften vorsieht, in denen mindestens ein Bewohner oder eine Bewohnerin einer intensivmedizinisch-therapeutischen Betreuung am Tage und in der Nacht, also 24 Stunden, bedarf.

Meine Damen und Herren, wie in allen Bereichen wollen wir auch die ambulante Intensivpflege in MecklenburgVorpommern gemeinsam mit den handelnden Akteuren aus Wissenschaft und Praxis gestalten. Und erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Gründung des Vereins für Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern. Frau Stramm hat es angesprochen, viele von uns waren in Waren, das ist eine schöne Dopplung, viele von uns waren in Waren dabei bei dem letzten …,

(Rudolf Borchert, SPD: In Waren-Müritz.)

In Waren-Müritz, das ist schöner. Danke.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)