Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

… in Waren-Müritz dabei bei dem letzten Intensivpflegetag, auch Herr Kokert. Die Anbieter im Bereich der ambulanten Schwerstkrankenpflege sind für uns sehr wichtige Partner und sie sind natürlich auch in der Pflicht, wenn es

darum geht, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen anzubieten. Und genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen durch die Prüfung einen Beitrag dazu leisten, dass diese flächendeckend in einer sehr hohen Qualität und mit allen Bedingungen für eine menschliche Versorgung Schwerstkranker gewährleistet ist.

Und zu dem Änderungsantrag der LINKEN: Die geforderte Verkürzung der Frist lehnen wir einfach im Sinne einer sachgerechten, ruhigen Begutachtung der Daten und Fakten ab. Das benötigt ein wenig Zeit.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Und wir sind der Auffassung, dass unser Prüfauftrag sehr klar formuliert ist. Ob wir jetzt jemanden auffordern oder bitten, das ist eine Frage des Stils. Am Ende wird hundertprozentig das Gleiche rauskommen und wir sind als Landtag der Gesetzgeber. Die Handlungsempfehlungen aus diesem Prüfbericht, die können wir sehr wohl und vor allen Dingen auch sehr schnell uns selber ableiten und dann in ein entsprechendes gesetzliches Verfahren packen. So selbstbewusst sollten wir hier sein. – Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Ursprungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „außerklinische Intensivpflege“ beschäftigt uns schon seit Längerem. Insbesondere beide Regierungsfraktionen sind schon seit einigen Monaten dazu mit mir im Gespräch und ich will Ihnen gerne jetzt einen vorläufigen Überblick über die Erkenntnisse aus meinem Haus geben, die wir dann natürlich im Rahmen dieses Prüf- und Berichtsauftrages noch mal vertiefen müssen.

Ich kann es vorwegnehmen, ich würde diesen Prüfauftrag insofern, sage ich mal, ein Stück weit auch als Rückendeckung verstehen, dass man wirklich jetzt intensiv mit allen Akteuren ins Gespräch geht. Denn egal, was man am Ende regelt, darüber werden nicht alle froh sein, auch nicht alle, die das jetzt anbieten. Und ich finde, da sollten wir genau wissen, was machen wir, und vor allem uns dann auch einig sein. Und wenn das dann auch von den Oppositionsfraktionen unterstützt wird, wäre das ja – anders als bei dem anderen Thema, der häuslichen Krankenpflege – schon mal ein Fortschritt.

Deswegen will ich noch mal kurz sagen, was ist außerklinische Intensivpflege und wer ist betroffen. Es ist ja schon durch die Einbringung hier angeklungen, aber wichtig ist noch mal zu sagen, der Begriff außerklinische, ambulante oder häusliche Intensivpflege ist gesetzlich nicht definiert und es geht eben um Patienten, ähnlich wie bei der häuslichen Krankenpflege, die aber einer besonders intensiven Pflege bedürfen, oft Beatmungspatienten 24 Stunden oder eben nur nachts. Es betrifft oft Patienten, die in jungen bis mittleren Lebensjahren sind, besonders wegen fortgeschrittener Krankheitsbilder wie Multiple Sklerose bei Jugendlichen, Muskelerkrankungen

oder Schädelhirntrauma nach Unfällen oder, es wurde schon angesprochen, auch durch Reanimation bei Herzstillstand.

Die ambulante Intensivpflege unterstützt unter anderem die Verlegung von Menschen aus der Klinik, die eben so intensiv noch betreut werden müssen, in das häusliche Umfeld und der Patient erhält dadurch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als auch der Pflegeversicherung, da davon auszugehen ist, dass alle Intensivbetreuten die Voraussetzung für eine Pflegestufe 2 oder 3 erfüllen. Also es kommt schon mal auf zwei Versicherungssysteme an dieser Stelle zusammen.

Wir haben eine Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Nach Angaben der AOK Nordost sind in MecklenburgVorpommern zurzeit 80 Personen betroffen. Vor zehn Jahren war es nur ein Patient. Die wesentlichen Gründe für diese erheblichen Steigerungen in den letzten zehn Jahren wurden hier schon zum Teil genannt – insbesondere der medizinische Fortschritt, ein Leben mit Beatmungsgerät in der Häuslichkeit ist inzwischen recht gut möglich und dies geht einher mit einer längeren Überlebenszeit der Betroffenen. Es gibt eine zunehmende Zahl von Fällen, bei denen Menschen im Krankenhaus reanimiert werden, aber eben nur schwer geschädigt überleben. Und auch in diesem Bereich gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Es ist gut, dass auch für diese doch stark komplizierten Fälle dieser Grundsatz gilt. Deshalb beraten auch oft die Pflegedienste die Angehörigen in diese Richtung, es eben mit der Häuslichkeit zu versuchen.

Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang – nach übereinstimmender Aussage der AOK Nordost und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – mit der demografischen Entwicklung, also der alternden Bevölkerung. Die multimorbiden Patienten, also die eher älteren mit verschiedenen Krankheiten, bedürfen der normalen häuslichen Krankenpflege. Im Übrigen ist eine Abgrenzung zur Palliativversorgung zu beachten. Die AOK Nordost erwartet deshalb jetzt nicht durch die demografische Entwicklung steigende Zahlen, so, wie es vielleicht in den vergangenen zehn Jahren durch den medizinischen Fortschritt war.

Dennoch, wir müssen natürlich insbesondere auch in diesem Fall auf Qualität der Pflegedienste und des Fachpersonals achten. Es gibt unterschiedliche Formen von häuslicher Intensivpflege. Es gibt einmal spezialisierte Dienste, die nur diese Intensivpflege anbieten, aber auch Unternehmen, die diese häusliche Intensivpflege als Teilbereich ihres Aufgabenbereiches haben.

Examinierte Pflegefachkräfte unterschiedlicher Qualifikation sind in dieser Versorgung eingesetzt. Die Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger oder Krankenpfleger. Allerdings ist die Weiterbildung zur Intensiv- und Anästhesiepflegefachkraft nicht zwingend erforderlich.

Allerdings, ambulante Intensivpflege erfordert im hohen Maße Fachkompetenz der Pflegekräfte. Jeder, der einen solchen Fall vor Augen hat, kann sich das vorstellen. Anders als auf der Intensivstation eines Krankenhauses kann eben nicht jederzeit ein Arzt konsultiert werden. Die Pflegekraft muss Krankheitsverläufe und Symptome selbstständig richtig einschätzen und über notwendige Maßnahmen entscheiden.

Und nach Angaben der AOK Nordost sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gibt es durchaus Probleme mit der Qualifikation des eingesetzten Personals. Laut AOK Nordost wird teilweise unqualifiziertes Personal eingesetzt, aber Fachkräfte werden abgerechnet. Und deshalb schließt die AOK Nordost mit Pflegediensten sogenannte Intensivverträge ab, in denen die Qualitätsanforderungen an das Personal festgelegt werden.

Und an der Stelle, in der letzten Zeit wurde die AOK ja wegen einigem gescholten. Das ist auch eins der vielen positiven Beispiele, wo ich finde, dass die AOK Nordost Vorreiter ist und es gut macht, dass man einfach sagt, also wir bezahlen diese Vergütungssätze, wir definieren aber ganz klar auch Qualitätsstandards. Ich glaube, das gehört zusammen. Einfach nur zu sagen, man hat mehr Personal und keine Kontrolle darüber, welches Personal und welche Qualifikation, das würde wohl nicht reichen.

Jetzt zum Stichwort Wohngruppen, die uns gemeinsam ein paar Bauchschmerzen bereiten, weil nicht so richtig klar ist, wie weit gibt es hier eigentlich Regelungen oder kann es sein, dass bestehende Regelungen, auch aus dem Einrichtungenqualitätsgesetz, vielleicht umgangen werden. Es gibt einige Unternehmen, die Wohngruppen anbieten, in denen eben mehrere Intensivpatienten gepflegt werden können. Anmieter von Wohngruppen sind der AOK Nordost dadurch aufgefallen, dass durch ihre Pflegeleistung ganz erhebliche Kosten angefallen sind, die von den Krankenkassen kritisch beurteilt werden. In Berlin sollen bereits circa 700 solcher Wohngruppen existieren und auch für M-V wird eine Zunahme erwartet.

Diese Wohngruppen unterliegen aber nicht den Anforderungen für Heime, sodass auch nicht die Standards für Heime gewährleistet sind. Und deshalb müssen wir prüfen, wie im Einzelnen in Mecklenburg-Vorpommern, oder intensiver prüfen, wie die Situation in Mecklenburg-Vor- pommern vor Ort ist. Ziel des Einrichtungenqualitätsgesetzes, was wir bereits haben, ist, die selbstbestimmten Wohn- und Betreuungsformen und damit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, die dem Zweck dient, dass pflege- und betreuungsbedürftige Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt selbst organisieren und externe Pflege- und Betreuungsleistungen gegen Entgelt in Anspruch nehmen.

Wohngemeinschaft im Sinne des Einrichtungenqualitätsgesetzes liegt vor, wenn unter anderem Miet- und Betreuungs- oder Pflegevertrag getrennt voneinander abgeschlossen werden und die Mieter die Pflege- oder Betreuungsdienste sowie Art und Umfang der Pflege- und Betreuungsdienste frei wählen können.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Das Einrichtungenqualitätsgesetz regelt Anzeigepflichten für den, der Verträge mit Mietern oder der Auftraggebergemeinschaft einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft abschließt, unterstellt diese Wohngemeinschaften aber nicht automatisch dem vollen Anwendungsbereich des Einrichtungenqualitätsgesetzes, da es sich eben nicht um Pflegeheime im eigentlichen Sinne handelt.

Und hier werden wir gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Heimaufsichten beraten, ob diese Regelun

gen hinreichend beachtet werden und ob sie sich bewährt haben. Und es ist gemeinsam mit den Akteuren zu hinterfragen, ob nicht in der Praxis kleine stationäre Pflegeheime entstanden sind oder entstehen können. Also die Frage, die sich stellt in der Auswertung: Werden vielleicht Regelungen durch andere Modelle unterlaufen oder haben wir wirklich eine offene Regelungslücke? Dann müssen wir sie auf alle Fälle schließen.

Es zeigt sich also durch die Redebeiträge und auch durch meinen Vorabbericht, dass es einige Fragezeichen gibt, was die Qualität der außerklinischen Intensivpflege angeht. Und deshalb freue ich mich über den Antrag der Regierungsfraktionen.

Wir haben natürlich über dieses Thema schon öfter gesprochen und es ist eben nicht so, dass es als Erstes nur hier im Landtag aufgegriffen wird. Deshalb ist für alle Beteiligten ganz klar, dass wir das Ergebnis der Prüfung aufarbeiten und selbstverständlich Handlungsempfehlungen erarbeiten. In diese Prüfung werden und müssen wir vor allem alle Akteure einbeziehen und Prüfung heißt Analyse und Handlungsempfehlungen, sonst wäre es keine Prüfung. Das ist selbstverständlich und muss nicht besonders ergänzt werden.

Wie gesagt, wenn man frühzeitig sich um das Thema bemüht hätte, hätte man das auch gewusst, weil wir reden eigentlich schon länger über dieses Thema. Also ich würde mich freuen, der Antrag bedeutet auch – wie in Anträgen in anderen Bereichen – Rückendeckung, dass man sich mal dieses Thema genauer vorknöpft. Das werden wir tun. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Köster von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von CDU und SPD ist ein Paradebeispiel für einen Schaufensterantrag. Die Landesregierung soll also dem Landtag bis zum 30. Juni 2013 einen Bericht „über die Entwicklung in der ambulanten Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern“ vorlegen und zugleich prüfen, „ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Intensivpflege ausreichend ausgestaltet sind“.

Eine Kleine Anfrage hätte ausgereicht, um die wesentlichen Informationen zu erfassen. Hinzu kommt ein wenig Fachwissen und die Berichterstattung wäre gar nicht notwendig gewesen. Auch Ihnen müsste oder sollte zumindest bekannt sein, dass die außerklinische Intensivpflege chronisch unterfinanziert ist, da generell eine pauschale Abrechnung erfolgt und die individuellen Sondersituationen oftmals überhaupt keine Berücksichtigung finden.

Ihnen sollte auch bekannt sein, dass eine Besserung der Situation nur durch eine bedarfsgerechte Finanzierung der Pflegeleistungen und vor allem des Personals, der Hilfsmittel und der notwendigen Umbaumaßnahmen der Wohnungen möglich sein wird. So wird zumindest teilweise unwürdigen Verhältnissen vorgebeugt.

Weiterhin hat die Politik leider keine direkte Möglichkeit des Eingreifens mehr. Sie kann lediglich hoffen, durch

den Aufbau von moralischem Druck auf die Krankenkassen etwas bewirken zu können. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Gestalt geändert werden, die es der politischen Ebene endlich wieder ermöglicht, aktiv gegen Ungerechtigkeiten und Ausbeutung vorgehen zu können. Und dies ist gegenwärtig nicht der Fall.

Wenn dann allerdings aus den Verwaltungen der Kassen zu hören ist, dass auch auf dem Gebiet der ambulanten Intensivpflege fortlaufend Einsparungen erzielt werden sollen, kann einem nur angst und bange werden. Bleibt zu hoffen, dass die häusliche Intensivpflege im Allgemeinen und die Arbeit in der ambulanten Intensivpflege im Besonderen durch diesen Antrag stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sowie die Einsparungspläne nicht vollzogen werden, sondern die Finanzmittel aufgestockt werden, denn bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Verehrte Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte den vorliegenden Antrag gerne von zwei Seiten beleuchten. Die eine Seite ist das Anliegen der Koalitionsfraktionen. Hier können Sie auf meine volle Unterstützung zählen. Ganz sicher ist es sinnvoll, wenn die Landesregierung über die Entwicklung in der ambulanten Intensivpflege berichtet. Genauso sinnvoll ist eine Überprüfung, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Intensivpflege ausreichend gestaltet sind.

Auf der anderen Seite muss ich mich aber fragen, warum Ihre Begründung für diesen Antrag schriftlich derart knapp ausgefallen ist. Was genau sind Ihre Motive? Gerade bei solch einem sensiblen Thema sind wir es den Betroffenen doch schuldig, dass wir unser parlamentarisches Handeln begründen. Sich erst in der Einbringung zu erklären, wird weder den Patientinnen und Patienten noch den Pflegenden gerecht. Und insbesondere angesichts solcher aktuellen Berichte wie dem des ARDPolitmagazins REPORT möchte ich daran erinnern, welche Verantwortung wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben. So notwendig eine Untersuchung der dort gemachten Vorwürfe ist, so groß dürfte auch die Verunsicherung bei den Patient/-innen und Pflegenden sein.

Ihr Antrag, der in der Sache richtig ist, aber derart vage bleibt, kann im schlimmsten Fall diese Verunsicherung noch verstärken. Auch aus diesem Grund frage ich mich, warum es eines Änderungsantrags der Fraktion der LINKEN bedarf, der die Problemanalyse für Ihren Antrag liefert.

Sehr verehrte Damen und Herren, jetzt muss es darum gehen, zügig sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Behandlung bekommen, die sich an ihrem Bedarf orientiert. Transparenz ist das Gebot der Stunde. Derzeit wissen wir nicht einmal, wie groß die Zahl der betreuten Patientinnen und Patienten ist. – Das haben wir eben erfahren, 80. – Ebenso wenig ist klar, wer unter welchen Bedingungen

wo wen versorgt. Darüber hinaus wird es angesichts des Fernsehberichts interessant sein nachzuvollziehen, welcher Pflegedienst wann welchen Patienten oder Patientin an einen anderen Pflegedienst übergeben hat.

Ich hätte mir von Ihrem Antrag gewünscht, dass er genauer beschreibt, welche Wissenslücken die Landesregierung in ihrem Bericht schließen soll. Und wenn Sie eine Überprüfung rechtlicher Rahmenbedingungen anstreben, dann wäre es auch hilfreich zu spezifizieren, welche konkret Sie meinen. Und natürlich, hier möchte ich den Kolleginnen und Kollegen von der LINKENFraktion recht geben, sollten einer Überprüfung auch Vorschläge folgen, sehr verehrte Damen und Herren.

Aber ich denke, dass wir uns bei allen offenen Fragen darüber einig sind, dass eine hohe Qualität in der ambulanten Intensivpflege wichtig ist, um menschliches Leid zu lindern. Eine gute ambulante Intensivpflege kann dazu beitragen, dass wiederholte Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Und dass sich die Zahl der Patientinnen und Patienten, die eine ambulante Intensivversorgung benötigen, in Zukunft erhöhen wird, ist wohl unumstritten.

Dabei sollten wir uns vor Augen führen, dass die Heimbeatmung bis in die 90er-Jahre als unmöglich galt. Erst mit der modernen Medizintechnik wurde es ermöglicht, dass beatmungspflichtige Menschen auch zu Hause gepflegt werden können – ein wichtiger Gewinn an Lebensqualität für die Patientinnen und Patienten. Deshalb darf die Frage, die man sich in diesem Bereich zuerst stellen muss, nicht heißen: „Was können wir uns leisten?“, sondern: „Worin besteht für die Patientinnen und Patienten der Mehrwert?“

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um diese Frage zu beantworten, brauchen wir aber in einem ersten Schritt Transparenz, die dann hoffentlich deutlich aussagekräftiger ist als Ihr Antrag.

Mit allen genannten Einschränkungen, weil es sich hier um ein immanent wichtiges Thema im Kontext der Pflege handelt, stimmen wir Bündnisgrünen dem Antrag der Koalition grundsätzlich zu. Den weitergehenden Änderungsantrag der LINKEN halten wir jedoch für zielführender und werden deshalb auch diesen unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.