Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer ihm das wohl diktiert hat?!)

(Jörg Heydorn, SPD: Aber das ist doch bestellt, das Ding.)

also, liebe Kolleginnen und Kollegen …

Bestelltes Schreiben? Natürlich. Das werden wir dann dem Städte- und Gemeindetag auch noch übermitteln,

(Jörg Heydorn, SPD: Können Sie gerne tun.)

wie Sie über die Stellungnahmen dieses kommunalen Landesverbandes denken.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jaja. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

kommen Sie von Ihrem hohen Ross herunter, sonst wird sich die Situation in der kommunalen Ebene nicht bessern und der Zukunftsvertrag steht unter einem schlechten Stern! – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Aussprache.

Es ist beantragt worden, über die Ziffern I und II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1126 einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1126 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1126 abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion der NPD und bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1126 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1126 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Sanktionen wegen unerlaubter Umzüge bei jungen erwachsenen ALG-II-Emp- fängern zeitlich stärker begrenzen, Drucksache 6/1144.

Antrag der Fraktion der NPD Sanktionen wegen unerlaubter Umzüge bei jungen erwachsenen ALG-II-Empfängern zeitlich stärker begrenzen – Drucksache 6/1144 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Strafmaßnahmen, sogenannte Sanktionen, die gegen Hartz-IV-Empfänger wegen Pflichtverletzungen verhängt werden, dauern in der Regel drei Monate, unabhängig davon, ob die Pflichtverletzung zwischenzeitlich beendet wurde, ganz egal, in welchem Ausmaße die Regelleistungen gekürzt werden, um 30, 60 oder gar 100 Prozent. Und selbst dann, wenn nicht nur harmlose Versäumnisse vorliegen, sondern wirklich schwerwiegendes Fehlverhalten, das genau wie bei Managern oder Politikern auch bei Hartz-IV-Empfängern gelegentlich vorkommen kann, etwa die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes oder die Verweigerung einer, wenn auch in der Praxis selten vorkommend, sinnvollen Weiterbildung, all dies wird lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten sanktioniert und dann wieder neu, wenn das Fehlverhalten anhalten sollte.

Es gibt aber eine Verhaltensweise, die für einen Leistungsempfänger bis zu sieben Jahren lang höchst einschneidende Folgen haben kann. Das nennt sich zwar nicht offiziell Sanktion, stellt aber tatsächlich eine solche dar, und zwar eine absolut unverhältnismäßige Dauerbestrafung. Betroffen sind unter 25-jährige Leistungsempfänger. Sie unterliegen besonderen Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.

Wer erstmals aus dem Elternhaus ausziehen will in eine eigene Wohnung, ist verpflichtet, beim Leistungsträger die Zusicherung der Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung zu beantragen. Wer dies versäumt oder sich trotz verweigerter Zusicherung erdreistet, als erwachsener Mensch eine eigene angemessene Wohnung beziehen zu wollen, bekommt zur Strafe bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres keine Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet, und man kürzt ihm auch noch den Regelsatz.

Im Extremfall gilt das sieben Jahre lang, vom 18. bis zum 25. Lebensjahr. Zwar ist der Leistungsträger zur Zusicherung der Kostenübernahme in einer Vielzahl von Fällen verpflichtet, etwa wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen oder der Bezug einer neuen Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, und da gibt es auch viele Fallgruppen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet aber die Behörde, und die will in erster Linie Geld sparen und lehnt erst einmal alles ab. Bis die Gerichte entschieden haben, ist die fragliche Wohnung in der Regel schon wieder weg.

Es ist ohnehin ein Skandal, dass Bürger noch mit 24 Jahren zum Verbleib im Elternhaus und zu einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern gezwungen werden, obwohl die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei volljährigen Kindern mit der Vollendung des 21. Lebensjahres endet. Wenn die Eltern eines ausgezogenen 18Jährigen nicht in der Lage sind, Unterhalt zu leisten, weil sie vielleicht selbst Hartz-IV-Leistungen beziehen, und ihn auch nicht wieder aufnehmen wollen, er aber sieben Jahre lang zur Strafe keine Wohnung bezahlt bekommt und nur einen gekürzten Regelsatz erhält, wenn er denn keine Arbeit finden sollte, was soll dann aus dem werden?

Es gibt einen ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz, der nennt sich Übermaßverbot. Der Staat soll nicht übermäßig in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen und auf dem Gebiet des Strafrechtes soll er beim Strafmaß nicht die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verlie

ren. Und hier bei der Bestrafung unerwünschter Umzüge von unter 25-jährigen Leistungsbeziehern wird Maßlosigkeit praktiziert.

Es wäre natürlich besser, Hartz IV verschwände in Gänze oder die 25-Jahr-Regelung würde verschwinden für die 25-Jährigen und darunter, aber das absolute Existenzminimum von elementarer Gerechtigkeit wäre, dass man wenigstens diese total unverhältnismäßige siebenjährige Bestrafung auf das normale Maß von Sanktionen begrenzt und auch zugibt, dass es sich um eine Sanktion handelt. Das schwerer zu bestrafen als die totale Arbeitsverweigerung, das macht keinen Sinn und das muss aufhören. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Heydorn.

(Stefan Köster, NPD: Ganz ruhig, Herr Heydorn, Sie haben schon ein ganz rotes Gesicht! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, Herr Köster! – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Köster, ich möchte mich nicht lange mit Ihnen aufhalten, deswegen habe ich die Bitte, dass Sie einfach Ihr infantiles Gesabbel unterbinden, dann sind wir hier schneller fertig.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Wenn Dummheit quietschen würde! – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sachverhalt ist von Herrn Andrejewski richtig beschrieben worden.

(Tino Müller, NPD: Dann kann er ja zustimmen.)

Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren, die eine Wohnung beziehen wollen, brauchen, bevor eine Kostenübernahme erfolgt, eine sogenannte Zusicherung der zuständigen Behörde. Das ist eingeführt worden mit dem Gesetz zur Änderung des Zweites Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.03.2006. Wenn man sich die Gesetzesbegründung anguckt, dann geht es dabei um Kostenbegrenzung, das heißt, der Gesetzgeber wollte eine deutliche Zunahme von Bedarfsgemeinschaften mit dieser Regelung verhindern. Das geht mit einer Schlechterstellung von Menschen unter 25 Jahren einher und deswegen gibt es zu dem Thema auch unterschiedliche Positionen innerhalb der demokratischen Parteien. Es gibt welche, die lehnen es ab, und es gibt welche, die befürworten diese Regelung. Und jede dieser Positionen lässt sich letztendlich auch vernünftig begründen, also insofern gibt es keine einheitliche Auffassung.

Entgegen der Ausführungen von Herrn Andrejewski handelt es sich dabei nicht um eine Sanktion. Es wird nicht weggekürzt, sondern es werden nur keine Leistungen übernommen, wenn diese Zusicherung nicht vorliegt.

(Gelächter von Udo Pastörs, NPD – Stefan Köster, NPD: Die werden vorenthalten.)

Das ist tatsächlich so. Ich weiß gar nicht, was Sie hier so rumlachen. Ich finde, Sie machen hier einen derartig entwürdigenden Eindruck.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Also sagen Sie mal, Herr Pastörs, Sie gehen doch als gutbürgerlicher Mensch durchs Leben.

(Gelächter und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Haben Sie nicht selber so ein Problem, wenn Sie es mit einem Kollegen zu tun haben wie Herrn Andrejewski, der sich über Jahre in die soziale Hängematte gelegt hat

(Udo Pastörs, NPD: Hab ich gar kein Problem, wenn ich Leute wie Sie kenne.)

und von Ihren Steuergeldern quasi hat durchfüttern lassen? So ist es doch, Herr Pastörs.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sagen Sie mal ehrlich, innerlich machen Sie doch die Faust in der Tasche, wenn Sie sich solche Leute vor- stellen.

(Udo Pastörs, NPD: Eben nicht.)

Deswegen würde ich sagen, seien Sie schön still. Ich mache das jetzt hier ganz ordentlich und dann gucken wir mal.