Für die Vorbereitung der Abgasunterlagen für die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme läuft gegenwärtig ein zeitlich befristeter Pumpversuch im Bereich der ehemaligen Wassererfassung Neu Plötz. Das Ergebnis des Pumpversuches wird in das zu erarbeitende hydrogeologische Gutachten einfließen.
Das Erlaubnisverfahren wird dann gemäß Paragraf 124e Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch das StALU MS durchgeführt werden. Regelungen zur Überwachung der geplanten Grundwasserentnahme sind mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zu treffen.
Ferkelzuchtanlage Alt Tellin voll gewährleistet, wenn ja, auf welche Art und Weise und wie wird dies kontrolliert?
Frau Abgeordnete, zum Betrieb der Ferkelzuchtanlage in Alt Tellin wird Abwasser in den Sanitäranlagen der Beschäftigten, Niederschlagswasser auf dem Betriebsgelände, Abwasser aus der Abluftreinigung und Abwasser aus Reinigungsprozessen, Stallsilos, Waschplatz et cetera anfallen. Für das Sanitärabwasser ist die Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage vorgesehen. Bis zu deren Fertigstellung wird das anfallende Abwasser in einer abflusslosen Sammelgrube gesammelt, durch die Gesellschaft für Kommunale Umweltdienste mbH OstmecklenburgVorpommern abgefahren und einer ordnungsgemäßen Abwasserreinigung in einer öffentlichen Kläranlage zugeführt. Für das in der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin anfallende Niederschlagswasser sind drei Regenrückhaltebecken geplant.
Gemäß unserer Geschäftsordnung Paragraf 65 Fragestunde verweise ich auf den Absatz 7. Dort steht, dass die Fragestunde auf eine Stunde begrenzt ist. Wir werden also die übriggebliebenen Fragen leider nicht mehr jetzt beantworten können und ich bitte die ausstehenden Fragesteller, uns mitzuteilen, ob die Beantwortung ihrer Frage schriftlich gemäß der hier angegebenen Frist von fünf Werktagen erfolgen soll oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden soll. Ich bitte Sie, das im Laufe der Sitzung hier kundzutun.
Ich schließe damit die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bedroht die interkommunale Zusammenarbeit, auf Drucksache 6/1138.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bedroht die interkommunale Zusammenarbeit – Drucksache 6/1138 –
(Zurufe aus dem Plenum: Guten Morgen! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Guten Morgen, Wolf-Dieter! – Heinz Müller, SPD: Seid ihr alle da?)
Meine Damen und Herren, es gibt so Augenblicke, da reicht ein einziges Urteil irgendeines Bundesgerichtes in einem vermeintlich ganz simplen Einzelfall wirklich aus, um die seit vielen Jahren geübte Rechtspraxis, die auch von den Anwendern so gut gefunden wurde, wie sie war, in ganzen Bereichen komplett infrage zu stellen. Und da fällt einem dann gleich Ciceros berühmtes Damoklesschwert ein, das dann wirklich über diesen Rechtsanwendern überall schwebt.
Der Hintergrund des heute zu beratenden Antrages meiner Fraktion und der Fraktion der SPD sind gleich zwei Urteile des Bundesfinanzhofes, und zwar Urteile aus dem Jahr 2011, und ich kann nur sagen, jedes Urteil für sich hat sozusagen handfest das Zeug zu einem Damoklesschwert. Es geht einmal um das Urteil vom 10. November 2011, das nenne ich jetzt mal der Einfachheit halber das Turnhallenurteil, und es betrifft ein Urteil vom Dezember 2011, und um die beiden nicht durcheinanderzubringen, nenne ich das jetzt mal das Tiefgaragenurteil.
Meine Damen und Herren, Sie kennen ja diese Urteile vielleicht spätestens seit dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen, aber lassen Sie mich als Vorbereitung auf die Aussprache die Grundaussage der Urteile und die Sachverhalte einmal kurz darstellen. Nach diesen Urteilen, über die ich jetzt spreche, sind juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß Umsatzsteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz, und zwar in Auslegung der europarechtlichen Mehrwertsteuersystemrichtlinie plötzlich immer dann Unternehmer, wenn sie nachhaltig und gegen Entgelt Leistungen erbringen. Und handelt die juristische Person des öffentlichen Rechts, zum Beispiel ein Bundesland oder eine Gemeinde, das können solche juristischen Personen sein, auf privatrechtlicher Grundlage durch Vertrag, dann ist sie ja stets Unternehmer und damit umsatzsteuerpflichtig. Aber handelt sie auf öffentlich rechtlicher Grundlage, also zum Beispiel durch einen Verwaltungsakt oder durch eine Satzung, dann kommt es ja für die Frage der Umsatzsteuerpflicht schon noch darauf an, ob auch diese Leistung ein privater Dritter hätte erbringen können.
Das, was ich hier jetzt eben gerade so ein bisschen im Juristendeutsch wiedergegeben habe, gilt aber auch für die uns allen doch bekannte Amtshilfe, manche sagen auch Beistandsleistung, das, was sozusagen tägliche Praxis ist. Und das hat eben der Bundesfinanzhof in diesem Turnhallenurteil klargestellt. In diesem speziellen Fall war es nämlich konkret so: Da gab es eine Gemeinde, die hat in dem Streitfall den Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Sport- und Freizeithalle begehrt. Ich meine, das ist, wenn eine Gemeinde baut, durchaus auch nachvollziehbar. Ich glaube, diese Gemeinde war sich aber über die Tragweite dessen, was dann später geschah, nicht im Klaren, denn diese Halle, die dann errichtet wurde, die hat natürlich die Gemeinde selbst genutzt, das ist klar, aber sie hat sie auch Sportvereinen und, jetzt kommt das Entscheidende, sie hat sie auch einer Nachbargemeinde überlassen, weil die dann gegen Entgelt natürlich dort ihren Schulunterricht durchgeführt hat. Und nach der Ansicht des Bundesfinanzhofes war die Gemeinde mit der Sport- und Freizeithalle eben als Unternehmer tätig, auch wenn sie diese für den Schulsport einer anderen Gemeinde gegen Entgelt zur Verfü
Der Bundesfinanzhof ist mit diesem Turnhallenurteil wirklich von seiner früheren Rechtsprechung sehr weit abgerückt. Und er hat damit klargestellt, dass die sogenannten Beistandsleistungen, Amtshilfe also, zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, und zwar immer genau dann, wenn die Beistandsleistung steuerbar ist und besondere Steuerbefreiungstatbestände da nicht greifen.
Da gab es ja noch dieses Tiefgaragenurteil vom Dezember. Da hat dann der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Gemeinde als Unternehmer tätig und damit umsatzsteuerpflichtig ist, wenn sie Pkw-Tiefgaragenstellplätze auf hoheitlicher Grundlage, darauf kommt es jetzt an, hier war es nämlich die Straßenverkehrsordnung, gegen Entgelt überlässt. Nicht neu ist ja, dass die Finanzverwaltung öffentlich zugängliche Tiefgaragen, Parkhäuser, Parkplätze, die gebührenpflichtig sind und so weiter, als steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art zu behandeln hat. Aber neu ist nach diesem Urteil dann, dass der Bundesfinanzhof diese Beurteilung auch auf hoheitliche Tätigkeiten ausweitet.
Was hat denn nun diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu bedeuten? Also platt gesagt, erst einmal, dass entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis grundsätzlich nahezu jedwede Tätigkeit, zum Beispiel einer Gemeinde, einfach 19 Prozent teurer wird. Ich sage besser, teurer werden könnte, Konjunktiv, weil die Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht sind und daher zurzeit nur für die ausgeurteilten Einzelfälle gelten.
Wer ist denn betroffen, meine Damen und Herren? Von der Rechtsprechung betroffen sind der Bund, die Länder, unsere Kommunen und auch sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Lassen Sie mich mal einen kleinen Ausblick skizzieren, was denn die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Beispiel für unsere Kommunen und für unser Land im Einzelnen bedeuten könnte.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Turnhallenurteil sogar selbst ein Beispiel für eine künftige mögliche Umsatzsteuerpflicht genannt. Das steht also sogar in dem Urteil selbst, es hat nämlich ausgeführt, dass entgegen der bisherigen Besteuerungspraxis auch zum Beispiel Leistungen kommunaler Rechenzentren künftig umsatzsteuerpflichtig sein können. Die Rechtsprechung des Gerichts betrifft schließlich alle Ebenen. Da denke ich dann parallel zu den kommunalen Rechenzentren sofort an Dataport. Dataport ist ja eine Anstalt des öffentlichen Rechts und ist IT-Dienstleister für fünf Bundesländer, unter anderem auch für uns, also für Mecklenburg-Vor- pommern. Und auch wir müssten dann künftig 19 Prozent mehr zahlen.
Aber mal unabhängig von den Rechenzentren stellt sich doch die Frage: Was ist denn zum Beispiel, wenn mehrere Gemeinden eine Feuerwehr oder eine Kita haben, weil sich zum Beispiel eine Gemeinde, egal aus welchen Gründen auch immer, eine eigene Kita oder eine eigene Feuerwehr nicht leisten kann oder will? Was ist, wenn sich eine Gemeinde zum Beispiel ein Mähfahrzeug für Straßenmäharbeiten im Bauhof oder so nicht leisten will, sondern sich das von einer anderen ausleiht, oder wenn es um Schneeräumfahrzeuge für den Winterräumdienst
geht? Bis jetzt ist das alles noch ein nicht umsatzsteuerpflichtiger hoheitlicher Beistand sozusagen, also Amtshilfe. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist das dann aber zu hinterfragen, ob ein gemeinschaftlicher Straßen- oder Winterdienst oder Brandschutz nicht zum Beispiel auch von privaten Dritten erbracht werden könnte. Und dann, wenn diese Frage nur mit Ja beantwortet werden könnte, dann würde die kommunale Beistandsleistung plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden. Diese Beispiele zeigen, welche Lebenssachverhalte da alle betroffen sein können und wie facettenreich eigentlich das Problem ist.
Gerade in puncto Feuerwehr brennt es ja bei uns im Land nun also heute schon. Daher brauchen wir rechtssichere Lösungswege und wir brauchen in Anbetracht der prekären Haushaltslage unserer Kommunen auch bezahlbare Lösungswege.
Ein weiterer wichtiger Baustein in der kommunalen Kooperation, die wir doch immer alle wollen, die wir doch befördern, ist zum Beispiel auch die Beziehung zwischen Kommunen und Zweckverbänden. Also denken wir mal an die Abwasserzweckverbände, über 30, meine ich, bei uns im Land, oder zum Beispiel an den Zweckverband für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpom- mern. Die Mitglieder dieses Zweckverbandes zum Beispiel haben es sich ja zur Aufgabe gemacht, gemeinsam nach E-Government-Lösungen zu suchen, und wir wissen doch genau, wie wichtig dieses Thema für die Zukunft unserer Gemeinden ist. Das soll ja auch eines der Primärthemen im Zukunftsvertrag werden, denn E-Government ermöglicht den Kommunen, ihre Verwaltung möglichst effizient und eben auch kostengünstiger zu gestalten. Ob das dann so kostengünstig bleibt, ja, das wird mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes allerdings nun infrage gestellt.
Was die Abwasserentsorgung betrifft, da stellt sich doch die Frage, ob künftig dann alles um 19 Prozent teurer wird. Die Abwasserentsorgung ist ja eine klassische Aufgabe der Daseinsvorsorge und ist nach dem Landeswassergesetz den Gemeinden als hoheitliche Aufgabe übertragen, aber die Gemeinden nutzen ganz regelmäßig eben Zweckverbände zur Erledigung dieser Aufgabe. Und diese Kooperationen könnten nun für die Kommunen eben auch teurer werden. Bei den teilweise desolaten Haushaltslagen ist das, wie ich meine, jedenfalls kein schöner Ausblick.
Diejenigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zum Beispiel eine Leistung im Wege der Kooperation für die öffentliche Hand erfüllen, müssten die Umsatzsteuer dann ja an den Fiskus abführen und das Geld würde sozusagen in einen großen Kreislauf kommen und womöglich sogar über Umwege im Rahmen des Finanzausgleiches wieder an die Kommunen zurückfließen.
Und natürlich ist es auch so, dass völlig unklar bleibt, ob dann die Kommunen, die das mal sozusagen verursacht haben, auch das Geld zurückbekommen.
Meine Damen und Herren, ich habe nur einige Facetten genannt, das war auch in der Einbringung so nur möglich, aber ich möchte Ihnen einfach sagen, dass es uns als Koalitionären doch darum gehen muss – und ich hoffe, Sie unterstützen unseren Antrag daher –, dass wir Rechtssicherheit bekommen, und die werden wir nur bekommen, wenn wir die Möglichkeiten nutzen, die der Bund hat, um hier wirklich zu eruieren, um hier wirklich vorzulegen. Deshalb bitte ich Sie, unterstützen Sie den Antrag von SPD und CDU. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort gebeten hat zunächst in Vertretung der Finanzministerin der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Präsidentin! Ich kann mir nicht viele Situationen vorstellen, in denen Finanzminister Steuermehreinnahmen ablehnen. Bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist das aber ganz klar der Fall. Diese Steuereinnahmen sind nicht mehr als ein Danaergeschenk. Sie gefährden die Zusammenarbeit der Kommunen, schaffen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und führen letztendlich zu höheren Kosten. Daher sage ich hier klar und deutlich, dass die Landesregierung gegen diese Ausweitung der Umsatzbesteuerung ist und alles in ihrer Macht Stehende tun wird im Unternehmen, um eine Lösung zu finden, die im Interesse der Kommunen ist.
Für besonders problematisch an der Entscheidung des Bundesfinanzhofes halte ich, dass die Umsatzsteuerpflicht auch für sogenannte Beistandsleistungen, also die interkommunale Zusammenarbeit gelten soll. Gerade in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern, haben diese Kompensationen eine hohe Bedeutung. Ob Zweckverband, Abfallentsorgung oder Kindergarten, die Kooperation von Kommunen ist in Mecklenburg-Vorpom- mern von elementarer Notwendigkeit. Durch die Zusammenarbeit kann effizienter gewirtschaftet werden und es können Leistungen angeboten werden, die Kommunen alleine kaum vorhalten können. Durch die gemeinsame Aufgabenerledigung sparen die Gemeinden Geld, das sie in anderen Bereichen sinnvoller nutzen können. Die Zusammenarbeit führt so zur spürbaren Verbesserung der Verwaltung.
Meine Damen und Herren, Sie haben sicher von der aktuellen Studie der Wirtschaftsberater von PwC gehört. Danach steht unser Bundesland bis zum Jahr 2020 noch vor großen Herausforderungen. Es ist gut, wenn Sie das mal von jemand anderem hören, als immer nur von mir – Klammer auf, die Finanzministerin.
An einer Stelle heißt es in der Studie, dass die relative Verringerung der Finanzmasse in Mecklenburg-Vor- pommern – Kommunen und Land sind hier gemeinsam erfasst – die höchste aller Länder ist, hinzu komme ein
Bevölkerungsrückgang um 6,6 Prozent. Angesichts dieser Aussichten stehen Land und Kommunen unter dem Druck, ihre Kosten zu senken. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollen die Leistungen aber qualitativ mindestens erhalten bleiben.
In dieser Situation bildet die kommunale Zusammenarbeit eine ganz wichtige Handlungsoption, dass der BFH diesen Weg versperrt, können die Landesregierung und, ich glaube, auch das Parlament nicht gutheißen. Hinzu kommt, dass im Moment noch gar nicht klar ist, welche Leistungen überhaupt betroffen sind. Bei konsequenter Umsetzung kommen nämlich nicht nur Kooperationen von Kommunen infrage, sondern etwa auch die Zusammenarbeit
Bundesland als IT-Dienstleister für mehrere Länder tätig ist, wie das beispielsweise bei Dataport in Rostock der Fall ist,