Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

... Brodkorb, ich habe …

Herr Pastörs, Sie warten bitte ab, bis ich soweit bin, ja?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Halten Sie mal an sich, Herr Pastörs! Das ist ja wohl nicht wahr! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Bitte beachten Sie diese Regel. Bitte schön.

Herr Brodkorb, wie beurteilen Sie die Verhaftung eines Hausmeisters an der Schule in Rastow, dem vorgeworfen wird, Schüler sexuell genötigt zu haben, und was gedenken Sie zu unternehmen aufgrund dieses Vorfalls?

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Sehr geehrter Herr Pastörs, es haben dort die entsprechenden Behörden gehandelt, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist. Das heißt, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat vorliegt, dann wird eine Verhaftung durchgeführt und das den Behörden übergeben. Insofern muss ich das natürlich begrüßen, weil das rechtsstaatliches Handeln ist. Ich weise allerdings darauf hin, dass der Hausmeister kein Beschäftigter des Landes ist, somit auch nicht in meinem Zuständigkeitsbereich sich befindet,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vorläufig nur verdächtig.)

nicht in meinem Zuständigkeitsbereich sich befindet.

Sie haben ja, glaube ich, der Öffentlichkeit entnehmen können, ich denke, auch den Zeitungsartikeln, dass wir unsererseits alle Maßnahmen veranlasst haben, die wir als Schulaufsichtsbehörde veranlassen können. Das heißt, das Schulamt kümmert sich um die Schule, der Schulpsychologische Dienst ist beauftragt, sich mit Eltern, Lehrern und Schülern, die betroffen sind, in Verbindung zu setzen und sie dabei zu unterstützen, diesen Prozess aufzuarbeiten. Und dies ist bereits geschehen.

Zusatzfrage.

Also ich lasse jetzt keine weiteren Zusatzfragen zu, weil bei der Frage, die Sie gestellt haben, ist schon sehr zweifelhaft, ob sie sich auf die Ergebnisse der Antwort des Ministers zur ersten Frage bezieht.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

6. Mit welcher Argumentation hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung einen finanziellen Ausgleich für die wirtschaftlichen Einbußen abgelehnt, die durch die Sperrung der Bahnstrecke Neustrelitz–Berlin für mehrere Unternehmen im Land, darunter das Bahnbetriebswerk Netinera in Neustrelitz, das Tanklager in Wesenberg und den Gleisbauer Durtrack in Möllenhagen, zu erwarten sind?

Frau Präsidentin!

Kollegin Gerkan, das Ministerium hat keinen Ausgleich für wirtschaftliche Einbußen abgelehnt. Dazu hätte es einen Antrag geben müssen. Den hat es nie gegeben. Es wurde auf Presseanfragen mitgeteilt, dass keine Ausgleichszahlung erfolgen wird.

Und zur Klarstellung: Es handelt sich hier um ein Vorhaben der DB Netz AG und nicht des Landes. Da sind etwaige Ansprüche gegen das Land immer gegenstandslos. Im Übrigen sind mit Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen während jeder Bauphase an Infrastruktur zwangsläufig Beeinträchtigungen, gegebenenfalls Mehrkosten verbunden, die bei ordnungsgemäßem Verlauf der Arbeiten – nach deutschem Recht zumindest – grundsätzlich nicht auszugleichen sind.

Alle Unternehmen bleiben, von kurzzeitigen Sperrungen abgesehen, auf der Schiene erreichbar. Unter Vermittlung meines Hauses gab es zuletzt am 13. Juli dieses Jahres ein ausführliches Gespräch zwischen DB Konzern DB Netz, den betroffenen Unternehmen sowie der IHK Neubrandenburg, um die Frage der Erreichbarkeit und sonstige Organisationsfragen abzustimmen. Es wird also das Mögliche getan, um Belastungen für die Unternehmen und damit mögliche Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

Danke schön.

Eine weitere Frage:

7. Warum gilt auf der Strecke Neubrandenburg über Pasewalk nach Berlin nicht mehr das Berlin-Brandenburg-Ticket, obwohl dieses sowohl von Neubrandenburg nach Berlin als auch von Pasewalk nach Berlin gilt?

Frau Gerkan, eine Anmerkung vorweg: Das heißt tatsächlich formal Brandenburg-Berlin-Ticket, nicht Berlin-Brandenburg. Ja, das ist ja bei uns hier immer ganz wichtig so. Das soll dann nachher im Protokoll stehen.

Frau Gerkan, die Möglichkeit, mit diesem Ticket von Neubrandenburg über Pasewalk nach Berlin zu reisen, bestand noch nie. Insofern ist eigentlich Ihre Frage gegenstandslos. Das ist so.

Eine Nachfrage: Es gibt aber durchaus eine kostenneutrale Lösung, auf der Strecke Berlin–Rostock zu fahren.

Mir erschließt sich jetzt Ihre Nachfrage auf meine Antwort nicht.

Frau Gerkan, das war keine Frage. Können Sie das bitte noch mal als Frage formulieren? Das war eine Feststellung.

Warum ist im Gegensatz hierzu eine kostenneutrale Lösung auf der Strecke Berlin–Rostock möglich?

Also wenn Sie damit meinen, dass man dieses Ticket auf dieser Strecke neu einführen sollte oder so – das wäre das Einzige, was sich mir jetzt in der Logik Ihrer Frage erschließt –, dann kann ich Ihnen nur sagen, dazu haben wir nicht die gesetzliche Kompetenz als Land.

Vielleicht machen wir es so: Sie schreiben uns diese Frage noch mal und Sie kriegen dann eine umfassende, detaillierte Antwort.

Okay, danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

8. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die landeseinheitlichen Kriterien der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme vom 22.05.2012 in Genehmigungsverfahren in bestehenden Eignungsräumen für Windenergieanlagen Gültigkeit erhalten?

Frau Präsidentin!

Kollege Jaeger, die besagten landeseinheitlichen Kriterien sind für Genehmigungsverfahren in bestehenden Eignungsgebieten nicht relevant.

Herr Minister...

Die …

Entschuldigung.

Die neuen Kriterien werden ausschließlich für die neu auszuweisenden Eignungsgebiete dann Gültigkeit haben. Zum einen: Die Richtlinie zum Zweck der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme

und damit auch der in Anlage 3 vorhandene Kriterienkatalog, noch einmal, gilt nur für die Aufstellung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme und damit für das Zustandekommen der neuen Eignungsgebiete.

Eine Nachfrage: Herr Minister, wie interpretieren Sie

dann den Satz aus der Richtlinie in der Einleitung „Bestehende Eignungsgebiete sind ggf. zu überprüfen“?

Ja, genau das, was dieser Satz aussagt, sie werden überprüft, aber die Genehmigungsverfahren beruhen nicht auf dem neuen Kriterienkatalog, die Neuausweisung von Windeignungsgebieten, sondern sie sind lediglich für die Neuaufstellung von Relevanz und müssen deshalb auch nicht überprüft werden.

Vielen Dank.

Sie selber wissen das, Sie kommen ja aus der Branche, wir haben zum Beispiel das Kriterium von 75 und auch von 30 Hektar, das heißt, früher schon mögliche Eignungsgebiete sind deshalb nicht gekommen, weil sie kleiner waren als diese Vorgabe. Und deshalb muss natürlich eine Verwaltung, insbesondere die regionalen Planungsverbände, das anhand dieser Kriterien dann für sich schon mal überprüfen für den Haushalt.

Ich danke für die Antwort.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.