Weil es nämlich rechtlich falsch ist et cetera pp., ruft er jetzt dazwischen, beschäftigt sich nebenbei mit seinem Computer – er hat ja zum Glück einen, anders als andere Menschen in diesem Land.
Wenn ich mir dann aber den geänderten Antrag an- gucke, weiß ich nicht, wie die Regierung handeln will, weil in Punkt 2 heißt es im geänderten Antrag, ich zitiere mal: „Die Landesregierung wird darin bestärkt, auf einen Beschluss im Vermittlungsausschuss“ et cetera pp. „entsprechend der Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (hinzuwir- ken).“
Entsprechend dem Beschluss, der als Begründung angefügt ist und den Herr Saalfeld hier noch mal zitiert hat, also entsprechend dem Beschluss soll MecklenburgVorpommern im Vermittlungsausschuss agieren. Das beschließen wir als Parlament, aber der Innenminister sagt schon vorher, nö, machen wir nicht.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob das noch ein ernstzunehmendes Parlament ist, bei dem, was hier durch die Regierungskoalition stattfindet.
Ich kann nur sagen für meine Fraktion, dass es selbstverständlich ist, dass das Melderecht datenschutzkonform auszugestalten ist, und DIE LINKE daher das Anliegen dieses Antrages der Bündnisgrünen unterstützt. Und ich will auch noch mal in Erinnerung rufen, dass es zum Thema einen öffentlichen Aufschrei gegeben hat. Aber nicht zum Inhalt, sondern die öffentliche Empörung richtete sich über das Zustandekommen dieser Änderungen. Was da geändert werden sollte, das hat die Menschen erst viel später interessiert. Und das, was hier stattfindet, führt dazu, dass die Leute draußen auch gar nicht wissen, was die Landesregierung hier eigentlich will.
Wir beschließen jetzt hier mit Mehrheit einen geänderten Text, der da sagt, die Entschließung der Datenschützer soll Grundlage sein für das Agieren der Landesregierung im Vermittlungsausschuss, wo der Innenminister schon vorher im Parlament sagt, aber das werden wir dann am Ende doch nicht machen.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, was das hier alles soll. Ich erspare mir jetzt hier irgendwelche Kommentare, um das nicht unparlamentarisch werden zu lassen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz schön schwierig für Koalitionsparteien, ob nun im Bund oder im Land, es der Opposition recht zu machen. Also nach dem Vortrag von Herrn Saalfeld habe ich echt
Probleme. Ich hatte anfänglich gedacht, Sie haben unseren Änderungsantrag gar nicht gelesen und haben gar nicht mitbekommen, dass wir eigentlich auf Ihrer Linie sind, zumindest weitgehend, nicht wortgleich. Und da komme ich auch zu dem Wort „entsprechend“. Also ich meine, wer „entsprechend“ mit einem hohen Maß an Wortidentität gleichsetzt, der sollte doch noch mal vielleicht ein Synonymwörterbuch benutzen, das kann ich hier nur empfehlen.
Ich kann Ihnen, auch in Anbetracht der Zeit, nur empfehlen, den Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion anzunehmen, denn die Landesregierung ist bereits tätig geworden. Ich denke, diese redaktionelle Änderung können wir alle verschmerzen, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es nicht kurz in Bezug auf die Zeit, die ja anscheinend bei den Parlamentariern sehr drängt, sondern weil bisher alles schon ausgeführt worden ist. Ich möchte ein oder zwei Anmerkungen machen.
Herr Innenminister, dem Argument, dass die meisten Auskunftsbegehren in Bezug auf berechtigtes Interesse und rechtliches Interesse seien und dass man daraus dann ableiten kann, dass das berechtigte Interesse ausreicht, dem mag ich nicht folgen, weil ich schon formalrechtlich eine saubere Definition dessen haben will, was nun eigentlich gelten soll. Und insofern ist dieser Punkt für uns selbstverständlich so, dass das rechtliche Interesse von Bedeutung ist. Die Einwilligungslösung ist für mich unabdingbar.
Und was die Hotelgeschichte angeht, das mögen Sie ja dann verkomplizieren mit der Abgabe im Tourismusbereich als Begründung, also Abgaben für Übernachtung, Bäderabgaben et cetera pp. Tatsache ist, dass nachweislich über die Hotelregistrierungen bisher schon widerrechtlich Überprüfungen stattgefunden haben in der Bundesrepublik Deutschland, nachweislich sowohl durch die Polizei als auch durch die Ämter für Verfassungsschutz, und wir sind als NPD-Fraktion und als Mitglieder der NPD auch schon Gegenstand solcher Spitzeleien geworden.
Insofern stimmen wir dem Änderungsantrag der SPDCDU-Koalition nicht zu und werden natürlich dem Antrag der GRÜNEN so zustimmen, wie hier begehrt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Saalfeld zieht seinen Redebeitrag zurück. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1279 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1279 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1235 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1235 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Syrisch-türkische Eskalation verhindern, Drucksache 6/1228.
Sehr verehrte Frau Prä- sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März 2011 begann ein friedlicher und gewaltfreier Aufstand gegen das syrische Regime in Form von kleinen Versammlungen. Junge Menschen und demokratische Organisationen erhofften sich dadurch Freiheit, soziale Gerechtigkeit und ein Ende der Korruption und Repression. In Tunesien wurde auch viel davon erreicht.
Im Laufe der Zeit nahmen die Proteste in Syrien leider einen unglücklichen Verlauf. Die staatlichen Sicherheitskräfte antworteten auf die friedlichen Proteste mit Waffengewalt gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten. Bewaffnete Kräfte drangen von außen in syrische Gebiete ein und suchten die militärische Auseinandersetzung mit der syrischen Armee. Es begann ein grausamer Bürgerkrieg mit vielen Toten, zunehmendem Chaos und Zerstörung, auch von Weltkulturerbe.
Die politische Lage ist unübersichtlich, da eine objektive Berichterstattung nicht möglich ist und zugängliche Informationsquellen sehr einseitig sind. Leidtragende, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Auseinandersetzung ist die Bevölkerung, die unter dem Feuer der syrischen Streitkräfte und unter dem Feuer der islamistischen Söldner lebt. Tausende verlassen ihre Dörfer und ihre Städte in Richtung Nachbarstaaten wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei. Das ist eine Tragödie.
Am 3. Oktober 2012 wurde der türkische Grenzort Akçakale aus einem syrischen Grenzort, der kurz davor durch die bewaffneten Aufständischen erobert worden war, beschossen. Dieser Granatbeschuss hat zum Tod von zahlreichen Zivilisten, darunter Familien mit Kindern geführt. Aus Anlass dieses Zwischenfalls hat das türkische Parlament den Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zur Kriegsführung gegen das Nachbarland Syrien ermächtigt. Türkische Friedensorganisationen und Initiativen haben daraufhin unter dem Motto „Nein zum
Krieg gegen Syrien“ in vielen türkischen Städten demonstriert. Und das ist zu begrüßen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
In den darauffolgenden Tagen haben weitere Schusswechsel auf syrischem und türkischem Territorium stattgefunden. Die türkische Armee hat nach einem Bericht der Zeitung „Hürriyet“ mindestens 200 Panzer an die syrische Grenze verlegt. Die Planungen für eine Intervention im Nachbarland laufen auf Hochtouren. Auch die Anzahl der Artillerieeinheiten in der Nähe der syrischen Grenze ist erheblich aufgestockt worden.
Die türkische Regierung hat sich bereits von ihren NATOVerbündeten die uneingeschränkte Unterstützung für den sogenannten Bündnisfall nach Artikel 5 des NATOVertrages zusichern lassen. Damit hält sie sich die Hintertür für eine militärische Intervention offen. Gleichwohl hat sich der türkische Antrag auf die bereits abgehaltene Sondersitzung der NATO-Verbündeten, auf den Artikel 4 des NATO-Vertrags berufen. Dieser sieht lediglich „Konsultationen“ über die aktuelle Lage vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Situation ist momentan sehr angespannt. Durch die beidseitige Verhängung von Flugverboten und anderen Vorkommnissen hat sich die Lage innerhalb der letzten Tage erneut verschärft. Damaskus und Ankara müssen schleunigst in direkte Kontaktaufnahme treten, um die Diplomatie wieder auf die Tagesordnung zu rufen und bestehende Konflikte aus dem Weg zu räumen. Eine Internationalisierung des Konflikts hätte unabsehbare Folgen für den Frieden und die Stabilität im gesamten Nahen Osten und weit über ihn hinaus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun stellt sich für viele Menschen die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland zu Frieden und Stabilität in dieser Region beitragen kann und was die Landesregierung in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern unternehmen kann. Das Augenmerk muss auf Deeskalation und auf Diplomatie gerichtet werden. Die Bundesregierung muss als Mitglied der NATO die türkische Regierung zur Mäßigung aufrufen und alles daransetzen, den Konflikt mithilfe der Diplomatie zu entschärfen. Darum fordert meine Fraktion die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine militärische Eskalation mit allen Mitteln zu verhindern. Krieg und Gewalt sind keine Alternativen, um Konflikte zu lösen, weder in Form von Vergeltung noch unter dem Vorsatz der Solidarität. Und ich meine hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bündnisfall.
Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den NATO-Partner Türkei zur Mäßigung auffordert und sich nicht im Rahmen einer Bündnispflicht auf militärische Handlungen einlässt.
Nun komme ich zu Punkt II unseres Antrages. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat zwar schon mehr als 300.000 syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern Jordanien, Libanon, Türkei und Irak registriert, doch dieser Konflikt hat bereits weit mehr Menschen zur Flucht gezwungen. Bis Ende 2012 werden von UNHCR sogar mehr als 700.000 Flüchtlinge aus Syrien erwartet. Vor allem die Flüchtlingskinder leiden unter den Erlebnissen des Bürgerkriegs und sind traumatisiert. Sie sind dringend auf Hilfen der betroffenen Länder angewiesen.
Die Landesregierung wird hiermit aufgefordert, sich für eine bevorzugte und unbürokratische Aufnahme der Flüchtlinge aus der Krisenregion in Deutschland einzusetzen und die Einreise für syrische Flüchtlinge, deren Familien in Deutschland leben, zu ermöglichen,
die Opfer der bewaffneten Auseinandersetzung zu unterstützen und sie mit dem Notwendigen zu versorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie erinnern, dass wir heute eine traurige Debatte über den 17. Ju- ni 1953 führten. Dieses war auch für die Belange der Menschen, für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. In diesem Sinne bitte ich Sie
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.