Wir werden hier weiterhin Vorschläge für eine Förderpolitik unterbreiten, die sich nicht dem Höher-SchnellerWeiter verschreibt, sondern das Einzigartige unserer ländlichen Regionen erhält.
Was den Änderungsantrag der LINKEN anbelangt, unterstützen wir ihn. Die Begründung für den Änderungsantrag hat eigentlich Herr Waldmüller geliefert, ganz am Anfang seiner Rede,
als er nämlich gesagt hat, dass sich Baukultur im stetigen Wandel befindet. Und wenn sich etwas ständig verändert, muss es evaluiert und dann auch angepasst beziehungsweise aktualisiert werden. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch selbstverständlich.)
Es freut mich, dass das Thema Baukultur auch für Sie ein wichtiges Thema und ein ernstzunehmendes Thema ist.
Die Besonderheiten der baulichen Werte in MecklenburgVorpommern, die sich als gebaute Kultur in unseren Städten und Dörfern darstellen, müssen weiter befördert und die zur Belebung, Entwicklung und Pflege wertvol- ler Bauten nötigen Maßnahmen weiterhin unterstützt werden.
Dies wird nur möglich sein, wenn im Rahmen landesweiter Anstrengungen Ziele und Rahmenbedingungen formuliert werden, die basierend auf den bestehenden Werten sowohl standortbezogene Problemlösungen aufzeigen als auch zukunftsorientierte und innovative bauliche Entwicklung befördern. Dieser Gesamtprozess erfordert dabei die Einbeziehung aller Partner auf Landes-, Regional- und Kommunalebene.
Aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklung ist dies umso notwendiger, damit rechtzeitig Fehlentwicklungen in der Landes-, Regional- und Stadtentwicklung vermieden werden. Das Bauen im Land war und ist durch enorme Zuwächse gekennzeichnet. Zahlreiche Wohn- und Gewerbegebiete, Einzelhandels- und Tourismusbauten wurden neu errichtet, aber auch umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen, insbesondere in den Innenstädten, den Großwohnsiedlungen, konnten und werden umgesetzt.
Das äußere Erscheinungsbild der Städte und Dörfer verändert sich nachhaltig. Derzeit befinden wir uns vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen und teilweise massiver Leerstände vor einem grundlegenden Strukturwandel in der Bau- und Landesentwicklung. Aber auch vor dem Hintergrund der Ausweisung von neuen Standorten für die erneuerbaren Energien wie Windkraft- und Fotovoltaikanlagen oder Biomassekraftwerke ist es notwendig, einer Zersiedelung beziehungsweise einer Verspargelung der wertvollen Landschafts- und Naturräume entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, dies ist nur zu erreichen, wenn alle Akteure miteinander und untereinander abgestimmt bauliche Planungen umsetzen. Die Initiative Baukultur Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Netzwerk ist hierbei ein großer und wichtiger Baustein. Der in unserem Antrag eingeforderte Bericht der Landesregierung über die konkreten Ergebnisse und eingeleiteten Aktivitäten zur Fortführung der Initiative Baukultur MecklenburgVorpommern wird somit dazu beitragen, dass die 21 The- sen zur Förderung der Baukultur im breiten Dialog umgesetzt werden können.
Ich bedanke mich bei den demokratischen Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die breite Zustimmung zu unserem Antrag und bei allen Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Politikern und Bürgern und Bürgerinnen, die diesen Prozess aktiv mitgestalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Stellung beziehen. Ich glaube, Sie haben den Antrag nicht richtig verstanden
Wir sprechen von Maßnahmen und Aktivitäten der Landesregierung im Zusammenhang mit der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern, und die Initiative ist hier dargelegt mit den 21 Thesen, welche sich in einem ständigen Prozess befindet, einen Bericht vorzulegen, und zwar nicht erst in zwei, drei, vier Jahren, sondern nächstes Jahr im September. Warum ist das so notwendig? Damit wir genau das, was die Linksfraktion fordert, diesen Prozess aktiv oder diese Maßnahmen und Aktivitäten begleiten können und uns auch abstimmen mit allen Beteiligten, gerade mit allen Beteiligten in der öffentlichen Diskussion. Das ist doch ganz normal und notwendig. Und deshalb ist es für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn man meint, dann können wir noch bis 2014 im Dezember warten, dass der Bericht vorgelegt wird.
Es geht doch nicht um den Bericht des Berichts wegen, sondern es geht einfach um die Maßnahmen und Aktivitäten, die in diesem Zusammenhang mit der Initiative Baukultur umgesetzt werden. Das soll uns die Landesregierung detailliert darlegen und das wird sie sicherlich auch im zuständigen Ausschuss machen. Und das ist der Hintergrund dieses Antrages. Vielleicht sollten Sie dann auch noch mal dieses Papier lesen mit diesem Inhalt, mit dem Vorwort, das ist, glaube ich, ganz lesenswert und wichtig,
Meine Damen und Herren, deshalb wird dieser Änderungsantrag von der SPD-Fraktion abgelehnt. – Danke schön.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1415 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1415 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und der Fraktion der NPD, bei keinen Enthaltungen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1366 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1366 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Spezialisierte am- bulante Palliativversorgung landesweit gewährleisten, Drucksache 6/1362.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Spezialisierte ambulante Palliativversorgung landesweit gewährleisten – Drucksache 6/1362 –
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bitte Sie um ein Gedankenexperiment: Stellen Sie sich vor, Sie sind krank. Die Krankheit ist unheilbar, die Mediziner können nur noch Ihre Symptome lindern, Ihre Lebenserwartung beträgt nur noch wenige Wochen. Ein Horrorszenario, nicht? Aber es ist jeden Tag Wirklichkeit.
Bleiben wir noch einmal bei unserem Gedankenexperiment. Wenn Sie unheilbar auf den Tod krank sind, wo wollen Sie Ihre letzten Tage verbringen? Im Krankenhaus oder in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung, in Ihrem Heim?
Wahrscheinlich denken Sie jetzt, wenn ich unheilbar krank sein sollte und die Ärzte mir nicht mehr helfen können, dann will ich die letzten Tage zu Hause verbringen im Kreis meiner Familie und meiner Freunde. Das ist der Wunsch der meisten Menschen.
(Vincent Kokert, CDU: Dafür tun wir landespolitisch auch alles, dass das so ist, Frau Stramm. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau so.)
Wer unheilbar krank ist und sich auf das Ende vorbereitet, der möchte die letzten Tage in der vertrauten Umgebung verbringen,
im Kreis der Familie. Die Medizin soll die Schmerzen lindern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen.
Dieser Wunsch kann erfüllt werden. Der Bundestag hat vor Jahren für die ambulante Palliativversorgung einen neuen Paragrafen 37b in das Sozialgesetzbuch V eingeführt.
Palliativversorgung ist die Linderung von Krankheitssymptomen und Leiden durch die Medizin für unheil- bar Kranke mit einer begrenzten Lebenserwartung. Pa
ragraf 37b gibt Menschen, die unheilbar krank sind, die unter ausgeprägten Krankheitssymptomen und Schmerzen leiden und deren Lebenserwartung nur noch wenige Wochen beträgt, den Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung.