Zweitens. Gebiete, in denen eine Verklappung von Munition bekannt ist, aber Unklarheit über Menge, Art und Zustand der am Meeresgrund liegenden Munition herrscht, müssen dringend erkundet werden, um Rückschlüsse auf akute Gefährdung und Umfang sowie Methodik der Bergung ziehen zu können.
Drittens. In einem jährlichen Bericht sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen dem Landtag mitzuteilen, um entsprechende Konsequenzen für das weitere Vorgehen bei Sicherung, Entschärfung und Beräumung ableiten zu können.
Viertens. In enger Kooperation mit weiteren Küstenländern sind alle Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu nutzen. Zur Optimierung der im gemeinsamen Interesse liegenden Anstrengungen zur Kampfmittelberäumung ist eine gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern zu etablieren, die die sach- und fachgerechte Entschärfung und Beseitigung der Altmunition zur Aufgabe hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen, dass es sich auch nicht nur um eine abstrakte Gefahr für unsere Natur handelt, sondern um ganz reale Probleme, mit denen momentan vor allem die Errichter von Offshorewindkraftanlagen und der Tourismus zu kämpfen haben. Dass der Tourismus betroffen ist, zeigt uns das Beispiel Usedom, aber natürlich auch die Fischereiwirtschaft ist davon betroffen.
Selbstverständlich steht für uns als GRÜNE auch der Schutz der Umwelt an zentraler Stelle. Wenn aus Kostengründen oder Bequemlichkeit aufgefundene Spreng- sätze auch in den Fällen gesprengt statt geborgen werden, in denen eine Bergung sicherheitstechnisch kein Problem darstellt, oder bei einer Sprengung weder die Bund-Küstenländer-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee oder die zuständigen Naturschutzbehörden wie vorgesehen über Funde unterrichtet werden, ist das nicht akzeptabel. Genauso wenig können wir akzeptieren, dass erprobte Verfahren wie der Einsatz von Blasenschleiern, die die Auswirkungen des Schalldrucks auf Fische und Meeressäuger erwiesenermaßen reduzieren, nicht standardmäßig angewandt werden.
Erstens. In allen Fällen, wo dies sicherheitstechnisch möglich ist, ist eine Bergung einer Sprengung vor Ort vorzuziehen.
Zweitens. Bei unvermeidbaren Sprengungen im Meer sollen Verfahren eingesetzt werden, die die Meeressäugetiere und die Fischbestände schonen.
Drittens. Die Naturschutzfachbehörden des Landes und des Bundes – also das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesamt für Naturschutz – sind vor einer beabsichtigten Sprengung in der Ostsee in das Verfahren einzubeziehen und am begleitenden Monitoring zu beteiligen.
Ab Januar 2013 wird es in Cuxhaven eine gemeinsame Meldestelle für Vorfälle im Meer geben. Wir erwarten heute, dass Mecklenburg-Vorpommern sich verpflichtet, hier alle Munitionsfunde und Erkenntnisse zeitnah zu melden, damit diese Meldestelle ihre Aufgabe auch erfüllen kann. Kein Bundesland kann das Problem der Munitionsaltlasten im Meer alleine lösen. Umso dringlicher ist eine konstruktive Zusammenarbeit auch und gerade bei der Beräumung aufgefundener Kampfmittel. Hier sollte länderübergreifend Fachwissen, Erfahrung und technische Ausrüstung genutzt werden können.
Alle diese Aspekte haben in unserem Antrag ihren Niederschlag gefunden. Wir haben hier ein Problem, das uns noch viele Jahre beschäftigen wird. Aber wir müssen jetzt beginnen, das Problem anzugehen, denn Nichtstun führt in diesem Fall nicht dazu, dass alles beim Alten bleibt. Nichtstun führt hier im Gegenteil dazu, dass sich die Probleme mit Sprengsätzen und Giften verschärfen und dass der Energiewende und der Wirtschaft in unserem Lande durch die Risiken und Unwägbarkeiten beim Aufbau der Offshorewindparks ein Bärendienst erwiesen wird.
Ich beantrage die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse, mit dem Innenausschuss als federführendem Ausschuss und dem Agrar- und dem Energieausschuss als mitberatende Ausschüsse, beziehungsweise bei einer Ablehnung der Überweisung beantrage ich eine getrennte Abstimmung des Punktes 5. Die Punkte 1 bis 4 sollten gebündelt behandelt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die von Ihnen geforderten Maßnahmen, speziell der GRÜNEN, werden bereits umgesetzt. Das Problem der Verklappung von Munition aus dem Zweiten Weltkrieg ist ein offenes Geheimnis. Nichtdestotrotz muss ich Ihnen sagen, den Antrag, den Sie hier mit einer Weltuntergangsstimmung vorgetragen haben, können wir so nicht akzeptieren.
Ihr Antrag spiegelt die Ergebnisse der Bund-LänderArbeitsgruppe „Munitionsaltlasten im Meer“ wider, welche im Jahr 2011 publiziert wurden. Die Publikation ist der Ergebnisbericht, der in einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern Maß
nahmenprogramm Nord- – hören Sie zu! –, Nord- und Ostsee in mehrjähriger Arbeit erstellt wurde, Frau Kollegin. Von daher, zu behaupten, dass man sich damit nicht beschäftigt, ist schon, finde ich, ein starkes Stück.
Ziel war es, ein gemeinsames Lagebild über alle Arten von Munition in den deutschen Meeresgewässern auf Grundlage der derzeit bekannten Informationen zu schaffen, eine Situationsbewertung vorzunehmen und auf dieser Basis Empfehlungen auszusprechen. Das ist so geschehen. Das ist auch den GRÜNEN bekannt.
Hierfür wurden zusammenfassend dargestellt und bewertet vor allem belastete Flächen in Text und Karte, Art und Eigenschaften, Menge und derzeitiger Zustand der Munition im Meer, bisherige Vorkommnisse, Unfälle sowie aktuelle Gefährdung – genau das Gegenteil haben Sie gerade behauptet –, Methoden und Beseitigung, derzeitige Überwachung der Meeresumwelt und das Melde- und Berichtswesen. Weiterhin sind Empfehlungen zu historischen und technischen Erkundungen, zur Überprüfung und Überwachung von Umweltauswirkungen, vom Umgang mit Gefahrensituationen auch bedacht worden sowie Meldewege und Dokumentationen von Zwischenfällen werden entwickelt.
Mecklenburg-Vorpommern wird in dieser Arbeitsgemeinschaft durch das Innenministerium und das Umweltministerium vertreten. Da die AG nur ein- oder zweimal im Jahr tagt, wäre eine jährliche Berichterstattung vor dem Landtag, glaube ich, nicht zu akzeptieren.
Natürlich können Sie jederzeit das in den Fachausschüssen diskutieren. Munitionsberäumung wurde in der Vergangenheit ohnehin mehrfach im parlamentarischen Raum behandelt und ich sage, das ist auch kein Geheimnis, wenn Bauvorhaben im Meer – ob es Offshoreanlagen sind oder andere Dinge, Pipelines – anstehen, werden grundsätzlich diese Räume sehr intensiv vorher untersucht, denn niemand will, dass bei Energiefragen insgesamt Gefährdungen von Menschen und Tieren gegeben sind. Das ist völlig selbstverständlich.
Auch zum Punkt Senkung der Landeskosten geht Ihr Antrag fehl. Die Finanzierung der Beräumung ist in der Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung klar geregelt, und zwar bezahlt der Bund grundsätzlich. Von daher, glaube ich, brauchen Sie keine Kosten, die das Land betreffen, hier vorzutragen.
Insofern entstehen dem Land durch Kampfmittelberäumungen keine Kosten, auch in Küstengewässern nicht. Ich glaube, Ihr Antrag ist mit einem Schnellschuss versehen, der dafür spricht, dass Sie sich inhaltlich mit den Themen nicht ganz konkret auseinandergesetzt haben.
Meine Damen und Herren, natürlich ist die Kampfmittelberäumung der Länder in Deutschland an den Küsten wichtig. Das wird jedes Land für sich absolut als hohe Priorität ansetzen. Auch Mecklenburg-Vorpommern leistet hier Beispielhaftes.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und wie viel davon aus dem Meer? Und wie viel davon aus der Ostsee?)
Lediglich da, wo Kampfmittel nicht geborgen werden können und Sprengungen vorgesehen sind, haben die nur damit was zu tun, dass man das Leben derjenigen, die die Munition bergen müssen, nicht gefährden will. Das sind Dinge, die angezeigt werden und die dann auch umgesetzt werden. Nichtdestotrotz wird auch an die Tiere gedacht, denn es werden auch Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt, um zum Beispiel Schweinswale nicht in Mitleidenschaft zu ziehen.
Ja, es werden Vergrämungsmaßnahmen wie Jammern angewandt und auch Kleinstmunitionen werden gezündet, um für den Fall der Sprengung dann auch dafür Sorge zu tragen, dass Mensch und Tier nicht gefährdet werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, alle Maßnahmen sind getroffen, die in besonderer Weise dazu geeignet sind, diese Munitionsbergungsgeschichten zu lösen, zu klären und einer Lösung zuzuführen. Ihr Antrag scheint mir entbehrlich und ich kann den Fraktionen nur empfehlen, Ihren Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das wird in meiner kurzfristigen Karriere hier im Landtag meine kürzeste Rede.
Also, Frau Karlowski, das Horrorszenario, was Sie in der Tat hier dargestellt haben – hätten Sie sich vorher wirklich erkundigt, und das hat der Minister gerade ganz deutlich gesagt – ach, da sitzt er –, dann wären Sie um einiges schlauer gewesen. Ich möchte das einfach nicht wiederholen. Ich schließe mich den Aussagen an. Ich habe hier nichts anderes auf meinem Sprechzettel ste
hen. Ich konnte nichts anderes vorbereiten, außer vielleicht noch, dass die letzte Sprengung im Jahr 2007 stattgefunden hat.
lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Munition und andere Kampfmittel wurden zu unterschiedlichen Zeiten in Nord- und Ostsee versenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, bis etwa 1948, waren es über eine Million Tonnen. Noch heute gelangt Munition im Zusammenhang mit militärischen Schießübungen der Bundeswehr (z. B. auf den Truppenübungsplätzen Putlos und Todendorf in Schleswig-Holstein) ins Meer.“