len, 15 Küstengewässermessstellen und die Ab- und Zuläufe von 30 Kläranlagenuntersuchungen auf Arzneimittelwirkstoffe vornehmen lassen. Darunter – das ist hier auch schon angedeutet worden – sind Schmerzmittel, aber auch Mittel zur Senkung des Bluthochdruckes, sogenannte Betablocker, gefunden worden, aber auch die Medikamente im Zusammenhang mit Epilepsien oder die Röntgenkontrastmittel sind nachgewiesen worden. Das ist alles bekannt, das sind keine Neuheiten und in allen, in allen, in allen Kläranlagen wurden Arzneimittelwirkstoffe in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Ich fand das richtig, dass wir das gemacht haben, und ich bin genauso beunruhigt, wie Sie das hier angedeutet haben.
Auffällig und – das kann man auch sagen – etwas überraschend war für mich auch im Zusammenhang mit den kommunalen Untersuchungen der Ablauf von kommunalen Anlagen in dünn besiedelten Gebieten. Das heißt, da kommt der demografische Faktor schon zum Tragen und dass kein Krankenhaus angeschlossen war und wir hier Arzneimittelkonzentrationen in erheblichem Umfange festgestellt haben. Also das heißt, wir haben nicht nur ein Problem mit den Krankenhäusern, sondern wir haben zum Teil sogar ein extremeres Problem mit kommunalen Abwasseranlagen, wo wir in dünn besiedelten Gebieten aufgrund der demografischen Entwicklung erhöhte Arzneimittelkonzentrationen vorfinden. Deswegen ist klar, dass wir auch in dem Zusammenhang natürlich über radiologische Praxen nachdenken, aber auch die Dialysepraxen. Aber auch die Alten- und Pflegeheime müssen da in den Blick genommen werden und weitere, insbesondere Hausarztpraxen, die zum Teil täglich verschriebene oder in Anwendung befindliche Arzneimittel dort vor Ort verabreichen und die sich da auch in den Konzentrationen wiederfinden.
Ich will insofern auch deutlich machen, jawohl, es geht hier tatsächlich bundesrechtlich gesehen um Abfall beziehungsweise stoffbezogene Anforderungen an die Ab- wasserreinigung in der Abwasserverordnung, die in den sogenannten 50 branchenspezifischen Anhängen festgelegt sind. Und hier müssen wir ran. Ich glaube, weder für Arzneimittelrückstände in gereinigten kommunalen Abwässern noch für Krankenhausabwässer gibt es bisher eine bundesrechtlich einheitliche Vorgabe. Daran arbeiten wir, da müssen wir hin und daraus muss auch folgen, dass wir in der Perspektive hier die vierte Reinigungsstufe einsetzen müssen.
Ich hoffe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen deutlich machen können, dass wir an dem Thema dran sind. Und ein Alleingang, den Sie hier andeuten, vielleicht kann man sich darauf ja auch verständigen, ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern bringt uns hier nicht weiter und ist rechtlich nicht machbar, sondern wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung in dieser Frage. Und hier sind wir dabei, tatsächlich auch intensiv zu arbeiten, um damit eine Lösung für unser Bundesland zu suchen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche uns noch einen freundlichen Abend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Minister Backhaus, glaube ich, brauchen wir zu dieser Problematik nicht mehr allzu viel auszuführen. Er hat meiner Meinung nach einen Punkt angesprochen, der die Angemessenheit der Aufwendungen auch betrifft. Dass das ein Problem ist mit den Medikamenten in den Gewässern und auch im Grundwasser, das ist, denke ich, uns allen bewusst. Es gibt auch vom BDEW eine sehr schöne Ausführung zu dieser Problematik.
Aber, meine Damen und Herren der Linksfraktion, es ist in diesem Falle wirklich so, dass wir diese Aufforderung zum Handeln nicht brauchen.
Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes im nächsten Jahr können wir uns ja dann oder können Sie sich aktiv an der Novellierung beteiligen.
Ich denke, das ist am Handeln, was Sie auch gesagt haben, Frau Schwenke, dass die Forderungen der EU mit eingearbeitet werden müssen. Und das können wir im nächsten Jahr machen, heute brauchen wir es nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist im Kern sinnvoll. Wir unterstützen deshalb diesen Antrag und würden eine Behandlung im Ausschuss begrüßen, denn es ist in der Fachwelt durchaus umstritten, auf welche Weise die Elimination von Schadstoffen, insbesondere aus Krankenhäusern, erfolgen sollte.
Die Wichtigkeit des Themas ist unbestritten, es haben sich jetzt schon mehrere Vorredner dazu geäußert. Ich möchte noch mal kurz auf die Gewässerqualität in unserem Lande eingehen, denn gerade dieses gewässerreiche Land hat aufgrund der Aufgaben, die die EUWasserrahmenrichtlinie stellt, eine besonders hohe Priorität. Dass es in dieser Hinsicht noch viel zu tun gibt, zeigten die regelmäßigen Gewässergüteberichte des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Sie dokumentierten die weiterhin bestehende Schadstoffbelastung unserer Gewässer und sind deshalb ein unverzichtbares Werkzeug für die Umweltbehörden und Umweltpolitik in unserem Bundesland gewesen.
Und deshalb fragte ich Sie ja, Herr Minister Backhaus, in der letzten Fragestunde im Oktober, wann denn der nächste Gewässergütebericht erscheinen wird. Der letzte war aus dem Jahr 2008 und wertete die Daten von Oberflächen- und Grundwasser bis 2006 aus. Und Sie antworteten zu meinem Erstaunen, dass Sie in Zukunft auf umfassende und vollständige Gewässergüteberichte ver-
zichten wollen. So sind in dem aktuell von Ihnen vorgelegten Bericht im November über die Schadstoffbelastung der Oberflächengewässer eben keine Daten mehr zum Zustand des Grundwassers enthalten. Die Öffentlichkeit hat jedoch ein Recht auf regelmäßige Berichte unserer Meinung nach, mit denen die Ergebnisse des Landesgewässermonitorings übersichtlich und in ihrer ganzen Breite dargestellt werden, zumal ja diese Zusammenstellung ohnehin an die Bundesbehörden oder die EU weitergereicht werden müsste.
Bevor ich mich also gleich der Frage der Arzneimittelbe- lastung unserer Gewässer widme, möchte ich hier noch mal deutlich machen, dass wir einen solchen regelmäßigen Landesgewässergütebericht, inklusive der Grundwasserdaten, für unverzichtbar halten und dass wir es für ein fatales Signal halten, wenn sich nun alle interessierten Menschen mit ihrem Auskunftsbegehren auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes an die Behörden wenden müssen, um dann kostenpflichtige Informationen zum Zustand des Grundwassers zu bekommen.
Dass es neben der Belastung des Grundwassers mit Nitrat nach wie vor die Belastung der Gewässer mit Pflanzenschutz- und Arzneimitteln gibt, weiß die Öffentlichkeit aus dem Sonderbericht über Pflanzenschutz- und Arzneimittelbefunde in Oberflächen und in dem Grundwasser Mecklenburg-Vorpommerns, der 2008 vom LUNG vorgelegt wurde. Mit diesem Bericht der großartigen Gewässerspezialisten des LUNG wurde erstmals in Mecklenburg-Vor- pommern in größerem Umfang das Spektrum der Pflanzenschutz- und Arzneimittel untersucht. Die Ergebnisse – wir haben sie schon zum Teil gehört – geben Anlass zur Sorge. Es wurden zwölf Arzneimittelwirkstoffe und zwei Röntgenkontrastmittel nachgewiesen.
Warum hier aber nur Oberflächengewässer untersucht wurden, das fragen wir uns nun doch. Schließlich wurden in anderen Bundesländern diese Arzneimittelwirkstoffe bereits im Grundwasser festgestellt. Eine Einschränkung der Untersuchung auf Oberflächengewässer ist also nicht verständlich. Auch wäre die Belastung von landwirtschaftlich genutzten Böden mit Rückständen aus Arzneimitteln und anderen Problemstoffen zu erfassen. Schließlich gelangen in Mecklenburg-Vorpommern weit über 30.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr – also das Konzentrat der zahlreichen Schadstoffe, die in einer Kläranlage auflaufen – auf knapp über 17.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Dazu kommen dann noch Gärreste aus Biogasanlagen, direkte Güllefrachten, über die ebenfalls teilweise auch Arzneimittelreste in die Umwelt gelangen. Die Schadstoffbelastung mit pharmazeutischen Wirkstoffen und anderen Problemstoffen wirkt sich also nicht nur auf die Oberflächengewässer aus.
Die gefundenen Wirkstoffe sind schon zitiert worden. Es geht um Mittel gegen Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und Epilepsie, wobei die Grenzwerte zum Teil um das Zehnfache überschritten wurden. Eintragspfade für diese Stoffe in die Gewässer sind vor allem die Kläranlagen des Landes, wir haben es auch gehört. Sie können die zahlreichen Substanzen aus Arzneimitteln, die von Menschen über die Toilette unsachgemäß entsorgt werden oder eben auch aus Krankenhäusern stammen, bisher nicht restlos eliminieren.
Insbesondere enthalten nun die Krankenhausabwässer einen wilden Mix aus organischen Halogenverbindungen, Röntgenkontrastmitteln und Medikamenten, auch Antibioti
ka und Zytostatika, zudem chlorhaltige Desinfektionsmittel und Krankheitserreger. In den Kläranlagen kann es dann zur Ausbildung von Antibiotikaresistenzen kommen. In der Schweiz stellte man fest, dass der Anteil an besonders resistenten Bakterienstämmen in gereinigten Krankenhausabwässern erhöht ist. Die genannten Substanzen aus Arzneimitteln sind in ihrer ökotoxischen Wirkung auf die Umwelt erst teilweise erforscht. Dazu haben wir auch jetzt in den Reden vorher schon einiges gehört.
Nun fragen wir uns, wo der geeignete Ort ist, um die zahlreichen Schadstoffe aus Krankenhausabwässern zu eliminieren, denn das ist, wie eingangs erwähnt, in der Fachwelt umstritten. Einerseits gibt es die Auffassung, dass dezentrale Kleinkläranlagen direkt am Krankenhaus die geeignetste Methode sind. Andere sprechen davon, dass es effizienter sei, die Schadstoffe in den kommu- nalen Abwasseranlagen zu eliminieren. Für Letzteres spricht die Tatsache, dass dann damit gleichzeitig die diffusen Austräge aus den Privathaushalten mit erfasst werden, die teilweise die Austräge von Arzneimitteln aus Krankenhäusern bei Weitem überschreiten.
Wesentliche Bewertungshilfen ergab dahin gehend das Projekt „Eintrag und Beseitigung von Arzneimittelrückständen aus Punktquellen“, das unter anderem von der Emschergenossenschaft durchgeführt wurde. Dieses Projekt beinhaltete die Erforschung und Erprobung von Eliminationsmethoden zur weitgehenden Abwasserreinigung. Eine praktikable Entscheidungshilfe konnte aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Teilnehmerländern während des Projektes leider noch nicht erarbeitet werden, doch wurden die derzeitigen technischen Möglichkeiten zur Elimination von Schadstoffen aus Krankenhäusern untersucht und bewertet. Das sind Methoden wie die Ozonierung, erweiterte Oxidation mithilfe von Katalysatoren, zum Beispiel Eisen oder Titan, bis hin zu Aktivkohlefiltern.
(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe. – Zurufe aus dem Plenum: Oh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, schade! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Ja, gern würde ich in dem ganzen Kontext auch die Stimmen der Abwasserbranche und des Gesundheitswesens hören, sodass eine Anhörung zu diesem Thema sinnvoll erscheint. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Karlowski, wollen Sie eine Überweisung in den Ausschuss, also beantragen Sie das? Wenn ja, in welchen?
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Was, was, was?! – Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie hat sich unklar ausgedrückt, hat es aber gesagt.)
Genau. Und das nächste Mal bitte dann in die Rede gleich einarbeiten, das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen.
(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielen Dank für die Hilfestellung durch die Präsidentin.)
Ich bitte noch um ein bisschen Konzentration, so schwer das auch sein mag. Wir sind beim vorletzten Tagesordnungspunkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der hier nun vorliegende Antrag titelt „Vorbehandlung von Krankenhausabwässern“. Ich möchte vorwegstellen, dass ich über den Antrag in dieser Art und Weise sehr erstaunt war.
Für mich suggeriert er, dass man mit einem Federstrich der Änderung des Landeswassergesetzes ein virulentes, aber doch hochkomplexes Problem lösen kann. Ich finde den Ansatz populistisch.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf den Inhalt des Antrages eingehe, möchte ich betonen, dass die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie bei allen kommunalen und betrieblichen Kläranlagen in vollem Umfang erfüllt sind. Gleiches gilt für die Einhaltung der Abwasserverordnung. Und auch künftig wird bei der Feststellung der Reinigungsleistung einer Kläranlage der Gewässerzustand nach den Qualitätsnormen der EGWasserrahmenrichtlinie Grundlage sein. Meine Quelle ist hierbei die „Kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern – Lagebericht 2011 –“.
Doch uns ist das Problem der Zunahme von Arzneimit- telrückständen im Abwasser gegenwärtig. Uns ist ebenfalls bekannt, dass die bedeutendste Eintragsquelle für Humanarzneistoffe in die Oberflächengewässer das kommunale Abwasser ist. Als gesichert gilt auch, dass die gewöhnlichen Kläranlagen – auch solche mit der dritten Reinigungsstufe – Arzneimittel beziehungsweise Röntgenkontrastmittel nicht oder nur geringfügig eliminieren können. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Arzneimittel nicht nur im Abwasser gefunden wurden, sondern auch als Abfall in die Umwelt gelangten, Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V. Soweit zur Problemstellung.
Und nun sollte ja der aus unserer Sicht unausgegorene und zu kurz greifende Antrag der Fraktion DIE LINKE Abhilfe schaffen. Das Landeswassergesetz soll dahin gehend geändert werden, dass ab 2017 Krankenhausabwasser nur noch in die öffentliche Kanalisation entsorgt werden darf, wenn es einer ausreichenden Vorbehandlung zur Eliminierung von Arzneimitteln unterzogen wird. Also ganz einfach: Das Land gibt Geld und die Krankenhäuser bauen betriebliche Kläranlagen, leiten dann das gereinigte Wasser in die kommunale Kanalisation und alle Probleme sind wie vom Winde verweht.
Doch so einfach geht das nicht, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Linksfraktion. Nach einer Studie von Alexander Boche, auf die Sie sich auch bezogen
haben, Frau Dr. Schwenke, konnte nicht eindeutig herausgearbeitet werden, dass die Rückstände von Arzneimitteln und Röntgenkontrastmitteln im Oberflächenwasser ursächlich aus den Krankenhausabwässern stammen.
Nach einer weiteren Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft konnte Folgendes festgestellt werden: Nur 20 Prozent des Gesamteintrages an Arzneimittelrückständen im Abwasser kann den Krankenhäusern zugerechnet werden. Nur die Hälfte der Röntgenkontrastmittel stammt aus Krankenhäusern, die andere Hälfte stammt aber aus Praxen von niedergelassenen Ärzten. Der hauptsächliche Arzneimitteleintrag stammt aus privaten Haushalten. Der Arzneimittelverbrauch in Privathaushalten liegt deutlich über dem der Krankenhäuser.
Folgerichtig ist aus meiner Sicht daher, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitliche wissenschaftliche Auffassung zum Für oder Wider einer dezentralen Vorbehandlung von Krankhausabwässern gibt. Immer mehr Medikamente werden bei ambulanten Behandlungen verabreicht und zu Hause ausgeschieden. Hinzu kommt, dass die Krankenhausabwasservorbehandlung in den bestehenden Einrichtungen sehr schwer zu realisieren ist und mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden ist. Zur Kenntnis genommen werden muss auch, dass die bekannten Verfahren, wie zum Beispiel Oxidation oder Aktivkohleabsorption, arzneimittelunspezifisch sind und daher ineffizient und nicht zuletzt auch energieintensiv.
Das Problem der Zunahme von Arzneimittelrückständen im Wasser kann daher in Zukunft nur im Rahmen einer allgemeinen Abwasserbehandlung angegangen werden und nicht durch eine Änderung des Landeswassergesetzes hinsichtlich der Behandlung von Krankenhausabwässern. Zudem werden wir alle mit den technischen Methoden der Abwasserbehandlung der Zunahmetendenz nicht mehr Herr werden können. Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelrückständen im Abwasser müssen durchgesetzt werden. Hier sind in erster Linie die medizinischen Einrichtungen aller Couleur, aber auch jeder einzelne Bürger und jede Bürgerin gefragt. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel, Arzneimittel nicht über die kommunale Kläranlage zu entsorgen, sinnvolle Vorratshaltung und Reduzierung der Stoff- und Wirkstoffvielfalt, eine Verbesserung der Verordnungspraxis bei Antibiotika und Beschränkung auf tatsächliche Indikation, Verwendung umweltfreundlicher Desinfektionsmittel und intensivere Weiterbildung hinsichtlich der Umweltwirkung von Arzneistoffen für Patienten und Fachkräfte im Gesundheitssektor.
Meine Damen und Herren der Linksfraktion, zusammenfassend muss ich sagen, Ihr Antrag erfasst nicht annähernd die Gesamtproblematik der Zunahme von Arzneimittelrückständen im Abwasser. Eine technisch aufwendige, kostenintensive partielle Lösung für maximal 20 Prozent des Problems ist nicht zielführend. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab und wir lehnen ebenfalls die Überweisung ab.