Gemäß Ziffer 3 dieser Unterrichtung wird die Haushaltslage auf der Grundlage der vier Kennziffern Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zinssteuerquote und Schuldenstand bewertet. Die Landesregierung hat in ihrer abschließenden Bewertung hierzu festgestellt, dass in allen Kennziffern ausgewiesen werde, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig in einer gesicherten haushaltspolitischen Situation befindet.
Es wurde jedoch auch darauf verwiesen, dass die Einnahmen des Landes bis 2020 unter das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West absinken werden, da insbesondere die Zuweisungen aus dem Solidarpakt II auslaufen und Mecklenburg-Vorpommern zudem aufgrund des Bevölkerungsrückganges Einnahmen aus der Umsatzsteuer und aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von rund 32 Millionen Euro im Jahr verliert.
Angesichts dieser Entwicklung besteht aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit, die Ausgaben des Landes sowohl der veränderten Einnahmesituation als auch der sich verringernden Bevölkerungszahl anzupassen. Im Rahmen der Ausschussberatungen verdeutlichte die Landesregierung, dass es unvermeidlich sein werde, die bisherigen Ausgaben in ihrer Priorität neu zu bewerten und in der Höhe zu begrenzen. Insofern stehen wir in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen und Aufgaben, an denen wir aus verschiedenen Blickwinkeln und mit kontroversen Argumenten jedoch gemeinsam arbeiten werden müssen.
Im Ergebnis der Beratung hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 6/1151 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte Sie nunmehr um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1588, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/1151 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/1588 angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der
CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Das ist a) die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Verbesserung der Überwachung in der Lebens- und Futtermittelproduktion, Drucksache 6/1640, in Verbindung mit b) der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Verbrauchersicherheit im Lebens- und Futtermittelbereich herstellen. Das ist die Drucksache 6/1655. Zum Tagesordnungspunkt 12 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1689 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Verbesserung der Überwachung in der Lebens- und Futtermittelproduktion – Drucksache 6/1640 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE Verbrauchersicherheit im Lebens- und Futtermittelbereich herstellen – Drucksache 6/1655 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU hat die Abgeordnete Frau Feike von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir, die Fraktionen der SPD und CDU, haben heute einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, dessen Thema höchst aktuell ist und nunmehr seit Wochen die Medien beschäftigt. Es geht um die Sicherheit der Lebens- und Futter- mittel.
Der Pferdefleischskandal ist noch in aller Munde, folgend die Überbelegung von Legehennenställen sowie die Falschdeklarierung von Eiern und nun auch noch der giftige Pilz im Futtermittel. Ich glaube, jedem von uns ist klar, dass das Thema Lebensmittelsicherheit den Landtag in der Märzsitzung beschäftigen würde, und es ist auch gut so. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von der Politik zu Recht, dass alles unternommen wird, damit die Sicherheit unserer Lebensmittel und deren korrekte Deklaration sichergestellt sind. An dieser Stelle aber muss auch gesagt werden, dass die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen der Kontrolle durch die Überwachungsbehörden zu verdanken ist. Wer nicht kontrolliert, findet auch nichts.
Leider ist es so, dass auch im Lebensmittelbereich immer wieder mit krimineller Energie versucht wird, sich auf Kosten der Glaubwürdigkeit einer ganzen Branche, der redlich wirtschaftenden Landwirte, und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bereichern. Und, meine Damen und Herren Abgeordnete, es stellt sich dabei nicht die Frage, ob ich gerne Pferdefleisch esse, ob es gesünder ist als Schweinefleisch
oder ob der Skandal von den Medien überzogen wird. Nein, es geht um die Täuschung am Verbraucher. Es
geht auch nicht darum, ob ich den Unterschied schmecke zwischen einem Bio-Ei oder einem konventionell produzierten Ei. Nein, es geht darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl finanziell als auch ethischmoralisch betrogen werden. Das sind Fälle, die strafrechtlich verfolgt werden müssen.
Gerade die jüngsten Vorkommnisse zeigen aber auch, dass in Zeiten eines europäischen Marktes die länderübergreifende Zusammenarbeit eines europäischen
Marktes und Informationen effizienter gestaltet werden müssen. Dieses gilt im Übrigen auch auf nationaler Ebene. Wenn bislang nur von den staatlichen Kontrollen die Rede war, ist das nur eine Seite der Medaille. Auch die umfangreiche staatliche Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln kann nicht einhundertprozentig garantieren, dass nicht in betrügerischer Absicht immer wieder Lücken gesucht werden, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Hier stehen auch die Lebens- und Futtermittelunternehmen sowie der Handel in der Verantwortung, mit Qualitätssicherungssystemen und der Eigenkontrolle für die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte selbst zu sorgen.
Was nun die Betroffenheit von Mecklenburg-Vorpom- mern in Bezug auf die zuvor genannten Vorfälle anbelangt, kann ich nur sagen, dass wir, gemessen am Umfang, mit einem blauen Auge davongekommen sind. Der Minister wird dazu sicherlich noch mit Fakten, Zusammenhängen, konkreten Zahlen sowie den eingeleiteten Maßnahmen ausführen. Ich bin jedenfalls froh, dass zum Beispiel nicht mit Giftpilzen kontaminiertes Mischfuttermittel an einen Milchbetrieb in unserem Land geliefert wurde. Dennoch bleibt festzuhalten, dass das gesamte System der Überwachung in der Lebens- und Futtermittelproduktion qualifiziert werden muss. Das fängt für uns bei der Haltung aller Nutztiere an und geht bis zur Einführung europaweit geltender strengerer Kriterien für den Ökolandbau.
rechts neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienen, insbesondere auch Küken, Junghennen und Legehennen in das Antibiotika-Minimierungskonzept einbezogen werden,
tätssicherungssystems der Wirtschaft für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, wie z. B. QS (Qualität und Sicherheit), gefördert wird und die Eigenkontrollsysteme verbessert werden,
Betrieb eine gleichzeitige Bewirtschaftung nach den Vorgaben des konventionellen und ökologischen Landbaus nicht mehr möglich ist.“
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir wählen mit unserem Antrag für das höchst brisante Thema „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ einen konstrukti
ven Ansatz und machen konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Der hier in verbundener Aussprache vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE lässt leider jede Konstruktivität vermissen. Aber darauf werde ich noch zurückkommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Pferdefleisch“, „Bio-Eier“, „Aflatoxin belastetes Futtermittel“, das sind die Schlagzeilen, die die letzten Wochen die Zeitungen füllten. Nun mag sich ja das Landwirtschaftsministerium darauf zurückziehen, dass es bei diesen drei Vorfällen zu keinen Gesundheitsgefährdungen von Verbrauchern gekommen ist. So einfach kann und sollte es sich aber niemand machen, und zwar aus zwei Gründen:
Zum einen vermittelt diese Haltung, man hätte es sicher herausgefunden, bevor tatsächlich gesundheitsgefährdende Produkte an den Endverbraucher gelangt wären. Die Skandale um EHEC und Dioxin zeigen aber, dass die vorherige Erkennung von gefährlichen Nahrungsmitteln eben doch nicht so sicher ist. Diese beiden Altskandale, obwohl sie noch gar nicht so alt sind, zeigen ganz deutlich, dass wir dieses Mal ganz einfach nur Glück hatten.
Der zweite Punkt: Selbst wenn es zu keinen Gefährdungen kam, hat der Verbraucher natürlich ein Recht darauf zu wissen, was er da konsumiert. Und wenn Pferdefleisch eine Warenkette durch ganz Europa und wieder zurück bis hin zum Endverbraucher durchläuft und man rein zufällig in Irland feststellt, dass in RindfleischHamburgern Spuren von Pferdefleisch enthalten sind, dann kann doch etwas mit dem Kontrollsystem nicht stimmen.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist offensichtlich, dass im Bereich der Überwachung von Lebens- und Futtermitteln etwas passieren muss. Es reicht auch nicht aus, mit jedem Skandal ein neues Konzept für den Verbraucherschutz zu erstellen, das nach Zeitablauf des Skandals im Sande verläuft und hinterher praktisch alles beim Alten bleibt.
Die Menschen im Land sind verunsichert. Verbraucher und Verbraucherinnen haben ein schwerwiegendes Vertrauensproblem in unsere Lebens- und Futtermittelüberwachung und dem muss man begegnen. Eine solche Begegnung ist sicherlich nicht, wenn die Regierung damit beginnt, sich gegenseitig die Schuld für die Vorfälle in die Schuhe zu schieben, und das noch, bevor überhaupt Schuldzuweisungen von außen kamen. Da war der Vorwurf von Herrn Backhaus an das Justizministerium, es gebe im Land keine Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Lebensmittelsicherheit. Dann beklagte Frau Schlupp vermeintlich gesunkene Haushaltsansätze für Futter- und Lebensmittelkontrollen, die, nebenbei gesagt, im Übrigen durch meine Fraktion während der Haushaltsdebatte beantragt worden sind und mit Stim
menmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden sind. So weit zur Frage: Wie kann man es lösen?
Ich glaube nicht, dass so etwas das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger steigert. Ein vernünftiges Krisenmanagement sieht anders aus.
Es war dann auch schön zu lesen, dass Landwirtschafts- und Justizministerium ihre Zusammenarbeit in dem Bereich verbessern wollen. Nun fragt man sich, was man denn dort bisher gemacht hat. Dass die Staatsanwaltschaften auf die Zuarbeit aus den verschiedenen Ermittlungsstellen angewiesen sind, versteht sich doch von selbst.
Meine Damen und Herren, die Frage ist ja nun: Was kann man tun? Und da muss man zunächst die Frage stellen, was die Motive für derartige vorsätzliche, aber auch fahrlässige Verbrauchertäuschungen sind. Der Grund ist einfach, dass bei großen Gewinnmargen kaum die Gefahr schwerwiegender Sanktionen gegen Produzenten besteht. Gegen große Gewinnmargen kann man sicher nichts haben. Das gibt der Markt vor. Bei der Frage nach der Gefahr schwerwiegender Sanktionen gibt es aber eine Vielzahl von Möglichkeiten. Hier hat die Regierung Möglichkeiten auf Landesebene, aber auch durch Bundesratsinitiativen, wobei wir dem Landwirtschaftsminister keine Untätigkeit hinsichtlich Bundesratsinitiativen unterstellen wollen. Allerdings können die Bemühungen nur forciert werden. Und mit jedem Skandal sollte auch das Interesse anderer Bundesländer an verbraucherschutzgerechten Regelungen wachsen.
Kommen wir aber zu den Punkten, wo wir meinen, dass etwas geschehen muss. Naheliegend ist natürlich die Lebensmittelüberwachung. Die derzeit auf Länderebene organisierte Lebensmittelüberwachung muss den Marktstrukturen angepasst werden. Sie muss national organisiert und wirklich unabhängig sein. Sehen wir uns das Beispiel von Lebens- und Futtermittelunternehmen, die für einen überregionalen Markt oder Handelsketten für Lebensmittel produzieren, an. Das sind Bereiche, die die Länder selbstverständlich nicht eigenständig bewältigen können. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stellte in einem Gutachten zur „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ klar, ich zitiere: „Bezogen auf das Lebensmittelrecht gibt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dem Staat auf, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche Lebensmittel zu sorgen. Der Bund ist dann verantwortlich, wenn dieses Ziel nicht ausreichend auf Länderebene oder stattdessen besser auf Bundesebene erreicht werden kann.“ Zitatende.