Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 19 und 20 zu stellen.

Herr Minister!

19. Wie bewertet die Landesregierung die gegen

wärtige Situation der Milchbauern in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in Bezug auf die Forderung nach einem realistischen Kostenansatz in der Milchproduktion?

Also wenn man jetzt aus dem Fenster schaut – und wir haben ja fast Ende März –,

dann ist es natürlich so, dass die Situation gerade auch in den Milchviehbetrieben nach wie vor angespannt ist. Nach den vorliegenden Auswertungen des Testbetriebsnetzes, das wir im Lande Mecklenburg-Vorpommern haben, ist es so, dass die Landesforschung zu folgendem Ergebnis kommt:

Die durchschnittlichen Milchpreise sind gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen. Das ist erfreulich vom Grundsatz her, aber man muss auch erkennen, dass die Preisentwicklung und die Kostenstruktur nicht dazu geführt haben, dass die erhöhten Milchpreise zu einer deutlichen Stabilisierung der Milchproduktion und des Milchpreises geführt haben aufgrund der höheren Aufwendungen für Futtermittel. Wir haben ja ein sehr starkes Ansteigen gehabt der Preise, aber auch bei Treibstoff und sonstigen Betriebsmitteln. So zehren die Mehrerlöse weitgehend tatsächlich die Gewinne, die gemacht worden sind, in der Milchproduktion auf. Ein gleichzeitiger Anstieg der Pacht- und Personalaufwendungen führte auch zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses, des Gewinns, aber auch des gesamten Betriebsertrages.

Insofern wird deutlich, dass die Milchproduktion nach wie vor angespannt ist. Aber es gibt seit dem zweiten Halbjahr 2012 gestiegene Milchpreise und weltweit ist zu erkennen, dass wir mit einer Stabilisierung der Märkte, insbesondere im Milchbereich, zu rechnen haben.

Eine Zusatzfrage: Vor dem Hintergrund der gestiegenen Milchpreise, wie bewerten Sie denn die Situation auf der Insel Rügen, die seit gestern ja auch mehr oder minder in den Medien ist?

Und wenn ich gleich die zweite Zusatzfrage anfügen darf: Gibt es ähnliche Entwicklungen auch in anderen Landkreisen, die der Entwicklung auf der Insel Rügen gleichen?

Also wir haben, wenn man es so will, seit Jahren natürlich eine Veränderung der Strukturen. Ich bedauere das zum Teil, wenn man aus der Milchproduktion aussteigt. Auf Rügen – das ist so – sind vier Betriebe ausgestiegen. Da sind auch größere dabei, die einfach für sich entschieden haben, dass die Milchproduktion für diese Unternehmen sich nicht zukunftsfähig darstellt. Ich bedauere das, weil ich eine andere Grundüberzeugung habe, weil die Weltnachfrage nach Milch- und Käseprodukten weiter ansteigen wird. Und ich glaube das zeigt auch, dass hier zwar die Betriebsstrukturen sich verändern, aber die Tierzahlen ansteigen. Das heißt, wir haben nicht den Abbau von Tierzahlen, wir haben den Abbau von Betriebsstrukturen und den Umbau.

Dann meine zweite Frage, also Frage 20:

20. In welcher Art und Weise sind die Vorwürfe,

beispielsweise in der Sendung „Fakt“ im September 2012, wonach es bei den sogenannten „Bio-Landwirtschaftsbetrieben“ zu massiven Verfehlungen in der Tierhaltung gekommen sein soll, durch welche Behörden in MecklenburgVorpommern mit welchem Ergebnis geprüft worden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Köster! Die Biolegehennenhaltung unterliegt

neben den Kontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter nach dem Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht auch der Kontrolle durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, was das ganze Thema Futtermittel, aber auch die sogenannten Cross-Compliance-Kontrollen anbetrifft. Dieses ist zuständig, unser LALLF, für die Überwachung der Rechtsvorgaben des Ökolandbaus, des Legehennenbetriebsregistergesetzes sowie des

Futtermittel- und Tierarzneimittelgesetzes.

In 2011 waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.059 Betriebe im Kontrollverfahren. Durch die Kontrollstellen – bei den Biobetrieben gibt es ja die Kontrollstellen – wurden insgesamt 1.132 Kontrollen mit gesamtbetrieblichen Untersuchungen und 301 weitere Kontrollen durchgeführt. In der Jahresstatistik für 2012 – die wird zurzeit erstellt durch das LALLF in Rostock – wurden im Kontrollbereich Ökolandbau neben den begleitenden Kontrollen von mindestens fünf Prozent zusätzlich 14 Le- gehennenbetriebe überprüft. 2013 haben wir bereits heute schon acht wieder kontrolliert. Im Ergebnis dieser Überwachung mussten im August 2010 bei insgesamt circa 75.000 Legehennen der Biostatus aberkannt werden. Im Ergebnis der Aufarbeitung eines weiteren Falles am 31.08.2012 wurde einem Bestand von 15.000 Bio- legehennen ein vorläufiges Vermarktungsverbot für Bio- eier verhängt. Dem Bestand wurde dann rechtskräftig am 10.09.2012 der Biostatus aberkannt. Sie können daraus erkennen, glaube ich, dass wir auch handeln.

In den letzten Wochen wurden 12.000 Biolegehennen – ebenfalls, was die Eier anbetrifft – von der Vermarktung ausgeschlossen. Aber wenn Sie sich überlegen, wir haben insgesamt 750.000 Legehennen im Biobereich in Mecklenburg-Vorpommern, dann sind das zweieinhalb Prozent. Dass wir scharf kontrollieren, will ich hier an dieser Stelle noch mal sagen. Das betrifft auch nicht nur die Legehennen, sondern das betrifft auch Rinder. Auch 110 Rindern ist 2012 beziehungsweise 2011 der Status „Bio“ aberkannt worden.

Ich gehe abschließend davon aus, dass andere Bundesländer in gleicher Art und Weise scharf kontrollieren, weil wir gerade im Biosegment ein ganz starkes Verbraucherbewusstsein und ein Verbrauchervertrauen benötigen. Und hier müssen die schwarzen Schafe mit aller Konsequenz ausgemerzt werden.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 10 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Frage lautet:

10. Plant die Landesregierung, das Ergebnis der Ta

rifverhandlungen für die Angestellten im Landesdienst auch für die Beamten zu übernehmen, und, wenn ja, zu welchem Termin?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ihre mündliche Frage enthält sicherlich das, was Sie meinten, Ihre schriftliche hatte sich ja ausschließlich

auf die Angestellten bezogen. Und insofern sage ich: Klar, selbstverständlich, Angestellte eins zu eins. Allerdings haben die Gewerkschaften ja noch den Gremienvorbehalt zu überwinden und insofern werden wir, denke ich, nach Ostern die Botschaft bekommen, ob das nun auch aus ihrer Sicht so funktioniert. Bei der Höhe des Abschlusses habe ich da allerdings keine Zweifel.

Ich will auch gleich die Frage beantworten, wann wir das dann umsetzen können, denn das muss ja noch übers Landesbesoldungsamt organisatorisch auf den Weg gebracht werden. Wir gehen davon aus, dass das im Mai kommt.

Die Frage der Beamten ist allerdings eine andere. Da haben wir noch kein Ergebnis. Wir haben die Verbände, Gewerkschaften nach Ostern zu einem Termin gebeten, bei dem wir über das Problem reden werden. Denn die Höhe des Abschlusses bringt uns schon an den Rand der Handlungsfähigkeit. Es sind allein 70 Millionen nur für den Tarifbereich am Ende der zwei Jahre. Und insofern wird sorgfältig abzuwägen sein, wie verantwortbar hoch der Abschluss für die Beamten sein kann. Ich gehe davon aus, dass wir mit einem maßvollen Ergebnis, auch im Angesicht der Verhandlungen des nächsten Doppelhaushaltes, zu einem Ergebnis kommen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dazu noch keine konkreten Größen. Allerdings werden wir keinen Alleingang machen an dieser Stelle und orientieren uns auch an Nachbarländern. Wir haben da schon einige Telefonate geführt.

Darf ich angesichts Ihrer letzten Ausführung noch mal nachfragen?

Herr Foerster, nur Fragen!

Gut, in Ordnung.

Plant die Landesregierung ähnlich wie die Regierungen anderer Bundesländer, die Einkommenserhöhung für die Beamten dann niedriger ausfallen zu lassen oder zeitverzögert in Kraft zu setzen?

Das sind alles mögliche Instrumente, aber ich kann mich dazu noch nicht festlegen. Man muss das Gesamttableau betrachten. Man muss auch zur Kenntnis nehmen, unsere Beamten sind im norddeutschen Raum im Moment ja diejenigen, die am besten bezahlt werden, wenn man das Weihnachtsgeld, das ja andere rundherum abgeschafft haben, mit in Betracht zieht. Und insofern gibt es da mehrere Spielarten, mit dem Thema umzugehen. Ich sagte aber vorhin schon, dass wir damit noch nicht zu Ende sind.

Vielen Dank.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Gleichberechtigungsgebot als steter Auftrag, auf Drucksache 6/1644.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Gleichberechtigungsgebot als steter Auftrag – Drucksache 6/1644 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung oder vielmehr die Fragestunde war gut aufgestellt, weil auch hier handelt es sich um die Frage von gerechter Bezahlung, allerdings in einem etwas anderen Blickwinkel. Und insgesamt betrachtet ist heute ein sehr trauriger Tag, weil wir wieder einmal – wie schon so oft – über Ungleichbehandlungen von Mann und Frau insbesondere hier von dieser Stelle reden.

Und es ist auch nicht hilfreich, wenn wir heute Morgen in der Presse lesen konnten: „,Der oft kritisierte Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern ist wesentlich kleiner, als oft behauptet wird. Lediglich sieben Prozent beträgt laut Statistischem Bundesamt die bereinigte Entgeltlücke. Betrachtet man die Ursachen dagegen für die unbereinigte Lücke von zirka 22 Prozent fällt auf, dass dabei weder ausgeübte Tätigkeiten und Erwerbsverläufe noch das eingeschränkte Berufswahlspektrum vieler Frauen betrachtet wird‘, erklärt heute … Hans-Günter Trepte, Arbeitsmarktexperte der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern …“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schöner Experte!)

Und ja, Herr Trepte, das ist genau des Pudels Kern. Es sind die Erwerbsbiografien und es sind die gewählten Berufsgruppen und vor allen Dingen die Bezahlung in diesen.

Sehr geehrte Damen und Herren, bereits 1956 hat die Bundesrepublik Deutschland die ILO-Kernarbeitsnorm 100 ratifiziert. Diese Kernarbeitsnorm beinhaltet den Gleichheitsgrundsatz des Lohnes von Mann und Frau. Und wenn man sich das mal auf der Zunge zergehen lässt: 1956 war überhaupt nicht beabsichtigt in der damaligen bürgerlichen Gesellschaft, Frauen überhaupt nur zu erlauben, die gleichen Tätigkeiten auszuführen wie Männer. Zu dem Zeitpunkt war im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass Frauen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn sie ihre familiären Pflichten, die sie per Gesetz hatten, nicht vernachlässigen und der Ehemann dem auch noch zustimmt. Und diese Regelungen galten bis weit in die 1970er-Jahre hinein. 20 Jahre nachdem die Bundesrepublik Deutschland diese Norm ratifiziert hatte, wurde erst das Bürgerliche Gesetzbuch von diesen Altlasten – so nenne ich das mal – befreit.

Und bis zum heutigen Tage klafft eine Lücke von 22 Pro- zent, bundesweit betrachtet, immer noch zwischen der Entlohnung von Mann und Frau.

(Stefan Köster, NPD: Die Zahl ist absolut unseriös. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, ist sie nicht.)

Frauen werden trotz bester Ausbildung auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts auf dem Arbeitsmarkt benachtei- ligt, und das ist ein Fakt. Und ob man nun jetzt 20 Prozent oder bereinigte nur – also das ist der reine Hohn –