Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Danke, ich darf ja nichts kommentieren.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 17 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

17. Können wir davon ausgehen, dass der aufgrund

von Medienberichterstattungen und Vorwürfen der Jägerschaft zu den Jagden im MüritzNationalpark für drei Monate zur Landesforstanstalt abgeordnete Jagddezernent im Nationalparkamt Müritz auf seinen Dienstposten zurückkehrt, wenn sich die Vorwürfe als nicht haltbar oder als unverhältnismäßig gering erweisen?

(Vincent Kokert, CDU: Seit wann setzen Sie sich für die Jägerschaft ein? Da kann man ja nur staunen!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Jaeger! Also, Herr Jaeger...

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich jetzt Herrn Jaeger antworten darf.

Ich darf das hier alles nicht kommentieren.

Das ist mal ganz witzig, aber es ist ein wirklich ernsthaftes Thema. Insofern möchte ich Ihnen, Herr Jaeger, auch konsequent darauf antworten.

Es stehen zurzeit im Zusammenhang mit einer Jagd, die am 22./23./24. November im Nationalpark Müritz stattgefunden hat, eine Vielzahl von Vorwürfen im Raum. Ein großer Teil davon konnte entkräftet werden, aber es stehen auch nach wie vor noch erhebliche Vorwürfe im Raum. Und da bitte ich um Verständnis, solange die nicht aufgeklärt sind, werde ich hier auch keine weiteren Aussagen dazu treffen können.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, richtig.)

Dabei handelt es sich nach dem derzeitigen Stand der Prüfung zumindest bei einem Teil um tatsächlich erhebli

che Vorwürfe. Aber solange das nicht bewiesen ist, das sage ich auch noch mal, gilt die Unschuld. Eine abschließende Beurteilung ist jedoch erst nach Abschluss des Disziplinarverfahrens möglich. Da bitte ich um Verständnis, auch im Interesse aller Beteiligten.

Auf der Grundlage dieser Feststellung werden dann die weiteren dienst- und personalrechtlichen Entscheidungen zu treffen sein und auch da bitte ich um Verständnis. Sie werden daher hoffentlich nachvollziehen können, dass ich aufgrund des laufenden Verfahrens hier und heute keine Angaben dazu machen kann und auch nicht werde, ob der derzeitige abgeordnete Dezernent auf seinen Dienstposten zurückkehren wird.

Ich danke.

Vielen Dank.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 18 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister Backhaus!

18. Wurde die am 24. Januar 2013 veröffentlichte

Verwaltungsvorschrift, Zitat, „Hinweise für die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte wild lebende Vogelarten (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) und für den Abschuss jagdbarer Federwildarten ohne Jagdzeit zur Schadensabwehr“, Zitatende, unter Beteiligung der anerkannten Umweltverbände, des Ökologischen Jagdverbandes und der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern (OAMV) erarbeitet?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Karlowski! Um diese Frage zu beantworten, muss ich doch ein bisschen weiter aus- holen, weil dieses Thema uns wirklich seit Langem beschäftigt.

Um über geeignete, aber auch rechtlich zuverlässige und zulässige Maßnahmen zur Abwehr von Schäden von Rabenvögeln zu diskutieren, haben wir wirklich eine lange Wegstrecke bereits hinter uns. Wir haben nämlich erstmals 2006/2007 – und diejenigen, die an diesem Prozess auch teilgehabt haben, werden sich erinnern – im Rahmen der Novellierung der Jagdzeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern versucht, die Bejagung von Rabenvögeln in Mecklenburg-Vorpommern jagdrechtlich zu ermöglich. Denn wir nehmen zur Kenntnis, dass Rabenvögel erhebliche Schäden anrichten und damit im Übrigen auch zum Teil geschützte Arten in Mitleidenschaft gezogen werden. Das wissen Sie auch, insbesondere Singvogelarten. Wir haben eine erhebliche Zunahme von bestimmten Rabenvogelpopulationen und da, glaube ich, ist es sinnvoll, dass wir uns damit weiter auseinandersetzen.

Im Rahmen dieses Rechtsetzungsverfahrens wurde 2007 eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Im Übrigen hat es das hier im Landtag auch gegeben. Der Ökologische Jagdverband, der NABU, der BUND sprachen sich damals gegen den Verordnungsentwurf, den wir vorge

legt hatten, aus. Im Ergebnis wurde damals von der Bejagung der Rabenvögel Abstand genommen und diese ist nicht in die Verordnung mit aufgenommen worden.

2010/2011 wurde die Jagdzeitenverordnung erneut überarbeitet. Im Zuge dieses Verfahrens wurden nach erneuter Anhörung der Verbände die vorgesehenen Regelungen zur Rabenvogelproblematik entkoppelt be- trachtet. Ziel war es, eine gesonderte Rabenverordnung zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden der Ökologische Jagdverband und auch die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern erneut angehört. Ich glaube, das ist ein sehr transparentes Verfahren, wenn ich mir das gestatten darf.

Zudem wurden auch Fachgespräche durchgeführt. An einem dieser Gespräche sind der von mir hochgeschätzte ornithologische Fachverband und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt worden. Sie wissen dann auch, wer das ist als Person, den ich sehr, sehr schätze.

Weiterhin wurden die unteren Jagdbehörden – die unteren Jagdbehörden, weil die uns immer auch die Hinweise gegeben haben, welche Probleme wir haben –, der Landkreis und kreisfreie Städte als auch das LUNG mit beteiligt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wurde von der geplanten Rabenvogelverordnung abgesehen und stattdessen nun die veröffentlichte Verwaltungsvorschrift erarbeitet.

Es erfolgte hierzu keine gesonderte Anhörung von Verbänden, da diese Position der Verbände zum Thema aufgrund des langwierigen Prozesses hinreichend bekannt ist. Das dürfte Ihnen auch alles bekannt sein. Außerdem ist eine Anhörung zum Thema „Erlass einer Verwaltungsvorschrift“ grundsätzlich auch nicht vorge- sehen.

Die jetzt veröffentlichte Verwaltungsvorschrift ist eine Strukturierung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen, um einen reibungslosen rechtssicheren Ablauf bei der Beantragung der Bejagung von Rabenvögeln zu ermöglichen, und somit sind auch keine neuen gesetzlichen Regelungen im Übrigen notwendig.

Wir haben hier eine Möglichkeit geschaffen, dass wir, wenn wir punktuell, um das noch mal auf den Punkt zu bringen, Probleme mit Rabenvögel haben, insbesondere in Mutterschafkonzentration, im Kartoffelanbau oder insbesondere bei Mutterkühen oder der Schweinefreilandhaltung, dass, wenn es dort Kolonien gibt, in denen wir mit den Rabenvögeln Probleme haben, im Übrigen nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht, sondern auch aus Tierseuchensicht dort eingreifen können.

Eine Nachfrage: Welche Motive genau haben dazu geführt, diese Verwaltungsvorschrift ohne die Beteiligung der fachlich kompetenten Organisationen stattfinden zu lassen, obwohl vor zwei Jahren der von Ihnen genannte Beteiligungsprozess stattgefunden hat und es dort einen gemeinsamen Austausch in Ihrem Hause gegeben hat und das zu einem anderen Ergebnis geführt hat?

Also ich glaube, ich habe das hinreichend versucht zu erläutern. Vielleicht vollziehen Sie es bitte noch mal nach, was ich Ihnen eben gerade alles dargestellt habe.

Ich sage noch mal eins sehr deutlich: Wenn Sie jetzt auch in die Lammzeit hineinschauen, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass die Lammzeit jetzt aktiv läuft, und wenn wir hier erhebliche Schäden an Tierbeständen haben

(Vincent Kokert, CDU: So ist es.)

bis hin zu der Frage der seuchenprophylaktischen Maßnahmen und wir Kolonien in diesem Lande haben, wo diese sehr schlauen Tiere

(Vincent Kokert, CDU: Schauen Sie sich mal die Kälber an mit ausgehackten Augen.)

ganz gezielt auf solche Tierkonzentrationen oder Tierbestände,

(Vincent Kokert, CDU: So ist es!)

die noch im Freiland und ökologisch gehalten werden, abzielen, dann muss ich den Tierhaltern auch die Möglichkeit geben und den Behörden vor Ort, entscheiden zu lassen, dass hier eingegriffen wird. Und auch das kann ich Ihnen, wenn Sie wollen, noch näher erläutern. Das sollten wir im Zwiegespräch machen.

Danke schön, Herr Minister.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Guten Morgen, Herr Backhaus!

Guten Morgen!

Inwieweit sind die Rabenvögel mit verantwortlich für den starken Bestandsrückgang der Bekassine?

Also die Bekassine ist ja nun das Tier des Jahres. Und wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis – das gilt aber nicht nur für die Bekassine, sondern auch für andere wirklich geschützte Arten –, dass Teile von Rabenvogelpopulationen mit Verantwortung dafür tragen, dass Populationen begrenzt werden. Das ist so. Insofern glauben wir immer als Menschen, wir können alles und jedes bestimmen, aber ich glaube auch, dass wir in einer Kulturlandschaft aufpassen müssen, dass, wenn eine Art Überhand gewinnt, dass wir sie ein Stückchen begrenzen.

Absolut. Danke.

Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 19 und 20 zu stellen.