Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Das sind auch Betrachtungen, die im Vorfeld von Entscheidungen anstehen. Sie können sicher sein, dass wir eine Lösung vorschlagen, die EUkonform ist, die die Bundesgesetzgebung und auch die Landesgesetzgebung beachtet.

Sie haben keine Antwort...

Herr Abgeordneter, Sie haben die Antworten des Ministers nicht zu kommentieren.

Das kann ich jetzt nicht ändern, Herr Pastörs. Ich habe Ihnen eine Antwort gegeben und ich glaube, sogar eine fundierte.

Wenn das fundiert ist!

Tja, Herr Pastörs, so ist das Leben.

Ich bitte doch darum, hier keine Zwiegespräche zu führen.

(Udo Pastörs, NPD: So ist das Leben!)

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

13. Wurde der Antrag der Schweinezucht Alt Tellin

GmbH vom Oktober 2012 auf Entnahme von Grundwasser auf der Grundlage der derzeit genehmigten Tierplatzzahlen oder vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung dieser Zahl oder aber mit anderen Sachverhalten begründet, gegebenenfalls mit welchen?

Ich darf zunächst, Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Rösler, eine Vorbemerkung machen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat am 04.12.2012 folgende Bekanntgabe im Jarmener Amtsblatt 12/2012 veröffentlicht.

Die Schweinezuchtanlage – ich darf zitieren – „Alt Tellin GmbH, Fiener Str. 1 … Gladau stellte mit Schreiben vom 16.10.2012 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständiger Behörde gemäß § 124a“ Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern „einen Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in Höhe von maximal 450 m3/d in der Gemeinde Stadt Jarmen, Gemarkung Plötz, Flur 3, Flurstück 42/3 im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der voraussichtliche Zeitpunkt des Beginns der beantragten Gewässerbenutzungen ist für das IV. Quartal 2012 vorgesehen.“

Zu der Frage jetzt ganz konkret.

Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme von 450 Kubikmeter je Tag bezieht

sich auf den Wasserverbrauch der genehmigten Tierplatzzahlen einschließlich einer geplanten, aber noch nicht beantragten Erweiterung.

Zweite Frage.

14. Ist die beantragte Höhe des zu entnehmenden

Grundwassers vor dem Hintergrund der bereits beantragten deutlichen Erhöhung der Tierplatzzahl sachgerecht und begründet beziehungsweise für eine langfristige Bewirtschaftung ausreichend?

Wie ich bereits angedeutet habe – ich gehe davon aus, Sie haben das auch aufgenommen –, bezieht sich die beantragte wasserrechtliche Genehmigung zur Grundwasserentnahme auf den Wasserverbrauch einschließlich einer geplanten, aber noch nicht beantragten Erweiterung. Und ob die genehmigungsfähig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Derzeit liegt im Übrigen, das betone ich noch einmal, noch einmal ausdrücklich, derzeit liegt kein Antrag zur Erhöhung der Tierbestände vor.

Ob die Grundwasserentnahme von maximal 450 Kubikmeter Grundwasser je Tag für die langfristige Bewirtschaftung eines größeren Tierbestandes ausreichend ist, kann erst nach Vorlage eines entsprechenden Antrages geprüft werden. Also dieses ist insofern noch nicht bekannt, ob und in welcher Form die Tierzahlen erhöht werden sollen.

Danke schön.

Bitte sehr.

Vielen Dank.

Ich darf nun den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Frage 15 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

15. Zu welchen Ergebnissen hat die bis zum 31. Ok

tober 2012, laut Beschluss des Landtages vom April 2012 auf Drucksache 6/574, durchzuführende Evaluierung der seit 2002 angewandten Verpachtungskriterien für die Pacht landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen geführt?

Sehr geehrter Herr Professor Tack! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Evaluierung, das kann ich Ihnen hier heute sagen, ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind aktuell auch in Vorbereitung für eine Kabinettsvorlage. Diese wird dann im Kabinett in Kürze zu beraten sein. Danach erfolgt die Zuleitung dieses Evaluierungsberichtes, so, wie wir es besprochen haben, an den Landtag, sodass ich hier und heute um Verständnis bitte, dass ich vor der Kabinettssitzung nicht irgendwelche Informationen zu dem Thema weitergeben kann und auch nicht möchte. Aber Sie werden in das Verfahren mit einbezogen.

Eine Nachfrage: Welche Schwerpunkte kristallisieren sich dabei heraus?

Das ist eine Suggestivfrage und Sie wollen mir jetzt etwas entlocken.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heinz Müller, SPD)

Aber ich kann nur eins sagen: Es geht um Arbeit, es geht um Ökologie, es geht um Mehrbeschäftigung im ländlichen Raum. Das kristallisiert sich ganz klar heraus.

Danke.

(Heinz Müller, SPD: Wenn er fragt, will er was entlocken.)

Ich darf jetzt die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 16 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

16. Wie positioniert sich die Landesregierung zu

den Ende Februar vorgenommenen Beschneidungen und Fällungen insbesondere gesunder Weiden, Erlen und Stieleichen am Störkanal durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, die als notwendige Unterhaltungsmaßnahmen bezeichnet werden, obwohl das Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Damm- strecken noch nicht abgeschlossen ist?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Gajek! Dieses Thema erhitzt die Gemüter tagtäglich aufs Neue.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zu Recht.)

Das als Vorbemerkung.

Und ich habe auch großes Verständnis für die Natur- und Umweltschützer, dass man sich engagiert und ich erkenne das auch.

(Vincent Kokert, CDU: Hat aber alles seine Grenzen.)

Auf der anderen Seite müssen wir schon differenzieren. Und selbstverständlich ist es, wenn Sie sich mit der Landwirtschaft auseinandersetzen und auch mit dem „Tag des Waldes“ weltweit, den wir im Übrigen heute begehen, dann ist es so, dass auch Weiden beschnitten werden müssen, um ihren Bestand zu sichern und sie zu pflegen. Und es ist definitiv so, dass nach Auskunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes und den vorliegenden Unterlagen, die uns dazu übermittelt worden sind, es sich um eine reine Unterhaltungsmaßnahme handelt und nichts mit dem – in Klammern „Sanierungsfall“ EldeMüritz-Wasserstraße – zu tun hat.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es. Genau, so ist es.)

Eine vorherige Beteiligung der Naturschutzverbände, das haben Sie auch so ein bisschen angedeutet, ist für Maßnahmen von Bundesbehörden nach der aktuellen Rechtsprechung des OVG ebenfalls nicht erforderlich. Es gab dazu im Übrigen eine Benehmensherstellung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde und die sitzt beim Landkreis. Auf Nachfrage beim Landkreis Ludwigs

lust-Parchim als untere Naturschutzbehörde wurde uns als Haus noch mal bestätigt, dass jedes Jahr im Herbst die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, und das ist auch eine sehr wichtige Aussage, mit dem Bundeswasserstraßenverwaltungsamt abgestimmt werden. Dieses ist auch geschehen, sodass die untere Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen diese – in Klammern „Verkehrssicherungsmaßnahme“ – erhoben hat.

Einen Zusammenhang – das betone ich noch mal – zum Planfeststellungsverfahren zur Dammsanierung der MüritzElde-Wasserstraße besteht insofern ausdrücklich nicht.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)