„Scheiß Ausländer“ – in Anführungszeichen –, wie Sie sagten, auch ermittelt auf der Grundlage „Vortäuschung einer Straftat“?
Nein, das wurde, soweit ich das weiß, und das ist schwierig für die Staatsanwaltschaft zu antworten, aber soweit ich weiß, wurde so ermittelt, wie ich es eben berichtet habe. Die Täter konnten nicht ermittelt werden, insofern sind die Ermittlungen eingestellt worden.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Energieministers und würde Frau Ministerin Kuder bitten, in Vertretung für den Energieminister gleich anzuschließen. Und dazu bitte ich jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 23 und 24 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in einem Bericht vom 7. März 2013 an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ausgeführt, ich zitiere: „Die Einrichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und die Umwidmung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu deren Außenstellen, wie von Anfang an geplant, erfolgt durch Organisationserlass des BMVBS. Die Einrichtung ist geplant im Juni 2013.“ Zitatende.
Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der angekündigte Organisationserlass des BMVBS bereits in Kraft gesetzt worden wäre. Gemeinsam mit anderen Ländern sehen wir diesen Organisationserlass äußerst kritisch und favorisieren ein ordentliches Zuständigkeitsgesetz, da wir im Vorgehen des BMVBS die Belange der Länder in keinster Weise berücksichtigt sehen. Auch wenn kein Standort in Mecklenburg-Vorpommern direkt betroffen ist, droht insgesamt ein Verlust von regionaler Kompetenz bei der WSV, der eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung für die Belange der Schifffahrt gefährdet.
tive, um im Rahmen des Selbsteintrittsrechts des Bundesrates als Bundesgesetzgeber nach Artikel 76 des Grundgesetzes diesen Erlass zurückzunehmen?
Die geplante Reform und die massive Kritik aus den Ländern wird Gegenstand der anstehenden Verkehrsministerkonferenz Anfang April sein. Vor dieser Konferenz sind keine weiteren Schritte über den Bundesrat geplant.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 11 zu stellen, nein, Frage 25.
Landesregierung zusammen mit der Deutschen Bahn AG und dem Bund bezüglich der Infrastruktur- und Angebotsplanung, damit auch die Stadt und das Oberzentrum Neubrandenburg in das Netz des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) nach den Zielen des Koalitionsvertrages der Landesregierung eingebunden wird?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vorweg folgende Information: Neubrandenburg ist seit 1999 nicht mehr an den Schienenpersonenfernverkehr angebunden. Die Angebotsgestaltung im Schienenpersonenfernverkehr wird im Übrigen ausschließlich von der Deutschen Bahn AG vorgenommen.
Mecklenburg-Vorpommern, wie auch alle anderen Länder, hat keinen direkten Einfluss auf das Fernverkehrsangebot der Deutschen Bahn. Dennoch haben der Ministerpräsident und der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Notwendigkeit des Ausbaus des Fernverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere die Anbindung Neubrandenburgs gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG beim Bahn-Gipfel Ende Februar hervorgehoben.
In den mit der Bahn zuvor geführten Verhandlungen in Bezug auf den Um- und Ausbau des Bahnhofs Neubrandenburg wurde von der DB die Zusage erwirkt, den Bahnhof soweit fernverkehrstauglich zu gestalten, dass im Bedarfsfall eine notwendige Gleisverlängerung möglich wäre, wenn Fernverkehr wieder angeboten werden sollte.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung treibt darüber hinaus die planerischen Voraussetzungen für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur voran. So wird der Ausbau der Strecken Stralsund–Neubrandenburg–Neustrelitz sowie Bützow– Güstrow–Neubrandenburg–Pasewalk für höhere Geschwindigkeiten zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Eine Nachfrage: Gehen Sie davon aus, wenn sich ein entsprechender Investor findet, dass der Bahnsteig nachträglich verlängert wird?
Frau Abgeordnete, ich habe eben gesagt, dass mit der DB verhandelt wurde und auch die Zusage erwirkt wurde, sollte es notwendig sein und Neubrandenburg fernverkehrstauglich wieder angeschlossen werden, dass dann die Deutsche Bahn sich auch bereit erklärt hat, entsprechend eine Gleisverlängerung vorzunehmen.
Ich rufe nämlich jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Und jetzt kommt die irrtümlicherweise von mir angekündigte Frage 11. Das andere war die 25 selbstverständlich.
berg die Schleswig-Holsteiner, also die Hansestadt Lübeck, das Land Schleswig-Holstein, hier speziell das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) sowie Schleswig-Holsteinische Umweltverbände, nicht mehr vertreten?
Guten Morgen, Frau Abgeordnete Gerkan! Die Landesregierung hat in der 6. Wahlperiode einen neuen Beirat berufen, der die Umweltfragen auf der Deponie Ihlenberg insgesamt bearbeitet. Um eine effektive Arbeit im Beirat zu ermöglichen, wurde es als zweckmäßig erachtet, den Kreis der Beiratsmitglieder auf unmittelbar betroffene Bürgervertreter, Behörden und Institutionen aus Mecklenburg-Vorpommern zu begrenzen.
Wir haben einen neuen Beiratsvorsitzenden berufen. Der ist unabhängig und der sorgt auch dafür, dass moderierend und beratend zu allen Punkten, die den Ihlenberg betreffen, gearbeitet werden kann.
Herr Abgeordneter, mir ist bekannt, dass am 14. März ein Bericht der Landesregierung im Finanzausschuss abgegeben worden ist. Dort wurde vorerst Vertraulichkeit vereinbart. Das haben die Abgeordneten auf Empfehlung der Landesregierung so beschlossen. Von daher kann ich Ihnen zum Inhalt dieser Gespräche keine Auskünfte geben.
Über die Fragen wird weiter diskutiert in der Landesregierung und auch die Abgeordneten werden zu gegebener Zeit mit einbezogen.
Zusatzfrage: Welche Rechtskonstruktion liegt den Beihilfen zugrunde, um nicht gegen EU-Bestimmungen zu verstoßen?
Das sind auch Betrachtungen, die im Vorfeld von Entscheidungen anstehen. Sie können sicher sein, dass wir eine Lösung vorschlagen, die EUkonform ist, die die Bundesgesetzgebung und auch die Landesgesetzgebung beachtet.