Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Ich bitte jetzt den Abgeordneten …

Ich habe auch noch eine Nachfrage dazu.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Petereit. Bitte.

Herr Caffier, die Antwort, die Sie eben dem Abgeordneten Müller gegeben haben …

Herr Petereit, sind Sie nicht bereit, …

Das ist als Einleitung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Einleitungen gibts hier nicht.)

… das zu akzeptieren, was ich hier gesagt habe. Sie haben hier keine Statements, keine Einleitungen zu machen, Sie haben eine Frage zu formulieren.

Das ist die Frage.

Sie wissen doch, was eine Frage ist, also bitte.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Wie erklären Sie sich den Widerspruch zu der Antwort, die Sie eben grade Tino Müller gegeben haben, und der Aussage in Landtagsdruck- sache 6/1461, in der steht: „Diese Wanderungsbe- wegungen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern spürbar...“?

Ich sehe keinen Widerspruch, Herr Abgeordneter, denn ich habe ausgeführt, dass wir zum einen keine Erfassung nach Ethnien durchführen, zum anderen habe ich aber grade ausgeführt, dass wir in der Statistik vom 01.01.2012 bis zum 28. Februar 2013 Zuwanderungen verstärkt aus südosteuropäischen Staaten, aus dem ehemaligen Jugoslawien haben, insgesamt 1.471 Bürgerinnen und Bürger. Und insofern kann ich keinen Widerspruch zur Drucksache – jetzt müsste ich lügen – sehen. – Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Petereit, die Frage 7 zu stellen.

7. Welche Gründe haben dazu geführt, dass viele Fahrzeuge der Polizei in Mecklenburg-Vorpom- mern lediglich mit Ganzjahresreifen ausgerüstet sind?

Herr Abgeordneter Petereit, die Funkstreifenwagen, die Funkstreifenwagen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahren überwiegend mit sogenannten Ganzjahresreifen ausgestattet. Die Ausnahme bilden Fahrzeuge, an die aus einsatztaktischen Gründen erhöhte Anforderungen gestellt werden, wie zum Beispiel Fahrzeuge auf Bundesau

tobahnen oder Zivilfahrzeuge. Sie erhalten sowohl Sommer- als auch Winterreifen. Dieses Ausstattungskonzept hat sich über Jahre bewährt.

Die in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verwendeten Ganzjahresreifen wurden vom Hersteller speziell für das Fahrzeug ausgewählt. Sie sind mit den Buchstaben M+S gekennzeichnet. Nach Paragraf 36 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind M+S-Reifen Winterreifen, das heißt, auch für den Winterbetrieb geeignet. Eine Pflicht zur Nutzung von reinen Winterreifen, wie sie zum Teil durch die Presse behauptet wurde, gibt es auch nach der Neufassung des Paragrafen 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung nicht.

Die Eignung der von der Landespolizei MecklenburgVorpommern verwendeten Ganzjahresreifen ist durch ihre technische Zulassung gegeben. Zu der vonseiten des ADAC geäußerten Kritik, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei wegen ihrer Bereifung Unfallorte sehr spät erreichen, liegen im Innenministerium keine Informationen oder Mängelanzeigen vor. Zudem bieten bei solchen extremen Witterungen, wie wir sie derzeit haben, auch Winterreifen keine Garantie für ein Durchkommen. Für diese Fälle sind die Polizeidienststellen, und damit auch die Fahrzeuge, zusätzlich mit Schneeketten ausgestattet. Darüber hinaus verfügen wir als Polizei in den jeweiligen Hauptrevieren und Inspektionen auch über Fahrzeuge, die mit Allradantrieb ausgestattet sind und daher auch bei extremen Witterungsbedingungen fahren können.

Im Übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, dass der ADAC sich auch mal entscheiden muss, was er berichtet. Auf der einen Seite wird berichtet, dass Ganzjahresreifen explizit auch Winterreifen sind, und auf der anderen Seite wird dann kritisiert, dass sie möglicherweise nicht ganz die Eigenschaften haben. Also sie sind entweder zugelassen oder sie sind nicht zugelassen. Nach derzeitigen Regelungen der Straßenverkehrszulassungsordnung

sind sie zugelassen und danach richten wir uns auch. Und wir werden auch weiter die dementsprechenden Gespräche führen, was für Dienstfahrzeuge und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die wir einsetzen, Einsatzmittel sind.

Ich habe eine Nachfrage: Haben Kosten eine Rolle gespielt?

Die Entscheidung, dass wir sogenannte Ganzjahresreifen einführen, ist vor vielen Jahren gefallen. Die ist damals im Zusammenhang mit der Konzeption gefallen, dass wir Leasingfahrzeuge eingeführt haben, wir haben also vor vielen Jahren umgestellt auf Leasingfahrzeuge aufgrund des damaligen Fuhrparkbestandes. In dem Zusammenhang ist auch die Entscheidung gefallen, dass Ganzjahresreifen eingeführt werden.

Eine zweite Nachfrage: Haben Kosten eine Rolle gespielt?

Herr Abgeordneter Petereit, ich kann Ihnen keine Ausführungen über Entscheidungen in einem Zeitraum machen, die lange vor meiner Zeit getroffen worden sind.

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie doch, ich weiß es nicht, dann ist es gut.)

Wir fahren seit vielen Jahren dieses Konzept und dieses Konzept ist erfolgreich.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und bitte den Abgeordneten Johannes Saalfeld, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin!

8. Wie stellt sich der Ermittlungs- und Verfahrensstand zu den Angriffen auf ausländische Studierende und ihre Unterkünfte im Stadtteil Schönwalde II, insbesondere in der Makarenkostraße in Greifswald, im Jahr 2012 dar?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Im Jahr 2012 wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft Stralsund insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt, die sich Ihrer Frage zuordnen lassen. Alle sechs Verfahren wurden zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im Einzelnen: Am 18. März wurde einer ausländischen Besucherin im Studentenwohnheim in der Makarenko- straße gegen 4.45 Uhr in der Nacht von einer unbekannten Person eine ätzende Substanz ins Gesicht gesprüht. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden, das Verfahren wurde daher Mitte Juni eingestellt.

Ebenfalls nicht ermittelt werden konnten der oder die Täter, welche am 22. oder 23. März 2012 eine Fensterscheibe des islamisch-kulturellen Zentrums in der Makarenkostraße einwarfen. Diese Verfahren wegen Sachbeschädigung wurden durch die Staatsanwaltschaft im Juli eingestellt.

Am 18. April 2012 zeigte ein deutscher Staatsangehöriger an, dass er und ein saudi-arabischer Staatsangehöriger gegen 21.40 Uhr in der Makarenkostraße von zwei männlichen als „Scheiß Ausländer“ beleidigt worden seien. In weiterer Folge soll der Anzeigenerstatter von einem stark alkoholisierten Dritten beschimpft und am Hemdkragen gepackt worden sein. Die Begleiter des stark betrunkenen Dritten hielten ihn von weiteren möglichen Tätlichkeiten ab. Der Geschädigte, der nicht verletzt wurde, stellte, trotz ihm ein entsprechender Vordruck übergeben worden war, keinen Strafantrag. Da es sich nicht um Offizialdelikte handelt, wurde das Verfahren Anfang Juni 2012 von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Am 4. Mai 2012 wurde die Fassade des internationalen Kultur- und Wohnprojektes in der Goethestraße mit Farbe und Buttersäure besprüht. Die darauf eingeleiteten Ermittlungen ergaben zwar einen Tatverdächtigen, diesem konnte die Tat aber nicht mit der für eine Anklage- erhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde daher nach Paragraf 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Am 13. Juli zeigte ein jemenitischer Staatsangehöriger an, dass er auf dem Balkon der Gemeinschaftsküche

des Wohnheimes in der Makarenkostraße von drei un- bekannten männlichen Personen mit Eiern beworfen worden sei. Durch die Eier wurden die Balkonwände und die Küche getroffen, ohne dass es zu einem Sachschaden kam. Der Vorfall ist damit rechtlich als Beleidigung zu werten. Nur ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Diesem konnte aber nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er selbst und nicht die unbekannt gebliebenen weiteren Tatverdächtigen die Eier geworfen hatten. Auch dieses Verfahren wurde daher vor rund zwei Wochen eingestellt.

Schließlich wurde am 22. November der Briefkasten der islamischen Moschee in der Makarenkostraße durch einen sogenannten Polenböller beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 20 Euro. Es wurden zwei jugendliche Beschuldigte ermittelt. Sie zeigten sich schuldeinsichtig und werteten ihr Fehlverhalten selbstkritisch als jugendliche Dummheit. Nachdem sie den Sachschaden ausgeglichen und sich bei den Vertretern des Kulturzentrums entschuldigt hatten, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 45 Jugendgerichtsgesetz Ende November eingestellt.

Vielen Dank.

Wieso konnten die Ermittlungsbehörden laut Presseberichterstattung keine ausländerfeindlichen Motive ermitteln, obwohl unter anderem der Briefkasten eines islamischen Kulturzentrums mit Schweinefleisch verunreinigt wurde und Studierenden rassistische Beleidigungen nachgerufen wurden?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die von Ihnen angesprochene Pressebericht- erstattung ist hier ebenso wenig bekannt wie eine Verunreinigung eines Briefkastens mit Schweinefleisch. Ich gehe davon aus, dass es sich um den von mir letztgenannten Fall gehandelt hat, wo nach unseren Ermittlungen es sich um einen Polenböller gehandelt hat, der in den Briefkasten geworfen wurde, und die Konsequenzen habe ich Ihnen ja eben geschildert.

Eine Nachfrage noch: Sind Sie mit den Ermittlungsergebnissen zufrieden?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Na ja, schöner ist am Ende immer, wenn man tatsächlich die Täter auch findet. Aber das ist nun mal leider Gottes nicht immer möglich und dann bleibt der Staatsanwaltschaft auch nichts anderes übrig, als die Verfahren einzustellen.

Vielen Dank.

(Manfred Dachner, SPD: Sind Sie zufrieden mit Ihren Fragen, Herr Saalfeld?)

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Pastörs.

Frau Ministerin! Wurde in einem der von Ihnen geschilderten Fälle, besonders der Vorfall mit