Sehr schön, ich nehme Sie da beim Wort. Lassen Sie sich also von den gesellschaftlichen Realitäten leiten!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund für die heutige Debatte im Parlament sind die von der Deutschen Telekom angekündigten Tarife, neuen Tarife.
Das Unternehmen hatte zwischenzeitlich laut darüber nachgedacht, künftig keinen Flatratetarif für das Internet mehr anzubieten und innerhalb der neuen Tarifstruktur das Betreibermodell zu privilegieren. Diese Ankündigung hat für eine heftige öffentliche Reaktion gesorgt, sodass sich bereits der Bundestag mit der Thematik befasste. Da gehört dieses Thema, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, meiner Auffassung nach auch hin.
Der Hauptstreitpunkt war in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt. In der Tat sind hier Zweifel angebracht. Darum hat die Bundesnetzagentur entsprechende Auskünfte des Unternehmens verlangt, um eine Bewertung vorzunehmen. Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde wacht über die Einhaltung der Netzneutralität in Deutschland. Parallel dazu hat das Bundeskartellamt angekündigt, die neuen Vorhaben der Telekom wettbewerbsrechtlich zu prüfen.
Sie sehen also, dass bereits reagiert wird. Auf Bundesebene ist das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert.
„(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Tele
kommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen,“
„um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.“
Sie sehen also, während Sie Anträge schreiben, hat die Bundesregierung bereits die gesetzlichen Grundlagen geschaffen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Gibts die Rechtsverordnung schon, Herr – wie heißen Sie noch mal –, Herr Schütt?)
Vor diesem Hintergrund sollten wir einen kritischen Blick auf die Pläne der Telekom werfen. Die erste Ankündigung, keinen Flatratetarif mehr anbieten zu wollen, kann man als unternehmerisch suboptimal bezeichnen, denn nach wie vor gibt es Wettbewerber, die genau das tun und damit unter Umständen neue Kunden generieren können. Eine unternehmerische Bewertung können wir treffen, aber sie berührt uns als Landesgesetzgeber nicht, wenn es allein um eine Abkehr vom Modell der Flatratetarife gehen würde. Darum ist es wichtig festzuhalten: Netzneutralität bedeutet nicht, Flatrate für alle, und das möglichst günstig. Ich persönlich halte die Ankündigung der Telekom für nicht klug, denn sie wird allein durch die Art und Weise der Kommunikation Kunden verlieren.
Prinzipiell steht also einem an ein Datenvolumen gekoppeltes Tarifmodell nichts im Wege, wenn dadurch die Netzneutralität nicht verletzt wird. Ich sehe daher mit einer gewissen Sorge, dass ein wesentlicher Teil der Debatte am Kern des Problems vorbeiführt. Nicht ein Tarifmodell, das ab dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit drosselt, damit der Kunde neues Datenvolumen zukaufen muss, ist das Problem, sondern ein ganz anderer Punkt. Kritisch muss man nämlich die Ankündigung der Telekom sehen, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen. Hier erfolgt im Zweifel die Diskriminierung von Diensten Dritter quasi per Ansage und das wäre in der Tat ein glasklarer Verstoß gegen die Netzneutralität.
Die Telekom argumentiert zunächst, dass das sogenannte Betreibermodell von einer entsprechenden Bewertung ausgenommen werden müsste. Auch hier ist die Haltung der Bundesregierung, auch die der Bundesnetzagentur mehr als klar. Eine Diskriminierung innerhalb von Dienstklassen ist im Sinne der Netzneutralität nicht zulässig. Wir wollen, dass die Nutzer auch künftig frei entscheiden können, welche Dienste sie im Netz nutzen, und dass diese Entscheidung nicht durch eine Kopplung von Netz
zugang und dem Angebot bestimmter Dienste geleitet wird. Dazu braucht es aber derzeit keine neuen Gesetze, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssen handeln. Die Telekom hat längst erkannt, dass sie mit ihrer Idee vor den Regulierungsbehörden in dieser Form nichts wird. Darum hat das Unternehmen angekündigt, dass es auch künftig eine Flatrate geben wird, allerdings wahrscheinlich teurer.
Letztendlich bleibt es dabei, die Netzneutralität ist im TKG verankert. Die Aufsichtsbehörden wie das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre Pläne vorzulegen, und dem Unternehmen einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt. Auf die Beurteilung darf man gespannt sein. Sollte sich die Bundesnetzagentur nicht in der Lage sehen, der Telekom entsprechende Regulierungsvorgaben zu machen, wovon allerdings auszugehen ist, dann wird die Bundesregierung die ihr im TKG eröffneten Möglichkeiten nutzen, um Netzneutralität in Deutschland auch für die Zukunft sicherzustellen. Deshalb bedarf es dieses Antrages nicht. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als mir dieser Antrag das erste Mal übergeben wurde, war natürlich klar, dass zu dem Zeitpunkt, wo wir hier sprechen dürfen, die Argumente bereits auf dem Tisch liegen. Hätte mein Vorredner zugehört, hätte er sich auch die Hälfte sparen können.
individuelle Geschäfte für den Datentransport zu diktieren. Während die Drosselung des Internets schon eine marktwirtschaftlich beschlossene Sache ist, verfügen viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal heute über die Möglichkeit, schnelles Internet für sich in Anspruch zu nehmen.
Es ist, wie Sie schon gehört haben, nötig, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Deswegen unterstützen wir die Forderung an die Landesregierung: Setzen Sie sich im Bundesrat für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ein!
Und zu Herrn Ritter: Die Rede war nicht sehr, sehr gut, sie hatte einen kleinen Fehler. Hätten Sie – wo ist er denn, ach da – aufgepasst im Bundestag, es gab keine Debatte, die gesprochen wurde, das wurde alles zu Protokoll gegeben. Das wünschte ich mir manchmal hier auch. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Ihre Reden will ich weder hören noch im Protokoll lesen. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Herr Petereit, solange Sie hier sitzen, wird die Möglichkeit, Reden zu Protokoll zu geben, nicht eingeführt, weil sonst würde nämlich Ihr ganzer Schwachsinn unwidersprochen im Protokoll stehen.