Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

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Wiederbeginn: 10.05 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 62 Stimmen abgegeben, davon waren 61 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Stefan Mahlburg 46 Mitglieder des Landtages mit Ja, 9 Mitglieder des Landtages mit Nein, 6 Mitglieder des Landtages enthielten sich. Ich stelle fest, dass Dr. Mahlburg gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gratulieren Herrn Dr. Mahlburg zu dieser Wahl und wünschen ihm für seine Tätigkeit viel Erfolg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 6/2023 zum Thema „Landkreis Vorpommern-Greifswald von den Kosten für illegal eingereiste Ausländer entlasten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 19 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Barrierefreie Beipackzettel für Medikamente, auf Drucksache 6/1952.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Barrierefreie Beipackzettel für Medikamente – Drucksache 6/1952 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt durch Gebärdendolmetscher begleiten zu lassen. Gestatten Sie mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass ich die Initiative des Abgeordneten Herrn Julian Barlen für diese Sache sehr, sehr begrüße.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, das als Einstieg in eine barrierefreie Übertragung und Veröffentlichung der Plenumssitzungen zukünftig auch bei weiteren Anträgen, die sich auf diese Zielgruppen richten, zu ermöglichen und nach und nach eine vollständige barrierefreie Berichterstattung von den Plenumssitzungen anzustreben. Dafür werden wir uns starkmachen. Ich hoffe, dass uns das möglichst bald gelingen kann. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten.

Das Wort zur Begründung des Antrages hat der Abgeordnete Herr Julian Barlen für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, bevor ich zum Antrag komme, möchte auch ich sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass der Ältestenrat und die Landtagsverwaltung sehr unkompliziert auf unseren Vorschlag eingegangen sind, die Debatte hier zu dem Tagesordnungspunkt auch im Livestream per Gebärdensprache zu übersetzen. Ich finde, das ist eine schöne Premiere, dass wir die Landtagsdebatte auch den Zuschauerinnen und Zuschauern außerhalb des Landtages so präsentieren. Herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben, die das möglich gemacht haben, insbesondere natürlich unseren beiden Dolmetscherinnen, die hier heute übersetzen.

Meine Damen und Herren, über Barrierefreiheit wird viel gesprochen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in vielen Sitzungen in aller Munde. Wenn wir uns aber überlegen, was Barrierefreiheit wirklich ist, und uns fragen, wie Barrierefreiheit auch bei uns im Landtag umgesetzt werden kann, dann ist klar, dass es dabei um deutlich mehr geht als um große Schrift, Rollstuhlrampen oder Durchsagen in Fahrstühlen. Es geht uns auch darum, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an den aktuellen politischen Diskussionen zu ermöglichen. Darum

geht es uns. Zum Beispiel bringt den gehörlosen Menschen in unserem Land eine Übertragung unserer Diskussionen hier im Landtag einfach in Bild und Ton an dieser Stelle nicht viel. Das gesprochene Wort aber einfach eins zu eins in einen Text zu übersetzen, das ist auch nicht automatisch barrierefrei, denn oft wird eine Barriere durch eine andere ersetzt.

Ein Text, der sehr schnell gelesen und vor allen Dingen auch sehr schnell erfasst werden muss, stellt für einige Gehörlose eine echte Barriere dar. Die Grammatik und der Aufbau der Schriftsprache sowie die Grammatik und der Aufbau der visuell-motorischen Deutschen Gebärdensprache sind sehr unterschiedlich. Das verhindert allzu oft und leider ein sicheres und umfassendes Textverständnis, und insofern freue ich mich sehr, dass heute gedolmetscht wird. Ich freue mich auch über die Worte der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, dass wir das auch in Zukunft gerne an möglichst vielen geeigneten Stellen so machen wollen.

Meine Damen und Herren, ich komme zu unserem Antrag. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung der Beipackzettel von Medikamenten. Die Beipackzettel normaler Medikamente sind häufig, das kennen wir alle, äußerst umfangreich, weisen auf mögliche, wahrscheinliche und auch weniger wahrscheinliche Risiken und Nebenwirkungen hin und enthalten ja sehr oft lebenswichtige Informationen über die sichere Anwendung dieser Medikamente. Die Lesbarkeit und vor allem aber auch die Verständlichkeit dieser Beipackzettel sind für viele Menschen mit schlechter Sehfähigkeit und anderen Sinnesbehinderungen ja nahezu unmöglich. Das liegt nicht nur an der kleinen Schrift, das liegt auch an der komplizierten Sprache, an der Grammatik, am gesamten Aufbau dieser Beipackzettel. Ja, und das betrifft, wie anfangs schon erwähnt, nicht nur Blinde und hochgradig Sehbehinderte, sondern auch gehörlose Menschen, die beispielsweise von einer Medikamentenberatung in Form von Gebärdenvideos stark profitieren würden.

Nun ist es so, dass seit mehreren Jahren die Pharmaunternehmen durch das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, also das AMG, dazu verpflichtet sind, Beipackzettel so anzubieten, dass zum Beispiel blinde und sehbehinderte Personen sie gut lesen können beziehungsweise vorgelesen bekommen. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Verständlichkeit des Inhaltes der dort niedergeschriebenen Informationen, das ist geregelt in Paragraf 11 Absatz 3c AMG. So, das steht also im Gesetz.

Seit rund drei Jahren betreibt nun der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband das Projekt „PatientenInfoService“ auf der gleichnamigen Internetseite www.patienteninfo-service.de. Diese Internetplattform stellt in Kooperation mit einigen Pharmaunternehmen Arzneimittelinformationen in verschiedenen barrierefreien Formaten zur Verfügung, zum Beispiel im Großdruck oder als Hörbuch – wünschenswert wäre, wie gesagt, auch in Form von Gebärdenvideos.

Allerdings ist es so, dass viele Pharmaunternehmen bei dieser guten Sache nicht mitmachen und ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Die Firmen liefern oft einfach keine barrierefreien Daten ihrer Beipackzettel und nach Angaben des DBSV aus dem Jahre 2012 beteiligten sich gerade einmal 20 von 350 Unternehmen aus Deutschland. Das ist also wirklich extrem wenig. Dabei wäre es doch eigentlich in der Gesamtbetrachtung nicht

nur für die betroffenen Menschen, sondern letztlich auch ökonomisch äußerst lohnenswert, für die Hunderttausenden Benachteiligten und Sinnesbehinderten zentrale barrierefreie Informationen anzubieten, anstatt jeden Einzelnen vor Ort beim Arzt, in der Apotheke für eine barrierefreie Information kämpfen zu lassen.

Ja, und warum das so ist, also warum sich nur 20 von 350 Unternehmen beteiligen, ist klar: Die barrierefreie Aufbereitung der Beipackzettel kostet Geld und dieses Geld zahlt die Pharmaindustrie oder besser gesagt, müsste sie bezahlen. Die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen, die aber an anderer Stelle erbracht werden, zum Beispiel in der Apotheke oder beim Arzt, wenn dort Dolmetscherleistungen hinzugezogen werden, das zahlen andere Kostenträger, zum Beispiel die Krankenkassen.

Meine Damen und Herren, genau das ist sozusagen der Kern unseres Antrages, das wollen wir mit diesem Antrag ändern. Wir fordern die Landesregierung auf, sich beim Runden Tisch hier in Mecklenburg-Vorpommern, aber vor allem auch durch eine Initiative im Bundesrat für barrierefreie Beipackzettel einzusetzen. Gesetzlich in der Pflicht sind die Pharmaunternehmen ja bereits. Da sich aber viele weigern, sind wir der Meinung, müssen sie letztlich per Stichtag gesetzlich verpflichtet werden, diese Informationen für barrierefreie Beipackzettel zu liefern.

Ja, und ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Barlen, für die Begründung des Antrages.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Frau Manuela Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich unterstütze diese Initiative ausdrücklich und möchte mich bedanken, dass wir mit dem Antrag vom Inhalt her, heute aber eben auch mit der Übersetzung durch die Gebärdendolmetscher zeigen, dass Inklusion mehr ist als die Diskussion „Inklusion in der Bildung“, die natürlich richtigerweise einen großen Raum einnimmt in unseren parlamentarischen Debatten. Aber ich denke, wir zeigen heute mit diesem Beispiel, dass Inklusion mehr ist als eben nur inklusive Bildung, sondern dass das Thema Inklusion in allen Lebensbereichen stattfinden muss, dass also nicht die Menschen, die chronisch erkrankt sind oder Behinderungen haben, sich immer an unsere Gesellschaft anpassen müssen, sondern dass wir die Bedingungen so gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen mitten in unserer Gesellschaft leben können.

Dabei mag auch dieser vermeintliche kleine Beipackzettel eine große Rolle spielen, denn es gibt ganz viele Menschen zwischen 19 und 79 Jahren, die mindestens einmal pro Woche ein Medikament einnehmen, und zwar 75 Prozent der Menschen zwischen 19 und 79 Jahren nehmen ein Medikament pro Woche ein, das zeigt die

aktuelle Studie zum Gesundheitszustand Erwachsener in Deutschland. Das zeigt also, dieses Thema ist ein ganz praktisches im Lebensalltag. Herr Barlen hat alles gesagt zu diesem Thema, das will ich nicht wiederholen.

Eigentlich gibt es die Vorschrift, dass die Beipackzettel auch barrierefrei sein müssen, wenn es die entsprechenden Organisationen fordern. Es ist eine Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, der die pharmazeutischen Unternehmen nachkommen müssen. Wir müssen uns überlegen, wie wir dem Nachdruck verleihen können. Deshalb kündige ich hier an, wenn dieser Antrag heute so beschlossen wird – wovon ich ausgehe –, dass ich die Gesundheitsministerkonferenz in der nächsten Woche bereits nutzen möchte – dort werde ich vertreten durch meinen Staatssekretär –, um dieses Thema aufzurufen und mit den Ländern gemeinsam zu beraten, um dann eine Bundesratsinitiative starten zu können. Selbstverständlich werde ich auch dieses Thema beim nächsten Runden Tisch, der noch im Sommer dieses Jahres stattfindet, aufrufen.

Also volle Unterstützung und vielen Dank, dass wir mit dem Antrag und mit den Gebärdendolmetscherinnen heute zeigen, dass Inklusion sehr, sehr breit in unserem Land umgesetzt werden muss und dass wir das als Parlament ernst nehmen. Ich unterstütze diesen Antrag sehr. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Torsten Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu dem Antrag und zum Thema spreche, zwei Vorbemerkungen.

Die erste: Auch ich möchte mich recht herzlich bedanken für die Unterstützung an dieser Stelle.

Und eine zweite Vorbemerkung, Frau Landtagspräsidentin, möchte ich an Sie richten und insofern auch an uns alle: Sie haben eingangs einige Worte der Würdigung gefunden für die Initiative, heute mit Dolmetscherinnen zu arbeiten, dem schließen wir uns an. Wir möchten aber gerne seitens der LINKEN darauf hinweisen, dass unsere Abgeordnete Irene Müller seinerzeit eine gleiche Initiative ergriffen hat – wir schon mal diese Erfahrung machen konnten – und Irene Müller namens der Fraktion DIE LINKE das all die Jahre, die sie hier gewirkt hat, vertreten hat und wir das darüber hinaus auch weiterhin vertreten haben, dass es eine barrierefreie Berichterstattung für die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit hier im Landtag gibt. An dieser Stelle möchte ich also ganz gern den Dank auch auf Irene Müller ausgedehnt wissen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE unterstützt alle Bemühungen, die Patientenrechte zu stärken. Wir unterstützen alle Bemühungen, die Diskriminierungen und Barrieren abschaffen, und wir unterstützen alle Bemühungen, die der Selbstbestimmung förderlich sind. Insofern treten wir diesem Antrag, der von den Koalitionären vorgelegt wurde, mit Wohlwollen und Unterstützung bei.

Gleichwohl können wir Ihnen Kritisches nicht ersparen, denn es ist ja darauf verwiesen worden, seit dem Jahr 2005 gibt es eine gesetzliche Regelung und diese gesetzliche Regelung, das ist hier auch ausgeführt worden, beinhaltet bereits die entsprechenden Maßgaben. Im Arzneimittel- gesetz Paragraf 11 Absatz 3c heißt es eben, „dass die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen … in Formaten verfügbar“ zu sein hat, „die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“. An anderer Stelle in diesem Paragrafen heißt es, dass die Informationen „verständlich in deutscher Sprache“ und „gut lesbarer Schrift“ vorgenommen werden müssen.

Schaut man sich den Paragrafen an, fällt auf, dass es keine Verpflichtung gibt, also dieser Paragraf ist ziemlich windelweich gehalten. Das ist aus unserer Sicht ein Fingerzeig darauf, wie sehr sich im Jahre 2005 die Schröder-Regierung doch am Gängelband der Pharmakonzerne befand, denn es ist nichts verpflichtend geregelt worden für die Pharmakonzerne, es gibt keine Frist der Umsetzung. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband fordert seit einiger Zeit die Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2014, das unterstützen wir. Und es gibt nur einen unbestimmten Begriff von „Patienten- organisationen“ in diesem Paragrafen, der ist nicht näher bestimmt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit die Selbsthilfe gemeint beziehungsweise Patientenverbände.

Wir sehen also Handlungsbedarf, insbesondere mit dem Blick auf das Arzneimittelgesetz, und deshalb schlagen wir eine Ergänzung des Antrages vor, nämlich dem Antragstext einen Satz anzufügen. Der Änderungsantrag, den ich hier mündlich stelle, lautet: „Hierzu ist auch auf eine Präzisierung des Arzneimittelgesetzes hinzuwirken.“

Wir möchten also gern, dass diesem Antrag der Satz: „Hierzu ist auch auf eine Präzisierung des Arzneimittelgesetzes hinzuwirken“, angefügt wird. Das aus gutem Grund, denn der Antrag selber ist an mehreren Stellen nicht so richtig präzise, auch er setzt keine Frist. Aber das, was unser Anspruch dabei ist, habe ich bereits gesagt: Wir schließen uns dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband an.

Der Antrag spricht von einem Runden Tisch, gemeint ist ja der Runde Tisch „Arzneimittel“. Es wäre ganz gut, wenn das präzisiert werden könnte, denn, die Erfahrung haben Sie wahrscheinlich auch schon gemacht, wenn Besuchergruppen hier im Landtag sind, dass uns immer wieder – und zu Recht – an vielen Stellen vorgehalten wird, dass wir einen Sprachgebrauch pflegen, der so ein bisschen kryptisch ist, dass wir im Fachjargon reden. Wir können also nicht ohne Weiteres voraussetzen, dass alle wissen, welcher Runde Tisch gemeint ist. Aber angesichts dessen, was uns wichtig ist – eben diesen Antrag um diesen Satz zu ergänzen –, will ich das andere an Kritikpunkten hier mal zurückstellen.

Uns ist es wichtig, das will ich abschließend betonen, dass wir hier ein Votum abgeben, dass es hier eine Veränderung gibt. Die Ministerin hat gesagt, in welcher Art und Weise sie initiativ werden will. Das unterstützen wir und insofern hoffen wir auch auf Zustimmung zu der Ergänzung des Antrages und zu unserem Änderungsantrag in dieser Hinsicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.