Dennoch ist es wichtig, diese Menschen im gebotenen Rahmen in ihren neuen Lebenssituationen zu unterstützen. Genau das tun wir, auch ohne diesen Antrag. Allerdings gibt es auch Asylbewerber, die aufgrund vorhandener Integrationsfähigkeit direkt dezentral untergebracht werden können. Da aber dennoch der Betreuungsaufwand bei sofortiger dezentraler Unterbringung wesentlich höher ist als bei der dezentralen Unterbringung nach einem vorherigen Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft, wurde bereits mit den Arbeitshinweisen vom 21. März dieses Jahres ein erhöhter Schlüssel von einer Stunde pro Tag für sieben zu betreuende Personen festgelegt.
Das bedeutet, dass für die Betreuung von 96 Personen nicht eine, sondern derzeit etwa anderthalb Stellen zur Verfügung stehen, die Arbeit also auf mehr als eine Person verteilt wird. Eventuelle Fahrzeiten, weil das auch wieder suggeriert wurde, des Betreuungspersonals werden dabei auf die Betreuungszeiten natürlich nicht angerecht, wie es jedoch immer wieder auch in den Kreisen und Städten kolportiert wird. Diese Zeit wird nicht angerechnet.
Außerdem zu berücksichtigen ist, dass sich unter den zu betreuenden Personen auch zahlreiche Familien befinden, die natürlich gemeinsam betreut werden, und dass sich der Betreuungsaufwand für bereits hier länger lebende Asylbewerber im Laufe der Zeit reduziert. Somit kann der Schwerpunkt der Betreuung mehr und mehr auf die neu ankommenden Asylbewerber gelegt werden.
Mit diesen Vorwürfen wird auch klar, dass dieser Betreuungsschlüssel, für den das Land den Kommen die Kosten erstattet, absolut angemessen ist. Dabei möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige Flächenland in Deutschland ist, in dem die Kommunen die notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der in Rede stehenden ausländischen Personengruppen vollumfänglich und zeitlich unbefristet spitz mit dem Land abrechnen, was allerdings, das gebe ich zu, einen erheblichen Personalaufwand oder Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Aber damit können sie auch alle Kosten abrechnen, was woanders in der Form nicht üblich ist.
Sie sehen also, hier haben wir, glaube ich, eine gute Lösung gefunden, die Asylbewerber zu betreuen und dabei auch die Kommunen zu unterstützen. Und auch ansonsten unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses zusammen mit denen des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landes
amt für innere Verwaltung die zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichteten Kommunen in ihrer täglichen Arbeit.
Ferner haben wir im Landesamt für innere Angelegenheiten ein Kolloquium zur Frage der dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern organisiert, an dem Vertreter sämtlicher Landkreise und kreisfreien Städte des Landes mit großem Interesse teilgenommen haben. Weitere Gespräche sowie Erfahrungsaustausche werden stattfinden beziehungsweise sind bereits in Planung.
Allerdings bleiben natürlich die Kommunen die zuständigen Behörden. Wir werden ihnen weiterhin Hilfestellung leisten. Ganz überwiegend werden die Asylbewerber in unserem Bundesland auch von der einheimischen Bevölkerung willkommen geheißen und unterstützt. Sie sehen also, dass wir die Kommunen bei ihren Anstrengungen, die Menschen dezentral unterzubringen, dass sie sich gut einleben und willkommen fühlen, bereits aktiv unterstützen.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Sie sehen, dass Sie mit Ihrem Antrag offene Türen einrennen, weil bereits vieles davon realisiert ist und deswegen der Antrag keinen Sinn macht. Ich glaube aber, dass wir die Thematik auch in Zukunft, auch aufgrund der zunehmenden Asylbewerberzahlen, brauchen, und werbe hier an der Stelle insbesondere dafür, dass die Kommunen sich bei der ihnen übertragenen Aufgabe, Asylbewerber unterzubringen, und zwar sowohl zentral als auch dezentral, mit einbringen.
Es wird nicht auf Dauer funktionieren, dass mir alle erklären, dass sie nicht ausländerfeindlich sind, aber in ihrer Kommune keine Asylbewerber untergebracht werden dürfen. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der müssen wir uns alle stellen. Und gerade was die dezentrale Unterbringung betrifft, wissen viele, wir haben sehr viel frei stehenden kommunalen Wohnraum in MecklenburgVorpommern, auch das muss bei der Unterbringung mit berücksichtigt werden, gehen wir alle davon aus, dass die Zahl der Asylbewerber in den nächsten Monaten, die wir zugewiesen bekommen, nicht abnehmen, sondern weiter steigen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Al-Sabty, lieber Hikmat, zunächst einmal möchte ich feststellen für die Fraktion der SPD, dass wir die Betroffenheit bezüglich dieses fürchterlichen Unglücks vor Lampedusa voll und ganz teilen.
Den vorliegenden Antrag habe ich allerdings mit gemischten Gefühlen gelesen. Zunächst einmal habe auch
ich spontan die Sorgen der kommunalen Ebene in der Vergangenheit aufgenommen, die gesagt haben, wir brauchen da mehr Unterstützung. Bei genauerer Betrachtungsweise relativiert sich das aber erheblich, muss ich sagen.
Ich hätte auch nichts dagegen gehabt, den Antrag zu überweisen und das Ganze im Ausschuss noch zu begleiten und aufzuarbeiten, aber es ist in der Tat so, wie der Innenminister es hier vorgetragen hat, aber auch wie du das hier vorgetragen hast, was die Entstehungsgeschichte angeht, warum wir dezentral unterbringen. Das Thema „dezentrale Unterbringung“ haben wir in der Vergangenheit häufig diskutiert und ich habe für die SPDFraktion immer die Meinung hier vertreten, dass wir das sehr begrüßen, aber auch gucken müssen, dass die soziale Betreuung sichergestellt ist, und wir das für lange Strecken nicht sehen konnten, weil es ja so gewesen ist, dass in der Vergangenheit die soziale Betreuung an der Außengrenze des Grundstücks der Gemeinschaftsunterkunft geendet hat.
Folgerichtig, wie mir scheint, hat daraufhin, nachdem wir immer mehr zur dezentralen Unterbringung gekommen sind – aus welchen Gründen auch immer, es war dieser Druck, diese Auffassung teile ich auch –, folgerichtig hat der Innenminister dann Arbeitshinweise herausgegeben, um eine soziale Betreuung sicherzustellen.
Nun kann man sich natürlich trefflich darüber streiten, reicht es denn aus oder reicht es nicht aus. Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, in der Vergangenheit hat gerade die Linksfraktion immer vertreten, wir können dezentral unterbringen, vorbehaltslos, so ist meine Erinnerung, während wir immer vertreten haben, manche Menschen möchten gar nicht unbedingt dezentral untergebracht werden, die brauchen die Gemeinschaft für eine Weile,
Ja, das habe ich immer hier vertreten, aber auch, dass eine soziale Betreuung für diejenigen, die dezentral untergebracht werden, gewährleistet wird.
Nun hat der Innenminister hier ausführlich vorgetragen und heute kann ich ihn direkt mal loben. Das ist er von mir, glaube ich, nicht gewohnt in diesem Zusammenhang. Aber ich denke, es ist genau das Richtige, mit der kommunalen Ebene das Gespräch zu suchen und die Zusammenarbeit zu forcieren und auch im Gespräch zu bleiben. Es ist fast schon mehr, als ich zu hoffen wagte, was da auf der Ebene tatsächlich passieren kann.
Zum einen steht auch vieles in den von dir hier zu Recht hervorgehobenen Schreiben, also Arbeitshinweisen des Innenministers, was du jetzt hier oder was die Fraktion DIE LINKE hier konkret fordert.
Das geht zum Beispiel auch bis hin zur Wohnungsbeschaffung, Wohnungsausstattung und so weiter, das steht ganz konkret in diesen Arbeitshinweisen, die ihr hier ja auch genannt habt, deswegen verstehe ich es auch nicht ganz, die Forderung noch mal hier aufzumachen.
Auf der anderen Seite sind wir alle jetzt ja auch zurzeit in den Haushaltsberatungen. Und allein aus den nackten Zahlen des Einzelplans des Innenministers ist sehr deutlich abzulesen, dass hier eine Menge Geld mehr bereitgestellt wird, um diesen Problemen begegnen zu können.
Deswegen, lieber Hikmat, tut mir leid, deinen Antrag – oder den Antrag der Fraktion DIE LINKE natürlich – lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Asylsuchende Najiba sagte der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, ich zitiere: „Im Wohnheim ist es schwer. Die ganze Familie schläft, kocht, isst, lebt in einem einzigen Zimmer. Es gibt keine Privatsphäre, keinen Platz für dich allein. Aber wenn man Angst hat zu sterben, und dann hierher kommt und leben kann, dann zählt erst mal nur das. In Deutschland kann ich ohne Mann leben, meine Töchter können zur Schule gehen. Trotz der bedrückenden Bedingungen, unter denen man hier lebt: Natürlich ist es besser, in Deutschland zu sein.“ Zitatende.
so steht es im Paragrafen 53 Absatz 1 Satz 1 des Asylver- fahrensgesetzes. Dabei sind nach Paragraf 53 Absatz 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Trotz der Sollregelung lässt das Gesetz hier also einen Spielraum, der im Interesse der Asylsuchenden genutzt werden kann, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist.
Dass die einzelnen Bundesländer diesen Spielraum in sehr unterschiedlichem Maße nutzen, zeigt ein Blick in die Statistik. So waren in Bayern im Jahre 2009 83 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 52 Prozent, in Rheinland-Pfalz aber nur 9 Prozent der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Nach den Arbeitshinweisen zur zentralen und dezentralen Unterbringung von Ausländern des Ministeriums für Inneres und Sport vom Juni 2012
können Asylsuchende mit ihren Familien und alleinstehende Asylsuchende mit minderjährigen Kindern in der Regel nach zwei Jahren, alle anderen in der Regel nach
Nach der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur „Unterbringung ausländischer Flüchtlinge“ sind derart in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes 1.606 Asylsuchende untergebracht, obwohl 2.677 Plätze zur Verfügung stünden. 693 Asylsuchende sind dezentral untergebracht. Trotz der neuen Arbeitshinweise scheint sich damit die Quote der dezentral untergebrachten Asylsuchenden gegenüber 2009 deutlich verschlechtert zu haben.
Nach Paragraf 4 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet, für die regelmäßige Aufnahme von Asylsuchenden ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten, wir haben dazu einiges gehört. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 14 Gemeinschaftsunterkünfte für Asyl- suchende, weitere sind offenbar in Planung.
Das Problem ist nun, dass Gemeinschaftsunterkünfte dazu neigen, eine Art Eigenleben zu entwickeln. Ihre Errichtung hat Investitionen erfordert, die sich amortisieren sollen. Die Beschäftigten dringen auf den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Liefer- und Betreiberfirmen pochen auf die Einhaltung laufender Verträge.
Eine einmal errichtete Gemeinschaftsunterkunft wieder aufzulösen, ist eine logistische Herausforderung, das heißt, mit der Errichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte werden Tatsachen geschaffen, und das, obwohl eine dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden viel zeitgemäßer wäre.
Warum das so ist, möchte ich Ihnen im Folgenden gerne noch einmal – wir führten diese Debatte ja schon häufiger – erläutern.