Die Grenze für die Altersabminderungsstunden jedoch von 57 auf 40 Jahre absenken zu wollen, halten wir für verzichtbar, gerade weil die Mittel begrenzt sind.
Insgesamt wären über 9.000 voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte anspruchsberechtigt. Wenn jetzt jede davon nur eine einzige Abminderungsstunde bekäme, bräuchten wir zusätzlich 350 Vollzeitstellen beziehungsweise in Euro ausgerechnet 25 Millionen zusätzlich, zusätzlich zu dem von Bildungsminister Brodkorb im Ausschuss prognostizierten 1.000 Lehrkräften. Und nur eine Abminderungsstunde pro Lehrkraft würde ihrem Anliegen vermutlich noch nicht einmal gerecht werden. Das heißt, die Kosten würden die 25 Millionen Euro noch einmal übersteigen, aber dieses Geld brauchen wir dringend, um die Entwicklung unseres Schulsystems mit gezielten Maßnahmen zukunftssicher zu gestalten.
Deshalb können wir Ihrer zweiten Forderung leider nicht zustimmen und beantragen getrennte Abstimmung nach arabischen Ziffern.
SPD-Fraktion das Thema der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern nie leichtgemacht. Es muss aber auch die Frage erlaubt sein: Was macht ein verbeamteter Lehrer anders als ein tarifangestellter Lehrer? Ich glaube, nichts macht er anders. Er lehrt an der Schule, kriegt Geld dafür und hat viele Kinder um sich. Und ich habe keine Argumente gehört, auch nicht von Frau Rösler, die besagen, was dagegenspricht, die Altersgrenze abzusenken. Ich habe mehr Argumente dafür gehört, das abzusenken.
Im Übrigen bleibt mir auch gar nicht mehr viel Argumentationsmaterial übrig, denn meine Vorredner haben das meiste schon gesagt.
Ich habe nur bei Frau Berger das Problem gerade gehabt, Sie sagten, es gibt verschiedene Möglichkeiten der Wertschätzung von Lehrern, haben aber dabei keine genannt. Das hätten Sie noch...
Sie haben auch gefragt, welche Vorteile oder welche Nachteile es hat. Eine Verbeamtung oder ein Beamter hat nur zwei Vorteile. Das ist einmal, dass er einen sicheren Job hat und dass er eine sichere Besoldung hat. Mehr gibt es eigentlich nicht. Mehr Vorteile kenne ich persönlich selbst auch nicht.
Von der Warte her, und auch mit dem, was Frau Rösler gesagt hat, ist es nicht gerecht und solidarisch. Sie werden bei einer Stichtagsregelung oder bei der Absenkung eines Alters oder einer Altersgrenze immer eine Ungerechtigkeit haben und nie werden die Leute solidarisch damit umgehen können. Das ist nun mal so. Und außerdem reden wir auch nicht von 300 Lehrern, sondern von der doppel- ten Anzahl von Lehrern. Das muss man dabei berücksichtigen. Wie der Kollege Liskow schon sagte, kommen wir hier nicht auf 30 Millionen, sondern bei der ganzen Verbeamtung bis 45 würden wir auf 160 Millionen Euro kommen, die in die Rücklage gehen, plus zusätzlich die Einzahlungen, die jeden Monat für die Pensionsfortzahlung oder für die Versorgungsanspruchszahlung in den Versorgungsfonds eingezahlt werden würden.
Von daher bleibt mir nun nichts anderes übrig, als für die SPD-Fraktion zu erklären, dass wir uns den Ausführungen meiner Vorredner anschließen, ausgenommen natürlich Frau Berger und Frau Rösler.
Meine Damen und Herren, ich darf für meine Fraktion sagen, wir lehnen diesen Antrag einfach ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wettbewerb ist gut, und zwar da, wo er in Bahnen gelenkt wird, wo man noch von fairem Wettbewerb reden kann. Und diejenigen, die das Amt im Schuldienst anstreben, können dann frei wählen, zu welchen Konditionen sie wo welchen Beruf in welchem Bereich ergreifen wollen.
Wir haben hier einen klassischen Fall von einem Angebot eines Landes, dass Lehrer zu ganz bestimmten Konditionen Beamte werden können und das Lehramt dann auch ausführen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben eine Neuregelung jetzt hier und die besagt, wir senken das von 45 auf 40 Jahre. Das ist konsequent und vernünftig.
Was würde eigentlich passieren, wenn man dem Antrag der LINKEN folgen würde und eine Neuregelung zum Anlass nähme, dass alle, die vor der Neuregelung schlechtergestellt sind, dann mit dem Anspruch ausgestattet werden, nach der Neuregelung Kompensation einfordern zu können? Das ist irrwitzig. Das ist absolut weltfremd, was da von den LINKEN gefordert wird.
Ich will Ihnen das an einem praktischen Beispiel, nicht im Bereich der Lehrerschaft deutlich machen, sondern im Bereich des Sektors der Berufssoldaten. Wir haben Berufssoldaten, die gehen in der Regel, ich glaube, mit 56 Jahren in Pension. Wir haben Berufsoffiziere – BO 40 –, die mit 40 Jahren in Pension gehen. Und wir haben Beamte in der Bundeswehrverwaltung zum Beispiel, die später gehen. Wenn wir das anwenden würden unter der Prämisse Gerechtigkeit, dass dann also die Beamten in der Bundeswehrverwaltung sagen, da gibt es Berufssoldaten, die gehen mit 40, die bekommen dann Pension, da möchte ich einen Ausgleich haben, denn ich gehe 20 Jahre später, oder der normale Berufssoldat sagt, da ich mit 56 Jahren erst in Pension gehen kann, möchte ich eine Kompensation zu dem, der schon mit 40 gehen kann, das ist absolut weltfremd, irrwitzig, aus der Welt, aber entspricht dem Impetus der LINKEN, alles gleich verhackstücken zu wollen.
Dieses Land hat implizite Schulden von rund 4 Milliar- den Euro. Was das kosten würde, wenn wir dem nachkämen, was DIE LINKE fordert, wurde hier ausgeführt. Wir haben aber auch explizite Schulden in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die dürfen wir natürlich nicht vergessen, weil das spielt zusammen. Das sind Forderungen gegen das Land und ganz abgesehen von den finanziellen Rechnungen, die aufgemacht wurden, ist doch auch ganz klar: Wir wollen zukünftig möglichst junge Lehrer,
gut ausgebildete Lehrer, und diese jungen, gut ausgebildeten Lehrer, dafür ist dieses Angebot gemacht. Wir halten das für richtig, wir halten das für konsequent und insofern werden wir auch ganz konsequent diesen komischen Antrag der LINKEN ablehnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Punkt 3 unseres Antrages noch einiges ausführen. Er ist uns besonders wichtig, denn die Lehrkräfte an unseren Schulen sind seit jeher die größte Personengruppe bei den Landesbediensteten. Ihre Arbeit kann gar nicht hoch genug geschätzt werden, denn die Lehrerinnen und Lehrer sind maßgeblich für die Bildung und Erziehung der jungen Generation verantwortlich. Sie arbeiten praktisch an der Zukunft, an der Zukunftsfähigkeit des Landes und das möchte ich besonders betonen. Ihnen gebührt nicht nur unser Dank und unsere Anerkennung, sondern eine Vergütung, die dieser Aufgabe angemessen ist.
Nun wird es mit der geplanten Verbeamtung zukünftig zwei Gruppen in den Lehrerzimmern geben, darauf hat ja Frau Polzin auch schon verwiesen: Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte mit unterschiedlichen Gehältern und unterschiedlichen Regelungen für die Renten- und Krankenversicherung.
Gegenwärtig sind die beiden Gruppen hinsichtlich ihrer Größe extrem unterschiedlich, eine Situation, die die Landesregierung zu verantworten hat. Insofern hat sie auch die Pflicht, die entstehenden Unterschiede und eventuellen Belastungen des Arbeitsfriedens an den Schulen so klein wie möglich zu halten. Und deshalb sind Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die für einen gewissen Ausgleich sorgen, und zwar für die angestellten Lehrkräfte, die wegen der Altersgrenze nicht mehr verbeamtet werden können.
Und dann kommt immer das Argument – ich habe das heute aber noch nicht gehört –, dass junge verbeamtete Lehrkräfte erheblich geringere Gehälter haben als langjährig im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer. Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass die dienstälteren Lehrkräfte nicht darüber entscheiden konnten, ob sie verbeamtet werden wollen oder nicht, weil es dafür bislang auch keine Rechtsgrundlage im Land gab und weil eine spätere Verbeamtung wegen des Lehrerüberhangs und des daraus resultierenden Lehrerpersonalkonzepts über viele Jahre nicht möglich war.
Meine Damen und Herren, damit sind wir bei einem ganz wichtigen Punkt. Die überwiegende Zahl dieser Lehrkräfte hat viele Jahre in Teilzeit arbeiten müssen. Ja, damit wurden betriebsbedingte Kündigungen vermieden, aber der Preis dafür waren erhebliche Einbußen bei den Gehältern, die sich zudem später bei den Renten negativ auswirken. Diese Gehaltseinbußen wurden zusätzlich dadurch verschärft, dass die Unterrichtsverpflichtungen, also die Pflichtstunden erhöht wurden.
Das ist zwar heute für die Gehaltshöhe nicht mehr so relevant, da inzwischen wieder eine Vollzeitbeschäftigung vorhanden ist, aber es muss praktisch für das gleiche Geld weiterhin mehr gearbeitet werden. Es darf auch nicht...
(Torsten Renz, CDU: Das sollten Sie ruhig, das sollten Sie ruhig. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das sollte aber von Ihnen zu Gehör genommen werden, Herr Renz.)
Es darf auch nicht vergessen werden, dass das Land mit diesen Regelungen über die Jahre einen dreistelligen Millionenbetrag eingespart hat und dass vor allem die Lehrkräfte mit der Stundenerhöhung einen ganz wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet haben. Darum steht das Land nicht nur moralisch in der Pflicht, für die angestellten Lehrkräfte einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.
Aus unserer Sicht gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Im Bildungsausschuss hatten wir beantragt, für diese Lehrkräfte eine Kürzung der Unterrichtsverpflichtung ab dem 52. Lebensjahr um eine Stunde vorzusehen. Einerseits würde so ein Ausgleich für die angestellten Lehrkräfte geschaffen und gleichzeitig könnte die Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte gesenkt werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bildungsministerium hierbei eine Ungleichbehandlung sieht,
eine Ungleichbehandlung innerhalb einer Berufsgruppe. Dabei müssten Sie doch wissen, es handelt sich um zwei Beschäftigtengruppen mit jeweils eigenem Rechtsstatus und eigenen Rechtsgrundlagen.
Ein Beamter ist kein Angestellter. Eine Angestellte ist auch keine Beamtin. Für die Schaffung eines Ausgleichs sehen wir hier nicht die Gefahr einer Ungleichbehandlung.
Zu prüfen wäre beispielsweise auch, einen Zuschuss zu den Rentenbeiträgen zu zahlen, um die Nachteile durch die Teilzeit auszugleichen.