Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

(Ministerin Heike Polzin: Richtig.)

Unsere Aufgabe sei es dann aber im Landtag, den Gesamthaushalt im Auge zu behalten. Dann frage ich aber, warum die kommunalen Spitzenverbände nicht die gleiche Position vertreten, denn die müssen das auch bezahlen. Warum fordern diese denn eine 1:1-Anpassung? Weil sie erkannt haben, dass es von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Gewinnung qualifizierten Personals ist, eine gute Besoldung anzubieten. Alles andere ist ein Verlust im Wettbewerb um die besten

Köpfe. Aus keinem anderen Grund haben Sie ja auch die Verbeamtung der Lehrer eingeführt.

Mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE greifen wir den Kompromissvorschlag der Gewerkschaften auf, wie wir es bereits – das kam hier schon zur Rede – im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses getan haben. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Landesregierung sieht der Änderungsantrag für das Jahr 2014 eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses in Höhe von 2,75 Prozent zum 1. August 2014 vor. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass wir das um 0,2 Prozentpunkte abgesenkt haben,

(Torsten Renz, CDU: Doch, erklären Sie!)

weil es eben um die Versorgungsrücklage geht, die wir damit finanzieren. Die Festlegung für das Jahr 2015 lehnen wir dagegen in unserem Änderungsantrag ab.

Des Weiteren fordern wir endlich eine einheitliche Regelung von 30 Urlaubstagen. Warum Sie noch nicht mal das umgesetzt haben, verstehe ich nicht. Und wir fordern die Erhöhung der Zulage für Berufsfeuerwehrleute um 25 Euro im Monat. Schließlich fordert der Änderungsantrag, dass sich der Landtag und die Landesregierung für einheitliche Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sowie die Beamten von Bund, Ländern und Kommunen einsetzen, damit sich eine derartige Auseinanderentwicklung in der Bezahlung der Mitarbeiter nicht fortsetzt.

Lassen Sie uns die Chance für den Kompromiss also noch mal ergreifen, versuchen wir es! Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Ich möchte jetzt noch auf einige Argumente, die hier in der Debatte genannt wurden, eingehen. Ich hörte eben gerade auch noch mal das Wort „Ewigkeitskosten“. Diese würden ignoriert.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann wäre doch auch mal zu fragen, was mit den Ewigkeitskosten einer verfehlten Investitionsförderpolitik der letzten Jahre ist. Darüber wird ein Mantel des Schweigens vonseiten der Koalition gehüllt. Da wäre zum Beispiel die gigantische Förderung mit mehr als 60 Millionen Euro für den Flughafen Rostock-Laage zu nennen.

(Dietmar Eifler, CDU: Oooh!)

Diese bindet die Kommunen und das Land noch bis 2038 mit mehreren Millionen Euro im Jahr. Zweckbindungsfristen von 25 Jahren binden eine ganze Generation für verfehlte Investitions- und Infrastrukturpolitik.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist langweilig, Herr Renz. So was ist langweilig.)

Insofern ist eine angemessene Bezahlung im Wettbewerb mit den anderen Ländern höchstens eine Ewigkeitsinvestition.

Dann hatte ich noch mal etwas dazu gehört, dass M-V überdurchschnittliche Besoldungen im Ländervergleich

bezahle. Ländervergleiche, meine Damen und Herren, sind schwierig, da nicht alle Maßnahmen erfasst werden. So haben die Gewerkschaften in den Anhörungen deutlich gemacht, dass Vereinbarungen häufig weitere Maßnahmen enthalten, etwa Beförderungszusagen, höhere Eingruppierungen. In einigen Ländern fehlt auch der mittlere Dienst. All dies verzerrt die Ergebnisse im Vergleich. Zudem fällt auf, wenn man die Abschlüsse der Länder vergleicht, dass viele andere Bundesländer eine inhaltsgleiche Übernahme umsetzen, darunter auch ostdeutsche Länder. Nur, wie gesagt, MecklenburgVorpommern trifft auch noch eine Festlegung für 2015.

Ich möchte auch noch ganz kurz etwas zur Besoldungsanpassung im Rahmen der Haushaltssituation und der allgemeinen Lage sagen. All die Erwägungen über die wirtschaftliche Lage, Rahmenbedingungen und Preissteigerungen, Haushaltslagen wurden bereits im Rahmen der Tarifverhandlungen der Länder betrachtet. Das war doch schon Gegenstand der Verhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst, nämlich eine Gesamtschau vorzunehmen, wie der Staat ausgestattet ist, wie sich der Wohlstand im Land entwickelt hat. Das heißt, wenn Sie dann in einem zweiten Schritt mit den Beamten verhandeln, dann verhandeln Sie faktisch den Kompromiss des Kompromisses.

(Tilo Gundlack, SPD: Es gibt keine Verhandlungen mit den Beamten.)

Verstehen Sie das? Die Verhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst waren bereits der Kompromiss im Vergleich beziehungsweise vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Da wurde bereits austariert, was die Gesamtleistungsfähigkeit des Staates an Lohnsteigerungen ermöglicht. Und jetzt haben wir den Kompromiss des Kompromisses verhandelt. Und da sind die Gewerkschaften noch mal gewaltig auf die Landesregierung zugegangen. Und dass man dieses Angebot nicht genommen und genutzt hat, das verstehe ich nicht.

(Tilo Gundlack, SPD: Das erstaunt mich jetzt aber.)

Es wird im Übrigen auch noch mal deutlich, wenn wir uns die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anschauen. Zwischen 1992 und 2012 ist dieser von 100 Ba- sispunkten auf 142 gestiegen. Der Gehaltsindex für Angestellte im öffentlichen Dienst ist im gleichen Zeitraum nur von 100 auf 140 angestiegen und für Beamte nur auf 138. Beamte haben also im Vergleich zu früher weniger Kaufkraft in der Tasche und werden bei Besoldungsanpassungen offensichtlich schon länger benachteiligt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es ist auch erklärtes Ziel der Landesregierung, die Beamtenbesoldung sukzessiv abzuschmelzen. Das steht bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Rösler, ich verstehe das ja, mehr kann es immer sein. Aber die Debatte macht das sehr deutlich, auch das, was von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerade vorgetragen worden ist, da bin ich zu der Erkenntnis gekommen, ich bin sehr froh darüber, dass Sie in dem Haus nicht die Finanzhoheit haben.

(Beifall Tilo Gundlack, SPD)

Mir sind die Worte meines geschätzten Kollegen Tilo Gundlack sehr im Ohr geblieben: Was wäre, wenn sich die Finanzlage bei diesen in der Tat Ewigkeitskosten drastisch ändern würde? Der Katalog, den Sie an Forderungen aufmachen würden, was die Landesregierung hätte anders machen müssen

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bilden Sie da eine Risikorückstellung für solche Fälle oder geben Sie das einfach an anderer Stelle aus?)

oder anders hätte tun können, wäre unendlich lang. So viel zum Eingang.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden heute also über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie geben es einfach an anderer Stelle aus und das ist der Punkt.)

2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern abschließend abstimmen …

Herr Saalfeld, Sie hatten das Wort, lassen Sie mich bitte einfach ausreden und hören Sie zu oder auch nicht.

… und damit über ein Gesetz, das in den letzten Wochen in der Tat intensiv diskutiert wurde, am Ende aber exakt dem Entwurf entspricht, den die Frau Finanzministerin im September hier im Hohen Hause eingebracht hat. Es spricht also alles dafür, dass das Finanzministerium mit dem Gesetzentwurf eine gute Arbeit vorgelegt hat.

Lassen Sie mich also in aller Kürze noch einmal darstellen, worüber wir heute sprechen: Für die Tarifbeschäftigten der Länder wurde im Februar 2013 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Anpassung der Entgelte zum 1. Januar 2013 in Höhe von 2,65 Prozent und zum 1. Januar 2014 eine weitere Erhöhung um 2,95 Prozent vereinbart.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Nach dem Tarifabschluss fand dann, wie sonst auch üblich, die Diskussion über die vorgesehene Anpassung der Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern statt. Das Bundesbesoldungsgesetz regelt, dass die Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben ver

bundenen Verantwortung regelmäßig anzupassen ist. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Tarifergebnisse für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht jedoch grundsätzlich nicht. Das kann man nun fair finden oder auch nicht, fest steht, dass niemand den Gesetzgeber dazu zwingen kann, die Tarifabschlüsse eins zu eins auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Im Übrigen – auch das gehört zu der Wahrheit – sind Pensionäre gegenüber Rentnern deutlich im Vorteil. Ich möchte das jetzt nicht weiter vertiefen und schon gar nicht ändern, sondern lediglich darauf hinweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf, so, wie er uns heute zur Abstimmung vorliegt, einen durchaus gangbaren Weg darstellt. Danach ist vorgesehen, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Juli 2013 um zwei Prozent angehoben werden. Ferner werden die Bezüge um einen einheitlichen Sockelbetrag von 25 Euro ergänzt. In zwei weiteren Schritten werden die Bezüge zum 1. Januar 2014 und zum 1. Januar 2015 wiederum um jeweils zwei Prozent erhöht.

Die Besoldungsanpassung wird zu einer Mehrbelastung des Landeshaushaltes in Höhe von 8,5 Millionen Euro in 2013, etwa 29 Millionen Euro in 2014 und etwa 40 Mil- lionen Euro in 2015 führen. Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich damit im Vergleich aller Bundesländer im vorderen Mittelfeld.

Die CDU-Fraktion ist mit dem vorliegenden Entwurf einverstanden und wird ihm daher auch die Zustimmung erteilen. Den Antrag der GRÜNEN und der LINKEN lehnen wir ab. – Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung, diesem Gesetz zuzustimmen oder nicht, wurde uns insofern erleichtert, als dass wir natürlich die Anhörung ausgewertet haben. Und ich möchte hier noch mal die Gelegenheit nutzen, die Ausgangssituation zu bemühen, und den Versuch unternehmen, aus Sicht der Beamten und Angestellten diese Verhandlungen zu beleuchten.

Wir haben eine relative Besserstellung in diesen Verträgen, was die Angestellten im öffentlichen Dienst angeht, gegenüber den Zahlungen, die die Beamtenschaft zu erwarten hat. Aus unserer Sicht ist das auch so richtig geregelt, weil nämlich eine ganze Säule, und insofern lässt sich die eine Gehaltsgruppe mit der anderen Gehaltsgruppe nicht vergleichen, eine ganze Säule von unterschiedlichen Risiken, von unterschiedlichen Vor- und Nachteilen bei diesen Verhandlungen eine entscheidende Rolle spielt.

Die Beamtenschaft verfügt über eine relativ lange fest planbare Zukunft auf einem Lohnniveau, auf einem Gehaltsniveau, das in diesem Land weit, weit über dem Durchschnitt des normalen Gehaltes eines Angestellten oder Arbeiters oder eines kleinen Selbstständigen in diesem Land basiert. Das ist geldwert. Sicherheit stellt auch einen geldwerten Vorteil dar. Was die Belastung

des Haushalts angeht, dass wir also aufwachsend von 8,5 über 29 und 40 Millionen per annum Mehrbelastungen für den Haushalt hier auf den Tisch blättern müssen, ist selbstredend.