des Haushalts angeht, dass wir also aufwachsend von 8,5 über 29 und 40 Millionen per annum Mehrbelastungen für den Haushalt hier auf den Tisch blättern müssen, ist selbstredend.
Aus unserer Sicht wäre es notwendig gewesen, wünschenswert gewesen und vielleicht auch hätte das dann zur Befriedigung der gesamten Begehrlichkeiten und der Situation vonseiten der Beamten führen können, wenn man ganz spezielle Gruppen innerhalb der Beamtenschaft, in erster Linie der Polizei, als eine Sonderstellung herausgenommen hätte, weil gerade diese Gruppe, wie wir wissen, ganz besonderen – im Verhältnis zu anderen Beamtenstellen – Belastungen ausgesetzt ist.
Und wenn hier gesagt worden ist, dass die Gewerkschaft der Polizei ein Gespräch mit dem Herrn Ministerpräsidenten verlangt hätte oder darum gebeten hätte und dieser, Herr Ministerpräsident Sellering, überhaupt gar kein Interesse signalisiert hat, dann, muss ich ganz einfach sagen, verstehe ich die Gewerkschaftsspitze der Polizei nicht. Dann hätte sie sich doch vielleicht an ihren Dienstherren Herrn Sellering wenden können und dort um ein Gespräch bitten, mit der Bitte, dass bitte schön der Innenminister sich einsetzt für die berechtigten Interessen der Polizei hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und offensichtlich, Herr Caffier, haben Sie das versäumt. Es wäre notwendig gewesen, wenn Sie es getan hätten, auch ohne eine Aufforderung vonseiten der Polizisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tarifvertrag für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist in der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Situation hier im Land absolut realistisch. Das Gesetz findet im Kern auch die Zustimmung unserer Fraktion, wenngleich wir uns gewünscht hätten, einige ganz spezielle, wie ich schon anführte, Sonderregelungen für ganz spezielle Gruppierungen in der Beamtenschaft vorzunehmen.
Der zweite Punkt ist, wir verstehen nicht, dass es nicht gelungen ist, sich auf 30 Urlaubstage, standardisiert 30 Urlaubstage, Frau Finanzministerin, zu einigen. Die Argumentation, warum das nicht geschehen kann, wäre schön, wenn Sie dies dem Parlament hier vor der Abstimmung noch einmal explizit ausführen könnten dazu.
In der Summe glauben wir, dass die Kaufkraft, dass die allgemeine Situation der Beamtenschaft hier im Land eine herausgehoben gute ist. Es gibt Bundesländer, die zahlen schlechter, und deren Kosten, Lebenshaltungskosten sind unvergleichbar höher als hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen können. Wir werden uns aus den von mir hier ausgeführten Gründen der Stimme in dieser Sache enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte doch noch mal auf das eine Argument eingehen,
man müsse doch das Risiko im Auge behalten: Was, wenn sich die finanzielle Situation nicht so entwickelt, wie bisher prognostiziert?
Wenn Sie das ernst meinen, meine Damen und Herren, dann müssen Sie auch eine Risikorückstellung machen in den Haushalt. Aber was Sie machen, ist, mit der Angst vor dem Risiko zu argumentieren,
Das ist der Punkt und deswegen wollte ich das hier auch noch mal zur Sprache bringen, weil, es tut mir leid, das war jetzt im Zwischenruf nicht so genau zu verstehen, deswegen wollte ich es hier noch mal vortragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2113.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2353 unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2374 vor, soweit er den Artikel 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2374, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/2374, soweit er den Artikel 1 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den soeben beschlossenen Änderungen,
Entschuldigung, ohne Änderungen natürlich, mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der NPD.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/2113 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2113 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2374, soweit er die Entschließung betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2374, soweit er die Entschließung betrifft, mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ebenfalls bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Meine Damen und Herren, zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt zu ändern: Nach Tagesordnungspunkt 17 erfolgt die Beratung der Tagesordnungspunkte 19 und 27. Die Beratung des Tagesordnungspunktes 18 erfolgt nach dem Tagesordnungspunkt 26. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause eintreten, gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir nach der Mittagspause über die vorliegenden Dringlichkeitsanträge befinden werden. Die Sitzung wird somit um 13.00 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.
Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksa- che 6/2371 ein Antrag zum Thema „Erfolgreiche Arbeit der Produktionsschulen sichern – Produktionsschulkonzept nicht aushebeln“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ja, das Wort wird gewünscht. Bitte, Herr Abgeordneter Foerster.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen hat uns ein Brief der Produktionsschule Müritz erreicht – möglicherweise auch Sie –, in dem auf ein drängendes Problem aufmerksam gemacht wird. Und zwar geht es dabei um die Untersagung einer seit zehn Jahren bewährten Praxis, nach der die Personensorgeberechtigten von unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern immer dann einen Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht stellen können, wenn sie den Nachweis erbringen, dass ihre Kinder auf eine andere Form der Beschulung, also beispielsweise auch auf den eher praxisorientierten Ansatz der Produktionsschulen, ansprechen.
Das ist durch eine Anordnung aus dem Bildungsministerium jetzt gestoppt worden, was natürlich Konsequenzen für die Arbeit der Produktionsschulen hat, denn erstens müssen die Schüler nun die Berufsschule besuchen, egal, ob sie auf diese Art von Frontalbeschulung ansprechen oder nicht. Zweitens erhalten derzeit die Eltern Post von den ortszuständigen Berufsschulen mit der Aufforderung, für den Berufsschulbesuch sozusagen zu sorgen, auch unter Androhung von Ordnungsentgelten. Drittens entfällt ein Hauptmotiv zum Nachholen des Schulabschlusses an der Produktionsschule, weil ja bei Teilnahme am Berufsschulunterricht im Prinzip bei regelmäßigem Besuch die Berufsreife auch ohne Prüfung zuerkannt wird, und viertens wird natürlich dadurch der bedarfsgerechte Zugang zur Produktionsschule infrage gestellt. Und das wäre dann in der Tat ein Problem, weil damit ein Stück weit vorprogrammiert ist, dass die Zahlen nicht ausbildungsreifer junger Menschen nach oben geht. Deswegen, sind wir der Auf- fassung, sollte der Landtag sich mit dem Thema be- fassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE „Erfolgreiche Arbeit der Produktionsschulen sichern“ stellt treffend fest, Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben
sich bewährt. Entscheidend für diesen Erfolg sind die gesicherte Finanzierung und das produktionsschulspezifische Prinzip.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Tagen seit Antragsschluss zu dieser Landtagssitzung hat sich an der Situation nichts geändert. Weder sind irgendwo Mittelkürzungen in Rede gebracht worden, noch ist von irgendeiner Seite das Konzept der Produktionsschulen infrage gestellt worden. Die Einzigen, die an dieser Stelle Probleme sehen, sind die LINKEN, insbesondere wenn sie wieder durchs Land reisen und einmal mehr den Untergang des Abendlandes herbeireden.