Protokoll der Sitzung vom 13.11.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Tagen seit Antragsschluss zu dieser Landtagssitzung hat sich an der Situation nichts geändert. Weder sind irgendwo Mittelkürzungen in Rede gebracht worden, noch ist von irgendeiner Seite das Konzept der Produktionsschulen infrage gestellt worden. Die Einzigen, die an dieser Stelle Probleme sehen, sind die LINKEN, insbesondere wenn sie wieder durchs Land reisen und einmal mehr den Untergang des Abendlandes herbeireden.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Die Koalitionsfraktionen lehnen die Dringlichkeit dieses Antrages ab, wohlwissend, dass Sie den Antrag im Dezember auf der regulären Sitzung wieder einbringen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/2372 ein Antrag zum Thema „Theatererlass unverzüglich auf den Weg bringen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn wiederum zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ja bitte, Herr Abgeordneter Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Theatererlass unverzüglich auf den Weg bringen“ – so der Wortlaut unseres Dringlichkeitsantrages. Sie konnten sich in den letzten Stunden mit dem Wortlaut unter „Begründung“ vertraut machen. Ich möchte lediglich die Dringlichkeit noch mal hervorheben.

Ein Theatererlass ist die Rechtsgrundlage für eine konkrete Mittelzuweisung für die Theater und Orchester im Land. Es handelt sich um durchschnittlich 45 Prozent des jeweiligen Gesamtbudgets. Theater und Orchester brauchen dringend berechenbare und verlässliche Grundlagen für das Wirtschaftsjahr 2014 und darüber hinaus. Die gegenwärtigen Wirtschaftspläne beruhen lediglich auf Annahmen, Erfahrungswerten und Platzhaltern. Uns ist bekannt geworden, dass Wirtschaftsprüfer mittlerweile Testate verweigern, weil die Prognose fehlt.

Ein Beschluss des Landtages duldet keinen Aufschub, weil bereits der im Anhörungsverfahren dann befindliche Entwurf eine geraume Zeit brauchte. Bis zum Jahresende sind es aber nur noch sieben Wochen und der geltende Theatererlass läuft mit dem 31. Dezember 2013 aus. Spätestens seit dem 28. Oktober, nämlich der Anhörung im Bildungsausschuss, ist das Fehlen eines Theatererlasses öffentlich gemacht worden und allseits dringend gefordert worden.

Die Landesregierung, so meinen wir, braucht einen klaren Handlungsauftrag. Wir als Landtag sind gemäß Artikel 16 der Landesverfassung in der Pflicht, für Schutz und Förderung der Kultur zu sorgen. Deshalb unser Dringlichkeitsantrag an dieser Stelle.

Danke.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter Ringguth.

Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Koplin, die Wichtigkeit dieses Antrages ist unbestritten. Allein zur Dringlichkeit, über die wir hier zu befinden haben, gibt es da deutlich unterschiedliche Auffassungen und Ihr Antrag selbst ist ja von erstaunlicher Offenheit. Im Satz 1 werden wir „aufgefordert, unverzüglich nach Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2014/2015 und das Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes durch den Landtag, eine Verwaltungsvorschrift, die die Zuweisungen für die Theater und Orchester (The- atererlass) für die Jahre ab 2014 regelt, zu verabschieden“. Ihnen ist bekannt, dass wir das erst in der Sitzung im Dezember machen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber den nächsten Satz lesen Sie mal auch noch vor!)

Und Ihnen ist auch bekannt, dass erst mit der Zweiten Lesung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes überhaupt die rechtliche Voraussetzung für diesen dann geänderten Theatererlass da ist. Demzufolge reicht es nach unserer Auffassung vollkommen aus, wenn dieser Antrag in der Dezembersitzung behandelt wird, und wir lehnen hiermit die Dringlichkeit ab.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN liegt Ihnen eine Drucksache 6/2376, ein Antrag zum Thema „Der Energiewende im Nordosten nicht den Wind aus den Segeln nehmen – Beschlüsse der Arbeitsgruppe Energie im Rahmen der Koalitionsgespräche dringend nachverhandeln“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter Jaeger.

Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung) : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten das ehr- liche Anliegen, zu dieser Landtagssitzung keinen An- trag zum Thema Energiewende zu stellen, aber die Entwicklung der Koalitionsgespräche ist derartig dramatisch,

(Torsten Renz, CDU: Was?!)

dass sich selbst der Ministerpräsident dieses Landes genötigt fühlt, etwas zu diesem Thema gegenüber der SPD zu äußern. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hat sich dazu geäußert.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Jetzt zum Thema Dringlichkeit: Am 25.11. plant die Große Koalition, zum Ende ihrer Koalitionsverhandlungen zu kommen, um es dann zum Beispiel dem Mitgliederentscheid bei der SPD zuzuführen. 25.11. ist deutlich vor dem Termin der nächsten Landtagssitzung.

(Torsten Renz, CDU: Sondersitzung beantragen.)

Wir möchten über dieses Thema reden und möchten die Landesregierung in ihrem Anliegen unterstützen, haben aber durchaus auch noch eigene Vorstellungen, die wir hier gern vorgetragen hätten. Deswegen ist für mich relativ klar, hier liegt eine Dringlichkeit vor, denn es ist nicht möglich, nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen diese noch mal aufzumachen. Deswegen muss das heute besprochen werden. – Danke.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Ja bitte, Herr Abgeordneter Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jaeger hat im Grunde eben schon selbst deutlich gemacht, warum es für diesen Antrag keine Dringlichkeit gibt. Wie er zu Recht ausgeführt hat, ist das Ende der Gespräche der Koalitionsverhandlungen derzeit auf den 25.11. terminiert und bis dahin wird zwischen den Koalitionspartnern verhandelt.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alles das, was momentan durch die Presse geht, und alles das, was in den Arbeitsgruppen erarbeitet wird, sind eben Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und auch das, was der Kollege Jaeger eben zu Recht ausgeführt hat, nämlich, dass sowohl der Ministerpräsident dieses Landes und SPD-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern als auch die Fraktionsvorsitzenden, insbesondere der Fraktionsvorsitzende meiner Fraktion, sich dahin gehend geäußert haben, macht ja deutlich, dass zu diesem Thema auch noch weiter gesprochen wird. Deswegen sehen wir absolut keinen Anlass, heute im Rahmen einer Dringlichkeit diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Ände

rung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/2350.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/2350 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich seit ihrem Einzug in den Landtag vor zwei Jahren kontinuierlich für mehr Transparenz in diesem Land ein. Wir haben dem Landtag zum Beispiel ein Transparenzgesetz vorgelegt, wir wollten die Nebentätigkeit von kommu- nalen Mandatsträgern veröffentlichen, wir wollten eine Fördermitteldatenbank einführen und wir wollten die Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmittelgebern durchleuchten. Heute legen wir Ihnen eine weitere Transparenzinitiative vor. Wir schlagen vor, dass die Ausschüsse des Landtages in Zukunft prinzipiell öffentlich tagen sollen.

Ich möchte gleich zu Beginn einige Argumente gegen die vorliegende Verfassungsänderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorwegnehmen. Ja, ich gestehe, was wir hier und heute fordern, ist ein alter Hut. Und ja, wir haben die Idee aus anderen Bundesländern sogar geklaut.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, Herr Saalfeld, zum wiederholten Male.)

Der Antrag ist also total unoriginell. Denn ja, Herr Ringguth, ich gebe es hiermit zu, in 9 von 16 Bundesländern tagen die Ausschüsse des Landtages bereits prinzipiell öffentlich.

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es handelt sich also hier um überhaupt nichts Revolutionäres. Und ich kann Ihnen berichten, liebe Damen und Herren von der Koalition, das wird Sie jetzt sicherlich freuen, dass in den besagten 9 Bundesländern – jetzt hören Sie zu – das Abendland noch nicht untergegangen ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein.)

Ja, so ist es.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das sieht die Koalition anders mit dem Abendland.)

Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein sind in ihrem Bestand nicht gefährdet.

(Heinz Müller, SPD: Wer hätte das gedacht?! – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Und in deren Landtagen soll teilweise sogar eine bessere parlamentarische Kultur gelebt werden als im rauen Wind dieser heiligen Hallen.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern begehrt die Umkehrung einer verfassungsrechtlichen Regelung. Die Ausschüsse unseres Landtages sollen nicht mehr hinter verschlossenen Türen tagen, sondern in Zukunft prinzipiell öffentlich sein. Damit wären wir das 10. von 16 Bundesländern und ich denke, wir wären in guter Gesellschaft.