So einen Vernebelungs- und Beschwichtigungsexperten wie Pofalla findet man ja in vielen Regierungen. Erst gestern durften wir erleben, wie Minister Brodkorb die Wirklichkeit an den Hochschulen negierte. Unterfinanzierung, war da was? Hochschulaffäre ist für beendet erklärt. Es ist immer das gleiche Schema, aber die Wirklichkeit holt die entsprechenden Beschwichtigungsexperten meist schneller als erwartet und mit hoher Wucht ein.
Meine Damen und Herren, ich habe mich im Übrigen sehr gefreut, dass der Ministerpräsident von BadenWürttemberg, Winfried Kretschmann, als erster Ministerpräsident Asyl für Edward Snowden gefordert hat.
Meine Damen und Herren, die Entschließung der Datenschutzbeauftragten ist ein Plädoyer für mehr Kontrolle,
aber eben nicht für mehr Kontrolle der Bürger, sondern für mehr Kontrolle der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden.
Es hat sich wieder einmal herausgestellt, dass dort, wo öffentliche und parlamentarische Kontrolle nicht hinreicht und wo Eingriffsrechte in ihrer Intensität und Reichweite nicht hinreichend normiert sind, Gefahren für unsere Demokratie und für unsere Bürgerrechte wuchern. Es reicht eben nicht, den Beschwichtigungsexperten und den Sicherheitsbehörden zu glauben und auf die individuelle demokratische Bildung ihrer Mitarbeiter zu vertrauen. Deswegen klingt es für mich jedes Mal wieder wie Hohn, wenn irgendein Innenminister erklärt, man könne den Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden in unserem Lande schon vertrauen. Die Realität beweist leider immer wieder das Gegenteil. Und deswegen muss man schon besonders dreist sein, wenn man wie Bundesinnenminister Friedrich und Landesinnenminister Caffier auf dem Höhepunkt der NSA-Affäre fordert, nun auch die Mautdaten abgreifen zu wollen und die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Da frage ich mich, ob diese zwei Herren eigentlich noch auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen
(Egbert Liskow, CDU: Das geht nicht mehr. Wir haben heute nicht mehr den 11.11. Hören Sie bitte auf!)
Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dort heißt es, Zitat, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“. Das „(gehört) zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss“. Zitatende. Und es sei nach dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern, dass ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorgerufen wird.
Vorratsdatenspeicherung und Mautdatennutzung wären aber eine solche totale Erfassung des Bürgers, insbesondere dann, wenn die Maut auch noch auf alle Pkw ausgedehnt würde. Und wenn die beiden genannten Innenminister ein Problem mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland haben, dann gehören sie meines Erachtens vom Verfassungsschutz beobachtet.
Ich habe die Sorge, dass sich die beiden Innenminister zu einer ernsthaften Gefahr für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung entwickeln. Ihr beständiges Sägen an Grund- und Bürgerrechten muss endlich ein Ende haben. Und diese Sorge wird bestätigt, wenn wir uns die Weiterentwicklung des Landesrechtes genau ansehen. Da setzt die Landesregierung nicht wirklich eine Priorität auf den Schutz der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das hat sich zuletzt bei der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gezeigt.
Für eine Intensivierung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes, wie Sie wissen, tritt meine Fraktion schon seit Beginn der Legislaturperiode ein.
Bedauerlicherweise lässt die Entschließung der Datenschutzbeauftragten ein Kontrollinstrument unerwähnt, das der richterlichen Vorabkontrolle. Der ehemalige Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes und derzeitige Bundesanwalt beim BGH, Dr. Hans-Jürgen Förster, schrieb unlängst in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“, Zitat: „Was nach Bejahung des Anfangsverdachts für eine Straftat nur mit gerichtlicher Erlaubnis zulässig ist, warum sollte das im präventiven Bereich des Verfassungsschutzes nicht ebenfalls erst nach einer richterlichen Prüfung stattfinden dürfen? Wäre es nicht ein Gewinn, wenn nach dem Verfassungsschützer noch der dem Einzelfall ferner stehende Richter anhand von Verfassungsschutzakten und Anträgen seinerseits insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfte?“ Zitatende.
Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss durch eine Erweiterung der Befugnisse sowie eine gesetzlich festgelegte verbesserte Ausstattung der parlamentarischen Kontrollgremien intensiviert werden. Bestehende Kontrolllücken müssen unverzüglich geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist wirklich zu prüfen, ob die Datenschutzbeauftragten verstärkt in die Kontrolle der Nachrichtendienste eingebunden werden können.
Lieber Kollege Saalfeld, der 11.11. ist schon drei Tage vorbei. Ich hatte den Eindruck, Sie befanden sich immer noch im Modus der Närrinnen und Narren. Aber Spaß beiseite!
Sie haben gesagt, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen mit den Maschinenpistolen irgendwelche Leute von den Straßen mähen oder Sonstiges.
Dagegen muss ich mich verwahren. Die Mitarbeiter der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen einen Auftrag, den das Land erteilt hat, und die mähen niemanden von der Straße oder Sonstiges.
Ich erwarte, dass Sie sich für Ihre Äußerungen gegenüber den Mitarbeitern der Landespolizei entschuldigen
und sich hier nicht als Narr aufführen. Das ist einfach unerhört, das ist frech und Sie wissen nicht, worüber Sie reden.
Sie dürfen gern anschließend wieder reden, dann sind Sie dran. Die Hubschrauber haben Sie übrigens auch vergessen. Und was das Thema Vorratsdatenspeicherung betrifft, kann ich Ihnen sagen, haben wir eine gute Formulierung, und zwar gemeinsam. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Saalfeld, es gibt noch die Möglichkeit nach Paragraf 85 Absatz 2 zu sprechen. Es steht Ihnen noch ein Viertel der ursprünglichen Redezeit zur Verfügung. Das gilt, glaube ich, auch für DIE LINKE. Nutzen Sie die Gelegenheit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Einlassungen des Kollegen Saalfeld hat sich gerade der Innenminister beschäftigt. Ich bin es auch, sage ich ganz ehrlich, leid, hier immer wieder feststellen zu müssen, dass Herr Saalfeld ein sehr merkwürdiges Verständnis von Polizei, Rechtsstaat und Sicherheitsorganen in MecklenburgVorpommern hat. Und Sie können die Anfrage stellen und werden dann wahrscheinlich die Antwort kriegen, dass die MP 5 zur Grundausstattung der Funkstreifenwagen in Mecklenburg-Vorpommern gehört. Das weiß jeder Polizist in der Landespolizei, das weiß auch der Kollege Ritter, das weiß wahrscheinlich auch die Hälfte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier. Und ansonsten glaube ich, Herr Saalfeld, ist es nicht so, dass Polizisten mit Ihnen ihren polizeilichen Auftrag permanent diskutieren müssen, und ich denke, es auch nicht wollen.
Ansonsten mit Ihren Auffassungen zu NSA, Datenschutz und dergleichen, glaube ich, haben wir nachher noch Gelegenheit, uns anhand Ihres Antrages sehr detailliert zu beschäftigen, und insofern gestatten Sie mir, dass ich zur Sachlichkeit und zum Antrag des Kollegen Ritter beziehungsweise der Linksfraktion zurückkehre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Deutschland existieren seit Jahren gute und weitreichende Datenschutzgesetze. Ebenso ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spätestens seit 1983 mittels des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Volkszählungsurteil verfassungsrechtlich garantiert.
Die Arbeit der Datenschutzbeauftragten und die dieser Arbeit zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen sind international vorbildlich und können auch in anderen
Staaten als Vorlage dienen. Dazu komme ich noch, zu diesem Thema, und ich empfehle jedem, der am deutschen Datenschutz etwas kritisiert, einen Blick über Ländergrenzen in andere demokratische Staaten Europas. Da wird er feststellen, dass wir teilweise beim Thema Datenschutz offensichtlich über ganz andere Sachen reden.
Auch wenn mich der Abhörskandal um die NSA und den britischen Geheimdienst nicht wirklich überrascht und, Herr Saalfeld, die Überraschung nehme ich Ihnen beim besten Willen nicht ab, Sie brauchen bloß Wikipedia zu bemühen, dann werden Sie regelmäßig über Skandale mit der NSA informiert werden. Eine Riesenwelle beispielsweise 1989, als der „Spiegel“ über einen gigantischen Abhörskandal berichtet hat, dürfte ja nun dem wohlmeinenden Leser überhaupt nicht entgangen sein.
Also wie gesagt, die Überraschung nehme ich nicht wirklich ernst und es darf und kann aber auch nicht sein, dass unbescholtene Bürger, und das ist der springende Punkt, Kollege Ritter, es kann, und da wäre es schön, wenn Sie zuhören würden,
es kann und darf nicht sein, dass unbescholtene Bürger ohne Anfangsverdacht ausgehorcht werden. Und, lieber Kollege Ritter, da bin ich genau bei Ihnen und ich gehe sogar noch ein Stückchen weiter, wenn ich sage, dass aus dem Geschehen Konsequenzen gezogen werden müssen.
Unser Datenschutzsystem und alle deutschen Bestimmungen zur Datensicherheit haben sich in einem jahrelangen Prozess stetig weiterentwickelt. Sobald neue konkrete Gefahren erkannt wurden, reagierte der Gesetzgeber schnell und passte die Datenschutzbestimmungen entsprechend an. Das sehe ich als völlig normal an und mit Blick auf den wissenschaftlichen, technischen Fortschritt erscheint das auch als geboten. Das ist ein ganz natürlicher Prozess.