Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

(Tilo Gundlack, SPD: Das steht im Gesetz, was eine Behörde ist. Da müssen Sie nur mal reingucken.)

Welche Schwierigkeiten Sie sich mit dem Begriff „Behörde“ eingehandelt haben,

(Michael Silkeit, CDU: Lesen bildet.)

können Sie selbst im Kommentar von Knack/Henneke zum Verwaltungsverfahrensgesetz nachlesen.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Tilo Gundlack, SPD)

Darin sind etwa einzelne Ämter in der Stadtverwaltung in der Regel keine eigenständigen Behörden,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Frau Berger, diesen Stuss haben Sie doch schon im Ausschuss erzählt.)

Jugend- und Standesämter hingegen schon. Das heißt, Beschäftigte im Standesamt werden künftig unter Umständen einen geringeren Anspruch auf Bildungsfreistellung haben als Beschäftigte im Kulturamt derselben Stadt.

(Tilo Gundlack, SPD: Jetzt konstruieren Sie mal wieder was.)

Ihr spontaner Einfall, in das Gesetz „Behörde“ hineinzuschreiben, führt dazu, dass der gesamte öffentliche Dienst im Land und in den Kommunen allein seine Strukturen definieren muss, denn nur so kann die Anzahl der Beschäftigten und damit der Freistellungsanspruch auch festgestellt werden.

Ganz kurz: Trotz aller Haken, die Sie neu in dieses Gesetz eingebaut haben, erkennen wir an, dass dieses Gesetz grundsätzlich eine Verbesserung zu der ursprünglichen Situation darstellt, und werden,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Oh, die Lampe leuchtet. Gott sei Dank!)

wenn auch mit Bauchschmerzen, zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

(Torsten Renz, CDU: Soll ich meine Frage noch mal stellen, oder geht das so?)

Das geht so.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Renz, ich muss zugeben, für einen Moment haben Sie es geschafft, mich doch ein Stück zu verwirren, aber ich will versuchen, Ihre Frage zu beantworten. Also noch mal:

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie den Wissenschaftlichen Dienst zurate gezogen, oder was?)

Wir wollen ganz klar eine Begrenzung der beruflichen Weiterbildung auf Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeiter. Noch mal: Wir sehen größere Unternehmen aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur eher in der Lage, betriebliche Weiterbildung zu organisieren und zu finanzieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Also die mit elf Mitarbeitern, oder wie ist das?)

Bezogen auf die Frage zum Änderungsantrag Folgen- des. Da steht unter 3.: „Buchstabe a wird wie folgt neu gefasst“. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass die Fassung von Ihnen aufgehoben wird und stattdessen der Satz aufgenommen wird: „Das Land erstattet Arbeitgebern mit weniger als 10 Beschäftigten im Falle der Freistellung den gleichen Betrag für die berufliche Weiterbildung“, was dann folgerichtig bedeutet, dass diese Formulierung an den ersten Satz des jetzigen Gesetzentwurfes angehängt wird, also an die Formulierung, in der zu finden ist, dass ehrenamtliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung mit dem entsprechenden Betrag gefördert wird beziehungsweise dass ein entsprechender Betrag erstattet werden kann, wenn eine Freistellung erfolgt ist. Insofern, denke ich, ist das schon konsequent und auch ein Stück weit logisch, was hier gesagt worden ist.

Ansonsten kann ich Ihre Emotionen nicht ganz nachvollziehen. Im Sozialausschuss habe ich von der CDU nichts gehört, als wir dieses Gesetz diskutiert haben, im Bildungsausschuss auch nicht. Ganz offensichtlich hat unser Änderungsantrag Sie aufgeweckt,

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

und da kann ich dann an der Stelle nur noch mal fest- stellen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt: Links wirkt offensichtlich. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Stimmen Sie zu? Stimmen Sie zu?)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Foerster, wenn das jetzt die Aufklärung Ihres Änderungsantrags war, dann sind wir wieder bei dem verwirrten Zustand,

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

dass Sie tatsächlich immer noch behaupten, Unternehmen bis zehn Mitarbeiter haben kleine Gewinne und Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern haben riesige Gewinne. Da sage ich Ihnen, das ist Ihre betriebswirtschaftliche Analyse, und der Schluss, den Sie daraus ziehen, das hier einzuführen, ist falsch – egal, wie Sie den Änderungsantrag dann auch immer schreiben.

Ich möchte für die Koalitionäre ausdrücklich das zurückweisen, was die GRÜNEN hier versuchen zu suggerieren,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

dass wir im gesellschaftspolitischen beziehungsweise im ehrenamtlichen Bereich die Weiterbildung zurückfahren, behindern oder Ähnliches. Das will ich auf das Schärfste zurückweisen, das ist nämlich unter anderem Gegenstand dieses Gesetzentwurfes. Ich will Ihnen das auch anhand von Zahlen noch mal belegen, Frau Berger, bevor Sie hier weiterhin so etwas verbreiten.

Wenn ich vorhin gesagt habe, von den 479 Anträgen ist ein Achtel zurückgegangen auf gesellschaftspolitische und ehrenamtliche Weiterbildung, will ich das noch mal in absoluten Zahlen sagen, damit wir wissen, wovon wir hier sprechen. Es waren 71 Anträge im gesellschaftspolitischen Bereich, die im Jahre 2012 genehmigt worden sind und aus dieser Haushaltsstelle bezahlt wurden, und es war 1 Antrag im ehrenamtlichen Bereich – und wir belassen weiterhin die Haushaltsstelle mit 180.000. Das können Sie jetzt mal mathematisch nachvollziehen, wie viel überhaupt ein Achtel von 180.000 oder 190.000 ist.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die anderen Zahlen vorhin waren auch schon falsch berechnet.)

Wir nehmen jetzt 60.000 Euro und sagen, die sind für die berufliche Weiterbildung. Es stehen dann 120.000 bis 130.000 Euro zur Verfügung für den Bereich, den ich eben genannt habe: gesellschaftspolitisch und ehrenamtlich. Wenn Sie sich dann noch anschauen – das hat meiner Meinung nach auch Herr Foerster bei seinen ersten Ausführungen fälscherweise hier dargestellt –, dass die Haushaltsstelle immer nicht ausgereicht hat. Er selbst hat die Kleine Anfrage gestellt, Nummer 6/2168, aus der deutlich hervorgeht, dass seit 2006 bis 2012 niemals die Haushaltsmittel vollständig abgerufen worden sind. Es ist so gewesen, dass im letzten Jahr von 188.000 nur 144.000 abgerufen worden sind. In dem Jahr davor oder in den fünf, sechs Jahren davor standen immer 200.000 Euro zur Verfügung und die Werte schwankten zwischen 180.000 bis 105.000 Euro, die nur abgerufen worden sind.

Dann brauchen Sie nicht zu suggerieren, dass wir hier die ehrenamtliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung blockieren. Anhand von Fakten ist das einfach falsch an dieser Stelle. Und wenn Sie im Ausschuss gut zugehört haben

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gegenüber dem letzten Gesetz nicht, gegenüber dem Gesetzentwurf.)

und vorhin auch noch mal dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bei der Berichterstattung zugehört haben, da hat er sehr deutlich gesagt, dass der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugesagt hat, das Gesetz zu evaluieren und uns in einem angemessenen Zeitraum – wenn das Zahlenwerk vorliegt – vorzustellen, inwieweit die Inanspruchnahme gelaufen ist, zum Beispiel a) in der Höhe und b), für welche Unternehmen beziehungsweise für welche Bereiche das in Anspruch genommen wird und wurde.

Das ist ja auch in Ihrem Sinne und insofern haben wir, denke ich, als Gesetzgeber alles getan,

(Beifall Andreas Butzki, SPD)

dass wir spätestens in anderthalb Jahren Zahlen auf dem Tisch haben und möglicherweise dann gegensteuern können. Aber alles andere weise ich an dieser Stelle zurück. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2122.

Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2439 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Jetzt ist mir nicht klar, wie die GRÜNEN abgestimmt haben.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zustimmung, mit Bauchschmerzen. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zustimmung.)

Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.