Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Än- derungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2570, soweit er den Paragrafen 5 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570, soweit er den Paragra- fen 5 betrifft, mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE, nein, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 6 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 6 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Än- derungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2570, soweit er den Paragrafen 16 betrifft, ab- stimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570, soweit er den Paragrafen 16 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 17 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 17 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2439 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/2439 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Andreas Butzki, SPD: Zustimmen! – Torsten Renz, CDU: Ihr müsst zustimmen!)

Ich glaube, nach diesen Unklarheiten und damit es dann hinterher keine Probleme gibt, lasse ich noch mal abstimmen.

(Heinz Müller, SPD: Okay.)

Also ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2570, so- weit er die Einfügung einer Entschließung betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, Drucksache 6/2230, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 6/2440. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/2562, 6/2563, 6/2564 sowie 6/2565 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2230 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/2440 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2562 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2563 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2564 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2565 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann zumindest dafür garantieren, dass die Einbringung, der Bericht hier relativ kurz sein wird. Für die anschließende Diskussion kann ich dann aber leider nicht sprechen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2230 in seiner 50. Sitzung am 9. Oktober 2013 beraten und an den Bildungsausschuss überwiesen.

Der Bildungsausschuss hat auf Antrag der Fraktion DIE LINKE am 6. November 2013 eine Anhörung durchge

führt, während der das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern gehört worden sind. Weitere Sachverständige haben dem Bildungsausschuss aufgefordert oder unaufgefordert schriftliche Stellungnahmen zugesandt.

Sowohl in der Anhörung als auch in der nachfolgenden Diskussion im Ausschuss hat das Thema Seiteneinsteiger eine dominierende Rolle gespielt. Vor allem vor dem Hintergrund des drohenden Lehrermangels ist von fast allen Anzuhörenden die Einstellung von Seiteneinsteigern bei gleichzeitiger Qualifizierung begrüßt worden. Seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist hierzu beispielsweise unterstrichen worden, Regelungen zum Seiteneinstieg müssten zwingend die Balance zwischen Lehrkräftesicherung, Qualität von Bildungsprozessen und der dafür notwendigen Qualität der Lehrerbildung sowie der Wertschätzung und Anerkennung der bisherigen Fachkräfte finden.

Deshalb hat sich eine Reihe von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen darauf bezogen, die Qualifizierung von Seiteneinsteigern, wenn sie für nötig erachtet wird, sicherzustellen. So soll gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung nach der vorliegenden Beschlussempfehlung der Erwerb der Lehrbefähigung durch das Bildungsministerium unter anderem auf der Grundlage einer Einschätzung durch die Schulleitung, die diese insbesondere durch Unterrichtsbesuche gewonnen hat, festgestellt werden. Soweit im Einzelfall erforderlich, insbesondere bei neu eingestellten Lehrkräften können zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen festgestellt werden. Die berufsbegleitende Qualifizierung erfolgt in Verantwortung des Institutes für Qualitätsentwicklung auf der Grundlage eines die Standards der Lehrerbildung berücksichtigenden Ausbildungskonzepts. Die Schulen sind verpflichtet, die Qualifizierung zu unterstützen und zu begleiten. Damit wird sichergestellt, dass die Standards der Lehrerbildung auch für Seiteneinsteiger gelten.

Ein weiteres Thema war die Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock, die durch einen einstimmig angenommenen Änderungsantrag erreicht werden konnte.

Ein dritter Schwerpunkt in den Beratungen war die Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge. Insbesondere seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf die große Bedeutung der Sprecherziehung für die Lehrergesundheit hingewiesen worden. Vor diesem Hintergrund ist beantragt worden, die Sprech- erziehung als Pflichtbestandteil der Lehrerbildung zu belassen. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Jedoch ist auf Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen worden, in allen Lehrämtern die bildungswissenschaftlichen und praktischen Anteile grundsätzlich unter Berücksichtigung des Leitbildes der Inklusion auszugestalten. Sozialpädagogische und me- dienpädagogische Gesichtspunkte, einschließlich des Datenschutzes, sind in den Bildungswissenschaften zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sollen Angebote für Sprecherziehung, politische Bildung oder politische Philosophie vorgehalten werden. Damit ist sichergestellt, dass die Studentinnen und Studenten Kurse für Sprecherziehung, politische

Bildung oder politische Philosophie belegen können, wenn die Ausbildungsstätte sie vorhält. Jeder Student kann also eigenverantwortlich Vorsorge für seine Gesundheit treffen.

Insgesamt hat der Bildungsausschuss in seiner abschließenden Beratung am 3. Dezember 2013 acht Änderungsantrage der Koalitionsfraktionen angenommen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung entscheidend verbessert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Glück, dass wir die Koalitionsfraktionen haben.)

Da aus Sicht der Opposition weitere Änderungen möglich, aber auch notwendig gewesen wären, können sie der Beschlussempfehlung insgesamt nicht zustimmen.

Ich bitte Sie, der mehrheitlich vom Bildungsausschuss angenommenen Beschlussempfehlung zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt eine angeregte fachliche Diskussion haben werden. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine zwingend erforderliche Qualifizierung für Seiteneinsteiger, wir haben es eben noch mal vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gehört, nur bei Bedarf, nur in Einzelfällen wird weitergebildet. Eine 5-, 7- oder 10-jährige Unterrichts- tätigkeit ohne Lehramtsstudium kann eine Lehreraus- bildung ersetzen, Lehramtsstudenten als unbezahlte Leihkräfte in den Ganztagsschulunterricht, Langzeitpraktikum statt Haupt-, Sozial- und Orientierungspraktikum – das neue Lehrerbildungsgesetz ist fertig.

Wie die Koalition damit zufrieden ist, werden wir noch hören. Wie sie damit umgegangen ist, sehen wir daran, dass die Abgeordneten von SPD und CDU erst mit Beginn der abschließenden Beratung ihre Änderungsanträge als Tischvorlage vorlegten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So was!)

Deshalb wurde die Ausschusssitzung vertagt und alles wurde auf den letzten Peng beraten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja gar nicht üblich bei der Koalition.)

Trotzdem kann die Koalition damit zufrieden sein, denn alles, was bisher nicht geleistet worden ist, obwohl es im Lehrerbildungsgesetz steht, wird mit der Novelle entsorgt. Die Lehrerbedarfsplanung, die nach altem Lehrerbildungsgesetz im Abstand von zwei Jahren erstellt werden sollte und damit in diesem Jahr, also 2013, fällig wäre, liegt nicht vor.

Was allerdings an dieser Stelle vorliegt, ist eine Gesetzesänderung, die besagt, dass die Lehrerbedarfsprogno

se mindestens einmal in fünf Jahren vorgelegt werden muss, und das, obwohl die Koalition im Lehrerbildungsgesetz von 2011 betont, ich zitiere: „Die Lehrerbedarfsplanung ist Grundlage für die Verhandlungen mit den Hochschulen über Zielvereinbarungen und die Abstimmung der Hochschulkapazitäten, die mindestens den Landesbedarf abdecken müssen.“ Ende des Zitats. Aber anstatt Ihren Pflichten nachzukommen und diese Be- darfsplanung vorzulegen, schieben Sie diese in die Zukunft oder sogar der nächsten Regierung in die Schuhe.

(Torsten Renz, CDU: Das müssen Sie dann auch wieder selbst machen.)