Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Meine Damen und Herren, aber auch meine Fraktion hat sich mit Anträgen beteiligt. Ich will zwei, drei Dinge nennen:

Das Erste ist die Phosphorforschung, die haben wir beantragt, noch mal gestärkt. Das ist uns deshalb wichtig, weil wir wissen, dass die Phosphorvorkommen, die natürlichen Phosphorvorkommen zur Neige gehen und wir hier verstärkt auf Rückgewinnung setzen wollen. Ich glaube, das ist am Ende auch etwas, was für die Natur vernünftig ist.

Ein zweiter Punkt, den ich benennen möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass wir etwas tun

wollen für die Unterbringung von verletzten Wildtieren. Die Zoos haben uns hier gebeten, auf einem Parlamentarischen Abend etwas zu tun. Das haben wir geprüft. Da haben wir es für richtig und wichtig befunden und deswegen haben wir auch an dieser Stelle hier investive Mittel eingestellt.

Dritte Sache. Die Verbraucherzentrale ist im Agrarausschuss gewesen und hat berichtet. Ich war, will ich zugestehen, nach den Beratungen im Agrarausschuss nicht wirklich zufrieden mit dem, was am Ende rausgekommen ist.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Ich bin mit meinem Arbeitskreis zur Verbraucherzentrale gefahren und wir haben an dieser Stelle noch mal Dinge verbessert. Die Verbraucherzentrale hat jetzt Mittel, wenn wir das so verabschieden, um rechtliche Auseinandersetzungen führen zu können. Das ist deshalb wichtig, damit die Verbraucherzentrale kein zahnloser Tiger ist, sondern an der einen oder anderen Stelle sich auch in rechtlichen Auseinandersetzungen bewegen kann, ein ganz wichtiger Punkt für mich.

Zweiter wichtiger Punkt ist, wir haben einen liberali- sierten Energiemarkt. Deswegen wollten wir auch, dass es von der Verbraucherzentrale an dieser Stelle Be- ratung gibt. Es ist gerade für ein Land wie Mecklen- burg-Vorpommern, wo die Einkommen nicht so hoch sind, glaube ich, ein wichtiger Punkt, dass die Menschen hier bei der Verbraucherzentrale Beratung bekommen können. Der dritte Punkt, wir haben dafür gesorgt, dass es eine dynamische Verstetigung der Mittel gibt. Das war ein ausdrücklicher Wunsch der Verbraucherzentrale, die uns gesagt hat, wir wollen mehr Sicherheit haben.

Vierte Sache, die ich hier sagen möchte, das ist zum Thema Bienen, aus meiner Sicht eines der wichtigsten Nutztiere, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wir sind im Bienenzentrum Bantin gewesen, da kann ich auch jedem nur mal einen Besuch empfehlen. Das Bienenzentrum Bantin kann künftig die selbst erwirtschafteten Mittel auch bei sich einsetzen. Wer sich die Anlage dort mal ansieht, wird auch feststellen, das ist dringend notwendig.

Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Etatentwurf des Agrar- und Umweltbereiches einen Haushaltsansatz, der sich in einem stabilen Gleichgewicht befindet, einem Gleichgewicht aus Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung. Und in diesem stabilen Dreieck gestalten wir unsere Politik, mit diesem stabilen Dreieck bringen wir unser Land weiter in Richtung einer Zukunft aus eigener Kraft. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Der Abgeordnete Krüger hat seinen Beitrag beendet, gut.

(allgemeine Heiterkeit – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke für den Hinweis.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Professor Dr. Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch im Agrarausschuss stand die Behandlung des Einzelplanes 08, das wurde eben schon gesagt, und der mit diesem Thema zusammenhängenden Fragen aus den anderen Haushaltsdokumenten unter einem hohen Zeitdruck. Eine Bewältigung war nur durch Sonderberatungen möglich. Die Besonderheit des Agrarhaushaltes ist, auch das wurde angedeutet, dass wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die nächsten zwei Haushaltsjahre noch gar nicht vorhanden waren und heute auch zum Teil noch nicht sind.

Dazu zählen beispielsweise die Entscheidungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, die bis zu ihrer Widerspiegelung im ELER zum Teil noch immer nicht vorliegen. Für die daraus zu beschließenden Ausrichtungen des Haushaltes für die Gestaltung des entsprechenden Landesprogramms, und das ist das EPLR, lagen also nur Annahmen zugrunde. In den entsprechenden Spalten des Entwurfes des Einzelplanes 08 heißt es dann, dass die Konkretisierungen durch Verordnungen vorgenommen werden.

Das ist gewiss nicht nur für uns eine schwierige Situation, sondern auch für die Landesregierung. Da habe ich überhaupt keine andere Auffassung. Trotz allen Verständnisses für Zwänge, die von außen kommen, hätte hier, wie von uns mehrfach gefordert, eine Information oder Beratung über die Vorstellungen der Landesregierung zur künftigen Ausrichtung beziehungsweise der künftigen Schwerpunkte unbedingt dazugehört. Sicherlich haben das unsere Kollegen aus den Koalitionsfraktionen auch so gesehen, denn nur so konnte es wohl geschehen, dass sich einer unserer Änderungsanträge in den vorliegenden Beschlüssen, wenn auch etwas modifiziert, Kollege Krüger hat darauf aufmerksam gemacht, wiederfindet.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Insgesamt hatten wir eine intensive Beratung und einen fairen Umgang miteinander. Das möchte ich hier ausdrücklich hervorheben und dafür bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wenig hilfreich in der Sache war, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Änderungsanträge nicht im Agrarausschuss dem Fachausschuss vorlegen konnte oder wollte und damit diese in der fachlichen Diskussion nicht berücksichtigt werden konnten. Das bedauere ich persönlich sehr.

Ich will noch ein agrarpolitisches und wohl auch finanz- politisches Thema ansprechen, das vor allem das Haushaltsbegleitgesetz betrifft und ein wichtiger Beratungspunkt im Agrarausschuss war. Deshalb soll es auch hier an dieser Stelle zur Sprache kommen. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes soll mit Artikel 2 wieder einmal das Landwirtschaftssondervermögensgesetz geändert werden. Im Landwirtschaftssondervermögensgesetz soll die Möglichkeit aufgenommen werden, den Erwerb von Konversionsflächen des Bundes zu finanzieren. Damit ist, meine Damen und Herren, konkret die Übernahme des Truppenübungsplatzes Lübtheen gemeint, da eventuell dies die Kernzone des künftigen Biosphärenreser- vates Elbetal werden soll. Zudem werden weitere Rege

lungen zur Entnahme aus dem Sondervermögen für Investitionen im Landgestüt Redefin sowie zur Vorfinanzierung von Planungskosten aus dem Sondervermögen getroffen.

Da solche oder ähnliche Eingriffe in das landwirtschaftliche Sondervermögen inzwischen jeden Doppelhaushalt begleiten, war es für uns Anlass, dieses besondere Vermögen, ich wiederhole, dieses besondere Vermögen und seine Nutzung einmal zu betrachten.

Das landwirtschaftliche Sondervermögen ist mit dem Landwirtschaftssondervermögensgesetz von 1993 ge- bildet worden. Ein kurzer Rückblick: Aus den Nettoverkaufserlösen von Flächen und aufstehenden Gebäuden ehemaliger Landesdomänen Mecklenburg-Vorpommern und landeseigener Liegenschaften im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde ein „Sondervermögen“, Zitat, ein „Sondervermögen zur Förderung der Wiedereinrichtung bäuerlicher Betriebe, Kooperationen und Gruppenbetriebe und zur Förderung umweltverträglicher Landwirtschaft“, Ende des Zitats, gebildet.

Aus den Mitteln des Sondervermögens Landwirtschaft konnten durch Vergabe zinsgünstiger Kredite und durch Vergabe von Zuschüssen aus den Zinserträgen unter anderem die Wieder- und Neueinrichtung sowie die Stabilisierung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Kooperationen und Gruppenbetrieben gefördert werden. Aber auch Maßnahmen für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren oder auch Maßnahmen zur Neu- und Weiterentwicklung zukunftsträchtiger Technologien und/oder Produktionsverfahren und deren Überleitung in die Praxis konnten damit beispielsweise unterstützt werden. Über Jahre wurde das gut genutzt und damit wurden Grundsteine für eine leistungsfähige und umweltorientierte Landwirtschaft gelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Jahren hat sich der Bestand des Sondervermögens auf etwa 35 Millionen Euro eingepegelt. Wozu es heute im Wesentlichen genutzt werden soll, habe ich bereits gesagt. Hinzugefügt werden muss noch, dass das Sondervermögen auch als Lückenbüßer für eventuelle EUAnlastungen genutzt werden kann.

Es ist für mich überhaupt keine Frage, dass der Kauf des Truppenübungsplatzes ohne Zweifel eine wichtige Frage für das Land ist. Aber muss es aus diesen Mitteln mit- finanziert werden? Wir meinen Nein, denn für ein landwirtschaftliches Sondervermögen mit dieser geschichtlichen Entwicklung sollte man wieder eine adäquate und zukunftsfähige Verwendung finden, die wir sowohl im Agrarausschuss als auch im Finanzausschuss vorgeschlagen hatten. Das Landwirtschaftssondervermögen soll auch künftig beispielsweise für die Verbesserung der Agrarstruktur im Lande bis hin zur Einrichtung eines revolvierenden Fonds zur Unterstützung von Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen durch Mitarbeiten der Junglandwirte genutzt werden. Das läge im Sinn und im Wesen des Gesetzes. So lautete unser Antrag.

Die Übernahme der noch zur Verfügung stehenden restlichen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG hat landespolitisch mindestens eine ebenso hohe Priorität wie der ebenfalls in Vorbereitung befindliche Erwerb der Konversionsfläche Truppenübungsplatz Lübtheen. Die Nutzung der vorhandenen Mittel für den Ankauf des

Truppenübungsplatzes wäre für das Landwirtschaftssondervermögen eine dauerhafte Kürzung, die überdies keine Rückflussmöglichkeiten aus Pachten und Bewirtschaftungsergebnissen bieten würde. Damit würde das Landwirtschaftssondervermögen eventuell auch nicht die Zinserträge erwirtschaften, die für die Finanzierung der Bereinigung devastierter Flächen vorgesehen wurden.

Diesen Einsatz in dem Bereich finde ich außerordentlich gut und unterstützenswert. Hier muss ich einflechten, dass das Sondervermögen auch eine beruhigende Wirkung hat. Hier werden zu jedem Doppelhaushalt zusätzliche Mittel für die Beseitigung devastierter Flächen, diesmal 1 Million aus Zinserträgen, hervorgezaubert, die auf die CDU-Fraktion sicher auch beruhigend wirken. Dagegen wäre im Falle, dass der Bund die BVVG-Flächen nicht kostenfrei – und damit ist ja nun leider zu rechnen – an das Land übergeben will, für eine mögliche Anteilsfinanzierung vorgesorgt, die eine entsprechende Rückflussmöglichkeit durch die Verpachtung dieser Flächen bietet. Damit bliebe das Sondervermögen als revolvierender Fonds erhalten und wir haben auch in Zukunft positive Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Agrarpolitik.

Das ist unsere Idee einer Politik mit Konzept und der besseren Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten im Lande. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden an dieser Frage dranbleiben. Wir werden hier nicht lockerlassen.

Eine letzte Bemerkung zu der Frage mit dem Rapsblütenfest: Die besondere Bedeutung sehe ich darin, dass es sich hier um ein Landesrapsblütenfest handelt, das eine große Tradition hat und auch weitergeführt werden sollte. So weit vielleicht zu Ihrer Anfrage, Herr Kollege Krüger.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Es war ja aber die Frage, wie es hier sein soll. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Also wirklich, Herr Krüger, …

Wo ist er denn?

(Thomas Krüger, SPD: Hier!)

Hier vorne, ja genau.

… wenn Sie hier so tun, als ob Sie angesichts des Unwetters am 05.12. und der Unwetterwarnungen, wo wir den Ausflug gemacht haben zu den Tierhaltungsanlagen, wenn Sie da so tun, als ob das ein Tag wie jeder andere gewesen wäre, dann muss ich mich doch sehr wundern.

(Thomas Krüger, SPD: Die anderen waren doch da, oder nicht? – Egbert Liskow, CDU: War es doch bei den anderen auch.)

Das ist ein Tag, an dem gerade für Rostock für die Mittagszeit das Maximum des Sturmtiefs „Xaver“ angekündigt war. Es sind etliche Veranstaltungen, unter anderem der Städte- und Gemeindetag ausgefallen, Minister haben davor gewarnt, das Haus zu verlassen. Gerade für Rostock war das Maximum für die Mittagszeit angekündigt – wenn Sie das hier einfach kaltlässt! Meine Mitarbeiterin bekam einen Anruf, ihre Tochter müsse aus dem Hort abgeholt werden. Angesichts des Sturms soll das Kind nicht alleine nach Hause gehen. Wir haben die Verantwortung übernommen für unser Handeln und haben die Exkursion zur Mittagszeit abgebrochen.

Ich bin zu meinem Wahlkreisbüro gefahren, zur Mittelmole nach Warnemünde – ein Bereich, der nicht sturmflutgeschützt ist, der sich in dem Bereich befindet,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie müssen sich doch nicht entschuldigen für solche haltlosen Vorwürfe!)

der sich in dem Bereich befindet, wo eben Sturmflutschutz nicht stattfindet –, und habe das erst einmal alles sichergestellt, damit da keine Überflutungsschäden eintreten. Ich finde das ein verantwortungsvolles Handeln. Das sind öffentliche Mittel, die ich dort schütze, und das geht alle Steuerzahler an. Wenn Sie auf diesem Niveau hier diskutieren, dann habe ich wirklich das Gefühl, Sie stehen inhaltlich mit dem Rücken zur Wand, wenn Sie auf solch ein Niveau herunterfallen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Und warum haben Sie uns das nicht gesagt an dem Tag?)

Ich habe das kommuniziert zu Herrn Tack. Ich konnte nicht mit allen kommunizieren, weil wir mittlerweile sehr gestreckt waren an verschiedenen Orten.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)