Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Vorpommern, darauf hinzuwirken, die Abschiebungen der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Roma sowie weiterer ethnischer Minder- heiten wie Serben, Aschkali und muslimische Slawen in den Kosovo über die Wintermonate auszusetzen?

Nein, eine derartige Absicht besteht seitens des Innenministeriums nicht. In der Bundesrepublik Deutschland und auch in Mecklenburg-Vor- pommern erhalten alle verfolgten Menschen, die begründet und belastbar Asyl- oder sonstige Verfolgungsgründe darlegen, umfassenden Schutz und das ist auch richtig so. In allen Fällen von Rückführung, egal in welches Herkunftsland, wird zunächst ein in der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes Asylverfahren durchgeführt beziehungsweise es geht zumindest ein aufenthaltsrechtliches Verfahren zur Prüfung

und zur Feststellung der Ausreisepflicht voraus. Auch besteht immer die Möglichkeit, im Einzelfall aus besonderen Gründen Asylfolgeverfahren einzuleiten sowie eine gerichtliche Verfolgung anzustreben.

Jedoch ist zu bedenken, dass sehr viele unberechtigte Asylanträge gestellt werden, die dann im Ergebnis nicht zu einer Flüchtlingsanerkennung führen. Dieser Personenkreis ist dann vollziehbar ausreisepflichtig. Wenn in diesen Fällen keine Duldung erteilt wird beziehungs- weise nicht von einer freiwilligen Ausreise Gebrauch gemacht wird, steht als letztes Mittel eine Abschiebung im Raum. Dieser Verfahrensweg gilt trotz aller immer wieder vorgetragenen Bedenken auch für Angehörige der Roma.

Im Falle einer Rückführung in den Kosovo sind dann die Vorgaben des Rückführungsabkommens zu beachten. Wie Sie wissen, ist im April 2010 durch den Bundes- innenminister mit seinem kosovarischen Amtskollegen in Berlin ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden, welches am 1. September 2010 in Kraft getreten ist. Die Rückführungsverfahren sind damit auf eine klare und auch für beide Seiten verbindliche Grundlage gestellt worden.

Danke schön.

Ich sehe eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Herr Minister, inwieweit sind die Informationen richtig, dass von den jetzt ausreisepflichtigen Roma 20 Personen während ihres Aufenthaltes hier in Mecklenburg und Vorpommern Straftaten begangen haben oder gegen sie ermittelt wurde wegen begangener zu vermutender Straftaten?

Zu den Informationen kann ich Ihnen keine Aussagen machen.

Könnten Sie das schriftlich vielleicht nachholen, wären Sie so freundlich?

Das kann ich gerne machen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich darf nun den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 19 und 20 zu stellen.

Herr Minister!

19. Aufgrund welcher Umstände hat die Landesre

gierung ihre Zusicherung, rechtzeitig vor der Umsetzung des Kreisstrukturgesetzes und vor Zusammentreten der neuen Kreistage eine Anpassung der Entschädigungsverordnung vorzulegen (vergleiche Landtagsdrucksache 5/3599, Seite 213), bisher nicht einhalten können?

Sehr geschätzter Herr Kollege Ritter, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kreisstrukturgesetz sah die Aufhebung der Entschädigungsverordnung vor. Dadurch sollte den Kommunen vor

dem Hintergrund des Neuzuschnittes der Landkreise vor Ort die Gelegenheit gegeben werden, in ihren Hauptsatzungen angemessene Entschädigungssätze

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

für ihre ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger selbst und eigenverantwortlich zu regeln. Dies ist bekanntermaßen im parlamentarischen Verfahren – und dafür ist ja das Parlament mit seinen Aufgaben zuständig –, ist im Rahmen des Verfahrens rückgängig gemacht worden.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Eine Novellierung der Entschädigungsverordnung konnte vor dem Hintergrund der Kreisgebietsreform sowohl aus inhaltlichen als auch aus formalen Gründen nicht zum September dieses Jahres erfolgen. Wie Sie wissen, stand die Kreisstrukturreform bis zum 18. August auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtes und wurde erst kurz vor der Umsetzung des Gesetzes vom Landesverfassungsgericht bestätigt.

Zudem ergibt sich aus der novellierten Kommunalverfassung inhaltlicher Änderungsbedarf im Entschädigungsrecht. Die Kommunalverfassung selbst trat aber erst zum 5. September in Kraft. Außerdem soll eine beabsichtigte Novellierung durch eine dazu eingesetzte Kommission ab nächstem Jahr vorbereitet werden. Und vielleicht erlauben Sie mir, dann gleich auf die zweite Frage mit einzugehen.

Wir werden oder wir haben vor, Weihnachten in allen Kommunen die dementsprechenden vorläufigen Verordnungen in Kraft zu setzen und dass mit Beginn des neuen Jahres die dementsprechend festgelegte Kommission – in der natürlich auch die Vertreter der Landesverbände, also des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages, vertreten sind – einen entsprechenden, möglicherweise konsensfähigen Lösungsweg zwischen allen Gremien erarbeiten wird. Dafür ist die notwendige Zeit eingeräumt und auch die Zusammensetzung wird die Möglichkeit bieten. Allerdings müssen wir jetzt erst mal die Grundlage schaffen, dass es vorübergehend eine Verordnung gibt. Das wurde gestern angemahnt, dass wir dies im Dialog tun sollen.

(Heinz Müller, SPD: Tun wir ja auch.)

Deswegen haben wir hier auch den Landkreistag mit einbezogen. Der hat noch einmal in der letzten Woche in der Verordnung die eine oder andere Veränderung gewünscht. Ich nenne mal das Stichwort „Bagatellgrenze“ oder Ähnliches. Das haben wir gemeinsam so getragen, machen wir auch so, und wir werden das vor Weihnachten so in Kraft setzen, dass auch die Abgeordneten angemessen entsprechend ihrer Aufgabe entschädigt werden können. Das ist eine berechtigte Forderung und wenn es hier oder da möglicherweise eine Woche zu lange gedauert hat, dann nehme ich das sowohl für mich als auch für meine Mitarbeiter auf unsere Schultern, dass wir da vielleicht ein bisschen schneller hätten sein können.

Danke schön.

Ich bitte nun die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 21 und 22 zu stellen.

Danke schön, Frau Präsidentin!

Herr Minister!

21. Hat die Landesregierung die Absicht, den Kern

energiebeirat weiterzuführen und, wenn ja, wann sollen die ausgeschiedenen Mitglieder ersetzt werden?

Frau Kollegin Abgeordnete, die Entscheidungsfindung innerhalb der Landesregierung da- rüber, ob und in welcher Form der Kernenergiebeirat weitergeführt wird, ist nach den Wahlen noch nicht abgeschlossen, selbst bei mir persönlich noch nicht, denn wir haben ja ein Energieministerium, was auch bestimmte Aufgaben außerhalb von Kernenergie mit löst. Deswegen muss die Thematik in Gänze behandelt werden, und Sie wissen, auf der Grundlage der geltenden Geschäftsordnung für den Kernenergiebeirat ist der Kernenergiebeirat so lange mit den alten Kolleginnen und Kollegen bestellt, bis es die Berufung eines neuen oder möglicherweise eines anderen oder möglicherweise gar keinen Kernenergiebeirat mehr gibt.

Deswegen ist die Frage in der Tat derzeit noch nicht endgültig entschieden und ich kann sie im Augenblick nicht beantworten. Aber es spricht vieles dafür, dass wir auch in Zukunft ein Gremium haben werden, was die Transparenz gewährleistet, die bei der durchaus problematischen Thematik nach wie vor notwendig ist, und trotz Einzug der GRÜNEN in den Landtag möglicherweise gut beraten sind, auch weiterhin so ein Gremium vorzuhalten. Die Frage ist nur, ob es neben dem, …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht trotz, sondern wegen des Einzugs der GRÜNEN.)

Gut, wegen, wie auch immer.

… dass man möglicherweise noch andere Thematiken als nur die Kernenergie reinnimmt. Das wird in der Landesregierung dementsprechend noch geklärt und dann zügig einer Lösung zugeführt.

Eine Nachfrage dazu: Gibt es denn möglicherweise Gründe aus Ihrer Sicht, die gegen eine Fortführung sprechen?

Ich habe gerade ausgeführt, sowohl als auch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Einerseits und andererseits.)

Der Kernenergiebeirat hat ein Stück Geschichte. Zu der Geschichte gehört, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem eben bis in den Herbst dieses Jahres BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht als Bestandteil des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern hatten, die immer bekanntermaßen ein besonderes Interesse an der Thematik „Kernenergie/Atomkraft“ et cetera gehabt haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber die GRÜNEN waren nicht der Grund für den Kernenergiebeirat.)

Das ist ja keine neue Regelung. Deswegen ist, um sie in die parlamentarischen Beratungen mit einzubeziehen,

um sie in den Informationsbedarf mit einzubeziehen, unter anderem vor vielen Jahren dieses Gremium gebildet worden. Mittlerweile hat sich das fest etabliert. Unabhängig vom Einzug oder Nichteinzug bin ich dafür offen. Ich habe schon in dieser Richtung zum Ausdruck gebracht, dass ich eher davon ausgehe, dass es einen geben wird, der aber möglicherweise in Gänze anders aussieht, als er jetzt ist – nicht in der Zusammensetzung, sondern im Aufgabenbereich, weil wir beispielsweise mit der Zustimmung zum Erkundungsgesetz und sonstigen Sachen mittlerweile eine ganze Reihe von anderen Aufgaben haben, die eben nicht mehr ausschließlich Bestandteil des Kernenergiebeirates in der Form sind, wie er mal in Lubmin gegründet worden ist, und er deswegen möglicherweise ein breiteres Umfeld bedienen soll. Das werden wir im Kabinett entscheiden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hört sich doch schon besser an.)

Ich denke, wir werden eine gute Entscheidung im Sinne von Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes finden.

In diesem Sinne verzichte ich auf die zweite Frage, denn da kommt ja auch nur Vages.

Frau Dr. Schwenke, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie die Aussagen des Ministers nicht zu kommentieren haben.

(Minister Harry Glawe: Das finde ich nämlich auch.)

Entschuldigung.