Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, gegen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft, mit dem die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt wird, ist die Beschwerde zulässig, über die der Generalstaatsanwalt entscheidet. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, kann der Anzeigende binnen eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn er zugleich Verletzter der möglichen Straftat ist. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht.

Unabhängig von der Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, das war das, was ich gerade beschrieben habe, kann der Anzeigende unbefristet eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Generalstaatsanwalt entscheidet das Justizministerium.

Es gab einen konkreten Fall, in dem Frau Sylvia Bretschneider als Präsidentin des Landtages in der Presse oder über die Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass sie sich gegen eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts bei Ihnen beschweren möchte. Hat sie das in der Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde getan?

Einen Moment, Herr Abgeordneter. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie hier Fragen an die Landesregierung stellen können und nicht Fragen, die das Parlament selber betreffen. Es geht um die Regierungsarbeit. Insofern weise ich diese Nachfrage zurück.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Eine zweite Nachfrage: Fanden Sie, dass Sie bei der ersten Nachfrage betroffen waren, oder teilen Sie die Argumentation unserer Landtagspräsidentin?

Herr Abgeordneter...

Auch diese Frage, Herr Petereit, weise ich an dieser Stelle zurück.

(David Petereit, NPD: Vielen Dank für die Zensur. – Zurufe von Minister Harry Glawe und Stefan Köster, NPD)

Herr Petereit, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben die Entscheidung des Präsidiums hier oben nicht zu kommentieren und nicht zu bewerten.

(David Petereit, NPD: Ja, ja, ist klar.)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Finanzministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin.

13. Wie erfolgt die Betäubung und die Tötung von

nicht lebensfähigen Ferkeln in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ja, manchmal macht es keinen großen Spaß, meinen Kollegen zu vertreten, aber zum Glück hat das Haus mir eine Antwort aufgeschrieben.

Die Durchführung der Tötung richtet sich nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben. Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung, das heißt unter Betäubung in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit getötet werden. In der Schweinzuchtanlage Alt Tellin erfolgt die Betäubung und Tötung nicht überlebensfähiger Ferkel durch sachgerechten Kopfschlag.

Die Beurteilung der Überlebensfähigkeit wird von erfahrenen Tierpflegern durchgeführt. Kontrollen der Tierhalter des Betriebes in Alt Tellin finden unangekündigt zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchschnittlich einmal in der Woche durch die für Tierschutz zuständige Behörde des Landkreises statt.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Töten von Jungtieren in Nutztierhaltungsanlagen“ auf Drucksache 6/2586 vom 20. Januar 2014.

14. Wie ist der aktuelle Stand der im Dezember 2013

vom Landwirtschaftsminister angekündigten Prüfung, die Einsetzung von Tierschutzbeauftragten in industriellen Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern praxistauglich umzusetzen?

Herr Minister Dr. Backhaus hatte angeregt, dass die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden, das sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, Tierhalter von bestimmten Tierhaltungen verpflichten, Tierschutzbeauftragte zu benennen. Die Kriterien für die Verpflichtung zur Benennung der Tierschutzbeauftragten in Nutztierhal

tungen und deren Anforderungen werden mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern derzeit erarbeitet. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und der Tierschutzbeirat werden in das Verfahren eingebunden. Die Befassung der Agrarministerkonferenz mit der Thematik ist auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns im April 2014 in Cottbus vorgesehen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin und Frau Abgeordnete.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 15 und 16 zu stellen.

Guten Morgen!

15. Aus welchen Gründen wurde die Lehrerkapa-

zitätsverordnung vom 22. Oktober 2013 am 20. Februar 2014 durch eine neue Verordnung ersetzt?

Ja, guten Morgen! Die alte Lehrerausbildungskapazitätsverordnung enthielt keine Anlage für den Einstellungstermin zum 1. August 2014. Das Inkrafttreten des Lehrerbildungsgesetzes zum 1. Januar 2014 erforderte die formale Anpassung der Lehrerausbildungskapazitätsverordnung.

Dazu habe ich eine Nachfrage: War aus Ihrer Sicht die Verordnung vom 22.10.2013 oder aus Sicht des Bildungsministeriums durch das zu diesem Zeitpunkt geltende Lehrerbildungsgesetz gedeckt?

Ich bitte um Verständnis, dass wir darauf dann schriftlich antworten.

Dann eine zweite Nachfrage: Bestehen bei den Ablehnungsbescheiden zum Vorbereitungsdienst zum letzten Einstellungstermin aus Sicht des Bildungsministeriums Rechtsunsicherheiten und, wenn ja, welche?

Auch das werden wir schriftlich beantworten.

Dann die zweite Frage:

16. Welche konkreten Inhalte und Ergebnisse hatte

das Treffen der Bildungsstaatssekretäre ostdeutscher Bundesländer im Jahr 2011 in Bezug auf Schulen in freier Trägerschaft?

Das Treffen der Bildungsstaatssekretäre ostdeutscher Länder dient dem internen politischen Erfahrungsaustausch und der kontinuierlichen Unterrichtung über geplante länderspezifische bildungspolitische Überlegungen und zukünftige Projekte. Ergebnisse mit für die ostdeutschen Länder bindenden politischen oder rechtlichen Wirkungen werden auf diesen internen politischen Beratungen nicht erzielt. Politische und/oder rechtliche Ergebnisse können nur durch die jeweiligen Länderparlamente oder die jeweiligen Bil

dungsministerinnen und Bildungsminister beziehungsweise durch die Kultusministerkonferenz erzielt werden.

Aber trifft es zu, dass ein Thema der Staatssekretäre in dieser Runde im Jahr 2011 war, über eine gemeinsame Strategie zumindest nachzudenken oder eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, wie man dem zunehmenden Anteil von Schulen in freier Trägerschaft über Verordnungen oder Gesetze begegnen kann?

(Manfred Dachner, SPD: Ist das jetzt eine Frage, oder was ist das jetzt?)

Auch das werden wir schriftlich beantworten.

Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie in Vertretung des Bildungsministers hier die Beantwortung übernommen haben. Vielen Dank auch Frau Berger.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte die Abgeordnete Frau Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 17 und 18 zu stellen.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

17. Wie ist der Stand der Umsetzung des Sonder

programms zum Lückenschluss an Radwegen?

Einen wunderschönen guten Morgen! Das Lückenschlussprogramm soll in den beiden Haushaltsjahren 14 und 15 aus Mitteln des EFRE der Europäischen Union finanziert werden, und zwar in der Förderperiode 14 bis 20. Und das betrifft ausschließlich den Bau von Radwegen an Landesstraßen. Darüber hinaus stellt der Bund für den Radwegebau an Bundesstraßen in 2014 gleichermaßen circa 5 Millionen Euro zur Verfügung.