Protokoll der Sitzung vom 14.03.2014

Meine Damen und Herren, eine bedarfsgerechte menschenwürdige Pflegeversorgung in Mecklenburg-Vorpom- mern auch zukünftig sicherzustellen, ist unser gemeinsames Kernanliegen. Dieser Aufgabe stellen wir uns selbstverständlich auch weiterhin. Der vorliegende Antrag trägt jedoch nicht dazu bei, dem zunehmenden Pflegebedarf qualitativ und flächendeckend zu begegnen, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barlen.

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Frau Hesse, die Sozialpolitik hier im Land verweist immer auf die Bundespolitik,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, nee, nee, das stimmt nicht. – Zuruf von Ministerin Birgit Hesse)

aber man kann auch im Land handeln, und dabei fordern wir, die Ausbildungsverordnung für den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers in Mecklenburg-Vorpommern zu reformieren. Die Ausbildungszeit soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Diese Forderung ist nicht am grünen Tisch, Herr Schubert, entstanden.

(Torsten Renz, CDU: Am roten, am roten.)

Diesem Antrag gingen Gespräche mit Schulleiterinnen und Schulleitern voraus, an deren Einrichtungen die Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegehelferin und zum Kranken- und Altenpflegehelfer in MecklenburgVorpommern angeboten wird. Sie alle wünschen sich

mehr Zeit für die Vermittlung der komplexer und komplizierter gewordenen Lehrinhalte. Es handelt sich also um eine Forderung aus der Praxis und wir würden gut daran tun, die Forderung aufzugreifen.

Fast in allen Gesprächen wurde mir geschildert, dass die Schulen zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber für die Ausbildung zu finden. Es war, wie mir gesagt wurde, schon vor zehn Jahren nicht einfach, heute ist jede neue Klasse ein kleines Wunder. Wir sprechen hier von der Erstausbildung. Auch für die Kinder und Jugendlichen haben sich die gesellschaftlichen Bedingungen gewandelt. Kinder und Jugendliche werden zunehmend zum knappen Gut und wer einigermaßen akzeptable Noten hat, kann unter den Berufen wählen.

Der Kranken- und Altenpflegehelferberuf ist zwar anspruchsvoll, denn man hat die Verantwortung für Menschen, die hilfe- und pflegebedürftig sind und die teilweise nicht mehr selbst entscheiden können. Dieser Beruf hat aber kein hohes Sozialprestige. Er wird gering bezahlt, er wird in Schichten geleistet und am Wochenende. Das lässt nachvollziehen, warum der Beruf des Kranken- und Altenpflegehelfers für die meisten Schülerinnen und Schüler nicht der Traumberuf ist.

Für die Schulen kommt erschwerend hinzu, dass auch sie die Auswirkungen der veränderten Familiensituationen auf die Jugendlichen spüren. Sie müssen heute viel mehr als in der Vergangenheit Werte und soziale Kompetenzen vermitteln. Dazu brauchen sie mehr Zeit – wir sollten sie ihnen geben.

Eine zweijährige Ausbildung hätte für die Schüler neben einer besseren Lernsituation den Vorteil, dass zumindest diejenigen, die nicht mehr zu Hause wohnen, BAföG beantragen könnten. Das ist kein unwichtiger Aspekt,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist sehr sinnvoll.)

denn die künftigen staatlich geprüften Kranken- und Altenpflegehelferinnen und -helfer erhalten in der Regel keine Ausbildungsvergütung. Auch diese Tatsache sollte bei einer grundlegenden Reform der Ausbildungsverordnung geändert werden.

Eine Bemerkung zum Schluss: Von den Koalitionsfraktionen hören wir immer wieder, dass die LINKEN untätig seien. Wir würden nur kritisieren, aber nicht sagen, wie man es besser machen kann. Diese Unterstellung weise ich zurück. Kritik gehört zu den Pflichten der Opposition. Wer, wenn nicht wir, würde die Mängel und Fehler der Landesregierung ansprechen? Etwa Sie selber? Damit ist nicht zu rechnen. Wir machen konstruktive Vorschläge, das habe ich für die Pflegeausbildung heute zum dritten Mal getan. Ich habe Vorschläge für eine bessere Fachkraftausbildung in Mecklenburg-Vorpommern eingebracht – ich sage nur, Kompensation des Schulgelds – und plädiere heute für eine Verlängerung der Ausbildung der Kranken- und Altenpflegehelfer.

Frau Stramm, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, Herr Renz!)

Danke, ich bin auch gleich am Ende.

Also Frau Stramm hat abgelehnt, Herr Renz.

Also bei einer Verlängerung, Herr Renz, gäbe es nur Gewinner, keiner würde verlieren. Deshalb mein Appell an Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu, überwinden Sie parteipolitische Schranken! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Stramm.

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Ja, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Frau Stramm die Frage von Herrn Renz nicht zugelassen hat, werde ich das in meinen Ausführungen noch mal bekräftigen, worum es eigentlich geht.

Wenn man sich die Ausbildungszeiten ansieht in den einzelnen Bundesländern, bezogen auf praktische Ausbildung und auf schulische Ausbildung, dann liegt das Land Mecklenburg-Vorpommern ganz an der Spitze. Ich sage mal die Zahlen: 800 Stunden für die eineinhalb Jahre im Unterricht und 1.400 Stunden praktische Ausbildung.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist ja nur ein Teilproblem. Es geht um BAföG, ja oder nein.)

Ein Bundesland hat mehr, das ist nämlich das Land Hamburg. Die haben in der theoretischen Ausbildung 960 Stunden für zwei Jahre – das ist auch das Bundesland, was eine zweijährige Ausbildung macht – und 2.240. Alle anderen Bundesländer haben mindestens die gleichen, wenn nicht sogar noch weniger Stunden

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

in der praktischen und auch in der beruflichen Ausbildung. Da wäre ja schon mal überlegenswert, in welche Richtung soll überhaupt die Ausbildungszeit verlängert werden, im praktischen Teil oder im schulischen Teil?

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Den schulischen Teil, das kann ich natürlich nachvollziehen, wenn man die Berufsschullehrer fragt, dass man dort eine Verlängerung als sinnvoll ansieht. Wenn, dann müsste der praktische Teil eigentlich mehr im Vordergrund stehen, weil ja natürlich gerade der praktischen Ausbildung für die Krankenpflegehelfer und Altenpflegehelfer eine größere Bedeutung zukommt. Aber, meine Vorredner hatten es schon genannt, es wird da bundesweit eine Regelung geben oder sie soll überarbeitet werden, insofern ist es nicht sinnvoll.

Aber, und das war auch die Frage von Herrn Renz oder sollte die Frage werden, wo will man eigentlich eine Ausbildungszeit verlängern? Vielleicht kann man sich da noch mal in Ruhe Gedanken machen bei den LINKEN. Man hat ja noch genügend Zeit, bis eine Novellierung stattfindet, und kann sich dann noch mal dazu äußern.

(Beifall Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Ums Wort gebeten hat noch einmal Frau Stramm für die Fraktion DIE LINKE.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Ausführungen von Herrn …

(Torsten Renz, CDU: Schubert. Nicht Renz, Schubert.)

Schubert, Entschuldigung,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schubert/Renz, Sie können einen Doppelnamen nehmen.)

die von Herrn Schubert/Renz, so kann man vielleicht sagen, veranlassen mich dann doch, noch etwas zu sagen.

Inwiefern die sechs Monate Ausbildungszeit, wie die Verlängerung der Ausbildungszeit um sechs Monate gewährleistet werden soll, das soll ja genau das Land entscheiden.

(Egbert Liskow, CDU: Ach so!)

Wir wissen heute schon, dass an den Schulen …

Das habe ich in meiner Rede im Übrigen zwar nicht so gesagt, sondern dass das Land für die Reform verantwortlich ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und im Übrigen, Herr Schubert, müssen schon heute die Schulen diese Praktikumsplätze für den Praxisabschnitt selber vermitteln und haben zunehmend Probleme damit, Betriebe zu finden für den Praxiseinsatz. Insofern ist das eine ganz, ganz spannende Sache.