Allerdings muss man bei der Frage, ob denn eine bundesweite Umlage bei Netzkosten für unser Land vor- oder nachteilig ist, schon noch mal innehalten. Ich glaube, relativ einfach lässt sich die Frage „kurzfristig“ beantworten. Kurzfristig würden wir als Land davon profitieren. Ob wir aber auch mittel- und langfristig von einer dann festgeschriebenen bundesweiten Umlage der Netzkosten profitieren würden, dahinter möchte man zumindest ein Fragezeichen machen.
Diese Frage kann uns momentan auch das Gutachten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht beantworten und ich vermute mal, wir werden die Frage auch nicht im
Ausschuss beantworten können. Nichtsdestotrotz glaube ich, das ist für mich an der Stelle dann der Einstieg für die Koalitionsfraktionen, und Herr Seidel hat das ja bereits angekündigt, für die Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrages in den Energieausschuss zu beantragen, um im Energieausschuss diese wichtige Frage, nämlich welche Folgen eine bundesweite Umlage der Netzkosten mittel- und langfristig auch für MecklenburgVorpommern haben würde, zu versuchen zu beantworten, sicherlich im Zusammenhang mit der sowieso notwendigen Evaluierung und Überprüfung der Netzstudie von Mecklenburg-Vorpommern und im Zusammenhang mit weiteren Fragen. Es wäre der Vorteil der Überweisung dieses Antrages, dass wir vier weitere Fragen, die unmittelbar im Zusammenhang damit stehen – einige wurden angesprochen –, dann in aller Gründlichkeit und, ich sage, auch mit der nötigen Zeit, die müssen wir uns noch nehmen, im Energieausschuss wirklich beraten.
Diese Fragen wären zum einen, wie sich grundsätzlich praktisch die Kostenentwicklung nicht nur insgesamt darstellt, sondern auf allen unterschiedlichen Ebenen, insbesondere natürlich auch im Bereich der vermiedenen Netzentgelte. Da wäre ich gerade bei dem Punkt, natürlich wäre das der erste Schritt, das bundesweit in Angriff zu nehmen, dass zumindest die vermiedenen Netzentgelte uns nicht mehr – ich sage jetzt mal, in dem Falle – als Strafsteuer aufgebürdet werden.
Im Weiteren ergibt sich natürlich die Frage: Haben wir denn überhaupt Möglichkeiten, landespolitisch wirklich Einfluss zu nehmen? Falls ja, in welcher konkreten Art und Weise werden sich die Netzkosten hier entwickeln? Und damit im Zusammenhang wiederum haben wir auch bereits für den Ausschuss den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag vereinbart, ob nicht gegebenenfalls in dem Zusammenhang eine Landesnetzagentur sinnvoller wäre als die Organleihe an die Bundesnetzagentur.
Also viele Fragen, auf die ich mich dann letztendlich auch als Ausschussvorsitzender freuen werde, die im Ausschuss gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen beraten zu können, natürlich mit der Zielsetzung, Herr Kollege Jaeger, dass wir dann zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung kommen, worin Sie sich natürlich auch als Vater des Antrages wiederfinden werden.
In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratungen im Energieausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN haben es mal wieder geschafft, ihren Antrag dadurch aufzublähen, dass das Offensichtliche festgestellt werden soll.
Da heißt es: „Die Kosten für Nutzung und Ausbau der Stromnetze in Deutschland weisen regional erhebliche
Unterschiede auf und belasten sowohl Haushalte als auch Gewerbetriebe … unterschiedlich stark.“ Ja, das stimmt. Und wenn wir das heute feststellen und beschließen, dann hätte das die gleiche Wirkung, als wenn wir feststellen würden, dass heute Donnerstag ist.
Weiterhin wollen Sie festgestellt haben, dass sowohl Kosten als auch Nutzen der Energiewende regional fair verteilt werden müssen, damit die Energiewende gelingt. Fair, das ist eine rein subjektive Einschätzung. Das kann jeder empfinden, wie er will.
Vielleicht überraschen Sie ja mal wieder, das ist man von den GRÜNEN gewohnt, mit einer genialen Werbestrategie, und nach der Partei der sozialen Gerechtigkeit kommt nun bald die GRÜNEN-Partei der sozialen Fairness. Sie haben natürlich recht damit, dass ein bundeseinheitliches Netzentgelt richtig und wichtig und erstrebenswert ist. Nur, warum können Sie dafür keinen tauglichen Antrag vorlegen?
Aus unserem Land wurde sich übrigens schon mal aus guten Gründen für ein bundeseinheitliches Netzentgelt eingesetzt und das Ganze wurde dann schließlich erstickt in einem Entschließungsantrag des Bundesrats, der da hieß: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen bundesweiten Mechanismus zum Ausgleich der Belastungen durch die Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz … und die Einspeisung durch diese Anlagen zu prüfen.“ Und dabei blieb es dann auch. Es wurde darüber geredet.
Das heißt, der einzig wirksame Einfluss, der für ein bundeseinheitliches Netzentgelt von hier ausgehen kann, ist, die Lobbyarbeit in Ihren im Bundestag vertretenen Parteien oder immer und immer wieder eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Ihren Antrag werden wir ablehnen, weil er untauglich ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann zum einen sagen, dass ich selbst erstaunt war, dass wir uns innerhalb der GRÜNEN – das waren immerhin sechs Landtagsfraktionen und Bayern profitiert nicht davon – auf eine gemeinsame Erklärung zu unserem Gutachten einigen konnten,
nämlich, dass wir dafür sind, ein bundeseinheitliches Netzentgelt zu fordern. Das war nicht selbstverständlich, denn auch innerhalb der GRÜNEN – und Sie kennen das bei allen möglichen Diskussionen, wenn es um Baden-Württemberg jetzt gerade geht, stromintensive Industrien – gibt es durchaus regionale Unterschiede und Animositäten aufeinander. Das ist doch völlig klar.
Herr Minister, Sie haben ja die goldenen Wasserhähne angeführt. Das hatte ich erklärt, dass die Bundesnetz- agentur wirklich unglaublich hart da reingeht in die Verhandlungen. Zum Beispiel Erdkabel – das ist im Moment auch ein Problem – werden nicht genehmigt, nur unter ganz bestimmten Auflagen, nur über ganz kurze Strecken und so weiter, was viel zur Nichtakzeptanz des Netzausbaus beiträgt.
Also da sind im Moment sehr harte Diskussionen im Hintergrund. Und das wird vielleicht auch die Anhörung, da bin ich sehr dankbar, im Ausschuss bringen können, dass wir uns Fachleute dazu einladen von den Stadtwerken, die einfach mal berichten können, wie solche Verhandlungen ablaufen und was dann anerkannt wird von den Kosten, wo die Stadtwerke erklären, die haben wir wirklich ganz real gehabt. Also da habe ich nicht die Sorge, dass am Ende goldene Wasserhähne eingeplant werden und dass irgendwie, weil es ein riesengroßer Topf ist, alles schön versenkt wird, und am Ende zahlen die Stromverbraucher da richtig drauf.
Zum Thema „vermiedene Netzentgelte“ will ich noch mal ganz kurz erklären: Börsenstrompreis 4 Cent, Strom aus erneuerbaren Energien 9 Cent. Und jetzt hat sich irgendjemand etwas ausgedacht und hat gesagt, wenn die Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach von Herrn XY quasi ein Drittel des Stromverbrauchs pro Jahr erzeugen kann, ist der Netzausbau um ein Drittel geringer für den, deswegen entstehen vermiedene Netzentgelte und die darf der Stromversorger vor Ort dann allgemein in die Netzgeschichte sozusagen umlegen, darf sie aber nicht an den EEG-Umlagetopf melden. So entsteht sozusagen da die Differenz. Das ist sehr, sehr schnell erkannt worden, dass das absoluter physikalischer Unfug ist, weil der Netzausbau ist für die eine Sekunde notwendig, wo eine bestimmte Leistung aus dem Netz gezogen wird. Die Zeit, wie viel Strom dann darüber läuft, spielt überhaupt keine Rolle, sondern die eine Sekunde, wo eben 20 kW aus dem Netz gezogen werden. Dafür muss das Netz ausgebaut werden. Da hilft die Fotovoltaikanlage überhaupt nicht, die im Sommer fast den gesamten Strom produzieren kann. Das hat man erkannt und hat es trotzdem nicht geändert. Und der Grund ist ein ganz einfacher: Streicht man diese vermiedenen Netzentgelte, erhöht sich nach der jetzigen Systematik einfach die EEG-Umlage um den Betrag.
Da im Moment alle Welt auf die Frage EEG-Umlage guckt, wird es ganz bewusst nicht gemacht. Deswegen fließen diese Summen zurzeit einfach in die Netzentgelte ein. Die Leute zucken mit den Schultern und sagen, wissen wir, dass das physikalischer Unfug ist, aber wir können es jetzt nicht ändern, weil wir haben politisch nicht das Standing, die EEG-Umlage auch nur noch etwas weiter ansteigen zu lassen, wenn es sich momentan vermeiden lässt. Deswegen glaube ich, im Unterschied zu Ihnen, dass wir an den vermiedenen Netz- entgelten, auch wenn es absolut sinnvoll wäre, in der aktuellen Debatte, weil sich alles um die Höhe der EEGUmlage dreht, nichts ändern können.
Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt. Sie sagen, wir kriegen vielleicht noch eine Änderung, eine gemeinsame Linie hin bei den Übertragungsnetzen. Das sind die Netze 220 kV, 380 kV, eben diese ganz großen Hochspannungsleitungen. Vor diesem Kompromiss kann ich
nur sehr warnen. Ich habe mit Leuten von 50Hertz telefoniert, die mir das nahegelegt haben und gesagt haben, wenn Sie sich für so eine bundeseinheitliche Sache einsetzen, dann machen Sie alle Netzentgelte. Machen Sie nur die hohe Spannungsebene, zahlen wir garantiert drauf,
weil wir im Osten im Gebiet von 50Hertz weitestgehend den Ausbau der großen Hochspannungsebene abgeschlossen haben mit relativ modernen Leitungen.
Und natürlich wird NRW sofort darauf eingehen, weil die bauen da jetzt die Leitungen wegen der Offshorewindparks durch NRW. Das sind in der Regel, und so versuchen wir das durchzusetzen, große Strecken in Erdkabeln. Das Erdkabel kostet das 15-Fache einer Freileitung. Die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, nicht sofort zu schreien, da sind wir sofort dafür, die 380-kVEbene legen wir bundeseinheitlich um.
Auch die Idee, zu sagen, wir machen eine Art Stichtagsregelung und ab 01.01.2014 werden alle Sachen, die hier sozusagen zusätzlich dazukommen, dann bundeseinheitlich umgelegt, würde die Ungleichheit nur zementieren und sogar noch weiter zu unseren Lasten verschieben. Deswegen ist es aus meiner Sicht sinnvoll, das werden wir dann diskutieren, ein wirklich bundeseinheitliches Netzentgelt zu machen und die Fragen wirklich im Hintergrund bei der Bundesnetzagentur zu klären, also ähnlich wie die EEG-Umlage, um nicht zu sagen, für Wind machen wir eine bundeseinheitliche Netzumlage, bei Fotovoltaik verzichten wir darauf. Das führt am Ende eher zu Ungleichheiten, das sollten wir unbedingt vermeiden.
Und noch ein vielleicht wichtiger Punkt. Diese großen Hochspannungsleitungen, die jetzt zum Teil unter der Erde verlegt werden, die eben durch NRW in großen Teilen führen werden, werden das richtige Geld kosten vom Netzausbau. Es sind wir, die Bundesländer SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, die durch die Offshoreindustrie, die wir da gerade aufbauen, von diesen Leitungen profitieren und davon abhängig sind. Das heißt, selbst wenn der Fall eintritt, dass wir am Ende sogar etwas mehr für die Netzentgelte bezahlen müssen, weil sie dann bundeseinheitlich sind, ist es für die Systematik der Energiewende richtig, denn wir profitieren wirtschaftlich richtig davon. Und das ist auch ein Angebot unter Umständen, dann NRW zu sagen, wir wissen, dass wir davon wirtschaftlich profitieren, ihr müsst zum Teil eure Kraftwerke, Kohlekraftwerke in Zukunft abschalten, wir bauen da eine Industrie auf. Und dann ist es doch wohl selbstverständlich, dass, wenn da was obendrauf kommt, wir uns auch ein Stück weit daran beteiligen, aber eben fair und bundeseinheitlich.
Deswegen, denke ich, werden wir eine spannende Anhörung haben, weil wir da noch einige Differenzen haben, die wir klären können. Und ich freue mich, dass der Antrag hoffentlich überwiesen wird in den Energieausschuss, und dort auf eine weitere gute Debatte. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2837 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Asylanten nicht ihrer Heimat entfremden – Konversionsflächen umgestalten, Drucksache 6/2839.
Antrag der Fraktion der NPD Asylanten nicht ihrer Heimat entfremden – Konversionsflächen umgestalten – Drucksache 6/2839 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der NPD gibt es ein Recht auf Identitätswahrung. Dies gilt nicht nur für die Einreise von Asylanten, sondern ganz besonders auch für die gastgebende Nation, hier in unserem Fall für die deutsche Nation im Allgemeinen und die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern im Besonderen.
Es ist eine Tatsache, dass das Grundrecht auf Asyl allein in den letzten zehn Jahren millionenfach missbraucht wurde und zu Kosten in Milliardenhöhe für die Steuerzahler geführt hat. Es sind eben nicht die politisch Verfolgten, die nur einen Anteil von circa drei Prozent der asylbegehrenden Fremden ausmachen, die unser Sozialsystem in Schieflage bringen, sondern die Asylbetrüger, die zu Hunderttausenden allein in den letzten vier Jahren in unser Land regelrecht eingefallen sind.
Mit der Penetrierung nicht selten auch schwer krimineller sogenannter Asylanten sind nicht nur die Polizei und Justiz,