Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Das überrascht die Finanzministerin nicht. Das sind immer die Vorschläge. Ich sage Ihnen auch, diesen Vorschlag werden wir ablehnen.

Ich möchte noch mal zum Verfahren kommen, weil das wirklich etwas schnell war. Ich möchte mich einfach mal bedanken. Wir haben ja die Sondersitzung des Innenausschusses am 9. April durchgeführt und die hat natürlich vorher einiges an Terminabsprachen mit Kolleginnen und Kollegen der Opposition bedurft. Und ich muss sagen, das hat alles hervorragend geklappt. Wir haben uns trotz der Kürze der Zeit intensiv miteinander besprochen, das hat hervorragend geklappt.

Ich möchte an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen, auch von der Opposition, und den Mitarbeitern des Sekretariates Danke sagen, denn wir haben das im zeitlichen Rahmen, der uns geboten war, damit eben keine Rechtslücken entstehen – die wären sonst entstanden, wenn wir heute nicht in Zweiter Lesung dieses Gesetz beschließen würden –, geschafft. Ich glaube, das ist trotzdem eine gute Arbeit gewesen, wenngleich die Kritik von Peter Ritter – für mich jedenfalls – durchaus nachvollziehbar ist. Auf andere Dinge, die hier insbesondere von meiner Kollegin von der SPD schon vorgetragen wurden, will ich gern verzichten.

Ich wünsche diesem Gesetz und den Gesetzesanwendern – das sind eben die Verwaltungen, von der kleinen Kommunalverwaltung bis zur großen Bundesauftragsverwaltung, meinetwegen Straßenbauämter oder so – mit dieser neuen Handhabe eine gute Arbeit. Und ich wünsche mir, dass wir heute den Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

aber dem Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, unsere Zustimmung geben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dagmar Kaselitz, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den Neuerungen im Entwurf zum Landesverwaltungsverfahrensgesetz zählt auch die Verpflichtung der Behörden, auf elektronische Aktenführung umzustellen. Der neue Paragraf 3b bestimmt, die Behörden des Landes sollten, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstünden, ihre Akten elektronisch führen. Dazu gehört auch, wie der neue Paragraf 3c festlegt, dass die Originaldokumente nach dem Einscannen vernichtet werden sollen, weil man eine doppelte Aktenführung aus Gründen der erforderlichen Ressourcen vermeiden will – mit einigen Ausnahmen.

Was die Datensicherheit betrifft, so wird auf den Stand der Technik verwiesen, dessen man sich bedienen soll und auf dem man sich befinden soll. Die Fragen sind nur: Reicht der überhaupt aus? Kann sich die Landesverwaltung den leisten und beherrscht sie ihn?

Die gute alte Papierakte mag vorsintflutlich wirken neben schimmernden Computern, aber solange das Behördengebäude nicht abbrennt oder ausgeraubt wird, ist sie sicher, sie verschwindet nicht einfach und sie kann auch

nicht so einfach, dass man es nicht merkt, abgeändert werden. Elektronische Akten sind viel leichter zu manipulieren. Zum Beispiel griff im Juli 2011 eine Hackergruppe mit dem Namen „No Name“ das BKA, alle Landeskriminalämter, den Zoll und die Bundespolizei an. Diese Behörden mussten sämtliche Server abschalten, die dazu dienten, Schwerstkriminelle und Terrorverdächtige zu observieren. Diese Behörden dürften sich auf dem höchsten Stand der Technik befinden. Selbst die haben das nicht verhindern können. Ein anderes Beispiel: Im Juli 2011 wurde eine Seite der NATO gehackt, oder ganz aktuell: Im April hackten Unbekannte 18 Millionen E-MailKonten, davon 3 Millionen in Deutschland. Viele Leute mussten sich neue Passwörter einfallen lassen.

Ohne über spezielles Fachwissen zu verfügen, kann man eines feststellen: Datensicherheit ist schwierig, aufwendig und teuer. Der Gesetzentwurf, der vom Bund kommt und hier umgesetzt werden soll, sieht aber eher so aus, als wenn man sich mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung Einsparungen verspricht. Die würden dann allerdings von der Art sein, wie sie ein Motorradfahrer erzielt, der meint, er müsste sich die Anschaffung eines Helms und eines Nierengurts sparen. Das wird er dann irgendwann bereuen.

Auf keinen Fall sollte man neben der elektronischen Verwaltung auf das parallele Führen von Papierakten verzichten, vor allem auch zu Beweiszwecken. Darauf wird ja in der Begründung im Gesetzentwurf Bezug genommen. Wenn die Originalakte vernichtet ist, wie kann ich dann noch beweisen, dass die elektronische Version, die da eingescannt ist, dem Original entspricht? Das ist viel schwieriger, als wenn ich die Originalakte vor mir habe und die untersuchen kann.

Ein ähnliches Problem: Wie kann ich bei einer elektronischen Stimmabgabe ohne Stimmzettel nach der Wahl noch beweisen, dass da irgendetwas nicht richtig ablief? Wenn man sich vorstellt, bei den Kommunalwahlen in der DDR – die letzten, derer jetzt gedacht wird – wäre das schon elektronisch gewesen, wäre es völlig unmöglich gewesen, dort irgendwelche Manipulationen nachzuweisen.

Das heißt …

(Udo Pastörs, NPD: Auch in Bayern die Fälschungen.)

Das heißt, vor allen Dingen dieser Verzicht auf Papierakten, die nebenbei zu führen wären, kommt mir doch sehr leichtsinnig vor. Das ist gespart an der falschen Stelle. Wie groß der Leichtsinn und auch die Unterschätzung der Gefahren, die aus dem elektronischen Datenverkehr herrühren, sind, hat man ja gerade beim NSA-Skandal gesehen. Da hätte die politische Führung eben nicht so überrascht sein dürfen, dass das alles möglich war. Frau Merkel war sogar überrascht, dass ihr Handy abgehört wurde. Also ist man offenbar nicht auf dem richtigen Stand der Technik, auch im Geist, und hat davon keine richtige Vorstellung.

Die Papierakten sollten daher nicht verschwinden, sie sollten parallel weitergeführt werden, gerade bei den Gerichten. Denn auch da ist geplant, dass man bis in ein paar Jahren – ich glaube, 2016 – den elektronischen

Datenverkehr hinsichtlich der Akten von Gerichten hundertprozentig durchsetzt, sodass es keine Versendung von Akten mehr gibt, sondern nur noch Datenverkehr. Auch da sind die Gefahren der Manipulation einfach zu groß, wenn man nicht auf dem allerhöchsten Stand der Technik ist – und das heißt NSA. Ich sehe nicht, dass Deutschland so weit ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass ich das ziemlich lächerlich finde, wenn den GRÜNEN hier vorgehalten wird, dass sie Anträge aus Ausschüssen dem Landtag noch mal vorlegen. Das ist unser gutes Recht. Vor allem ist es dann unser gutes Recht, solange die Ausschüsse in diesem Landtag nicht öffentlich tagen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

denn wir müssen der Öffentlichkeit darlegen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden, und zwar aus dem Grunde, dass auf dem Aktendeckel dieses Gesetzentwurfes „Öffentlichkeitsbeteiligung“ draufsteht, unten drunter aber keine Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden ist. Und genau das dokumentieren wir mit dem Änderungsantrag.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Herr Saalfeld! Herr Saalfeld! – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Ei der Daus!)

Machen Sie die Ausschüsse öffentlich und wir brauchen die Änderungsanträge nicht doppelt zu stellen! Das ist mein Angebot an Sie.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und, Herr Müller, es ist absprachewidrig,

(Heinz Müller, SPD: Dann brauchen wir Ihre Anträge ja nicht mehr zu beraten. Dann beraten wir sie doch hier, machen wir gerne.)

es ist absprachewidrig, wenn Sie uns jetzt hier per Zwischenruf erklären,

(Heinz Müller, SPD: Machen wir gerne.)

was die GRÜNEN denn überhaupt wollen, warum wir überhaupt Innenausschusssitzungen machen.

(Heinz Müller, SPD: Ja, genau.)

Herr Müller, ich frage mich auch, warum wir Innenausschusssitzungen machen,

(Heinz Müller, SPD: Ja, gut, dann lassen wir das.)

wenn wir Gesetzentwürfe nur noch durchpeitschen.

(Dietmar Eifler, CDU: Die GRÜNEN müssen mal Mehrheiten akzeptieren. Das ist Demokratie.)

Wir hatten eine Absprache zwischen Koalition und Opposition, dass wir uns keine Vorwürfe machen, aber diese Absprache haben Sie jetzt gebrochen.

Ich weiß, wie wir in Zukunft mit Ihren Absprachen umzugehen haben.

(allgemeine Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bin etwas erregt,

(Heinz Müller, SPD: Blödsinn!)

das haben Sie offensichtlich schon gemerkt.

Einen Moment, Herr Saalfeld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, also ein bisschen mehr Disziplin, damit der Redner hier vorne zumindest von uns im Präsidium noch verstanden werden kann.

(Jochen Schulte, SPD: Akustisch oder inhaltlich? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bleibe also dabei: Wo „Öffentlichkeitsbeteiligung“ draufsteht, sollte auch Öffentlichkeitsbeteiligung drin sein.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Doch die Landesregierung bietet uns Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Etikettenschwindel an, wie es die Bundesregierung zuvor auf Bundesebene getan hat, denn es findet ja einfach nur eine Eins-zu-eins-Übersetzung in Landesrecht statt.