Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD: Liebesspiel der Elefanten!)

Und dennoch, glaube ich, kann man mit Fug und Recht sagen, Europa tut gut, Europa tut Deutschland gut, und viele meiner Vorredner haben darauf hingewiesen, Europa tut insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommern besonders gut.

Und darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich dafür, dass Sie noch mal in Ihren Wahlkreisen versuchen, die Menschen zu mobilisieren, um zur Europawahl zu gehen, denn wir brauchen ein starkes europäisches Parlament. Wir brauchen ein stabiles Europa und eine zuverlässige Europäische Union. Wie wichtig ein stabiles Europa ist, wird in diesen Tagen auch an den Geschehnissen rund um die Ukraine deutlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns 100 Jahre nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges weiter gemeinsam an einem friedlichen, sozialen und demokratischen Europa bauen. Ich bin dabei! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Alles, was risikolos ist, da sind Sie vorne dabei.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, Drucksache 6/2578, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/2951. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2968 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2578 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/2951 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/2968 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/2951 vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, in seiner 60. Sitzung am 29. Januar 2014 in Erster Lesung beraten und an den Innenausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt und dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindetag, dem Landesbeauf

tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“, Professor Dr. Werner Jann von der Universität Potsdam, dem Chaos Computer Club, dem Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, dem Staatsministerium Baden-Württemberg, dem BUND Landesverband Hessen sowie Professor Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Ausführungen in der Beschlussempfehlung. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Ergebnisse der Anhörung in der weiteren Aussprache der Fraktionen genannt und bewertet werden.

Als Ergebnis der Anhörung empfiehlt der Innenausschuss klarzustellen, dass für die Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht die Bekanntmachung im Internet der Bekanntmachungsanforderung genügt, wenn das Ortsrecht eine verpflichtende Veröffentlichung dieser Art vorsieht. Diese Empfehlung fußt auf einem gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen und wurde einvernehmlich angenommen. Die weiteren eingereichten Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten keine Mehrheit finden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schlecht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 9. April 2014 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes mit der soeben von mir geschilderten Änderung und im Übrigen unverändert zu empfehlen. – Ich bitte Sie daher um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Reinhardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Wippermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die öffentliche Verwaltung in Deutschland muss sich den neuen Herausforderungen der Zeit stellen, sei es, um mit der Entwicklung des technischen Fortschritts – und hiermit meine ich die digitale Welt – mitzuhalten oder dem gewachsenen Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und Beteiligung an Verwaltungsvorgängen gerecht zu werden. Dieser vorliegende Gesetzentwurf soll Grundlage dafür sein, bereits geltendes Bundesrecht in Landesrecht zu überführen.

So ist es doch natürlich und verständlich, dass der Bürger oder die Bürgerin, die schon seit Jahren ihr Bankkon

to online führen, in Onlineshops einkaufen oder ihre Bankgeschäfte, ihre Steuererklärung ebenso am PC erledigen, von einer modernen Verwaltung, die sie zu Recht als Dienstleisterin begreifen, erwarten können, dass ihre behördlichen Anliegen mit wenigen Mausklicks bequem von zu Hause aus an die Verwaltung herangetragen werden können. Damit dies rechtssicher vonstatten gehen kann, müssen die rechtlichen Vorschriften für Verwaltungsvorgänge angepasst werden. Dies wollen wir heute tun.

So können als Ersatz für die Schriftform nun auch E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Einsatz kommen sowie als neu zugelassene Technologie auch die De-Mail mit der Versandoption „Absender bestätigt“ und elektronische Formulare mit sicherer elektronischer Identifizierung, wie es mit dem neuen Personalausweis mit der ID-Funktion passieren kann. Weitere sichere Technologien können durch Rechtsverordnungen zugelassen werden. Damit wird der ständigen Entwicklung im IT-Sektor Rechnung getragen.

Eine weitere Änderung im Landesverwaltungsgesetz beauftragt ihre Behörden, die Akten künftig elektronisch zu führen, sofern dies wirtschaftlich ist. Hierbei wird zum Beispiel das Ersetzen des Scannens von Papierdokumenten geregelt sowie eine Ermächtigungsgrundlage für das Vernichten der Originaldokumente geschaffen. Akteneinsicht kann die Behörde durch die Wiedergabe auf dem Bildschirm, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder durch den elektronischen Zugriff auf den Akteninhalt gewähren.

Ein weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs beinhaltet die geänderten Möglichkeiten für Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies ist zum einen die Anpassung an die digitale Welt und somit an die Lebenswirklichkeit, indem neben den klassischen öffentlichen Bekanntmachungen in Aushängen oder in Amtsblättern nun auch parallel im Internet veröffentlicht werden soll. Zum anderen wird durch die Eröffnung eine Möglichkeit zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, die vor allem bei zu planenden Großprojekten anzuwenden ist, angestrebt, um durch Transparenz zur Konfliktvermeidung im Vorfeld von Planungen beizutragen und nicht, wie bisher üblich, erst dann, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist.

Zusammenfassend: Dieser Gesetzentwurf ist als notwendige Anpassung an die Lebenswirklichkeit zu verstehen und somit als weiterer Baustein für die Umsetzung moderner Verwaltung auch im Blickwinkel einer erwünschten E-Government-Gesamtlösung zu betrachten. Lassen Sie uns den begonnenen Prozess weiterführen und stimmen Sie bitte diesem Entwurf zu! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für einen Gesetzentwurf, der ursprünglich die Erste Lesung ohne Aussprache durchlaufen sollte, hat der vorliegende Entwurf dann doch noch für eine interessante und aufschlussreiche Debatte im Ausschuss gesorgt. Auch haben die ersten Redebeiträge dieses widergespiegelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Wege der Simultan- oder Konkordanzgesetzgebung müssen wir bundesrechtliche Vorschriften in Landesrecht umsetzen. Von erheblicher Bedeutung sei hierbei, dass die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder im Wortlaut übereinstimmen. Dem dient eine zwischen Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete Grundlage und so weiter und so fort. Der Ausschussvorsitzende hat noch mal darauf hingewiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Innenministerium war diese Simultangesetzgebung sogar ein Wert an sich. Das mag sein, dann erwarte ich aber, lieber Kollege Innenminister, eine derartige Gesetzgebung gesetzestechnisch so abzusichern, dass man als Parlamentarier auch ordentlich damit arbeiten kann, und zwar im Bund angefangen. Extremer Zeitdruck und verantwortungsvolle Gesetzgebung sind nicht automatisch ein Paar Schuhe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem gemeinsamen Änderungsantrag der demokratischen Fraktionen ist alles gesagt. Der Änderungsantrag meiner Fraktion macht jedoch die Zeitdruckproblematik ganz plastisch deutlich. Der Antrag greift eine konkrete Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten auf. Alle am Verfahren Beteiligten werden sich erinnern. Darüber kann man sich nun fachlich streiten, ob das zielführend ist oder nicht, nur hatten wir nicht mal die Zeit, uns ausführlich fachlich damit zu beschäftigen.

(Heinz Müller, SPD: Na ja.)

Erstaunt, lieber Kollege Müller, ist man aber, von dem federführenden Ministerium zu hören – Sie werden sich auch erinnern –, dass in der Schnelle der Zeit die Folgen unseres Änderungsantrages nicht abzuschätzen gewesen seien.

(Torsten Renz, CDU: Das kann nicht sein, oder?!)

Das kann nicht sein, Kollege Renz, da muss ich Ihnen inhaltlich voll recht geben. Das kann man nur als Vorwurf verstehen oder auch nicht, aber man muss es zumindest zum Anlass nehmen zum Innehalten und zum Nachdenken bei künftigen Planungen in den Häusern, was Gesetzgebungsvorhaben angeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Zeitdruck holt den Landtag letztlich wieder ein, denn morgen beziehungsweise am Freitag befassen wir uns mit einem Antrag zur IT-Sicherheit und abgestimmten Konzeptionen zwischen Land und Kommunen. Und wenn ich mir einige Stellungnahmen der Anzuhörenden ansehe, dann wurde genau dies thematisiert. Realistisch betrachtet hatte der Innenausschuss aber gar keine Chance, neben der Frage der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auch diese Probleme vertiefend zu erörtern und sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Konkordanz wird der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf, davon gehe ich aus, mehrheitlich verabschieden. Eine parlamentarische Sternstunde war seine Beratung aber nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschussvorsitzende, mein Kollege Marc Reinhardt, hat hier ausführlich vorgetragen, sodass über das, was als Verfahren im Innenausschuss gelaufen ist, nicht mehr allzu viel zu sagen ist. Aber ich will auf das ein- gehen, was Peter Ritter eben gesagt hat, nämlich, dass die Zeitdruckproblematik und ein ordentliches Gesetz unter Umständen kein ordentliches Paar Schuhe wären. Ich bin mir ganz sicher – und ich sage das auch in aller Deutlichkeit –, dass wir heute ein gutes Gesetz verabschieden – ein Gesetz, das die Verwaltungen in unserem Land in die Lage versetzen wird, gut zu arbeiten, und ein Gesetz, das hat meine Kollegin von der SPD eben gesagt, das deutlich moderner ist als das Gesetz vorher.

Natürlich, das ist richtig: Wir haben den Gesetzentwurf als eine Folge von bundesgesetzlichen Änderungen in etwas ungebotener und etwas unziemlicher Eile besprechen müssen, aber, Peter, ich erinnere daran, dass wir am Abend des 9. April nach einer Sitzung des Landtages sehr intensiv diskutiert haben und, ich glaube, auch zu guten Beschlüssen im Innenausschuss an dem Abend gekommen sind.

Zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN möchte ich Folgendes sagen: Es ist irgendwie jetzt so Politik bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Saalfeld, dass das, was in Ausschüssen schon abgelehnt wurde, dann im Landtag sozusagen als zweiter Aufguss noch mal verhackstückt wird.

(Heinz Müller, SPD: Da fragt man sich, wozu man dann Ausschussberatungen macht.)

Da fragt man sich wirklich, wozu wir gesprochen haben, denn wir haben uns an dem Abend große Mühe gegeben, Herr Saalfeld, gerade vor dem Hintergrund, den Herr Ritter eben schon erklärt hat, nämlich, dass wir es mit einer Simultan- und Konkordanzgesetzgebung zu tun haben und das ein Wert an sich ist, dass beim Föderalismus in Deutschland Verwaltungsgesetze in den einzelnen Bundesländern einen hohen Grad an Deckung haben und es auch zu dem Bundesverwaltungsgesetz diese klaren Bezüge gibt. Sie haben an dem Abend im Grunde das eingebracht, was Sie jetzt hier wieder tun. Neu ist nur Ihr Punkt 5 mit dieser Entschließung. Darauf gehe ich gleich ein.

Das andere ist, wie gesagt, ein zweiter Aufguss. Dieser Paragraf 25 Absatz 3, den Sie neu fassen wollen, wurde ja eigentlich schon mal im Bundesrat durch BadenWürttemberg eingebracht und dort abgelehnt, und auch dafür gab es gute Gründe. Wir haben das an dem Abend auch abgelehnt, heute werden wir es dann natürlich wieder ablehnen.

Einen richtigen Neuigkeitswert hat dann eine arabische 5. Nach Ziffer 4 wird folgende neue Ziffer II. eingefügt: Wir sollen einer Entschließung zustimmen. Das ist immer schick. Da geht es um Kosten für den Basisdienst TR-ESOR für die Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften. Und, große Überraschung, das Land soll die Sache bezahlen. Das sind immer so die Vorschläge, die von den GRÜNEN kommen.

(Heinz Müller, SPD: Wir haben es ja.)

Das überrascht die Finanzministerin nicht. Das sind immer die Vorschläge. Ich sage Ihnen auch, diesen Vorschlag werden wir ablehnen.