Doch die Landesregierung bietet uns Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Etikettenschwindel an, wie es die Bundesregierung zuvor auf Bundesebene getan hat, denn es findet ja einfach nur eine Eins-zu-eins-Übersetzung in Landesrecht statt.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist nicht das Informationsfreiheitsgesetz, das ist das Verwaltungsverfahrensgesetz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Ersten Lesung haben wir von den GRÜNEN bereits unsere grundlegende Kritik ausführlich dargelegt.
Leider hat sich zwischenzeitlich in den Ausschüssen, bis auf eine einzige kleine Änderung, die lediglich eine Klarstellung enthält, nichts geändert. Deswegen bleibt unsere Kritik natürlich auch bestehen.
Kommen wir noch mal zum Gesetz mit dem wohlklingenden Namen „Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“. Darin soll angeblich eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden. Diese soll laut Gesetzesbegründung in einer möglichst frühen Phase der Planung von Großvorhaben stattfinden und dadurch die Transparenz von Entscheidungsprozessen verbessern und Konflikte vermeiden helfen. Das hört sich
ja alles gut an, das sind wohlklingende Worte, aber um diese Ziele auch wirklich zu erreichen, ist die neue Regelung nach unserer Ansicht nicht ausreichend. Sie ist unzureichend und sie ist viel zu weichgespült.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das auch begründen. Der Vorsitzende Richter im Bundesverwaltungsgericht, Herr Ulf Domgörgen, trug in der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages zu dieser Vorschrift vor, die jetzt hier eins zu eins in Landesrecht übernommen wird, dass diese weit hinter den Erwartungen zurückbleibe, die Politiker auf dem Höhepunkt des Bürgerprotestes um das Projekt „Stuttgart 21“ geweckt hätten.
Ich zitiere ihn: „Damals hieß es, man wolle aus dem Protest die ‚Lehre‘ ziehen, Zulassungsverfahren für Großprojekte so auszugestalten, dass die Bürger ‚mitgenommen‘ würden, indem sie früher und besser an der Entscheidungsfindung beteiligt würden. Angesichts solcher Ankündigungen erscheint § 25 Abs. 3 VwVfG-E als denkbar kleinste, unverbindliche und flexible Regelung, als möglichst schadlose ‚Soft- und Minimallösung‘, mit der das Thema – in Reaktion auf die erwähnten Proteste – ‚abgearbeitet‘ ist.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, also deutlicher und enttäuschter kann sich ein Vorsitzender eines Bundesgerichtes nicht äußern in einer Sachverständigenanhörung.
Die entsprechenden Änderungsanträge der SPD im Bundestag und des Landes Baden-Württemberg im Bun- desrat fanden leider keine Mehrheit, aber das ist doch auch nicht schlimm, denn in Mecklenburg-Vorpommern können wir es ja besser machen. Wer hindert uns denn daran?
Wir von den GRÜNEN haben Ihnen deswegen heute einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, der die Änderungen aus Baden-Württemberg, aus dem Bundesrat aufgreift. Demnach muss der Träger eines Vorhabens die Behörde frühzeitig über die Planungen von Vorhaben informieren, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können. Die Behörde soll darauf hinwirken, dass der Träger eines solchen Vorhabens die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer auf ein Gesetz vorne auf den Aktendeckel „Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ schreibt, der sollte dann unter dem wohlklingenden Aktendeckel nicht implodieren. Bisher ist dieses Gesetz aus unserer Sicht ein reiner Etikettenschwindel. Wie gesagt, Sie haben heute die Möglichkeit, das mit diesem Änderungsantrag der GRÜNEN zu ändern.
Und bitte, Herr Müller und Herr Ringguth, verstecken Sie sich nicht hinter dem sogenannten Konkordanzprinzip, nach dem die Verwaltungsverfahrensgesetze in Bund
und Ländern gleich sein sollten. Die von uns GRÜNEN vorgeschlagenen Abweichungen sind doch so überschaubar und mit wenig Behördenaufwand gut zu handhaben, dass das überhaupt kein Problem darstellt. Diese Abweichung verstößt nicht gegen das Konkordanzprinzip, sondern ergänzt dieses Konkordanzprinzip.
Im Übrigen hat sich die Landesregierung bei anderen Konkordanzangelegenheiten ja auch nicht so päpstlich. Was ist denn mit der Beamtenbesoldung? Da geht das Land auch grundlegend eigene Wege, obwohl hier eine konkordante Bezahlung, also gleichwertige Besoldung, zu anderen Ländern und dem Bund angezeigt und von großem Vorteil wäre. Also lassen Sie die Kirche im Dorf! Wir von den GRÜNEN wollen mit dem vorliegenden Änderungsantrag nicht das ganze Landesverwaltungsverfahrensgesetz umkrempeln, sondern nur behutsam ergänzen. Ich bitte hier also um Ihre Zustimmung.
Kommen wir noch mal zum Gesetz zur Regelung von DeMail-Diensten und zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Durch dieses Gesetz soll, wie gesagt, der Rahmen für die De-Mail-Dienste erstellt werden. Die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung soll dadurch sicher und rechtsverbindlich werden. Nach Ansicht meiner Fraktion sind die Grundanliegen dieses De-Mail-Gesetzes auch unterstützenswert, aber die konkrete Ausgestaltung wiederum stieß nicht nur bei uns, sondern bei Datenschutzbeauftragten quer durch die Republik auf massive Kritik. Insbesondere fehlt momentan für die De-Mail eine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Dies wird damit begründet, dass der Provider in jede E-Mail einmal zum Virenscan hineinschauen muss. Das mag sich im ersten Augenblick wirklich sinnvoll anhören, widerspricht aber systematisch dem deutschen Datenschutz. Private Betreiber, wie Telekom, Web.de oder GMX, werden also den Inhalt jeder De-Mail scannen, und das nur, weil offensichtlich die öffentlichen Verwaltungen nicht selbst nach Viren scannen wollen oder können. Ich empfehle daher allen Bürgerinnen und Bürgern, weiterhin den klassischen Papierbrief zu nutzen, wenn es um sensible Daten der Steuerverwaltung und der Sozialversicherung geht.
Außerdem gibt es momentan im Gesetzentwurf eine nicht nachvollziehbare Beweislastumkehr für den Fehlschlag des Zugangs von De-Mail-Nachrichten. Ich hatte das in der Ersten Lesung des Gesetzes schon angemerkt und verweise auf die Ausführungen dort. Es ist unverständlich, warum der Bürger nachweisen muss, dass die E-Mail, die ihm von der Verwaltung zugestellt wurde, auch wirklich angekommen ist. Das Verfahren über das Einschreiben des Einschreibebriefs funktioniert genau andersherum.
Wir von den GRÜNEN möchten die Ziffer 5 unseres Änderungsantrages im Übrigen einzeln abstimmen lassen. Hier handelt es sich um einen sehr sinnvollen Vorschlag des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“. Der Zweckverband empfahl uns in der Anhörung – Sie können sich sicherlich als Mitglieder des Innenausschusses gut daran erinnern –, zentral für alle öffentlichen Verwaltungen im Land einen Datenspeicher anzulegen, der nach der TR-ESOR-Richt- linie die entsprechenden elektronischen Daten der Bür
Wir haben das ja im Innenausschuss herausgearbeitet. Ich halte diesen Vorschlag für sinnvoll und geeignet, die Datensicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Und ich halte diese Kosten auch für einen überschaubaren Betrag. Es ist nicht die Welt – 120.000 Euro, insbesondere, wenn man einen Multimillionenbetrag an Steuerüberschüssen jedes Jahr erwirtschaftet. Ich halte diese Kosten für einen sinnvollen Beitrag, um die ITSicherheit im Land zu erhöhen.
Auch mit Blick auf den Antrag der Koalition zur Unterstützung der Kommunen bei der Herstellung sicherer ITStrukturen, den wir morgen oder übermorgen, ich weiß es jetzt nicht genau, hier in diesem Haus debattieren werden, empfehle ich die Annahme dieses Änderungsantrages, denn damit kann die Koalition beweisen, dass sie nicht nur schöne Sonntagsreden zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz hält, sondern dass sie sich auch ganz konkret mit einer überschaubaren Summe den Kommunen anschließt und hilft, wenn es dort um Datensicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auf Drucksache 6/2951.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2951 anzunehmen.
Zum Artikel 1 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2968, soweit er den Artikel 1 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2968, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/2968, soweit er den Artikel 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entspre
chend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten an- genommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2951 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2951 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/2968, soweit er die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2968, soweit er die Entschließung betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 6/2965 ein Antrag zum Thema „Regierungserklärung zur finanziellen Schieflage der ,P+S-Werften‘ im Sommer 2011“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorgänge um die in Insolvenz gegangenen P+S Werften veranlassen die NPD, heute hier einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, weil wir es für dringlich halten, dass wir hier und heute, auch aufgrund der allgemein geforderten Auseinandersetzung im Parlament der anderen Fraktionen, zumindest der Oppositionsfraktionen, über dieses Thema reden.
Es ist deswegen dringlich, weil der Herr Ministerpräsident verdächtigt wird, dass er hier aus wahltechnischen Gründen Gelder hat fließen lassen, die unter zweifelhaften Rahmenbedingungen geflossen sind, und das Parlament
und die Öffentlichkeit ein Recht darauf haben zu erfahren, wie die Finanzströme wann auf welcher Rechtsgrundlage an die Werften geflossen sind. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dringlich ist eine Angelegenheit dann, wenn sie aufgrund von außenstehenden Umständen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, eine ordnungsgemäße Einreihung in die Tagesordnung nicht ermöglicht. Der dem Antrag hier zugrundeliegende Sachverhalt ist unabhängig davon, wie man ihn bewertet, zumindest den Mittlern des Untersuchungsausschusses und damit auch den Fraktionen dieses Hauses seit April 2013 bekannt, sodass kein Grund dafür vorliegt, hier heute eine Dringlichkeit dieses Antrages zu bejahen. – Danke schön.