Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Der Staatsvertrag hier soll die länderübergreifende Unterbringung der Sicherungsverwahrten regeln und Spezialisierung bei der Therapie ermöglichen. Die Einrichtung des Landes Brandenburg ist ausgerichtet auf die Behandlung von Sexualstraftätern, soweit sie nicht primär einer Gewaltproblematik unterliegen. Die Einrichtung hält außerdem spezielle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen für Sicherungsverwahrte mit kognitiven Einschränkungen sowie für lebensältere Sicherungsverwahrte vor. Die Einrichtung des Landes MecklenburgVorpommern ist demgegenüber auf die Behandlung von Sicherheitsverwahrten mit Gewaltproblematik ausgerichtet. Damit kann auch durch die länderübergreifende Verlegung von Sicherungsverwahrten das erfolgreiche Behandlungsangebot sichergestellt werden. Die Koa- litionsfraktionen werden aus dem Grund der einstimmig im Europa- und Rechtsausschuss beschlossenen Beschlussempfehlung hier folgen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Drese hat ja gerade richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Beschlussfassung im vorbereitenden Fachausschuss einstimmig erfolgt ist, und insofern wird es Sie nicht überraschen, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier zustimmen wird.

Wir hatten aber sehr wohl eine Diskussion, die schon länger zurückliegt, die mit dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz zusammenhängt und in deren Rahmen

wir durchaus unterschiedliche Auffassungen hatten, wie dieses Gesetz ausgestaltet werden soll. Frau Borchardt hat darauf gerade pauschal hingewiesen. Ich will jetzt nach den Redebeiträgen, insbesondere dem Beitrag von Frau Drese, darauf auch noch mal eingehen.

Über welche Personengruppe reden wir hier an dieser Stelle? Wir reden über eine Personengruppe, die ihre Strafe verbüßt hat. Wir haben im Augenblick eine Situation, die nicht in diesem Gesetzentwurf in irgendeiner Form geregelt wird, aber im Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz unterschiedlich geregelt ist, in der wir aufgrund der Straftaten, die vorher begangen worden sind, eine Zuordnung nach Brandenburg oder nach Mecklenburg-Vorpommern haben werden, und wir bekommen aufgrund der Landesgesetzlage eine Situation, aus der heraus die Sanktionsmöglichkeiten unterschiedlich gehandhabt werden, weil wir unterschiedliche Länderbestimmungen haben. Das ist in der Tat – da reden wir an der Stelle nicht mehr über Menschen, die ihre Strafe verbüßen, das haben sie getan, sondern die sicherheitsverwahrt werden –, das ist in der Tat eine Ungleichbehandlung, von der wir glauben, und das haben wir auch zum Ausdruck gebracht, dass wir das noch einmal überprüfen sollten.

Da das nicht direkt jetzt mit diesem Gesetzvorhaben in Verbindung steht,

(Stefanie Drese, SPD: Genau.)

kann ich an dieser Stelle schon ankündigen, dass zu- mindest meine Fraktion noch einmal überlegen wird, inwieweit wir ein Gesetzänderungsverfahren initiieren im Landtag, um hier eine Harmonisierung der Bestimmungen herbeizuführen. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass wir möglicherweise einmal prüfen, welche Maßnahmen und welche Interventionen aufgrund der jeweiligen Landesgesetzgebung hier erfolgreicher sind. Ich will in dem Zusammenhang vielleicht nur auf zwei Punkte eingehen, die mir da besonders wichtig erscheinen:

Der erste Punkt ist der Paragraf 17 des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes. Da geht es gar nicht um die Sicherheitsverwahrten selbst, sondern es geht um sozialtherapeutische Maßnahmen im Angehörigenbereich. Hier reden wir über den kleinen, aber feinen Unterschied, können diese Menschen einbezogen werden oder werden sie einbezogen. Die erste Regelung steht für Mecklenburg-Vorpommern, die zweite Regelung betrifft das Land Brandenburg. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Unterschied ist, der der Harmonisierung bedarf.

Und wir reden, das ist gerade schon angesprochen worden, über die Paragrafen 91 bis 94 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. An der Stelle reden wir in der Tat über die Sanktionsmaßnahmen. Und da ist für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, warum derjenige, der zufällig, je nach Kategorisierung, nach Brandenburg oder auf der anderen Seite nach Mecklenburg-Vorpom- mern kommt, hier ein unterschiedliches Interventionsverhalten der entsprechenden Anstalt zu erwarten hat. Das kann ich an der Stelle nicht nachvollziehen. Das ist für meine Begriffe nicht schlüssig. Sinnvoll wäre, das an der Stelle zu harmonisieren.

Wie gesagt, von unserer Seite wird da möglicherweise noch mal eine Initiative kommen. Das hindert uns jetzt

nicht, an dieser Stelle diesem Gesetzvorhaben zuzustimmen. Das hat Sinn. Das ist sinnvoll, auch deshalb, weil die Spezialisierung zulässt, adäquater mit den Betroffenen umzugehen. Das war im Ausschuss einstimmig, daher von unserer Seite auch Zustimmung an dieser Stelle. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung auf Drucksache 6/2814. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2950 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2814 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2814 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir uns weit vor der geplanten Mittagspause befinden, würde ich die Tagesordnungspunkte 4 und 5, die ohne Aussprache erfolgen sollen, vor die Mittagspause ziehen wollen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann werden wir so verfahren.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze und zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung, Drucksache 6/2875.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze und zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung (Erste Lesung) – Drucksache 6/2875 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht erneut um einen Staatsvertrag, und zwar um die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze mit dem Land Niedersachsen. In diesem Bereich soll zum Abschluss gebracht werden das Flurbereinigungsverfahren.

Zu Zeiten der Deutschen Teilung ist das Wege- und Gewässernetz in diesem Bereich so ausgebaut worden, dass es die bestehende Landesgrenze und damit auch die Kommunalgrenzen teilweise durchschneidet. Dies erschwert eine sinnvolle Bewirtschaftung der Flurstücke und führt in der Praxis zu jagdrechtlichen, steuerlichen und subventionsrechtlichen Schwierigkeiten. Mit dem Flurbereinigungsverfahren soll diesem Zustand abgeholfen werden. Die Änderung einer Landesgrenze bedarf jedoch der Zustimmung der beteiligten Länder. Diese Zustimmung muss nach dem Grundgesetz mittels eines Staatsvertrages erteilt werden. Die betroffenen Kommunen, die Gemeinde Vielank und der Landkreis Ludwigsust-Parchim und auf niedersächsischer Seite die Gemeinde Amt Neuhaus und der Landkreis Lüneburg, sind mit der Gebietsveränderung einverstanden.

Nach dem Inhalt des Staatsvertrages soll die Landesgrenze zukünftig in der Mitte eines Meliorationsgrabens verlaufen und damit die natürlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Hierzu sollen circa 9 Hektar vom Land Niedersachsen in das Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergehen, im Gegenzug gibt Mecklenburg-Vorpommern circa 13 Hektar nach Niedersachsen ab.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So was.)

Es geht hier wohlgemerkt nicht um eine Änderung von Eigentumsverhältnissen, sondern um die Herstellung eines zweckmäßigen Verlaufs der Landesgrenze. Die übergehenden Gebiete sind unbewohnt. Der Staatsvertrag trifft auch Regelungen zu seiner weiteren Umsetzung, insbesondere über den Austausch der für die Verwaltungen notwendigen Unterlagen und zur Kostentragung von Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit seinem Abschluss erforderlich werden.

Die Ministerpräsidenten beider Länder haben den Staatsvertrag im November und Dezember 2013 unterzeichnet. Mit dem Zustimmungsgesetz soll der Staats- vertrag nun in Landesrecht übergeleitet werden. Da es um den Austausch von Hoheitsgebieten geht, ist nach Artikel 47 unserer Landesverfassung die Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes erforderlich. Außerdem soll mit diesem Gesetz die Vogelschutzgebietslandesverordnung aus dem Jahr 2011 an die geänderte Landesgrenze angepasst werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Mit dieser Landesverordnung sind bestimmte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern zu europäischen Vogelschutzgebieten erklärt worden, um den Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie der EU gerecht zu werden.

In dem von der Grenzänderung betroffenen Bereich befindet sich ein solches europäisches Vogelschutzgebiet. Die entsprechende niedersächsische Regelung tritt hinsichtlich der übergehenden Flächen mit der Gebiets

änderung außer Kraft, deshalb muss hier eine Anpassung erfolgen, andernfalls wären die übergehenden Flächen nicht mehr hoheitlich als europäisches Vogelschutzgebiet gesichert.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung des Gesetzesvorhabens. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Burkhard Lenz, CDU)

Im Ältestenrat ist ver- einbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2875 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen durch alle Fraktionen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/2926.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutz- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/2926 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mich hat neulich auf einer Geburtstagsfeier in einer Kneipe die Vergangenheit eingeholt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was?! Haben Sie wieder angefangen mit Rauchen, oder was? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, nein.

Zur vorgerückten Stunde wurden Aschenbecher auf den Tischen verteilt und es wurde munter drauflosgeraucht. Mein Resultat war, dass ich nach kürzester Zeit dann die Party verlassen habe, weil ich es einfach nicht ertragen konnte,

(Stefan Köster, NPD: Ach, Sie haben doch mitgemacht!)

denn dass Rauchen ungesund ist, brauche ich nicht extra zu betonen. Raucherinnen und Raucher schaden aber nicht nur sich selber, sondern können auch andere

schädigen. Deshalb gibt es das Nichtraucherschutzgesetz. Sieben Jahre ist es nun in Kraft und hat sich bewährt. Das hat eine Befragung ausgewählter Institutionen und Verbände des Landes zu ihren Erfahrungen und Problemen ergeben.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Ergebnisse zeigen, dass die Akzeptanz für den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher gestiegen ist. Sowohl Gastronomen als auch Gäste sind in der Mehrzahl froh darüber, dass in Restaurants und den meisten Kneipen nicht mehr geraucht werden darf. An- fängliche Existenzängste der Gastronomen haben sich nicht bestätigt. Dazu hat sicherlich auch die Gastronomiemodernisierungsrichtlinie des Wirtschaftsministeriums beigetragen, die sie bei der Einrichtung eines vollständig abgetrennten Raucherbereichs unterstützte.