Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

sondern eher in der Hoheit der Eigentümer beziehungsweise in den Möglichkeiten, die Verantwortung für die Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand auch wahrnehmen zu können. Wir würden eine Überweisung des Antrages befürworten, ansonsten wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt das Thema Wärmeversorgung in den Mittelpunkt und der Minister hat es gesagt, keine Energiewende ohne Wärmewende. Insofern ist das ein wichtiges Thema, was wir heute hier beraten. Ich möchte in dem Zusammenhang nur mal daran erinnern, dass über 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland für Wärme verbraucht wird. In Mecklenburg-Vorpommern liegen wir noch deutlich darüber. Über 51 Prozent oder insgesamt circa 40 Milliarden Kilowattstunden Endenergieverbrauch werden bei uns alleine durch Wärme verbraucht.

Insofern gibt es zwei große Ziele, zwei große Herausforderungen in dem Zusammenhang: Zum einen muss der Wärmeverbrauch grundsätzlich deutlich reduziert werden und zum Zweiten brauchen wir auch im Bereich Wärme die hundertprozentige Umstellung von fossilen Wärmeenergieträgern auf erneuerbare Energieträger. Das sind die beiden großen Herausforderungen und dafür wiederum brauchen wir als Mittel zum Zweck selbstverständlich die Fernwärmeversorgung, weil es völlig logisch ist, dass ich bei Bündelungen von Abnehmern, das heißt also bei einer Sammelversorgung eine viel bessere Effizienz erreichen kann in dem Bereich, als wenn ich Einzelabnehmer habe, wo jeder für sich die individuelle Versorgung regelt und überhaupt nicht die Potenziale nutzen kann, die wir insgesamt durch Fernwärme- und Nahwärmenetze haben.

Insofern gibt es vom Grundansatz her große Überein- stimmungen auch zwischen der SPD und dem Antragsteller. Allerdings in den weiteren Punkten, die dann im Antrag folgen, nicht mehr, weil zum einen auch festzustellen ist, dass wir das, was der Antragsteller fordert, nämlich dass wir als Land öffentliche Nah- und Fernwärmenetze fördern und unterstützen sollen, bereits tun – das dürfte dem Antragsteller auch bekannt sein – durch die alte Klimaschutzregelung, aber auch durch die neue Klimaschutzregelung. Sowohl nach den alten EUFörderprogrammen als auch nach den neuen ist ausdrücklich die Förderung der Investition für den Bau von Nahwärmenetzen möglich. Das heißt, es wird also gefördert – im Übrigen auch Hausanschlüsse für Nahwärmekunden. Insofern ist der Punkt aus unserer Sicht bereits erfüllt. Und in dem Falle, Kollege Heydorn, auch völlig zu Recht für Nahwärmenetze in Bioenergiedörfern, die gehören natürlich mit dazu.

Dann zu einem weiteren Punkt des Antrages, wo wir ja praktisch die Aufforderung haben an uns, an die Landesregierung, an den Landtag, wir sollten im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in Feldberg, ich sage jetzt mal, diese negative Entwicklung verhindern oder hätten sie verhindern sollen. Dazu ist Folgendes zu sagen: Kommunale Daseinsvorsorge, und dazu gehört durchaus auch die Wärmeversorgung aus meiner Sicht, muss geregelt werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in dem Falle. Und so ist es auch in Feldberg eine Entscheidung gewesen – nach meinem Kenntnisstand – in der Kommune, dass man eben nicht einen kommunalen Träger für das Nahwärmenetz gewonnen hat, son

dern einen privaten. Das war, wie sich jetzt im Nachhinein zeigt, eine Fehlentscheidung.

Insofern ist Feldberg ein Sonderfall, weil es nicht nur irgendein Privater ist, sondern ein Privater, der völlig versagt hat. Extreme Managementfehler schon in der Investitionsplanung, das heißt, man hat ein Biomassekraftwerk gebaut, das völlig am Bedarf vorbeigeht, also überdimensioniert ist. Man hat die Bereitstellung von Energieholz überhaupt nicht richtig untersucht. Das heißt, man hat dann versucht, von Altholz auf Neuholz umzustellen, was überhaupt nicht möglich ist, weil so viel Energieholz zumindest in einem entsprechenden Umkreis und vor allen Dingen auch bezahlbar gar nicht vorhanden ist – von vornherein praktisch eine Fehlentscheidung nach der anderen. Hinzu kommen katastrophale Fehler im Management, in der Betriebsführung, das heißt, ganz konkret in der Preisgestaltung. Insofern ist solch eine Insolvenz sehr traurig für die Betroffenen und sicherlich auch ein sehr, sehr schlechtes Beispiel für Nahwärmenetze, aber letztendlich zurückzuführen auf dieses eklatante Versagen der Investoren beziehungsweise der Betreiber.

Wenn man eine Schlussfolgerung aus Feldberg ziehen sollte, und das sieht die Bürgermeisterin Constance Lindheimer genauso, dann kann man nur eines sagen: Guckt euch genau an, wenn private Anbieter euch Nahwärme- oder Fernwärmenetze anbieten, und prüft doch bitte vor Ort, um unbedingt alle Möglichkeiten auszuschöpfen und mit vorhandenen Stadtwerken oder eben auch mit anderen kommunalen Lösungen die notwendigen Nah- und Fernwärmenetze praktisch zu bauen. Das können auch Genossenschaften sein, das können die Kommunen selbst sein, aber es können natürlich auch Stadtwerke sein.

Alle diese Möglichkeiten sind doch vorhanden! Warum setzt man dann, ich sage jetzt mal, in Einzelfällen auf Privat? Es gibt dafür überhaupt keinen Grund, keine Veranlassung, weil alle öffentlichen Träger, also in dem Falle öffentlichen Betreiber und Investoren, es besser können, wie wir am Beispiel Feldberg erlebt haben. Also das ist aus meiner Sicht eine ganz wichtige Konsequenz und eine ganz wichtige Lehre aus diesen Ereignissen in Feldberg.

Des Weiteren fordert der Antragsteller, dass die Landesregierung „kurzfristige“, ich zitiere, „kurzfristige Maßnahmen“ festlegen sollte, um den Kommunen stärkere „Einwirkungs- und Kontrollrechte“ zu geben, „um die Ver- sorgungssicherheit zu gewährleisten“. Nach meinem Kenntnisstand ist die jetzige Kommunalverfassung a) ausreichend und b) versäumt der Antragsteller, bitte schön, wenn schon Maßnahmen, dann bitte ganz konkret benennen, Johann-Georg, ja? Sage uns bitte: Welche konkreten Einwirkungskontrollrechte willst du den Kommunen geben, wie soll das gesetzlich geregelt werden? Hast du beim Städte- und Gemeindetag angefragt, wollen die das überhaupt? Ist es aus deren Sicht überhaupt notwendig?

Wir müssen das zusammen mit der kommunalen Ebene beraten. Die Kommunen wollen in jedem Fall natürlich unterstützt werden bei dem Thema, aber ob diese Unterstützung ausdrücklich darin besteht, indem wir, ich sage jetzt mal, eine weitere Regulierung einführen

(Heinz Müller, SPD: Nein.)

zulasten der Kommunen, dahinter muss doch zumindest ein Fragezeichen gesetzt werden.

(Heinz Müller, SPD: Ein sehr großes.)

Hinzu kommt, und da möchte ich noch mal die positiven Beispiele nennen, auch vielleicht für Kommunen, die noch nicht so weit sind, alle Kommunen in Mecklenburg-Vor- pommern haben den großen Vorteil, dass wir im Land selbst einmal eine sehr kommunalfreundliche Verfassung haben, Kommunalverfassung, gerade hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung im Bereich von erneuerbaren Energien und Energiewende. Und wir haben viele, viele positive Beispiele, einige wurden schon genannt, Rostock und Schwerin gehören dazu, die praktisch bereits Fernwärmenetze haben und sie weiter ausbauen. Neustrelitz wurde ja schon genannt, aber ich möchte noch zwei andere Beispiele nennen, weil dort die Erdwärme erfolgreich genutzt wird.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

In Waren/Müritz, in meiner Heimatstadt, wird zum Beispiel schon seit langer Zeit Erdwärme genutzt für ein Fernwärmenetz. Das Gleiche wird auch in NeustadtGlewe gemacht mit der Nutzung der dort vorhandenen Erdwärme, und in Neubrandenburg genauso – also es geht. Und diese Möglichkeiten zu unterstützen, das ist Aufgabe des Landes, sowohl finanziell als auch, was den Rechtsrahmen betrifft, aber einen weiteren Handlungsbedarf sehen wir da momentan nicht.

Bundesebene, Johann-Georg, Bundesebene: Kollegin Schwenke hat es gesagt, es ist fraglich, inwieweit das Energiewirtschaftsgesetz jetzt das Instrument wäre, was wir da faktisch verändern müssten im Rechtsrahmen. Ist es sinnvoll, ist es überhaupt realistisch? Ich wage es jetzt momentan nicht abschließend zu bewerten, ich weiß nur eins: Da wird sich kurzfristig an der Stelle erst mal gar nichts bewegen. Aber gleichwohl, es bleibt natürlich – und insofern ist das durchaus ein wichtiger Punkt für die weitere Arbeit auch im Ausschuss – weiterhin die Frage im Raum stehen: Wie können wir die Wärmewende als unverzichtbaren Teil der Energiewende voranbringen und welche Rolle oder welche Bedeutung haben dabei Fernwärmenetze, wie können wir sie stärker nutzen?

In dem Fall mein Hinweis auf Baden-Württemberg – bekannterweise Grün-Rot, das ist auch eine ganz interessante Konstellation in Baden-Württemberg –, die machen ja zum Teil wirklich neue, kreative, innovative Sachen. Dazu gehört auch, dass Baden-Württemberg bisher das einzige Land ist, das ein Landeswärmegesetz hat. Das heißt, sie haben für das gesamte Land BadenWürttemberg den sogenannten Anschlusszwang, die Anschlussverpflichtung für alle potenziellen Wärmekunden landesgesetzlich geregelt, Johann-Georg. Also das, was du auf Bundesebene haben möchtest, ist dort in Baden-Württemberg geregelt – gegen große Widerstände. Aber wie die Praxis zeigt – im Kleinen wie in Greifswald und auch im Großen wie in Baden-Württemberg –, es funktioniert. Es funktioniert, es gibt da nicht die befürchteten Negativauswirkungen.

Nun will ich nicht behaupten, dass das Modell „BadenWürttemberg“ für uns eins zu eins übertragbar wäre. Das ist mir vollkommen klar, dass das so nicht geht. Sich aber Baden-Württemberg mal anzusehen und auch den

Gesetzentwurf, den die SPD in Thüringen genau zum gleichen Thema gemacht hat, das lohnt sich schon in den nächsten Monaten. Insofern werden wir da an dem Thema auch dranbleiben, Johann-Georg. Aber den Antrag selbst, den wird die SPD-Fraktion heute in dieser Form ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr umfangreich und erschöpfend schon das Problem von den unterschiedlichsten Rednern hier dargestellt worden. Es bleibt mir an sich nur die Aufgabe zu erfüllen, vielleicht den Versuch einer Zusammenfassung zu unternehmen.

Es sind an sich drei Punkte, die Voraussetzung dafür sind, dass so etwas funktionieren kann: Der erste Punkt ist die Technik. Der zweite Punkt ist die Finanzierung, und mit der Finanzierung meine ich nicht nur das Errichten solcher Anlagen, sondern auch eine auskömmliche Finanzierung während der gesamten Laufzeit mit einer entsprechenden Gewinnerwartung des Unternehmens, ob es nun privat oder kommunal ist. Und der dritte Bereich ist natürlich der entscheidende Bereich, denn wenn die ersten zwei Bereiche möglich sind, dann sind sie es nur, wenn in der dritten Säule auch der Bedarf in der Quantität überhaupt so eine wirtschaftliche Betreibung solch einer Anlage möglich macht.

Es ist, glaube ich, unbestritten, dass die Fernwärme eine vernünftige komplementäre Möglichkeit ist, unsere Häuser, unsere Industrieanlagen, unsere Schulen, unsere Krankenhäuser zu beheizen. Und der Antrag ist im Kern ja auch vernünftig, wenn man berücksichtigt, was ich zuvor ausgeführt habe. Was natürlich nicht geht, ist, wenn Sie unter II.2 eine flächendeckende Wärmeversorgung verlangen, und Sie haben eben durch Zuruf verneint, dass Sie das verlangen.

Lieber Kollege Jaeger von der GRÜNEN-Fraktion, Sie sollten dann besser Ihre Anträge selbst schreiben oder sie zumindest vorher auch sorgfältig lesen.

Insofern ist unsere Position klar. Es gibt einen Bereich, der noch zu klären wäre, und zwar wäre das der Bereich: Was geschieht, wenn ein privater Betreiber in die Insolvenz geht und dann 5.000, 6.000, 10.000 Wohneinheiten ganz einfach nicht mehr beheizt werden können und das Land nicht eingreifen darf? In einem juristischen Verfahren, einer Insolvenz, ist das schlechterdings schwierig zu gestalten. Wenn dann Stadtwerke kommen, in die Bresche springen und in der Folge zu der Erkenntnis kommen, dass mittel- und langfristig der Punkt zwei, den ich nannte, überhaupt nicht zu erfüllen ist, nämlich dass das wirtschaftlich zu betreiben ist, dann kann man, auch wenn man Mitglied der GRÜNEN-Fraktion ist, nicht von der Landesregierung verlangen, dass die jetzt Geld hineinschießt in ein Unternehmen, was hochdefizitär ist – auf die nächsten fünf oder zehn Jahre prospektiv gerechnet, was die betriebswirtschaftliche Rentabilität angeht und die Vernunft damit auch angeht –, dass sie hier Steuergelder hineinschießt.

Kurzum, subsumieren kann man: Der Antrag ist gut gemeint. Er ist in sich nicht schlüssig. Es ist ein nicht logischer Aufbau im Antrag zu erkennen. Er ist fehlerhaft, weil er einen großen Mangel trägt, und zwar eine Forderung, die selbst bei Milliardeninvestitionen in das Fernwärmenetz Mecklenburg-Vorpommerns nicht umsetzbar wäre. Ich weiß gar nicht, wie viel Tausend Kilometer Leitungen hier dann noch verlegt werden müssten. Und insofern wäre es für uns eine Zumutung, zu verlangen, dass wir so einem Papier der grünen Umweltfreunde zustimmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Den Antrag wird meine Fraktion, die NPD, ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Erstes, danke, Mignon Schwenke, für den Hinweis, „flächendeckend“ habe ich anders verstanden.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach so?)

Es geht mir nicht darum, jede letzte Hütte in Deutschland an ein völlig unwirtschaftliches Fernwärmenetz anzuschließen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Deswegen, weil ich das auch für missverständlich halte, habe ich einen Änderungsantrag eingereicht. Wir schlagen vor, bei „den Ausbau einer flächendeckenden Fernwärmeversorgung“, „einer flächendeckenden“ zu streichen und „der“ einzufügen. Dann würde dort stehen: „der den Ausbau der Fernwärmeversorgung befördert und die Versorgungssicherheit gewährleistet“. Damit ist deutlich gemacht, es geht uns selbstverständlich nicht darum, jede letzte Ausbausiedlung an ein Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen. Das wäre wirtschaftlich totaler Quatsch, da sind wir uns einig.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr schön.)

Ich möchte kurz eingehen auf das Thema Bioenergiedorfbewegung. Ich bin durchaus ein Fan der Bioenergiedorfbewegung,

(Udo Pastörs, NPD: Fan?!)

weil ich es grundsätzlich für richtig halte, dass Leute vor Ort ihre Energieversorgung versuchen in die Hand zu nehmen und dezentrale Lösungen im ländlichen Raum finden, mit denen sie sozusagen arbeiten können. Das Problem ist aber – für mich jedenfalls –, dass ich von den Fans der Bioenergiedorfbewegung oft höre, Anschluss- und Benutzungszwang, das brauchen wir gar nicht. Bei uns ist die Fernwärme so billig, dass jeder sie unbedingt haben will. Und der Grund – und das ärgert mich an der Argumentation –, der Grund, warum die Fernwärme aus Biogasanlagen so billig ist, ist schlicht, dass sie über den Strompreis finanziert wird, über die EEG-Umlage.

(Udo Pastörs, NPD: Logisch.)

Dann kann ich das natürlich machen. Ein Biogasanlagenbetreiber kriegt einen Nahwärmebonus, den kriegt er schlicht dafür, wenn er nachweisen kann, dass er die Wärme nicht in die Umwelt abbläst, sondern irgendetwas anderes halbwegs Sinnvolles macht, von Spargelbeeten bis Holztrocknungsanlagen – da gibt es sehr unsinnige Sachen –, bis hin zu kleinen Nahwärmeversorgungssystemen, die ich natürlich für sinnvoll halte. Da liegt so ein bisschen meine Kritik und deswegen wünsche ich mir, dass man offener und ehrlicher argumentiert und einfach sagt: Ja, sie können das so billig anbieten, ist okay, deswegen können sie in der Regel auch auf diesen Anschluss- und Benutzungszwang, den unsere Kommunalverfassung vorsieht, verzichten. Aber das ist kein übertragbares Modell auf andere Kommunen, die jetzt neu anfangen wollen, eine Nahwärmeversorgung aufzubauen.

Warum uns überhaupt das Thema Fernwärme so wichtig ist, das ist die zukünftige Kombination als Speicher für Überschussstrom. Deswegen muss man verstehen, warum dieser Einsatz hier so stark erfolgt. Und natürlich glaube ich, wenn wir auf der letzten Landtagssitzung – ich glaube, das ist jetzt fast sechs Wochen her – dieses Thema behandelt hätten, dass man durch ein deutliches Auftreten bei den wichtigen Großverbrauchern noch hätte erreichen können, dass man für die Idee wirbt, das Ganze als Nahwärmenetz oder als Fernwärmenetz zu erhalten. Die sind natürlich in eine relativ ärgerliche Panik ausgebrochen und haben gesagt, das lassen wir nicht mit uns machen, dass uns hier von einem Tag auf den anderen angekündigt wird, es wird die Fernwärmeversorgung abgeschaltet.

Gerade das Beispiel zeigt ja sehr deutlich, dass der Insolvenzverwalter beziehungsweise der Investor quasi in so eine Situation kam, ich will jetzt nicht erpressen sagen, aber er konnte sagen: Das Nahwärmenetz gehört mir und das Kraftwerk, was unwirtschaftlich ist, gehört mir, wenn ihr das jetzt weitermachen wollt, dann müsst ihr mir mein unwirtschaftliches Kraftwerk weiter erhalten. Und das ist die Idee des Antrages, dass die Kommune dann in der Lage ist zu sagen: Sorry, wir hatten Zugriffsrecht auf das Fernwärmenetz, dann verabschiede dich von der Fernwärme, wir betreiben aber das Nahwärmenetz, wo wir die Hand drauf haben, weiter.

(Udo Pastörs, NPD: Das muss sich aber auch rechnen.)

Und Rudi, du hast gefragt, was sind denn unsere Ideen ganz konkret. Die haben wir ganz konkret reingeschrieben. In Ziffer II auf Seite 3 steht: „Hinsichtlich der konkreten Form der Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Kommunen sind verschiedene Varianten denkbar. Sie können z. B. durch gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, aber auch durch Maßnahmen der Vertragsgestaltung, wie z. B. Selbsteintritts-, Übernahme- oder Vetorechte der Gemeinde, Genehmigungs- und Abstimmungspflichten des Betreibers mit der Gemeinde bezüglich der Preisgestaltung und des Ausbaus der Anlage etc. erfolgen.“

Also wir haben ganz konkret geschrieben, was wir uns wünschen, was in Zukunft die Kommune für Einflussmöglichkeiten haben soll.