Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

… in Anspruch nehmen kann. Man kann also unabhängig von der möglichen Festlegung örtlicher Zuständigkeiten die Wahlfreiheit der Schulen aufrechterhalten. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, dem Parlament eine Schulgesetzänderung vorzuschlagen, in der die Wahlfreiheit in den kreisfreien Städten infrage gestellt wird.

Ich habe noch eine Nachfrage.

Einen Moment, einen Moment!

Ich möchte, bevor wir jetzt hier mit der Fragestunde fortsetzen, alle noch mal darauf hinweisen, dass Sie Ihre Telefone leise stellen und dass hier im Plenarsaal auch nicht telefoniert wird oder weitere störende Geräusche dann abgestellt werden müssen.

Sie hatten eine Nachfrage, Frau Gajek. Bitte schön.

Ja, Herr Brodkorb, eine Nachfrage.

Bei der Begründung der örtlichen Schule ist dann noch mal diskutiert worden, dass beispielsweise wie in Schwerin längere Fahrten mit dem gleichen Tarif gelten. Also es ergeben sich ja daraus keine höheren Fahrtkosten. Ist das mit einbezogen worden?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Gajek, selbstverständlich ergeben sich daraus höhere Kosten, weil wenn Sie denselben Tarif haben, auch für eine längere Fahrtstrecke, dann erhöht sich der Gesamtaufwand ja mit der Zahl der Schüler, die Anspruch auf Erstattung haben. Und deswegen ist darüber nachgedacht worden, aber mit dem Ergebnis, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Frage der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ein Erstattungsrecht haben, und der Frage der Gesamtkosten. Insofern haben Sie zwar recht, es ist also für den Einzelnen kein Mehraufwand, aber da ich dann mehr Individuen habe, die einen Rechtsanspruch haben, hat das Land oder die Stadt natürlich in jeweils unterschiedlicher Regelung einen ganz unterschiedlichen Finanzaufwand. Und auch da kann ich – das ist ja genau der entscheidende Punkt – in den kreisfreien Städten oder wir als Land können keine Regelungen in Kraft setzen, die eine erneute Ungleichbehandlung in umgekehrter Richtung verursachen.

Ist okay, danke.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur

und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

7. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Entlassung des Geschäftsführers der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH und dem Rücktritt von Aufsichtsratsmitgliedern für den derzeitigen und zukünftigen Geschäftsbetrieb sowie für das zu entwickelnde Zukunftskonzept für die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwenke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst herzlichen Dank und einen wunderschönen guten Morgen!

Das Land, das wissen Sie, gehört nicht zum Kreis der Gesellschafter der Flughafengesellschaft. Die personellen Veränderungen, die Sie angesprochen haben, in der Geschäftsführung sind durch die Gesellschafter veranlasst und umgesetzt worden. Der Geschäftsbetrieb ist fortwährend sichergestellt, es landet und fliegt weiterhin alles. Gleichermaßen ist die Bestellung eines Geschäftsführers als Nachfolger des bisherigen Geschäftsführers gewährleistet worden. Derzeit führt Herr Steffen Knispel als Interimsgeschäftsführer die Geschäfte weiter. Es ist die Aufgabe der Gesellschafter, sich mit dem Aufsichtsrat über eine Neuausschreibung der Position des Geschäftsführers zu verständigen.

Das Entwickeln des Zukunftskonzeptes, auf das Sie abstellen, obliegt maßgeblich den Gesellschaftern. Gemeinsam mit der Geschäftsführung ist dann die Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten. Sämtliche Tätigkeiten im Flughafenbereich sind damit sichergestellt. Dies gilt im Übrigen umso mehr, da die weiteren Beschäftigten des Flughafens durchgängig unverändert tätig sind, sodass weitestgehend personelle Kontinuität besteht.

Eine Zusatzfrage. Da aber das Land sich entschlossen hat, doch erhebliche Mittel für die nächste Jahre in die Gesellschaft zu geben zum Weiterbetrieb, meine Frage: Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung? Inwieweit ist sie einbezogen in diese Prozesse?

Genau wie bei vielen anderen Situationen, in denen wir Förderung, Zuwendungen geben, sind die Geschäftsführungsfragen nicht unsere Aufgabe.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Wir können an der Stelle begleiten, wir können beraten, wir können zuhören, aber die Entscheidungen treffen die Gesellschafter. Selbstverständlich werden wir in dem Moment, wo sie solche Entscheidungen treffen, informiert und sind auch durchgängig im Gespräch darüber, wie es da weitergeht.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

8. Welche wesentlichen Ergebnisse liefert das PwC-Gutachten zur Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage vom April 2014 hinsichtlich möglicher Beteiligungen des Landes und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Gutachten wurde bereits im Energieausschuss des Landtages vorgestellt. Dementsprechend ist es zumindest den Ausschussmitgliedern bekannt, insbesondere die Ergebnisse, dass eine direkte Beteiligung des Landes seitens der PwC als kaum umsetzbar angesehen wird. Dies stützt im Übrigen dann auch die Landesregierung in der bisherigen Haltung, die sie hier eingenommen hat, keine Beteiligung anzustreben. Weiterhin, auch das haben wir vorgestellt, verdeutlicht das Gutachten, dass vor dem Hintergrund neuer beihilferechtlicher Regelungen seitens der EU verschiedene Förderinstrumente bestehen, die das Land nutzen könnte, um den Flughafen zu unterstützen. Nichtsdestotrotz bleibt es zunächst dabei, die Gesellschafter bei der Konsolidierung der Einnahmesituation zu unterstützen und in 2017 dann eine kritische Bilanz aufgrund der bis dahin aufgelaufenen Erfahrungen zu ziehen.

Ich will aber gern, weil Sie sozusagen auch vor diesem größeren Gremium darum bitten, mich bemühen, die Ergebniszusammenfassung, die die Gutachter selbst zu Beginn ihres Gutachtens vorgenommen haben, noch einmal mit eigenen Worten und wieder verdichtet und zusammengefasst hier kurz vorzustellen.

Erstens. Die Gutachter weisen in ihrer Ergebniszusammenfassung aus, dass eine nachhaltige Finanzierung des Flughafens einer Erhöhung des Landeszuschusses bedürfe. Das ist übrigens auch schon das Resultat eines vorherigen Gutachtens, das wir im Ausschuss vorgestellt haben.

Zweitens. Zumindest mittelfristig sei ein kostendeckender Betrieb des Flughafens nicht zu erwarten, sodass auch nach 2016 die Gutachter prognostizieren, dass es ein Erfordernis von Verlustausgleichszahlungen geben werde beziehungsweise damit zu rechnen sei, so ist die Formulierung der Gutachter. Aufgrund der nachhaltigen Verlustsituation, so die Gutachter, werde es als insgesamt unwahrscheinlich angesehen, dass das Land beihilferechtlich zulässig Gesellschaftsanteile erwerben könne. Darüber hinaus wird festgestellt in der Ergebniszusammenfassung, es werde daher die Prüfung beteiligungsunabhängiger, also nicht als Mitgesellschafter veranlasster Betriebe und Investitionsbeihilfen sowie Kostenerstattung für hoheitliche Aufgaben als Alternative nahegelegt. Auch das ist die Originalformulierung der Gutachter.

Zu guter Letzt sind es insgesamt sieben Punkte. Ich habe versucht, sie auf vier zu verdichten. Mögliche Rückforderungen bereits geleisteter Förderungen könnten nicht rechtlich ausgeschlossen werden, künftige Förderungen, so die PwC-Annahme, dürften ausgeschlossen sein, wenn das Land Mitgesellschafter geworden wäre.

Ja, eine Nachfrage: Gehen Sie davon aus, dass die Beiträ

ge, die die Stadt Laage, der Landkreis Rostock beziehungsweise die Hansestadt Rostock an den Flughafen leisten, als Gesellschafter, als Verlustausgleich beihilferechtlich nach Europarecht zulässig sind?

Ich kann auch zugegebenermaßen nicht für alle Beteiligten sagen, wie in der Vergangenheit durchgängig die Zuschüsse genehmigt worden sind. Es ist regelmäßig als Eigenkapitalerhöhung offenbar gewertet worden. Zumindest die bilanziellen Kenntnisse, die wir bisher haben, sprechen dafür. Da müsste ich Ihnen aber Auskunft geben, ob wir ganz genaue Kenntnisse haben, wie was zugeführt wird. Auch da sind in Teilen natürlich europarechtliche Fragen noch offen.

Okay, danke schön.

Die zweite Frage von mir:

9. Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen für die Gründung einer Landesenergieagentur in Mecklenburg-Vorpommern?

Herzlichen Dank auch für diese Frage.

Das Energieministerium hat im Herbst 2013 – ich glaube, auch das war im Energieausschuss, zumindest wurde es erwähnt und ist natürlich vorgestellt worden – eine Studie zur Errichtung eben dieser Energie- und Klimaschutzagentur in Auftrag gegeben. Der Endbericht ist dem Energieministerium Ende März übergeben worden und befindet sich bei uns zurzeit in der Abschlussprüfung. Zudem – das ist wesentlich, die Zeit läuft und das war ja ein Stück weit Inhalt Ihrer Frage – ist eine Finanzierung in der Projektanlaufphase eben seit 14/15 aus europäischen Mitteln beabsichtigt. Für diese aus der neuen Förderperiode stammenden Mittel werden die erforderlichen Richtlinien und alles, was damit verbunden ist, vermutlich erst im vierten Quartal einsatzfähig sein.

Es ist beabsichtigt, dass wir uns an eben diesem zeitlichen Raster und diesen zeitlichen Möglichkeiten auch hinsichtlich der weiteren Vorbereitungs- und Entwicklungsprozesse orientieren. In diesem Zeitraum werden die im bisherigen Gutachtenverfahren durch das begutachtende Institut angeregten Abwägungen und Alternativprüfungen, die da an mehreren Stellen aufgeworfen sind, unsererseits erfolgen.

Zusatzfrage: Ich gehe also davon aus, dass eine grundsätzliche Entscheidung für eine Landesenergieagentur in Ihrem Haus gefallen ist, vorbehaltlich der Finanzierungsfrage natürlich?

Davon gehe ich aus, auch dadurch, dass es ja ein Abbild im Haushalt gefunden hat. Gleichwohl wird das am Ende einer Kabinettsbefassung vorbehalten sein. Ich gehe aber davon aus, dass alle Beteiligten sich über das Ob einig geworden sind vor meiner Zeit als Minister und dass es jetzt darum geht, am Ende das Wie mit allen Beteiligten und dann noch einmal per Kabinettsbeschluss entsprechend zu Ende zu formen.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Herr Minister!

10. Wie steht es nach Kenntnis der Landesregie

rung um die Bemühungen, in Anklam aufhältige Asylbewerber aus der Russischen Föderation im Zuge der Umsetzung des Dublin-II-Abkommens nach Polen zu überstellen beziehungsweise abzuschieben?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Entscheidung, ob eine Überstellung im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens stattzufinden hat, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Einflussmöglichkeiten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bestehen dazu nicht. Die örtlich zuständigen Ausländerbehörden des Landes dienen dem Vollzug der Überstellung, insoweit also letztendlich lediglich als Vollstreckungs- behörden.

Die für die Stadt Anklam zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald unternimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, wie jede andere Ausländerbehörde auch, alle Bemühungen, um die seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angeordneten und terminisierten Abschiebungen gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Landesamt für innere Verwaltung durchzuführen.

Falls sich Ihre Frage auf die Anzahl bezog, muss ich Ihnen sagen, wir erfassen nur die Anzahl für den gesamten Landkreis, da die Ausländerbehörde der Landkreis ist. Da kann ich Ihnen sagen, dass wir 47 Rückführungen oder Überstellungen bis zum 30.04. – das ist die letzte Statistik – hatten, was den Bereich Vorpommern-Greifs- wald betrifft. Wie viel davon jetzt ganz konkret aus dem Bereich Anklam wären, ist in der Datenerfassung nicht dabei.

Nächste Frage:

11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung

mittlerweile hinsichtlich der E-Mails mit gefälschtem Logo der Sparkasse gewonnen, durch die die Nutzer auf eine nachgeahmte Sparkassenseite gelenkt und zu Überweisungen veranlasst werden sollten?