Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Antrag der Fraktion DIE LINKE Initiative zur Bewahrung von Künstlernach- lässen in Mecklenburg-Vorpommern fördern – Drucksache 6/3339 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werke von Künstlerinnen und Künstlern der Gegenwart in Mecklenburg-Vorpom- mern auf den Gebieten der Musik, Literatur und bildenden Kunst sowie der Architektur sind wesentliche Dokumente unserer kulturellen Identität. Dieses Kulturerbe bedarf eines besonderen Schutzes. Oftmals sind die Zeugnisse einer lebenslangen Künstlerexistenz von Vernichtung bedroht. Wenn Künstler sterben, können nur in wenigen Ausnahmefällen deren Nachlässe in Museen oder Sammlungen dauerhaft untergebracht werden. Zwar sind Städte verpflichtet, Archive einzurichten, aber Künstlernachlässe gehören derzeit nicht zu den gesetzlich geschützten Kulturgütern.

In der Gesellschaft wächst hingegen das Bemühen, privatwirtschaftliche, kommunale oder überregionale Lösungen für eine Sicherung von bedeutsamen Künstlernachlässen zu finden, um deren Werk angemessen zu verwahren, wissenschaftlich aufzuarbeiten und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Erste öffentliche Einrichtungen in Deutschland, die in letzter Zeit gegründet wurden, um künstlerische Nachlässe aufzunehmen, sind der Verein „Forum für Künstlernachlässe“ in Hamburg, die Stiftung Künstlernachlässe in Mannheim, die „Kunst- arche e. V.“ in Wiesbaden, deren Vorsitzender zugleich Leiter des Stadtmuseums Wiesbaden ist, und die Stiftung Kunstfonds in der Abtei Brauweiler, ein überregionales Schaulager mit wichtigen Künstlernachlässen. Die lassen sich hier exemplarisch einmal nennen.

In den aktuellen Diskussionen zum Thema Künstlernachlässe überwiegt die Erkenntnis, dass sich mit der regionalen Verankerung von Nachlässen eine stärkere Identifikation am Standort herstellen lässt und der finanzielle Gesamtaufwand überschaubar bleibt. Dagegen wären Künstler, die zu Lebzeiten vor allem regional gewirkt haben, gerade nach der Übernahme in ein Archiv außer Landes viel eher dem Vergessen preisge- geben.

Mit der Einrichtung von Nachlassarchiven können verschiedene Nachlässe vor der Vernichtung gesichert und öffentlich sichtbar gemacht werden. Den Hinterbliebenen beziehungsweise den vorsorgenden Künstlerinnen und Künstlern wird die Möglichkeit gegeben, durch eine Schenkung die angehäuften Artefakte zu sichern, sodass diese als Bestand erhalten bleiben.

Der Vorteil derartig übertragener Nachlässe ist in fachgerechter Pflege, Aufarbeitung und Lagerung zu sehen, die von Expertinnen und Experten inventarisiert und für Ausstellungen und Publikationen aufbereitet werden. Die künstlerischen Werke beziehungsweise Leistungen könnten so Lücken des öffentlichen Wissens und Bewusstseins von der kunstgeschichtlichen Entwicklung in der Region schließen und kulturelle Angebote in den Kommunen, den Regionen, aber auch mit landesweiter Ausstrahlung erweitern. In einigen Einrichtungen, wie etwa Literaturhäusern, werden seit Langem Nach- und Vorlässe von regional- wie bundesweit beachteten Schriftstel

lern bewahrt. Sie haben sich bewährt und verdeutlichen, wie sinnvoll und wichtig Initiativen zur Bewahrung von Künstlernachlässen auf diesem und anderen Gebieten künstlerischen Schaffens sind.

Wir verkennen nicht, dass den Museen, Galerien und Stiftungen in diesen Fragen jeweils spezifische Funktionen und Aufgaben zukommen. Darüber hinaus aber bedarf es weitergehender Aktivitäten, denn Erfahrungen zeigen, dass oftmals nach dem Tod der Künstlerin oder des Künstlers die Werke nicht zusammengehalten und sachgerecht bewahrt werden können. Dies gilt insbesondere für Künstler, deren Werke nur schwer archivierbar sind, beispielsweise alles, was unter dem Begriff „Streetart“ zu fassen ist, teilweise bildhauerische Werke oder Freilandinstallationen.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es geboten und in der Sache nutzbringend, dass die Landesregierung im konzertierten Zusammenwirken mit dem Landeskulturrat, den regionalen Kulturräten, den Künstlerverbänden, Museen, Literaturhäusern, Archiven und Stiftungen Möglichkeiten einer wirksamen Förderung besagter Initiativen auslotet. Im Ergebnis soll ein Maßnahmenkatalog entstehen, in dem Aktivitäten für eine systematische Bewahrung von Künstlernachlässen gelistet sind.

Darüber hinaus schlagen wir vor, Initiativen, die sich dem Erhalt, der Pflege und der Katalogisierung der Künstlernachlässe widmen, über das Kulturportal des Landes zu präsentieren. Dies würde gleich mehrere positive Effekte mit sich bringen. Zum einen würden Künstlerinnen und Künstler erfahren, an wen sie sich in der Region hinsichtlich eines Vorlasses wenden können, beziehungsweise die Erben würden erfahren, an wen sie sich hinsichtlich des Nachlasses wenden können. Die Liebhaberinnen und Liebhaber von Kunst und Kultur, insbesondere die Bewunderer ausgewählter Künstlerinnen und Künstler, hätten in den so bekannt gemachten Initiativen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Zum anderen wäre die Präsentation von Initiativen zur Bewahrung von Künstlernachlässen gegebenenfalls Anregung für Interessierte in anderen Regionen, selbst auf diesem Gebiet aktiv zu werden, und böte Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und Netzwerke zu knüpfen. Nicht zuletzt kann im Ergebnis aller Bemühungen der Landes- wie der kommunalen Ebene eine Datenbank aller Künstlernachlässe in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Diese wiederum hätte den Vorteil, dass die Nachlasserschließung fachkundig erfolgt, also offenbart, welche Arbeiten die Werkentwicklung und den künstlerischen Wert des jeweiligen Künstlers ausmachen, quasi den Kernbestand bilden, und es hätte den Vorteil, dass auf diese Weise letztlich ein Werkverzeichnis angelegt wäre.

Sehr geehrte Damen und Herren, all das Gesagte sind treffliche Gründe, unserem Antrag zuzustimmen. Im Übrigen, wo Sie doch immer argwöhnen, alles, womit wir aufwarten, würde zusätzliche Kosten verursachen, dem ist auch hier nicht so. Die Aufwendungen würden von den Initiatoren beziehungsweise von der kommunalen Ebene beigebracht. Worauf es hier ankommt, ist strategisches Denken, Kommunikation und eine ordentliche Portion guten Willens. Es wäre dem Anliegen angemessen, Sie stellen diesen guten Willen unter Beweis und stimmen unserem Antrag zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der reichen Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und deren Protagonisten ist neben der Unterstützung für laufende Projekte, wie die Ausstellung „Kataloge, Publikation und Aufführungen“, sowie der Förderung durch Stipendien in unterschiedlichen Genres immer wieder auch das Thema Nachlässe auf der Agenda.

Ich begrüße es außerordentlich, dass sich in einzelnen Einrichtungen – als Beispiel sind das Koeppenhaus in Greifswald oder die Uwe Johnson-Gesellschaft in Rostock zu benennen – der Verwaltung des Nachlasses bedeutender Künstler des Landes gewidmet wird. Genannt werden können weiterhin das Brigitte-Reimann-Haus, das FalladaHaus mit entsprechenden Archiven oder die Kunstvereine und Museen, die sich beispielsweise den Künstlerkolonien Schwaan und Ahrenshoop widmen.

Wie Sie wissen, unterstützt das Land im Rahmen seiner Kulturförderung an diesen Stellen gezielt und kontinuierlich. Diese Schwerpunktsetzungen stellen einen wichtigen Bestandteil der Künstlerförderung dar und das Land ist bereit, im Rahmen der Kulturprojektförderung Einrichtungen, die sich der Nachlassverwaltung herausragender Künstlerinnen und Künstler des Landes widmen wollen, Hilfe anzubieten. Zudem besitzt auch der Landeskunstbesitz einen dokumentarischen Charakter, der in den kommenden Jahren weiterverfolgt werden soll. Die Aufbewahrung von Werken oder ganzen Nachlässen inklusive der notwendigen wissenschaftlichen und kunsthistorischen Begleitung sowie deren Vermittlung in Form von Lesungen, Aufführungen oder Ausstellungen ist, bezöge man diese Aufgabe auf eine einzige Einrichtung, die sich allen Genres widmen soll, eine kaum zu bewältigende Aufgabe, von der Frage, welche Nachlässe bewahrt werden sollen, ganz zu schweigen.

Die Aufgabe, einen Künstlernachlass aufzuarbeiten, ist mühevoll. Da es immer mehr Künstlerinnen und Künstler gibt und die Produktion von Werken unterschiedlicher Genres steigt, sind öffentliche Museen schon lange nicht mehr in der Lage, ganze Künstlernachlässe einfach so aufzunehmen. Oft ist das, was als gehobenes Kulturgut angeboten wird, nicht geeignet, in die Ausstellung eingebaut zu werden. Aus diesem Grund halte ich es für sinnvoller, gezielt Unterstützung dort vorzuhalten, wo sie jeweils vonnöten ist, wo sich beispielsweise Vereine um Ateliers oder Nachlässe zu kümmern gedenken. Hilfestellung ist dabei sicher in vielerlei Hinsicht notwendig. Ich denke daran, dass in diesem Zusammenhang oft verschiedenste Interessen aufeinandertreffen. Die Besonderheiten des Marktes, beispielsweise bei den bildenden Künsten, durch bestehende Verträge mit Galerien, offene Aufträge, Umgang mit unsignierten Werken, zugesagte Ausstellungsbeteiligung sowie logistische Fragen, wie die Aufbewahrung und sachgemäße Behandlung, ergeben vielerlei Herausforderungen praktischer Natur, die es neben den rechtlichen Fragestellungen zu beachten gilt.

Hier sind im Einzelfall sicher Beratungsleistungen sinnvoll. Es existieren jedoch bundesweit tätige Institutionen, die entweder direkt Nachlässe übernehmen oder aber bei der Bewältigung der oben genannten Probleme behilflich sind. Hier seien beispielhaft das Archiv der Akademie der Kunst, das Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds oder die Künstlerhilfe des Bundespräsidialamtes genannt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hinweis auf die Möglichkeiten der Kulturprojektförderung und anderer bereits bekannter Möglichkeiten der Nachlassverwaltung ist sicher sinnvoll. Ich bin deshalb, sehr geehrter Herr Koplin, gern bereit, im Rahmen des entstehenden Kulturportals auf solche bereits bestehenden Unterstützungssysteme an prominenter Stelle hinzuweisen. Ein weiterer Maßnahmenkatalog ist aus meiner Sicht allerdings nicht notwendig, weil die Aufgabe schier unbewältigbar ist. Der vorliegende Antrag der Fraktion der LINKEN ist daher aus meiner Sicht abzulehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es der LINKEN mal um die Bewahrung von Künstlernachlässen in Mecklenburg-Vorpom- mern. Ich finde, der Minister hat eben schon ausgeführt, warum es aus unserer Sicht schier unmöglich ist, sich jetzt tatsächlich um jeden Künstlernachlass zu kümmern. Das würde das Land finanziell überfordern und es ist auch aus meiner Sicht immer die Frage, wie wird dann welcher Nachlass eingestuft.

Wir haben so etwas mit dem Kunsteinkauf des Landes. Dort wird über das Staatliche Museum – auch das haben wir schon gehört –, wenn es denn hier möglich ist, dieser Nachlass geprüft. Und wenn es bedeutende Nachlässe sind, in Einzelfällen, das muss man dazusagen, in Einzelfällen kaufen wir solche Sachen dann auch auf.

Es gibt, um darüber noch zu sprechen, auch auf Bundesebene eine Reihe von Stiftungen und Archiven – darauf ist Herr Koplin bereits eingegangen –, die sich der Nachlassverwaltung von solch bildenden Künstlern widmen und dies auch machen. Da würden wir den Vorschlag unterbreiten, so zu agieren, wie es von der Justizministerin bereits angeschoben ist. Wir wissen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land mit relativ wenigen Stiftungen im Vergleich zur Bundesebene, und vielleicht kann man hier über die Initiative der Justizministerin prüfen, ob gerade in diesem Bereich sich das Stiftungswesen in Mecklenburg-Vorpommern ausbauen lässt.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Ansonsten möchte ich zum Schluss noch auf die Künstlerhilfe des Bundespräsidenten verweisen. Auch die hat in Mecklenburg-Vorpommern schon dazu beigetragen, dass Künstlernachlässe verwahrt oder auch in Archive überführt werden können. Deshalb sehen wir es so: Jetzt als Land diese Aufgabe völlig komplett zu übernehmen, da sehen wir eine Überforderung des Landes. Lieber sollten die anderen Instrumentarien, die da sind, genutzt und ausgebaut werden. Deshalb lehnen auch

wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Reinhardt.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Bündnisgrüne begrüßen die Initiative der Fraktion DIE LINKE.

Der Umgang mit Vor- und Nachlässen von Künstlerinnen und Künstlern ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Vielen Kunstschaffenden gelingt es auch zu Lebzeiten nicht, Institutionen für eine angemessene Verwaltung ihres Nachlasses zu gewinnen. Selbst überregionale Künstlerinnen und Künstler müssen erleben, dass ihre Schenkungsangebote von Städten oder Museen abgelehnt werden, einfach weil die Einrichtungen keine Kapazitäten für die Bewahrung haben.

Dem Land kann man dabei sicherlich keine grundsätzliche Untätigkeit vorwerfen. Auch Landesinstitutionen verwalten künstlerische Nachlässe. Ich denke hier zum Beispiel an den Nachlass von Armin Münch. Gerade bei prominenten Nachlässen kommt es immer häufiger zu beispielgebenden Kooperationen von privaten Geldgebern und der öffentlichen Hand. Das Koeppenhaus in Greifswald, der Uwe Johnson-Nachlass oder andere sind im Antrag ja genannt worden. Das Kunstmuseum in Ahrenshoop wiederum ist zum Beispiel ein ganz neuer Ort, an dem Werke aus privaten und öffentlichen Nachlassverwaltungen wieder erlebbar gemacht werden.

Ich will sagen, es gibt gelungene Beispiele. Aber es stimmt natürlich auch, dass Kunstschaffende es in dieser Hinsicht schwer haben, wenn sie keine europa- oder sogar weltweite Bedeutsamkeit erlangt haben. Nicht wenige sind aber gleichwohl für die künstlerische und kulturelle Identität unseres Landes von Bedeutung.

Dieses Bundesland war überdies schon immer Anziehungspunkt für viele Künstlerinnen und Künstler. Mecklenburg-Vorpommern als Rückzugsort in die Abgeschiedenheit, als kreativer Ruhepol, das gehört untrennbar zum positiven Image des Landes dazu. Und nicht zuletzt deswegen ist es wichtig, auch die Werke und Dokumente dieser Künstlerleben in Mecklenburg-Vorpommern zu bewahren. Das Land und die Landesregierung sind dabei auch, aber nicht allein in der Pflicht. Die Initiative „Künstlernachlässe Mecklenburgische Seenplatte“ hat hier zum Beispiel – das sehen wir auch so – bereits eine sehr gute Grundlage für den Landkreis entwickelt und sie zeigt auch deutlich, dass es in den Landkreisen und Kommunen großes Interesse und große Bereitschaft für den Erhalt des eigenen kulturellen Erbes gibt.

Es ist aus unserer Sicht ein guter Vorschlag, dass das Land federführend einen Dialog darüber in Gang setzt, wie die kulturellen Hinterlassenschaften angemessen gesichert und zugänglich gemacht werden können. DIE LINKE schlägt dazu mit Recht eine breite Einbeziehung vieler Akteure aus der Kunst- und Kulturszene und den Regionen vor. So etwas benötigt jedoch Zeit. Daher

erscheint uns die Vorlage eines Maßnahmenkataloges bis zum Juni 2015 etwas knapp gewählt. Wir wollten nun aber nicht per Änderungsantrag einen neuen Termin vorschlagen, sondern verstehen dieses Datum eher als Vorlage eines ersten Maßnahmenkataloges, der noch keinen abschließenden Charakter haben muss, sondern eher eine erste Etappe darstellt. Er könnte dann zum Beispiel Grundlage sein für eine intensivere Befassung im Bildungsausschuss.

Die Forderung, Initiativen und Nachlässe zukünftig auf dem Kulturportal des Landes zu präsentieren, finden wir prinzipiell ebenfalls unterstützenswert, allerdings verbunden mit der Anmerkung, dass das Kulturportal in der aktuellen Form und Struktur längst nicht mehr den Maßstäben für moderne Internetpräsentationen entspricht. Allein für die Präsentation der Museen sind hier mehrere Zehntausend Euro hineingeflossen, deren sinnvolle Verwendung ich angesichts der wenig benutzerfreundlichen Präsentationen mit einem großen Fragezeichen versehen will. Hier besteht zunächst einmal ein ganz grundsätzlicher Handlungsbedarf, bevor weitere finanzielle Mittel in das Portal fließen.

Der Minister hat ja schon vor geraumer Zeit angekündigt, ein neues Kulturportal auf den Weg bringen zu wollen. Anfangsinvestitionen von 100.000 Euro wurden damals in den Haushaltsberatungen genannt. Seither ist zumindest nichts Sichtbares auf der Homepage passiert. Bis 2015 wird sich das hoffentlich geändert haben. Und dann ist es auch sinnvoll, die Initiativen und vor allem die Nachlässe im Kulturportal zu präsentieren.

Alles in allem stimmen wir Ihrem Antrag gern zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut. Wenigstens auf eine Fraktion ist noch Verlass hier.)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Donig von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzusagen: Jeder sollte sich um den eigenen Nachlass selbst kümmern. Dies gilt insbesondere für Künstlerinnen und Künstler. Diese sollten es als Teil ihres Vermächtnisses sehen, ihr künstlerisches Gesamtwerk selbst zu sichern. Dies tun im Übrigen sogar weltbekannte Künstler wie Uecker, der Teile seines künstlerischen Nachlasses schon zu Lebzeiten regelt. Selbstverständlich bedarf es professioneller Hilfe. Sie selbst, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, haben in der Begründung Ihres Antrages auf entsprechende nationale und Landeseinrichtungen hingewiesen: das Archiv in Mannheim, das Rheinische Archiv, Brandenburg und Pulheim-Brauweiler.

Zu Letzterem sei Folgendes angemerkt: Seit 2010 hat die gemeinnützige Stiftung Kunstfonds ihr Archiv für Künstlernachlässe auf dem Gelände der Abtei Brauweiler geöffnet. Die Idee, ein solches Archiv für Künstlernachlässe ins Leben zu rufen, kam von den Kunstschaffenden selbst. Voraussetzung ist, dass die Künstler oder Nachlassgeber dem Kunstfonds die Arbeiten schenken.

Ende 2000 wurde der Verein in die Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst

umgewandelt. Mein Kollege Reinhardt wies schon auf die Möglichkeit der Künstlerhilfe durch den Bundespräsidenten hin. Dies zum nationalen Part. Regional erwähnten Sie zu Ihrem Antrag das Koeppenhaus in Greifswald, die Uwe Johnson-Gesellschaft in Rostock, nicht zu vergessen, wie vom Minister schon erwähnt, das Literaturzentrum Neubrandenburg, die Hans-Fallada-Stiftung, das Hans-Fallada-Archiv, welches auch den Nachlass von Brigitte Reimann verwaltet, sowie die Johannes-GillhoffGesellschaft e. V. in Glaisin.

Ich zitiere von der Webseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: