Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Ich sage auch dies in aller Deutlichkeit: Sie hat auch recht, wenn sie sagt, dass Menschen, wenn sie einer Polizeikette gegenüberstehen, durchaus verunsichert sind und auch Angst empfinden können.

(Udo Pastörs, NPD: Auch das noch!)

Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Da stehen vor Ihnen Menschen mit Körperschutz, das ist nicht irgendetwas.

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist wie eine römische Legion. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und wenn auf der Seite der Demonstranten Unruhe ausbricht, von hinten Menschen schieben und du vorne stehst und auf diese Polizeikette zugeschoben wirst, diese Polizisten aber den Auftrag haben, dich wieder zurückzuschieben, das wirkt bedrohlich. Aber Entschuldigung bitte, was sollen Polizisten in dieser Situation machen?

(Vincent Kokert, CDU: Das frage ich mich auch.)

Was sollen die da machen?

(Udo Pastörs, NPD: Zurückschieben. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich möchte an dieser Stelle mit den Worten des GdPLandesvorsitzenden Christian Schumacher schließen, der nach meinem Dafürhalten sehr zu Recht darauf hingewiesen hat, dass unser gemeinsamer Antrag zur Demonstrationskultur für Demokratie und Toleranz vom 03.07.2014 nicht nur Verpflichtungen für Polizeibeamte beinhaltet, sondern dass dieser gemeinsame Antrag auch Verpflichtungen für verantwortungsvolle Landespolitiker beinhaltet.

Ich sage es mal so: Dazu hätte auch gehört, Herr Suhr, dass Sie ein Wort zu den Demonstranten hätten sagen können, die da begonnen hatten, sich zu vermummen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Und Sie hätten auch ein Wort zu denen sagen können, die dort saßen und die Kolleginnen und Kollegen beleidigt haben mit Sprüchen wie „Deutsche Polizisten schützen Faschisten“.

(Udo Pastörs, NPD: Das war noch das Harmloseste! Das war noch das Harmloseste!)

Das wäre nach diesem gemeinsamen Antrag Ihre Aufgabe gewesen, Herr Suhr. Also nicht nur den Polizisten den Spiegel vorhalten, sondern auch einfach mal selbst reingucken! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer vorhat, sich über eine unangemessene Behandlung durch Polizeibeamte bei Demonst

rationen zu beschweren, der fragt den entsprechenden Polizeibeamten oder dessen Vorgesetzten ganz einfach nach seiner Dienstnummer. Die muss der Polizist immer rausgeben, und dann besteht auch die Möglichkeit, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Herr Saalfeld, zu Ihrer Nachhilfe, in der Praxis geht das so: Sie gehen ganz normal auf den Polizeibeamten zu,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

möglichst ohne Schlagstock, ohne Sturmhaube und auch unter Vermeidung von Sprüchen wie Faschistenschwein oder so,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

und dann fragen Sie den in ganz normalem Ton: Könnte ich mal bitte Ihre Dienstnummer haben? Ich möchte mich über die und die Maßnahme beschweren. Wenn das ein Polizist ist, der gerade in einem Einsatzblock ist, kann der das natürlich nicht machen, dann fragen Sie seinen Vorgesetzten und er gibt Ihnen die Dienstnummer. Komischerweise klappt das bei mir immer.

(Julian Barlen, SPD: Ihnen wird dann noch über die Straße geholfen von den Polizisten.)

Ich wundere mich, warum das bei den Genossen Ritter und Müller nicht funktioniert hat. Sie müssen irgendwas falsch machen.

(Stefan Köster, NPD: Das Erste, was die aussprechen, ist ja „Faschistenschwein“.)

Vielleicht sollte der Innenminister mal Kurse anbieten für Abgeordnete: „Wie spreche ich normal mit Polizeibeamten?“ Dann kriegen Sie das nämlich.

(Beifall und Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Bei mir hat das bisher immer geklappt. Und wenn Sie die Dienstnummer haben, dann ist dem Rechtsschutzbedürfnis auch Genüge getan, kann das nämlich weitergehen. Dann machen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde, ohne dass dieser Polizist gleich in den Augen der Öffentlichkeit gekennzeichnet ist.

Wer also eine Kennzeichnung der Einsatzkräfte fordert – sei es mit Namensschildern oder nummerisch, ist überflüssig –, wer so was fordert, der hat womöglich etwas ganz anderes vor. Und was könnte das sein? Dazu einen Auszug aus einem Text der Gewerkschaft der Polizei Hessen, veröffentlicht auf deren Internetseite am 6. Juni 2014. Zitatanfang: „Es ist eine Tatsache, dass schon heute einzelne Beamte persönlich ausgeforscht, ihr Name und ihre Privatanschrift ermittelt und in der politisch extremen Szene veröffentlicht werden und polizeiliche Strukturen sehr weitgehend erfasst und ebenfalls veröffentlicht werden. Die Gefahr wird auch durch eine numerische Kennzeichnung nicht völlig aufgehoben. Bereits aus Fürsorgegründen ist der Dienstherr aufgefordert, alles zu unternehmen, um der Möglichkeit des Ausgeforschtwerdens durch das polizeiliche Gegenüber einen Riegel vorzuschieben.“ Zitatende.

Die Gewerkschaft der Polizei Hessen hat nicht näher begründet, warum auch eine nummerische Kennzeichnung – darum geht es ja, nicht um Namensschilder – von Polizeibeamten geeignet sei, eine Gefahr der Ausfor

schung zu begründen. Das kann man sich aber auch selber denken.

Wer etwa während einer Demonstration alle zum Einsatz gelangten Polizisten abfilmt und abfotografiert, kann schon mal jedem eine Nummer zuordnen. Dann muss er nur die Verknüpfung mit den dazugehörigen Namen aufklären, etwa durch Datendiebstahl mittels eines Hackerangriffs. So abwegig ist das nicht, wenn man sich daran erinnert, dass im Jahre 2011 die Gruppe „NoName-Crew“ das Fahndungsprogramm PATRAS gehackt hat, das der Zoll, das BKA, die Bundespolizei und meh- rere Landeskriminalämter zusammen betrieben haben. Das ist also möglich. Im Jahre 2013 wurde die Nach- richtenagentur AP von Hackern gehackt. Die haben dort eine Nachricht reingeschmuggelt, es gäbe im Weißen Haus Explosionen. Daraufhin ist die Börse mal eben um 130 Milliarden Dollar abgesackt. Da geht viel, und diese Gefahr ist real.

Linksextreme Gewalttäter pflegen eigene Medieneinheiten zu Demonstrationen mitzunehmen und sie bedienen sich auch der Computerkriminalität. Herrn Suhr von den GRÜNEN ist es vielleicht entgangen – aber auch an den Gegenaktionen gegen den NPD-Trauermarsch am vergangenen Samstag in Stralsund waren wieder zahlreiche linksextreme Schläger beteiligt. Dazu sagte die Gewerkschaft der Polizei am 13. Oktober in einer Mitteilung, Zitatanfang: „Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich zurecht, was Sturmhauben, Kubotan-Schlagstöcke, Pfefferspray oder das Durchbrechen von Polizeiketten mit friedlichen Demonstrationen zu suchen haben.“ Zitat- ende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Damit waren nicht etwa die Teilnehmer des NPD-Aufzugs gemeint, sondern die linksextremen Gegendemonstranten. Die Junge Union Vorpommern-Rügen fügte laut „Ostsee-Zeitung Stralsunder Zeitung“ vom 15. Oktober hinzu, Zitatanfang: „Wir verurteilen den Einsatz von Pfefferspray gegen Polizeibeamte oder das Bespucken von weiteren Einsatzkräften vor Ort.“ Wieder Zitatende. Da muss man sich natürlich nicht wundern, wenn man nach solchen Aktionen die Dienstnummer nicht genannt kriegt. Das geschieht dann auch zu Recht, nicht?! Gemeint waren wiederum die linken Gegendemonstranten.

Dass Polizeibeamte nicht wollen, dass solche Typen Daten über sie sammeln, ist wohl verständlich. Wozu solche Ausforschungen führen können, das haben insbesondere in mehreren Bundesländern Vollzugsbeamte in Gefängnissen erleben müssen. Da wurde das private Umfeld von organisierten Banden ausspioniert, deren Mitglieder im Gefängnis saßen. Dann hieß es, wir wissen, wo du und deine Familie wohnen. Schau lieber weg, wenn Drogen, Waffen oder sonst was im Knast gehandelt werden, oder es passiert etwas! Das ist schon mehrfach passiert.

Ähnliches ist auch Arbeitern privater Sicherheitsfirmen widerfahren, die in Hamburg den Drogenhandel auf dem Hauptbahnhof unterbinden sollten. Das war in den 90erJahren. Auch da sind dann Leute zu Hause aufgetaucht und haben gesagt, schau lieber mal weg. So etwas muss man nicht unterstützen.

(Udo Pastörs, NPD: Das muss man bekämpfen.)

Dem muss man auch nicht Polizeibeamte aussetzen. Daher lehnt die NPD-Fraktion die nummerische Kennzeichnung von Polizeibeamten ab.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Fragen Sie nach der Dienstnummer! Ich hatte Ihnen gerade gesagt, wie das geht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Um das Wort gebeten hat nun der Innenminister des Landes Herr Lorenz Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Kollege Ritter hat eingangs erwähnt, und das kann ich in dem Fall nur unterstützen, Frau Dr. Schwenke hat es ja gestern in einem ähnlichen Beitrag auch schon mal erwähnt: Man muss in einer Legislatur auch mal zur Kenntnis nehmen, dass Anträge derzeit in der Form nicht mehrheitsfähig sind. Und das gilt, lieber Herr Saalfeld, lieber Herr Suhr, auch für diesen Antrag.

Die Landesregierung bleibt bei ihrer Position, die sie auf der 15. Sitzung in der 5. Legislaturperiode umfangreich und überzeugend dargestellt hat. Ich habe die Argumentation zu dieser Thematik bereits im Juni dieses Jahres hier ausführlich vorgetragen. Auch der Innenausschuss befasst sich regelmäßig mit der Problematik, das ist ja auch sein gutes Recht. Nur in dieser Legislatur werden wir die Kennzeichnungspflicht in dieser Form nicht einführen. Das ist Bestandteil der Koalition, wie wir uns vereinbart haben.

Die Landesregierung setzt im Einvernehmen, Herr Saalfeld, mit den Personalvertretungen – das scheint uns möglicherweise von den GRÜNEN ein bisschen zu unterscheiden – und den Gewerkschaften weiterhin auf die Freiwilligkeit beim Tragen von Namensschildern an der Uniform im täglichen Dienst.

Dies hat sich bisher bewährt. Meines Wissens – jetzt müssen Sie auf die Formulierung achten, weil Herr Müller vorhin Ausführungen gemacht hat und das ein wenig anders gesagt hat –, meines Wissens hat es in Mecklenburg-Vorpommern noch keinen einzigen Fall gegeben, bei dem ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei eingestellt wurde, weil der Polizeibeamte nicht zu identifizieren war.

(Vincent Kokert, CDU: Also reine Phantomdebatte, die wir hier führen.)

Die in einem solchen Fall erforderliche individualisierte Kennzeichnung erfolgt aufgrund von Einsatzdokumentation. Das ist den Fachleuten bekannt. Von einem ineffektiven Ermittlungsverfahren und gar von einer Menschenrechtsverletzung zu sprechen,

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das machen nicht wir, das macht der Europäische Gerichtshof.)